Protokoll der Sitzung vom 27.06.2003

(Beifall bei der CDU)

In vielen hundert Fällen wurde die Sozialhilfe gekürzt oder eingestellt, weil die Empfänger zumutbare Arbeit verweigerten. Die Erfahrungen nach diesem Prinzip des „Kümmerns und Kürzens“ haben ergeben, dass auch die Vermittlung einfach qualifizierter Langzeitarbeitsloser erfolgreich sein kann. So konnten in einem großen Projekt Langzeitarbeitslose dank intensiver Vorbetreuung, Vermittlung, Nachbetreuung, Beratung und Sozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gebracht werden. Über drei Viertel der Vermittelten waren zuvor zwei Jahre und länger arbeitslos.

Gerade in Städten mit schwieriger Sozialstruktur und hohem Ausländeranteil haben Kommunen besonders beeindruckende Erfolge - natürlich in guter Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung erzielt. So hat allein die Stadt Garbsen - auch hier in der Nähe gelegen - von 1997 bis 2002 rund 1 600 Sozialhilfebeziehern Arbeit vermittelt, davon rund 1 200 in den ersten Arbeitsmarkt. Etwa im gleichen Zeitraum erfolgten über 500 Kürzungen oder Einstellungen der Sozialhilfe wegen Arbeitsunwilligkeit.

Die Erfolge der Kommunen haben handfeste Ursachen. Die kommunale Arbeitsvermittlung ist aufgrund ihrer Nähe zur Wirtschaft am wirksamsten. Die Niederlande haben zehn Jahre gebraucht, um dies zu erkennen. Es führt ins Abseits, nun eine bundeszentralistische Behörde wie die Bundesanstalt für Arbeit ohne ausreichenden Basisbezug mit dieser Aufgabe zu betrauen. Nur die Kommunen sind direkt mit allen Beteiligten verzahnt: mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kammern, Verbänden, Zeitarbeitsfirmen und vielen anderen mehr.

Nur sie haben den unmittelbaren Zugriff auf die soziale Infrastruktur, Kinderbetreuung, soziale Beratungsstellen, Wohnungsfürsorge, Jugendhilfe bis hin zum öffentlichen Personennahverkehr. Diese gebündelten kommunalen Kompetenzen sind von ganz entscheidender Bedeutung, weil es um die Vermittlung und die Hilfe für Menschen geht, die nicht selten persönliche Vermittlungshemmnisse haben. Während die Arbeitsämter vorwiegend Menschen ohne persönliche Vermittlungshemmnisse vermitteln, stellt der kommunale Arbeitsplatzanbahner diese bei der Vorsprache oft erst fest. Er setzt dann gezielt mit Sprachfördermaßnahmen, Aus- und Fortbildung an.

Die Ergebnisse der gemeinnützigen Arbeit zeigen: Neben konjunkturellen Gründen beeinflusst auch die Arbeitswilligkeit die Vermittlungsbemühungen entscheidend. Hier lassen sich mit Kürzungen und Einstellungen Verhaltensänderungen erreichen und Sozialhilfemittel einsparen. Die Beibehaltung der kommunalen Zuständigkeiten mit der Vermittlung aus einer Hand verhindert, dass Erwerbslose zukünftig in solche erster und zweiter Klasse aufgespalten werden, nämlich in die arbeitsmarktnahen und die arbeitsmarktfernen. Für die Kommunen sind die Handlungsanreize und finanziellen Anreize am größten.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Bürgerschaft nimmt ihre Kommune beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in die Pflicht und setzt sie unter Druck. Dieses Druckpotenzial besteht dagegen nicht gegenüber der bundeszentralistischen Arbeitsverwaltung.

(Angelika Jahns [CDU]: Leider!)

- Leider nicht. Genau, Angelika Jahns. - Erfolgreiche Vermittlungen entlasten unmittelbar den kommunalen Haushalt.

(Beifall bei der CDU)

Auf der Bundesebene muss es nun das Ziel sein, dass die Finanzierung dieser alten und zugleich neuen Aufgabe der Kommunen nach Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe verfassungsrechtlich abgesichert wird. Es muss für die belastungsbezogene Finanzierung gesorgt werden nach dem Prinzip: Das Geld folgt der Aufgabe.

(Zustimmung bei der CDU)

Dafür sind verschiedene Wege denkbar, etwa durch Regelungen entsprechend Artikel 106 a des

Grundgesetzes. Das hat auch unserer lieben Sozialministerin Frau von der Leyen vor Augen gestanden,

(Axel Plaue [SPD]: Die war entsetzt!)

als sie letzte Woche die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Zusammenhang mit dem Sparbeitrag ihres Hauses zum Landeshaushalt 2004 angesprochen hat. Dafür hat sie die volle Unterstützung der CDU-Fraktion.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegin Helmhold!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe gehört zu den tiefgreifendsten Reformwerken der Agenda 2010. Sie soll allen Erwerbslosen neue Zugangsmöglichkeiten zu aktivierenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik eröffnen. Diese Reform wird von allen im Bundestag vertretenen Fraktionen befürwortet. Bisher gab es zwei Klassen von Arbeitslosen: auf der einen Seite diejenigen, die einmal das Glück hatten, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu haben, und von daher über Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe auch in den Genuss von allen Förderungen der Arbeitsverwaltung kamen, und auf der anderen Seite diejenigen Erwerbslosen, die nie die Chance auf einen regulären Arbeitsplatz hatten, der Sozialhilfe anheim fielen und keinen Zugang zu den Förderungsmöglichkeiten der Bundesanstalt hatten. Dies wird jetzt geändert. Wenn Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt werden, haben alle Beteiligten den Anspruch auf alle Fördermaßnahmen. Das ist gut. Das führt zu mehr Gerechtigkeit. Mehr Menschen haben Teilhabe am Arbeitsmarkt. Davon profitieren in besonderer Weise Frauen, was mich ganz besonders freut.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Ulrike Kuhlo [FDP])

Bündnis 90/Die Grünen betrachten die jetzt geplante Struktur des ALG II als einen wichtigen, aber nicht hinreichenden Schritt auf dem Weg zu der von uns seit langem geforderten sozialen Grundsicherung.

Der Bundeskanzler hat gesagt, dass die finanzielle Verantwortung für alle arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger mit der Schaffung des ALG II bei der Bundesanstalt für Arbeit und damit beim Bund liegen soll. Das ist richtig so. Damit werden die Kommunen erheblich entlastet, und die Sozialhilfe wird als Ausfallbürge für kollektive Notstände, für die sie gar nicht geschaffen wurde, entlastet. Sie wissen, dass wir mit den ersparten Mitteln die Betreuung der unter Dreijährigen erheblich verbessern wollen - immerhin in einer Größenordnung von etwa 1,5 Milliarden Euro. Wenn nun die Landesregierung in dem hier vorliegenden Antrag zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Zuständigkeit der Kommunen gesetzlich festlegen will, dann wundert es mich sehr. Ich halte das für einen nicht ganz ausgegorenen Schnellschuss; denn die Kommunen wollen das doch überhaupt nicht. Im rundblick stand zu lesen:

„Mit großem Befremden haben der Niedersächsische Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund darauf reagiert, dass die Koalitionsfraktionen den niedersächsischen Weg der Landesregierung zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe per Landtagsentschließung zementieren wollen, bevor mit den davon betroffenen Kommunen überhaupt eine Einigung erzielt worden ist.“

(Heinrich Aller [SPD]: Das ist part- nerschaftlich!)

„Dabei geht es ihnen nicht nur um Formales. Vor allem inhaltlich sind sie mit der jetzt eingeschlagenen Linie in keiner Weise einverstanden.“

(Bernd Althusmann [CDU]: Das ist wie bei der Gewerbesteuer! Bei der Gewerbesteuer sind wir auch nicht ei- ner Meinung!)

Man muss doch mit den Verbänden reden! Sie können doch nicht nur vom Konsultationsprinzip und von Partnerschaft reden - ich kann es Ihnen bald jeden Tag erzählen -, sondern Sie müssen es doch auch tun. So kann man doch nicht mit den Verbänden umgehen!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Das heißt doch, dass man unterschiedli- cher Auffassung sein darf!)

- Man kann unterschiedlicher Auffassung sein. Aber man kann doch nicht auf der einen Seite Partnerschaft postulieren und auf der anderen Seite etwas vorlegen, was mit den Betroffenen überhaupt nicht abgestimmt ist. Das halte ich nicht für richtig. Da gilt nicht nur „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“, sondern da heißt es: „Was kümmert mich das von vorgestern, von gestern und von allem, was ich bis jetzt immer erzählt habe?“

(Bernd Althusmann [CDU]: Das ist völliger Unsinn, was Sie da erzählen!)

Ich finde es auch völlig abwegig, was Sie unter dem Slogan „Kümmern und Kürzen“ propagieren. Eine Einstellung jeglicher Transferleistungen bei Verweigerung zumutbarer Arbeit ist mit uns nicht zu machen. Da müssen wir zunächst einmal genau darüber reden, was eigentlich zumutbar ist. Zum anderen ist für jeden Erwerbslosen ein Hilfe- und Förderplan aufzustellen, der mit ihm zu beraten ist; denn jeder Mensch bringt unterschiedliche Fähigkeiten und Voraussetzungen mit, aber auch Unfähigkeiten. Zu diesem Zweck wird die Bundesregierung übrigens eine große Zahl von Fallmanagern zur intensiven Begleitung und Vermittlung in den Job-Centern bei einem Verhältnis von etwa 1 : 75 finanzieren. Das ist, glaube ich, eine sehr gute Maßnahme.

Ein Sanktionsmechanismus nach Schema F, wie Sie ihn vorhaben, ist nicht menschengerecht. Noch weniger menschengerecht ist allerdings, dass wir eine so hohe Arbeitslosigkeit haben. An einer Änderung dieses Zustandes zu arbeiten, ist unsere vordringliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund verstehe ich auch nicht, wie Sie sich eben zur Abschaffung des Meisterzwanges verhalten haben. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Meißner, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich komme zunächst zu dem, was Frau Helmhold gerade gesagt hat. Es war klar, dass irgendwann das angesprochen werden würde, was im Rundblick stand. Dazu kann ich gleich sagen: Hinterher - übrigens nicht das erste Mal - habe ich direkt mit dem Städtetag telefoniert und weiß, dass die Irrita

tion vor allen Dingen daher rührte, dass sie das Gefühl hatten, es sei schon etwas zementiert worden, ohne dass mit ihnen noch einmal gesprochen worden ist. Das ist aber nun überhaupt nicht der Fall. Wir sind im Gespräch und wir bleiben auch im Gespräch.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Die ha- ben mir das gestern noch einmal be- stätigt, dass mit Ihnen nicht gespro- chen wurde! - Gegenruf von der CDU: Natürlich haben wir mit denen gesprochen! Die haben uns sogar schon schriftlich geantwortet!)

- Oh doch, wir haben miteinander gesprochen. Dann haben Sie vielleicht die falschen Leute gefragt.

Bevor ich zum eigentlichen Antrag komme, noch eines generell vorweg: Darüber, dass wir alle mehr Menschen in Arbeit haben wollen, weil das menschenwürdig, sozial und gerecht wäre, sind wir uns hier innerhalb der Fraktionen einig. Dazu soll das aus unserer Sicht auch dienen.

Nun direkt zu dem Antrag. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist ein ganz entscheidender Schritt zur Reform unseres Sozialsystems. Man kann auch sagen, für uns Liberale ist die Zusammenführung im Rahmen eines einheitlichen Transfersystems schon seit einem Jahrzehnt ein Kernpunkt unserer sozialpolitischen Programmatik. Denn die FDP hat 1993 das Bürgergeldkonzept ins Leben gerufen,

(Zurufe von der SPD)

bei dem bestehende Transferleistungen zusammengefasst werden sollen - darüber können wir ja später noch einmal reden - im Sinne einer so genannten - wie es zitiert wird - negativen Einkommensteuer. Dadurch sollen Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Wir sind uns bewusst - das waren wir damals auch schon -, dass sich das leider nur schrittweise verwirklichen lassen wird.

Für uns ist es aber unverzichtbar, eine einheitliche steuerfinanzierte Leistung für die Personen zu haben, die aufgrund von Arbeitslosigkeit bedürftig sind, und nicht ein Nebeneinander von zwei Systemen mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen, unterschiedlicher Leistungshöhe und unterschiedlichen Leistungsträgern zu haben, was nur zu doppelter Bürokratie führt.

Lange Zeit stand die FDP mit diesen Positionen allein in der politischen Landschaft. Im Zuge des nicht mehr übersehbaren Reformdrucks infolge von Hartz & Co. ist unsere Forderung jetzt aber politisches Allgemeingut geworden.

Jetzt zu der Frage, die ja wichtig ist: Wie kann man die zusammengefassten Leistungen ausgestalten? Wir wollen dabei vorrangig zwei Aspekte betrachten. Zum einen soll die Umgestaltung zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen führen, damit nicht weiter steigende Sozialhilfehaushalte jeglichen politischen Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung aufheben, was ja durchaus schon am Horizont zu sehen war.

Zum anderen dürfen wir auf keinen Fall - Herr Matthiesen hat darauf auch schon hingewiesen erfolgreiche Strukturen der Arbeitsvermittlung auf kommunaler Ebene zerschlagen. Es gibt bereits viele Maßnahmen, auch kommunale Arbeitsplatzanbahner, modellhafte Projekte in Osnabrück und auch außerhalb Niedersachsens, z. B. in Köln und im Main-Kinzig-Kreis. Alle diese Maßnamen und Projekte haben in der Praxis gezeigt, dass sowohl Kompetenz als auch Erfolg bei der Vermittlung dort vorhanden sind, wo die räumliche Nähe gegeben ist und wo die direkte persönliche Ansprache besteht.

Demgegenüber hat sich die Arbeitsverwaltung - auch das wurde von Herrn Matthiesen schon genannt - bisher eigentlich nur als ineffiziente Großbehörde gezeigt. Sogar der Leiter der Bundesanstalt für Arbeit, Herr Gerster, hat zugegeben, dass eine Übernahme der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger die Arbeitsverwaltung wegen der bekannten internen Strukturprobleme überfordern würde.

Nun schlägt die Bundesregierung vor, genau diese Bundesanstalt für Arbeit als Leistungsträger für das so genannte Arbeitslosengeld II einzusetzen, sodass nur die nichterwerbsfähigen Personen in kommunaler Verantwortung bleiben. Genau dadurch würde ja die bisherige Verknüpfung von Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik auf lokaler Ebene durchtrennt, und es würde zu einer weiteren Zentralisierung kommen. Beides wollen wir nicht. Die Aushöhlung des regionalen Engagements wäre dann automatisch die Folge. Auch die Einbeziehung von Schuldnerberatung, Suchtberatung und Kinderbetreuung auf kommunaler Ebene würde erschwert. Genau diese Einbeziehung hilft aber mit, die Vermittlung in den Arbeitsmarkt

für einige der betroffenen Personen zu ermöglichen. Ohne finanziellen Anreiz würde die kommunale Beschäftigungsförderung einfach wegbrechen. Das wollen wir sicherlich alle nicht.

Die Bundesanstalt für Arbeit ist nicht in der Lage, diese Strukturen zu ersetzen, die wir vor Ort haben. Sie lässt - das hat sich auch schon gezeigt - die Langzeitarbeitslosen im Regen stehen. Das wollen wir auf keinen Fall.