Wenn das so ist, dann hören Sie doch auf, an dieser Stelle mindestens den Eindruck zu erwecken, Sie laufen hier als Brandstifter durch die Gegend. Das haben Sie nicht nötig, weil Sie doch klar machen,
dass Sie das Gleiche wie die Bundesregierung wollen. Sie streiten sich nur im Detail über die Frage, wer in der Anlage A bleibt und wer in die Anlage B der Handwerksordnung kommt. Um mehr geht es nicht. Das, was Sie hier machen, ist ein Popanz. Ich gebe zu: Das kann man daraus machen. Aber ich frage mich, ob wir ein Interesse daran haben sollten, bei der Wichtigkeit des Handwerks und der Meisterqualifikation, dies zu einem solchen Schauspiel werden zu lassen. Wenn Sie meine Rede nachlesen, werden Sie das nicht erleben. Ich kann es verstehen, solange es sich um Leute wie Herrn McAllister handelt. Bei Ihnen kann ich es nicht verstehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal begrüße ich es, dass Herr Gabriel festgestellt hat, dass wir mindestens für fünf Jahre die Mehrheit in diesem Hause haben, und dass er gute Aussichten sieht, dass sich das verlängert.
(Sigmar Gabriel [SPD]: Den letzten Teil haben Sie hinzugefügt! - Wolf- gang Jüttner [SPD]: Damit ist er bei uns aber in der Minderheitsposition!)
„Die Kriterien für Berufe, die auch künftig nur von Inhabern eines Meisterbriefs selbständig ausgeübt werden dürfen, müssen modifiziert werden.“
Das bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Deswegen heißt es ja „modifiziert werden“.
Zweitens. Die Ausbildungsleistungen des jeweiligen Handwerks als Garant zur Erhaltung des dualen Systems müssen gesichert werden.“
„Konkret bedeutet dies, dass bei Handwerksberufen auf den Meisterzwang verzichtet werden kann, sofern der Schutz des Verbrauchers vor mangelhaften Handwerksleistungen dem nicht entgegensteht.“
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Die SPD-Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Mehrzahl der Handwerksberufe künftig so gestalten, dass es keinen Meisterbrief mehr gibt. Das habe ich vorhin als einen Anschlag auf die Qualifikationsmuster und die Qualität im Handwerk bezeichnet. Dabei bleibe ich, meine Damen und Herren.
Anstatt Ihre Hausaufgaben zu machen, wollen Sie den solidesten und stabilsten Wirtschaftsbereich in Deutschland angreifen. Unsererseits besteht Gesprächsbereitschaft, mit dem Handwerk im Dialog zu prüfen, ob es einige Berufszweige gibt, in denen man die Dinge verändern kann, wie es das Handwerk über Jahrzehnte hinweg gemacht hat. Immer wieder sind im Dialog bestimmte Bereiche neu geordnet worden. Diesen Dialog wollen wir fortsetzen. Und da treten Sie auf und schlagen dem Handwerk ins Gesicht, meine Damen und Herren, dem Bereich, der diese Arbeitsplätze schafft und der die Ausbildungsplätze schafft. Sie nehmen in Kauf, dass in dieser schwierigen volkswirtschaftlichen Situation, in der wir uns befinden, wirtschaftlich weiterer Flurschaden angerichtet wird. Das ist eigentlich das Schlimme. Sie drücken sich darum, an den Stellen, wo Reformen notwendig sind, Reformen vorzunehmen, und dort, wo es darum geht, dass Leute Werte in der Gesellschaft hoch halten und mit persönlicher Verantwortung für ihre Mitarbeiter einstehen - der Kollege Hermann hat es
gesagt - im Unterschied zu den anonymen Strukturen in Großbetrieben, um die Sie sich immer kümmern, nehmen Sie diese Leute auf die Hörner. Ich bin ganz sicher: Das Nächste, was Sie sich vornehmen, sind die freien Berufe. Die wollen Sie mit einer Gewerbesteuer überziehen. Überall, wo persönliche Verantwortung im Spiel ist, landen Ihre Angriffe. Das ist das Fatale an der gesamten Debatte.
Ich habe es eben richtig interpretiert, Frau Kollegin Harms, dass Sie nach § 71 Abs. 2 ebenfalls noch Redezeit haben möchten? - Ich erteile Ihnen für bis zu einer Minute das Wort.
Ich gehe davon aus, dass nicht allzu viele Mitglieder des Parlaments, aber eine Reihe von Mitgliedern des Parlaments ebenso wie ich eine praktische Berufsausbildung haben.
Weil ich diese praktische Berufsausbildung in einem hervorragenden Handwerksbetrieb, nämlich in einem Gartenbaubetrieb in Niedersachsen gemacht habe, weiß ich durchaus den Wert von guten Meistern zu schätzen. Herr Wulff kennt den Betrieb und weiß, wie viele dort nach mir ausgebildet worden sind. Es geht uns mit unserer Initiative nicht darum, solche Betriebe auf die Hörner zu nehmen, Herr Hirche. Es geht darum, für Leute, die es nicht geschafft haben, eine Meisterqualifikation zu erreichen, in einigen Bereichen eine Liberalisierung zu erreichen.
Es geht darum, sozusagen auch Leuten, die Qualifikationen unterhalb der Meisterebene haben, Perspektiven und Chancen zu eröffnen. In einigen Bereichen wäre das auch gut für Jugendliche. Denn
- das muss ich auch dazu sagen - ich habe solche Meister und solche Meister kennen gelernt. Nicht jeder Betrieb, der ausbildet, ist so gut wie der, in dem ich war. Es gibt Leute, die die Meisterqualifikation nicht haben, die aber so gut ausbilden können, wie es mancher Meister nicht kann.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung für beide Tagesordnungspunkte. Seitens des Ältestenrats ist empfohlen worden, mit der Federführung für beide Anträge den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu beauftragen. Mitberaten soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Wenn Sie so beschließen möchten, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 55: Erste Beratung: Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenführen - Zuständigkeit der Kommunen gesetzlich absichern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/242
- Wenn sich alles wieder beruhigt hat - es läuft sich ja so langsam ein -, dann erteile ich zur Einbringung und auch zur Eröffnung der Beratung dem Herrn Kollegen Dr. Matthiesen das Wort.
(Dieter Möhrmann [SPD]: Redet er jetzt für den Städte- und Gemeinde- bund oder für den Landkreistag?)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beunruhigende Arbeitslosigkeit ist in sehr hohem Maße strukturell bedingt. Vielfach liegt sie an mangelhafter, falscher oder veralteter Qualifikation. Andere Vermittlungshemmnisse
treten hinzu, bis hin zu Sprachproblemen und fehlender Arbeitswilligkeit. Die kurz bevorstehende bundesgesetzliche Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist für die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit von strategischer Bedeutung. Es ist gut, dass der Bundesrat und damit dieser Landtag ein gewichtiges Wort mitzureden haben.
Denn zurzeit fährt der Zug scheinbar in die falsche Richtung. Der Bericht der Arbeitsgruppe Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen vom 17. April empfiehlt, dass die neue Leistung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieher, also das so genannte Arbeitslosengeld II, von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt wird. Gleichzeitig soll die Bundesanstalt für Arbeit auch für die Betreuung und insbesondere für die Vermittlung der arbeitslosen Leistungsbezieher zuständig sein. Damit wären die auf diesem Gebiet bisher sehr erfolgreichen Kommunen aus dem Geschäft gedrängt. Wie zu lesen und zu hören ist, wollen die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen und die Bundesregierung diesem Vorschlag folgen.
Die Position der kommunalen Spitzenverbände ist auch in Niedersachsen uneinheitlich. Den bereits aufgenommenen Gesprächsfaden zu ihnen werden wir im Laufe der weiteren Beratungen fortknüpfen.
Der vorliegende Entschließungsantrag bittet demgegenüber die Landesregierung, im Bundesrat die Position zu vertreten, dass die Zuständigkeit der Kommunen für die örtliche Arbeitsmarktpolitik im Verhältnis zur Arbeitsverwaltung gesetzlich abgesichert wird. Sie sollen damit Träger des neuen Leistungsrechts für erwerbsfähige Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieher werden. Dafür sprechen die entscheidenden Gründe. Trotz inzwischen unzähliger Reformen der Arbeitslosenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit laufen immer noch ca. 60 % aller Vermittlungen von Arbeitsplätzen an der Bundesanstalt vorbei. Bis heute verfügen die einzelnen Arbeitsämter über eine völlig unzureichende Personalausstattung für Vermittlung und Betreuung von Arbeitslosen.
Ich greife nur heraus, was in der Nachbarschaft des Landtages gelungen ist. So hat der Landkreis Hannover mit seinen 20 Städten und Gemeinden allein im Jahr 2000 rund 4 000 Sozialhilfebezieher mithilfe von Arbeitsplatzanbahnern, Qualifizierung und Sprachförderung in Arbeit und Beschäftigung gebracht, davon die Hälfte auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dabei hat sich bis heute gezeigt: Auch bei schwieriger Konjunktur ist die vorrangige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgreich.