Protokoll der Sitzung vom 09.11.2006

Ich erinnere nur daran, welche Fragen nicht beantwortet sind,

(Norbert Böhlke [CDU]: Das geht nicht!)

z. B. die Frage: Wo bleiben tatsächlich die überzähligen der 130 Beamtinnen und Beamten? Sie haben gesagt, sie verbleiben da, haben aber nicht

gesagt, in welcher Weise. Meine konkrete Frage ist: Wie wollen Sie eigentlich die Querschnittsaufgaben gegenüber den privaten Trägern durchsetzen?

(Norbert Böhlke [CDU]: So geht das nicht! )

- Doch, so geht das.

(Norbert Böhlke [CDU]: Das waren zwei Fragen!)

- Die Frage hatte meine Kollegin vorher schon gestellt, aber sie ist nicht beantwortet worden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, die Frage wird von Frau Ministerin Ross-Luttmann beantwortet.

Die Rechts- und Fachaufsicht werden genauso durchgeführt wie vorher auch. Da wird es keinerlei Veränderungen geben.

Im Übrigen glaube ich, dass wir - deswegen habe ich eingangs darauf hingewiesen, dass man die Kirche im Dorf lassen sollte - hier etwas problematisieren, was sich in der Praxis sehr gut regeln lässt. Schauen Sie beispielsweise nach SchleswigHolstein, wo privatisiert worden ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Schwarz.

Frau Ministerin, ich habe in Bezug auf die Zwangseingewiesenen nach dem PsychKG auch nicht behauptet, dass es einen Kabinettsbeschluss gibt, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass es eine Vorlage aus der Staatskanzlei gab und dass aus dieser Vorlage die entsprechende Vorschrift nicht übertragen worden ist. Sie sind offensichtlich - wie schon beim letzten Mal - auch heute nicht in der Lage, eine Antwort darauf zu geben, warum dieser Paragraf verschwunden ist bzw. Sie

wollen keine Antwort darauf geben. Ich könnte Ihnen auch den Monat sagen, in dem er verschwunden ist. Aber das wissen Sie genauso gut wie ich.

Angesichts dieser Nichtbeantwortung möchte ich erneut nachfragen. Meine Fraktion hat am 27. September zu den gesamten Vorgängen einen schriftlichen Antrag nach der Verfassung auf Akteneinsicht gestellt, der bis heute nicht beschieden worden ist. Ich frage die Landesregierung, wann damit zu rechnen ist, oder wie lange sie diesen Vorgang noch weiter verschleppen will.

(Beifall bei der SPD)

Diese Frage wird für die Landesregierung von Ministerin Ross-Luttmann beantwortet.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wieder ausweichen!)

Was die Frage der Akteneinsicht angeht, so müssen weitere Dritte befragt werden. Sobald diese Befragungen abgeschlossen sind, wird auch entschieden.

(Christa Elsner-Solar [SPD]: Dann müssen wir wohl zum Staatsgerichts- hof!)

Dann zu dem, was Sie eben gesagt haben. Es hat diese Vorschrift rein vorsorglich gegeben, als man nachgedacht hat. Aber diese Vorschrift ist inzwischen obsolet.

(Zuruf von der SPD: Warum?)

Eine zweite Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Groskurt.

Frau Ministerin, Sie haben soeben auf meine Frage, warum das Land den zusätzlichen Bettenbedarf finanziert, geantwortet. Da der Maßregelvollzug beim Land bleibt, wäre das Land, verpflichtet, für den Bettenbedarf zu zahlen. - Die Logik erschließt sich mir nicht. Wo besteht denn der Zusammenhang zwischen den hoheitlichen Aufgaben des Landes, die Patienten zu beaufsichtigen, und

dem reinen praktischen Bau der zusätzlichen Betten? Vielleicht können Sie mir das noch erklären; denn das konnte ich nicht nachvollziehen. Wo besteht der Zusammenhang zwischen der Ausübung der hoheitlichen Aufgaben und dem praktischen Bau von Betten? Warum soll das Land die jetzt bezahlen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Groskurt, ich habe ausgeführt, dass die Bereiche des Maßregelvollzugs im Hochsicherheitsbereich beim Land verbleiben. Wenn die Bereiche des Hochsicherheitsbereichs beim Land verbleiben, dann ist das Land weiterhin Träger, und als Träger muss es bezahlen. Bei den anderen Einrichtungen, die privatisiert sind, muss künftig natürlich der neue Träger bezahlen. Von daher haben wir Gleiches gleich behandelt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Helberg.

Frau Ministerin, die grundrechtskonforme Durchführung des Maßregelvollzugs hängt nicht nur vom Status des Anweisenden ab; genauso wichtig ist die Eignung des Angewiesenen. Ich frage Sie konkret: Wie haben Sie sichergestellt, dass deren Qualifikation jederzeit gewährleistet ist?

Zweitens. Welchen Einfluss haben Sie hinsichtlich der Auswahl dieser Beschäftigten für das Land sichergestellt?

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

(Christa Elsner-Solar [SPD]: Da sind keine Antworten zu erwarten!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Helberg, im Beleihungsakt sind Maßgaben vorgesehen. Ich möchte auf eines hinweisen: Es gibt seit vielen Jahren Patientinnen und Patienten, die sich im Maßregelvollzug befinden. Auch heute schon werden die entsprechenden Anordnungen von sehr qualifizierten Mitarbeitern der Häuser getroffen.

(Christa Elsner-Solar [SPD]: Die sind aber im Landesdienst!)

Das werden die Mitarbeiter auch weiterhin so tun.

(Zustimmung bei der CDU - Christa Elsner-Solar [SPD]: Das stimmt doch nicht, wenn Sie die verkaufen! Die kennt ihre eigene Konzeption nicht!)

Eine zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Wenzel.

Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage zu dem Beispiel, das mein Kollege Hans-Albert Lennartz formuliert hat. Herr Lennartz hat noch einmal versucht herauszuarbeiten, wo der Unterschied zwischen einer Festnahme, einer unmittelbaren Zwangsmaßnahme, einer Fesselung - oder was auch immer - durch die Polizei oder im Rahmen einer Maßnahme in der Psychiatrie liegt. Sie sagen, das sei überhaupt nicht vergleichbar. Für die betroffene Person ist es schwer zu verstehen, dass man, obwohl dieselbe Maßnahme angewandt wird, das aus Ihrer Sicht überhaupt nicht vergleichen kann.

Frau Ministerin, ich war immer der Auffassung und bin auch der festen Auffassung, dass nach wie vor gilt, dass Grundrechte unteilbar sind. Das ist ein ganz elementarer Grundsatz unserer Verfassung. Deshalb kann ich nicht verstehen, wo Sie diesen elementaren Unterschied sehen. Ich wäre Ihnen dankbar - das ist meine Frage -, wenn Sie mir diesen Unterschied noch einmal erklären könnten.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wir haben hier keinen Schwimmkurs! Präzise Antworten! - Gegenruf von Karl-Heinz Klare [CDU]: Wie bei Ihnen als Um- weltminister! - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD])

- Frau Ministerin, einen Augenblick! - Herr Klare und Herr Jüttner, wenn Sie ein Zwiegespräch führen wollen, dann gehen Sie bitte hinaus. - Ja, das ist so, ganz einfach. Frau Ministerin RossLuttmann hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundrechte sind selbstverständlich unteilbar. Die Anordnungen, die im Maßregelvollzug getroffen worden sind, sind bei Grundrechtseingriffen durchaus sehr differenziert und unterschiedlich zu betrachten. Deswegen haben wir auch ganz bewusst in § 3 all die Maßnahmen aufgeführt, von denen wir ausgehen, dass sie schwere Grundrechtseingriffe sind. Diese Maßnahme soll von Personal getroffen werden, das in öffentlicher Hand verbleibt. Im Übrigen sind die anderen Mitarbeiter Beliehene und handeln damit auch hoheitlich.

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Merk.

Frau Ministerin, wir haben inzwischen das Akteneinsichtsrecht sehr konkret geregelt. Ich bin doch einigermaßen überrascht, in welcher Art und Weise Sie heute die Frage, wie weit Sie das Akteneinsichtsrecht der SPD-Fraktion vorangetrieben haben, beantwortet haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, Sie müssten da noch einige Anfragen stellen.

Ich frage Sie konkret: Haben Sie inzwischen den Antrag gestellt, dass in einer der nächsten Kabinettssitzungen das Akteneinsichtsrecht beschlossen wird? Das sind genau die Regeln, die wir in unserer Verfassung vorgesehen haben.