Ich frage Sie konkret: Haben Sie inzwischen den Antrag gestellt, dass in einer der nächsten Kabinettssitzungen das Akteneinsichtsrecht beschlossen wird? Das sind genau die Regeln, die wir in unserer Verfassung vorgesehen haben.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Sie müssten in dieser Frage jetzt noch Dritte befragen. Welche Dritten sind das?
Wie in vergleichbaren Fällen auch, mussten auch in dieser Frage die Dritten befragt werden, wo Geschäftsgeheimnisse betroffen sein könnten. Das sind in diesem Fall auch die Bieter.
(Zuruf von der SPD: Das geht doch gar nicht! - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Natürlich ist das so!)
Frau Ministerin, der Kollege Helberg hat nach der Qualifikation gefragt. Ihre Antworten sind bisher so, dass man meinen könnte, dass Sie gewisse Fragen nicht verstehen. Ich will es noch einmal sehr deutlich sagen.
(Norbert Böhlke [CDU]: Nun hör mal zu! - David McAllister [CDU]: Unver- schämtheit! - Norbert Böhlke [CDU]: Das ist ja wohl eine Unverschämtheit! Das ist ja wohl unglaublich, was sich der Mann einbildet! - Weitere Zurufe von der CDU: Das war eine bösartige Unterstellung! Das war beleidigend! - Unruhe)
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Albers hat das Wort. Der Abgeordnete Albers weiß sich auch - -
Ich wollte damit nur sagen: Wenn wir die Antworten hinterher im Protokoll lesen - Herr Böhlke, das werden Sie sicherlich auch noch einmal irgendwann lesen - -
- - -, dann werden wir merken, dass die Antworten mehr Ausflüchte sind und mehr grob als direkte Antworten. Insofern möchte ich die Frage noch einmal sehr konkret stellen: Welchen Einfluss hat das Land auf die Auswahl und die Qualifikation der Bediensteten?
Frau Ministerin, das Präsidium hat alles getan, dass es hier eine anständige Mikrofonanlage gibt. Deswegen müssten wir uns alle gegenseitig verstehen können.
Die Grundsatzqualifikationen stehen natürlich in jedem einzelnen Fall fest. In jedem Einzelfall, wenn zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden, müssen ganz normale Auswahlgespräche stattfinden und Auswahlentscheidungen getroffen werden. Im Übrigen sind die Bediensteten ja in den Häusern. Die bleiben doch da.
b) Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger: Wann kommt endlich ein fairer Verteilungsschlüssel? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/3299
- Herr Harden, einen Augenblick, bitte! - Wir warten noch einen Augenblick. Meine Damen und Herren, wenn es ruhiger geworden ist, kann Herr Abgeordneter Harden die Frage einbringen, im Augenblick aber noch nicht. - Herr Biallas!
Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger: Wann kommt endlich ein fairer Verteilungsschlüssel? Bund und Länder haben sich nach Presseberichten auf einen größeren Beitrag des Bundes für die Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger geeinigt. Der Bund will seinen Anteil von 3,9 Milliarden Euro auf 4,3 Milliarden Euro aufstocken. Damit beteiligt er sich künftig mit 31,8 % an den Kosten. Die Regelung, die auch eine sogenannte Gleitklausel enthalten soll, soll bis 2010 gelten.
Die Umstellung der Wohngeldkosten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Zusammenhang mit den Arbeitsmarktreformen hat auf kommunaler Ebene zu finanziellen Gewinnern und Verlierern geführt. Entgegen allen Ankündigungen hat es die Landesregierung bislang nicht vermocht, für diese Verwerfungen einen fairen Schlüssel zu entwickeln.
Noch am 23. Juni 2006 antwortete die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage: „Die Landesregierung will jedoch ihr Versprechen einlösen, für das Jahr 2006 eine geänderte Verteilung des Landeszuschusses umzusetzen, um für alle kommunalen Träger die negativen Verteilungswirkungen zu mindern und Defizite zu vermeiden.“
Aufgrund der noch immer fehlenden Regelung sind die Kommunen in der Aufstellung ihrer Haushalte massiv behindert.
1. Wie hoch sind für die niedersächsischen Kommunen die Mittel, die der Bund zusätzlich zur Verfügung stellt?
2. Mit welchem Verteilungsschlüssel will die Landesregierung sicherstellen, dass die ungewollten finanziellen Verwerfungen für Gegenwart und Zukunft ausgeglichen werden?
3. Wird die Landesregierung über die vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel hinaus die Kommunen durch eine Erhöhung der Mittel für den kommunalen Finanzausgleich an den Steuermehreinnahmen beteiligen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der am Wochenende erreichten Einigung ist es gelungen, den Bundesanteil von 29,1 % auf 31,8 % zu erhöhen. Damit beteiligt sich der Bund künftig an den Kosten der Kommunen mit 4,3 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt waren zunächst nur 2 Milliarden Euro veranschlagt worden. Den Unterhändlern der Länder, den Ministerpräsidenten Christian Wulff, Kurt Beck und Wolf
gang Böhmer, ist es damit gelungen, dass sich der Bund in höherem Umfang als bisher an den Kosten der Kommunen beteiligt. Diese Regelung wird bis 2010 festgeschrieben und bietet damit allen Beteiligten langfristige Planungssicherheit.
Bei aller Freude über das Erreichte darf aber nicht vergessen werden, dass die Quote im ungünstigen Fall dazu führt, dass ein Land mit einem Negativsaldo abschließt, ein anderes dagegen überproportional profitiert. Einzelheiten der Verteilung werden deshalb derzeit in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe festgelegt.
Auf der kommunalen Ebene haben wir genau dasselbe Problem wie auf der Länderebene: Die Kommunen profitieren von der Verteilungsregelung nicht in dem Maße, in dem sie zum Volumen der Entlastung beigetragen haben.
Zu Frage 1: Da der Bund sich nicht mit einem Festbetrag beteiligt, sondern anteilig die tatsächlich entstehenden Unterkunftskosten trägt, ist der erfragte Betrag nur näherungsweise bezifferbar. Unter der Prämisse, dass die einschlägigen Ausgaben gleich bleiben, ist mit zusätzlichen 25,6 Millionen Euro zu rechnen.
Zu Frage 2: Die Länder haben zurzeit keine Kompetenz, die Verteilung der Bundesmittel nach einem anderen Schlüssel vorzunehmen. Das Land hat aber die Möglichkeit, mit den eingesparten Wohngeldleistungen Einfluss zu nehmen. Ziel des zu findenden Verteilungsschlüssels soll es sein, dass alle Kommunen mindestens über der „Wasserlinie“ liegen. Soweit nach Durchführung eines solchen Mehrbelastungsausgleichs noch Mittel verfügbar sind, soll angestrebt werden, alle Kommunen belastungsadäquat zu entlasten. Für konkrete Angaben oder Berechnungsbeispiele ist es aber in Anbetracht der Kürze der Zeit seit der erfolgten Einigung zu früh. Wir werden die Problematik zunächst mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen, die uns schon in der Vergangenheit konstruktiv unterstützt haben.
Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam ein tragfähiges Konzept entwickeln können, das der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit Rechnung trägt.
gen des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich aus den Steuermehreinnahmen in 2007 ca. 260 Millionen Euro mehr zufließen, als im Haushaltsplanentwurf 2007 veranschlagt. Darüber hinaus sieht der Haushaltsplanentwurf 2007 keine zusätzlichen Mittel für die Unterkunftskosten vor.