Daran ändert sich im Vergleich zu heute nichts. Das wird genauso wie heute gemacht. Die Fachaufsicht ist wichtig und bleibt in vollem Umfang erhalten.
Ich würde die Frage gern noch ein bisschen auf die neue Organisation insgesamt erweitern. Welche Kosten kommen bei der Neuorganisation einmalig oder laufend insgesamt auf die Einrichtungen zu?
Ich schließe eine zweite Frage an: Hat diese Kostenentwicklung möglicherweise Einfluss auf die Pflegesätze?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat immer Kostenentwicklungen gegeben. Die wird es auch in Zukunft geben. Wir haben bei den vertragsvorbereitenden Verhandlungen dem Gesichtspunkt, wie sich unsere Pflegesätze entwickeln können, natürlich große Bedeutung beigemessen. Da wir der Verfassungsmäßigkeit natürlich einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt ha
ben, kann man nicht ausschließen, dass diese Frage zu gewissen Kostensteigerungen führen wird. Wir gehen zunächst davon aus - das ist für uns sehr wichtig und hat sich auch bei den Vertragsverhandlungen gezeigt -, dass die Pflegesätze in Niedersachsen aufgrund des guten Weges der Verschränkung von Maßregelvollzug und Psychiatrie stabil bleiben werden.
Frau Ministerin, wie viele Beamte gibt es derzeit in den Landeskrankenhäusern, und was geschieht eigentlich mit ihnen?
Ich möchte jetzt hier keine falsche Zahl sagen. Es sind in etwa 130 Beamte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt die genaue Zahl nicht nennen kann. Ich werde sie aber nachreichen.1
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Was ge- schieht mit ihnen? - Wolfgang Jüttner [SPD]: Frage beantworten! Das ist wirklich wieder eine Dreistigkeit!)
Ich möchte noch einmal auf das Organisationsmodell zurückkommen. Ein Hintergrund der Zentralisierung des Maßregelvollzugs in Moringen und Brauel ist, dass diese Zentren sogenannte Querschnittsaufgaben für alle Einrichtungen wahrnehmen sollen. Können Sie beschreiben, welche Querschnittsaufgaben das im Einzelnen sind? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Wie sieht das Instrumentarium aus, mit dem die Festlegungen in diesen Querschnittsaufgaben in den einzelnen Einrichtungen gegenüber den privaten Trägern durchgesetzt werden können?
Die Frage wird von Frau Ministerin Ross-Luttmann beantwortet. - Auf der Rednerliste stehen noch die Abgeordneten Wenzel, Schwarz, Frau Groskurt, Professor Lennartz, Frau Elsner-Solar, Herr Hagenah und Frau Steiner.
Es sind sicherlich Steuerungsaufgaben, Vernetzungsaufgaben, Regionalisierungsaufgaben. Diese Aufgaben werden heute schon wahrgenommen.
Frau Ministerin Ross-Luttmann, der Maßregelvollzug im Festen Haus in Göttingen wurde bereits jetzt durch eine rechtlich etwas merkwürdig anmutende Verordnung dem Landeskrankenhaus Moringen zugeordnet. In Moringen wurde deshalb extra u. a. ein zusätzliches Fahrzeug angeschafft, das bisher nicht notwendig war. Auch andere abstruse Vorgänge haben sich in diesem Zusammenhang ergeben. Das Essen wird jetzt aus dem 20 oder 25 km entfernten Moringen herangefahren. Das Feste Haus in Göttingen wird derzeit auch nachts über eine Rufbereitschaft aus Moringen versorgt. Moringen liegt gut 20, vielleicht sogar 25 Autominuten vom Festen Haus entfernt. Meine Frage: Wie wird denn die Sicherheit in dem Festen Haus gewährleistet, wenn Bedienstete in Notfällen erst 20 bis 25 Minuten mit dem Auto anreisen müssen?
Meine Damen und Herren! Dabei mutet nichts seltsam an, sondern dieser Organisationserlass war durchaus erforderlich.
Ich will hier aber noch auf etwas anderes eingehen. Bei dem Festen Haus in Göttingen haben wir schon seit langer Zeit - das war auch schon zu Ihrer Regierungszeit so - einen enormen Investitionsstau. Wir werden diesen Investitionsstau jetzt auflösen und dieses Feste Haus dann ersetzen. Dann werden wir auch eine richtig gute Lösung haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Moment, das war aber nicht meine Frage!)
Frau Ministerin, Sie haben ja darauf hingewiesen, dass dem Landtag die aktuellen Gesetzentwürfe zugeleitet wurden.
Herr Schwarz, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, Sie wollen doch alle die Frage des Abgeordneten Schwarz hören.
- Meine Damen und Herren, Sie wissen ganz genau, dass das Präsidium keine Wertung bezüglich der Antworten vorzunehmen hat.
- Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt um Ruhe. Der Abgeordnete Schwarz stellt eine Frage an die Landesregierung.
Frau Ministerin, Sie haben uns mitgeteilt, dass die Gesetzentwürfe dem Parlament zugeleitet worden sind. Sie haben hier in der Debatte am
15. September erklärt, dass die Gesetzentwürfe unverändert zugeleitet werden. Das heißt, dass dort keine Paragrafen gestrichen werden. In dem ursprünglich von der Staatskanzlei vorgelegten Entwurf zum Psychiatriegesetz war in § 12 formuliert:
Dieser Paragraf ist in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auf wundersame Weise entfallen. Damit war Ihre Aussage am 15. September nachweislich eindeutig falsch.
Ich frage Sie: Können Sie mir heute erklären, warum sich dieser Paragraf auf wundersame Weise nicht mehr im Gesetzentwurf befindet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schwarz, ich habe mir gerade berichten lassen: Die von Ihnen eben zitierte Vorschrift stand unter dem Motto „Vorsorglich, vorsorglich, vorsorglich“. Sie ist niemals Gegenstand von Kabinettsentscheidungen gewesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben eben auf eine Frage der Abgeordneten Helmhold geantwortet, dass Sie 70 zusätzliche Betten im Maßregelvollzug schaffen werden. Zum einen hat mich die Zahl etwas erstaunt, da sie immer wieder variiert. Ursprünglich war einmal von 200 Betten die Rede. Jetzt geht die Zahl immer weiter herunter.
Zum Zweiten hat mich erstaunt, dass Sie geantwortet haben, die Landesregierung würde diesen Bettenbedarf finanzieren. Ein wesentlicher Grund der Verkaufsabsichten war doch, dass das Land den zusätzlichen Bettenbedarf nicht finanzieren kann. Daher meine Frage an die Landesregierung: Womit bezahlen Sie jetzt diesen zusätzlich notwendigen Bettenbedarf?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Groskurt, wir haben bei unserem Konzept gesagt, dass der Hochsicherheitsbereich in der Trägerschaft des Landes verbleibt. Wenn der Hochsicherheitsbereich in der Trägerschaft des Landes verbleibt, müssen selbstverständlich auch die zusätzlichen Betten, die erforderlich sind, um den Hochsicherheitsbereich bedarfsgerecht betreiben zu können, vom Land finanziert werden. Bei der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs auf der Haushaltsklausur der Landesregierung wurden für 2008, glaube ich, auch Mittel dafür vorgesehen, dass wir diesen Ausbau vornehmen können.