Preisstabilität und die Öffnung der Netze zugesagt. Zwei Verfahren wurden eingestellt, da sich der Missbrauchsverdacht nicht erhärtet hatte. Ein Verfahren läuft noch. So wie es nach den Stellungnahmen der Netzagentur und des Bundeskartellamtes aussieht, ist sehr wohl damit zu rechnen, dass eine Verfügung ausgesprochen wird. Meine Damen und Herren, das lässt letztlich keinen Zweifel daran, dass die Landeskartellbehörde kein stumpfes Schwert ist, sondern dass sie entsprechend aktiv ist.
Zweitens fordern Sie, dass sich die Versorger mit den Verbraucherverbänden über eine vertrauliche Offenlegung über die Preisbildung ins Benehmen setzen. Diese Offenlegung der Preisbildung - auch wenn die entsprechende Forderung im Änderungsantrag modifiziert worden ist - muss zu folgender Frage führen: Haben Sie denn vor, die deutschen Energieversorger auf internationaler Ebene in ihrer Wettbewerbsfähigkeit derartig zu schwächen, dass sie überhaupt nicht mehr auf dem Markt agieren können? - Man muss sich schon überlegen, was mit den Informationen gemacht werden kann. Ich weiß nicht, ob das in der Form geboten ist, wie Sie sich das vorstellen. Wir müssen angesichts des Interesses z. B. eines sehr großen Gaslieferanten, nämlich Gasprom, bei der Energieversorgung mehr Sensibilität walten lassen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wollen die Verbraucher keine Wucherpreise zahlen, aber Energie zu Discounterpreisen wird es beim Gas zukünftig genauso wenig geben wie beim Öl. Energiekosten sind ein wichtiger Posten im Budget sowohl von privaten Haushalten wie auch in der Industrie. Deshalb müssen wir eines sehen: Das Kind darf nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden, es darf kein blinder Aktionismus betrieben werden. Vielmehr muss es darum gehen, etwas für die Verbraucher und die Wirtschaft zu tun. Das macht man besser, indem man die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, aber bitte mit marktwirtschaftlichen Instrumenten und nicht mit staatlichem Dirigismus.
Von daher darf ich abschließend eine erfreuliche Meldung darstellen: Die Stadtwerke Delmenhorst haben gestern bekannt gegeben, dass sie die Gaspreise zum 1. Januar 2007 von 5,02 Cent auf 4,87 Cent je Kilowattstunde senken werden.
Von daher wird man davon ausgehen können, dass auch andere Versorger mit dem Hinweis auf die Ölpreisbindung die Preise absenken werden können, sofern es die wirtschaftlichen Berechnungen bei ihnen ermöglichen.
Meine Damen und Herren, meine Ausführungen dürften eines klar belegen, es dürfte keine Zweifel daran geben: Wir lehnen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Wir werden ihm nicht zustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schwarz, eine Anmerkung von Ihnen hat mich dazu gebracht, hier doch zu intervenieren, und zwar Ihre Frage, ob es tatsächlich im Sinne des deutschen Gasmarktes sein könne, wenn die Versorger ihre Preiskalkulation offenlegen. Meine Damen und Herren, diese Gasversorger müssen ihre Preiskalkulationen offenlegen, weil sie eine beherrschende Marktmacht vor Ort haben. Das ist aktuell der Fall, auch wenn Sie das - auf die Zukunft kapriziert - vielleicht anders sehen.
Die Verbraucher sind in einem eklatanten Nachteil gegenüber den Versorgungsunternehmen. Von daher ist es zwingend erforderlich - das haben einige Gerichte mittlerweile erstinstanzlich entschieden -, dass die Gasversorger ihre Preiskalkulation offenlegen müssen. Ich hätte es gut gefunden, wenn der Landtag genau das einmütig unterstützt hätte. Aber man merkt bei Ihnen ja, dass Sie das auch inhaltlich ablehnen. Das ist, finde ich, den Verbrauchern gegenüber ziemlich verwerflich. Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Herr Kollege Janßen, ich möchte nur eines sagen: Zum einen monieren Sie, wir wollten keine Offenlegung der Preise. Es geht um die Form, in der die Preiskalkulation vorgelegt bzw. veröffentlicht wird. Dass die Kartellbehörden diese einsehen müssen, ist klar. Bei einer Einsichtnahme durch Verbraucherverbände bzw. die Öffentlichkeit sollte man allerdings überlegen, inwieweit das noch handhabbar ist. - So viel zu Ihren Ausführungen.
Wenn Sie behaupten, die CDU-Fraktion im Landtag habe kein Interesse daran, die Verbraucher vor überzogenen Energiepreisen zu schützen, dann muss man sagen, dass man die Energiepreise realistisch einschätzen muss. In diesem Zusammenhang sehen wir eher eine Ausweitung des Wettbewerbs, so dass der Markt diesen Bereich mitreguliert, auch wenn dies schwierig ist, was der Strommarkt belegt. Das heißt aber nicht, dass man dies generell verwirft. Wir beschreiten diesen Weg weiterhin zusammen mit der FDP. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gaspreise, insbesondere steigende Gaspreise. sind natürlich ein hochpolitisches und auch emotional besetztes Thema, das sowohl die Kleinverbraucher als auch die Unternehmen trifft. Nichtsdestoweniger gelten rechtsstaatliche Grundsätze in unserer Republik.
Die Gaspreise werden - anders als derzeit noch die Strompreise - nicht im Vorfeld genehmigt, sondern unterliegen einer nachträglichen Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden des Bundes und der Länder. Rechtsgrundlage ist das GWB. Danach ist die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen verboten. Missbrauch liegt dann vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen überhöhte Preise verlangt.
63 niedersächsischen Gasversorgungsunternehmen durch. In diesem Jahr wurde bereits am 1. Februar eine landesweite Abfrage vorgenommen. Dabei wurde der Jahresverbrauch von fünf unterschiedlichen Abnahmemengen erfasst. Nach Auswertung der Daten aus diesem Gaspreisvergleich - Frau Kollegin Schwarz hat schon darauf hingewiesen - wurden 15 Verfahren eröffnet. Eines dauert noch an; bei den übrigen 14 wurde erreicht, dass fünf Unternehmen ihre Gaspreise gesenkt haben und in sieben Fällen die Gaspreisanhebung für mehrere Monate hinausgeschoben wurde. Zwei Verfahren wurden eingestellt, weil sich der Missbrauchsverdacht nicht erhärtete. Diese Tätigkeit der Landeskartellbehörde, meine Damen und Herren, hat in den letzten Jahren u. a. dazu geführt, dass es in Niedersachsen das niedrigste Gaspreisniveau in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gibt. Das muss man hier auch einmal festhalten.
Dies hat mit staatlichem Handeln zu tun, was im Übrigen, Herr Kollege Meinhold, die Vorgängerregierung genauso gehandhabt hat, wie es diese Regierung tut. Hier gibt es eine Kontinuität.
Zum Stichwort Transparenz: Die ermittelten Preise werden in diesem Jahr zum ersten Mal im Internet veröffentlicht werden, damit sich die Verbraucher selbst ein Bild über das Preisgefüge der Gasversorgungsunternehmen in Niedersachsen machen können. Nach dem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz wird es eine bundesweite Datenbank geben, die unter Mitwirkung aller Kartellbehörden entsteht und die ebenfalls im Internet auf den Seiten des Bundeskartellamts veröffentlicht werden soll. Auf diese Weise werden die niedersächsischen Kunden ebenso wie alle anderen Kunden in Deutschland eine weitere Möglichkeit haben, sich über das bundesweite Preisgefüge zu informieren.
Diese wichtigen Schritte auf dem Weg zu mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt werden dafür sorgen, dass die Verbraucher auf andere, günstigere Versorger am Markt hingewiesen werden. Dann liegt die Entscheidung bei ihnen, ob sie umsteigen oder nicht. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung die geeigneten Maßnahmen ergriffen, um für mehr Transparenz und Wettbewerb zu sorgen.
Die weitergehende Forderung der Grünen, die Kalkulationsunterlagen müssten offengelegt werden, sind rechtlich nicht zulässig. Ich sage es noch einmal: rechtlich nicht zulässig! Wir werden uns dieser Forderung auch immer entgegenstellen. Ihr Vorschlag, nach dem Motto vorzugehen, es erscheine aus politischen Gründen opportun, über das Gesetz hinaus zu gehen, meine Damen und Herren von den Grünen, das ist mit dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren.
Nur im Rahmen von Gerichtsverfahren - z. B. nach § 315 BGB zur Prüfung der Billigkeit der Energiepreise - müssen Unternehmen ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich entweder vor Antragstellung nicht ausreichend informiert,
oder aber sie vertritt bewusst eine andere Haltung. Das werden wir nicht durchgehen lassen. Ich begrüße deshalb die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 19 erledigt.
Tagesordnungspunkt 20: Zweite Beratung: Getreide zur Regelverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen zulassen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/2622 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/3256
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Frau Kollegin Klopp hat jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Getreide zur Regelverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen zulassen“ wird bereits seit Jahren diskutiert. Aber leider ist uns der endgültige Durchbruch hier bisher noch nicht gelungen.
Erneuerbare Energiequellen sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für Klimaschutz und Ressourcenschonung und nicht zuletzt als Einkommensalternative für die Landwirtschaft von großer Bedeutung.
Darüber sind wir uns vermutlich fraktionenübergreifend einig. Die Bereitstellung einer effizienten, nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung ist unser aller Ziel. Die landwirtschaftliche Produktion nachwachsender Rohstoffe und die energetische Nutzung liegen momentan bei 4,6 % des Primärenergieverbrauchs. Davon ist die Hälfte Biomasse. Dieser Anteil wäre nach Expertenansicht auf 10 % steigerungsfähig. Nicht zuletzt im Interesse unserer heimischen Landwirtschaft sollten wir dieses Ziel von 10 % anstreben.
Der Weltmarktpreis für ein Barrel Rohöl liegt derzeit bei rund 60 Euro. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass der Ölpreis noch weiter ansteigen wird. Unter diesen Rahmenbedingungen gewinnt die energetische Nutzung von Energiepflanzen eine besondere Attraktivität; denn 1 l Heizöl kostet derzeit in Deutschland für den Privatverbraucher etwa 60 Cent. 2 kg Industriegetreide haben den Heizwert von 1 l Heizöl und kosten nur 20 Cent. Durch die verstärkte Nutzung dieser Bioenergie kann der Verbraucher also zwei Drittel seiner Energiekosten einsparen.
Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: Die energetische Nutzung von Biomasse bzw. Getreide ist CO2-neutral. Es besteht ein geschlossener CO2-Kreislauf; denn das bei der Nutzung frei werdende CO2 ist zuvor von den Energiepflanzen aufgenommen worden. Der Verbraucher kann also nicht nur sparen, sondern er verringert auch noch den Treibhauseffekt!
Bereits seit Langem wird darüber diskutiert, unter welchen Rahmenbedingungen die Verbrennung von Getreide eine weitere Möglichkeit der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe sein kann und wie dies ethisch zu bewerten ist. Meine Damen und Herren, wie wir wissen, hat Getreide eine hohe symbolische Bedeutung, weil es als Brot ein wichtiges Lebensmittel ist. Das Verbrennen von Getreide stößt deshalb bisweilen immer noch auf ethische Bedenken,