Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

2. Hält sie das bestehende System im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen für ausreichend, um Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung frühzeitig zu erkennen?

3. Was plant sie, um das bestehende Hilfeangebot für Familien auszuweiten?

Vielen Dank. - Frau Sozialministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, ihre Chance zur Teilnahme an der Gesellschaft und nicht zuletzt ihr Verhältnis zu Gewalt und Konflikt hängen ganz entscheidend davon ab, wie sie heranwachsen. Opfer von Gewalt und Vernachlässigung zu werden, innerhalb oder außerhalb der Familie, durch erwachsene oder jugendliche Täter, kann die Entwicklungsmöglichkeiten von Mädchen und Jungen stark beeinträchtigen. Das gilt vor allen Dingen dann, wenn die Gewalt nicht oder erst spät entdeckt wird. Deshalb müssen wir alle den Blick noch schärfer auf die Bedingungen richten, unter denen Kinder aufwachsen.

Die furchtbaren Fälle der jüngsten Vergangenheit - Kevin, Jessica, Emily - haben uns alle tief getroffen. Sie haben uns vor Augen geführt, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Gesellschaft ist. Kinder sind unser wertvollstes Gut. Wir müssen alles dafür tun, ihre Entwicklung zu fördern, sie umfassend zu schützen und vor allen Dingen auch ihre Position in der Gesellschaft zu stärken.

Um dies zu erreichen, muss die Gesellschaft - das habe ich gestern bereits dargelegt - nicht nur gegenüber Kindern aufgeschlossen sein, sondern auch wachsam, wenn diesen Ungemach droht; Behörden müssen effektiv und schnell handeln; die Politik muss zum Schutz der Kinder die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir hat die öffentliche Reaktion auf all diese Grausamkeiten auch vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft dem Leiden von Kindern nicht tatenlos zusehen will. Das ist auch gut so. Es waren Hinweise aus der Bevölkerung, die das Jugendamt auf Emilys Martyrium aufmerksam gemacht haben. Wir hören gerade jetzt aus vielen Jugendämtern, dass

zahlreiche Hinweise eingehen. Die Menschen spüren, dass sie selbst aktiv für den Schutz von Kindern eintreten müssen, da die staatlichen Stellen unmöglich überall präsent sein können. Das Beispiel von Herrn Abdurrahim Oynak, der als fünffacher Vater die Verletzungen an Emily bemerkt und der Polizei gemeldet hat, zeigt, dass wir der Zivilcourage eines jeden einzelnen Bürgers bedürfen, um einem effektiven Kinderschutz zu seiner Wirksamkeit zu verhelfen. Das entschlossene Handeln von Herrn Oynak war nicht nur vorbildlich; vielmehr ist solches Engagement für unsere Gesellschaft unverzichtbar.

Für die Abwendung einer Kindeswohlgefährdung kommt den kommunalen Jugendämtern die wichtigste, aber auch bei Weitem schwierigste Aufgabe zu. Es sind die sozialen Dienste der kommunalen Jugendämter, die bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung in den Familien präsent sind. Ihnen obliegt die schwierige Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für die Kinder einzuschätzen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Mit Blick auf die nötigen politischen Rahmenbedingungen hat die Niedersächsische Landesregierung vielfältige Anstrengungen unternommen, um praktische Hilfen zu gewähren, die Kindern wirklich zugutekommen. Ich möchte hier beispielhaft nur die Familienhebammen, die Standardisierung von Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und das Modellprojekt „Pro Kind“ nennen.

Mein Hauptanliegen ist es, vom Kind her zu denken, und zwar vom Lebensanfang an. Das Kind selbst muss immer im Mittelpunkt aller Betrachtungen stehen. Die Kinder sind auf professionelle Aufmerksamkeit angewiesen, auf die Verantwortung von Fachkräften, die mit Kindern und mit den Familien arbeiten und Problemsituationen frühzeitig erkennen. Zum Schutz des Kindeswohls müssen deshalb alle Handelnden an einen Tisch gebracht werden, vom Land über die Kommunen, die Geburtshilfe, Hebammen, Kinderärzte und Kinderpsychiater bis hin zur Jugendhilfe, zu Jugendämtern und Kindergärten.

Ich habe daher in den vergangenen Monaten darauf gedrängt, dass wir alle Akteure so miteinander vernetzen, dass es in der Frage der Verantwortlichkeit keine Lücke mehr gibt. Denn aus Sicht des Kindes müssen alle Beteiligten abgestimmt zusammenarbeiten. Hierzu dienen Kinderschutzkonferenzen und Koordinierungszentren Kinderschutz.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Jugendämter der kreisfreien Städte und der Landkreise nehmen die Jugendhilfe als örtliche Träger im eigenen Wirkungskreis wahr. Dem Land als überörtlichem Träger obliegt die Rechtsaufsicht im Rahmen der allgemeinen Kommunalaufsicht. Das Jugendamt des Landkreises Oldenburg hat auf Anforderung Folgendes mitgeteilt: Auf Hinweis einer Bürgerin am 30. Oktober 2006 hat noch am gleichen Tag das Jugendamt einen unangemeldeten Hausbesuch in Emilys Familie durchgeführt, doch niemanden angetroffen. Hintergrund des Hinweises war ein Verdacht, die Familie würde die medizinische Versorgung des Kindes nicht gewährleisten. Bei einem weiteren Hausbesuch am nächsten Tag wurde aufgrund einer Ohrmuschelentzündung bei Emily mit den Eltern eine sofortige Vorstellung in der örtlichen Klinik vereinbart; diese Vorstellung ist auch erfolgt. Es finden in der Folge weitere Hausbesuche statt. Ende November wird bei den angemeldeten und bei den unangemeldeten Hausbesuchen des Jugendamtes die Familie nicht mehr angetroffen. Eine Anrufung des Familiengerichts wird vorbereitet.

Am 8. Dezember wird aufgrund eines weiteren Hinweises aus der Bevölkerung bei einer Polizeikontrolle die kleine Emily mit massiven Verletzungen angetroffen und anschließend im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf aufgenommen, wo die schweren Verletzungen des Kindes festgestellt werden. Momentan befindet sich Emily in einer Einrichtung, die in der Arbeit mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen sehr erfahren ist. Seitens der Einrichtung wird mitgeteilt, dass Emily zunehmend zur Ruhe kommt und sich immer besser integriert.

Dieser vorgetragene Sachverhalt macht deutlich, dass das Jugendamt des Landkreises Oldenburg im Fall Emily intensiv an der Aufdeckung möglicher Kindesmisshandlungen gearbeitet hat.

Der Auftrag der Jugendämter und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich Kindesschutz wurde zum 1. Oktober 2005 mit dem Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, kurz KICK genannt, präzisiert und gestärkt. Der Gesetzgeber hat zu Recht das Verfahren, das in den Behörden und Einrichtungen zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos regelmäßig angewandt werden soll, beschrieben und hat

damit die Priorität des Schutzauftrages der Kinderund Jugendhilfe stärker in den Mittelpunkt staatlichen Handelns gerückt. Ich begrüße diese Änderung ausdrücklich. Hier wird eine Entwicklung fortgesetzt, die mit Ablösung des Jugendwohlfahrtgesetzes und dem Inkrafttreten des KJHG 1991 begonnen hat und weniger auf staatliche Kontrollen und Eingriffe, sondern mehr auf soziale Dienstleistungen und Hilfsangebote setzt.

Vor dem Hintergrund der Neuregelung des KICK und dem damit verbundenen erweiterten Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe entsteht vielerorts Qualifizierungs- und Ausbildungsbedarf. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat gemeinsam mit den Kinderschutzzentren in Hannover und Oldenburg die Initiative zu einem landesweiten Schulungsangebot zur Kinderschutzfachkraft entsprechend § 8 a übernommen.

Zu Frage 2: Die Früherkennungsuntersuchungen nach § 26 SGB V sind unbestritten ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungsrisiken rechtzeitig zu erkennen und erfolgreich dagegen anzugehen. Aber die Inhalte und die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen müssen verbessert werden. Ich denke, wir brauchen hier konkrete Fortschritte bei der Formulierung neuer Untersuchungsrichtlinien, die stärker auch auf eine mögliche Vernachlässigung und Misshandlung ausgerichtet sein müssen. Es müssen spezifische Untersuchungsschritte bezüglich Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung aufgenommen werden. Ferner glaube ich, wir müssen uns mit den Untersuchungsintervallen insgesamt beschäftigen. Nämlich gerade zwischen dem zweiten und dem vierten Lebensjahr ist meines Erachtens die Zeit zwischen den Untersuchungen U 7 und U 8 zu groß. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen diskutiert seit zwei Jahren darüber, wie dieses Untersuchungsschema, das aus den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammt, modernisiert werden kann. Ich habe den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass uns im Interesse der Kinder Ergebnisse vorgelegt werden. Hier bin ich mir auch mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der ersten Kinderschutzkonferenz, zu der ich im Dezember des letzten Jahres eingeladen habe, einig.

Schon im Mai des letzten Jahres hat der Bundesrat einem Antrag der Länder Hamburg und Niedersachsen für eine höhere Verbindlichkeit der Früh

erkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls zugestimmt. Inhalt war schon damals neben anderem die Forderung nach einer Verbesserung der Inhalte und der Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen. Im Dezember hat der Bundesrat mit einem weiteren Beschluss diese Forderung untermauert. Diese Beschlüsse müssen umgesetzt werden.

Zu Frage 3: In Niedersachsen leben rund 1,2 Millionen Familien mit 1,5 Millionen Kindern unter 18 Jahren. In der weit überwiegenden Zahl dieser Familien werden die Eltern ihrer Erziehungsaufgabe gerecht; sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst; sie wollen - und tun es auch - ihre Kinder zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten erziehen. Aber es gibt leider auch die andere Seite; es gibt auch die Fälle, in denen Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr gewachsen sind. Nach Schätzung von Professor Klaus Hurrelmann sind inzwischen in 15 % der Elternhäuser die Eltern mit ihren Erziehungsaufgaben überfordert. Das heißt, wir müssen reagieren. Familien brauchen Bildungsund Beratungsangebote, auch um die immer komplexer werdenden Anforderungen an die Erziehung zu bewältigen. Durch das Programm „Familie mit Zukunft“ wird die Landesregierung die Kommunen beim Aufbau familienfreundlicher Infrastrukturen unterstützen. Die Verbesserung der Kinderbetreuung, insbesondere die der Bildung, der Erziehung, der Betreuung, der Versorgung der unter Dreijährigen, die Vernetzung von Angeboten, die Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen, aber auch die Bereitstellung von Betreuung für besondere Zielgruppen sind einige Förderbereiche, die helfen sollen, die Kinderbetreuung zu optimieren.

Als weitere Vorhaben für einen wirksamen Kinderund Jugendschutz sind anzusprechen: die Einrichtung von Kinderschutzkoordinierungszentren an insgesamt vier Standorten, die Förderung eines Kindernotruftelefons, der weitere Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten zur Kinderschutzfachkraft sowie weitere - auch das, finde ich, ist wichtig öffentlichkeitswirksame Aktionen auch gemeinsam mit dem Kinderschutzbund.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Anstrengungen der Landesregierung im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes nicht nur den aktuellen Ereignissen geschuldet sind, ist auch unschwer an der finanziellen Entwicklung unserer Haushaltsstellen zu erkennen. Vergleicht man die Kapitel für die Kinder- und Jugendhilfe in der lau

fenden Legislaturperiode insgesamt, so wird man erkennen, dass sich die eingesetzten Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen von 2003 bis 2007 um 14,3 % erhöht haben. Allein die Ausgaben für den Kinder- und Jugendschutz erhöhten sich im selben Zeitraum um 774 000 Euro. Allein an diesen Zahlen mögen Sie erkennen, dass der Schutz der Kinder für die Landesregierung oberste Priorität hat, sind Kinder doch unser wertvollstes Gut.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine Zusatzfrage stellt der Kollege Heineking.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mich interessiert,

(Zuruf von der SPD: Der liest ja ab! - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Er darf sich vorbereiten! Er darf Zitate bringen! - Gegenruf von Ursula Helmhold [GRÜNE]: Und des- halb muss er ablesen?)

welche Erkenntnisse und Ergebnisse die kürzlich durchgeführte erste Kinderschutzkonferenz gebracht hat.

(Zuruf von der SPD: Den einen Satz hätte er sich doch merken können!)

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reaktion auf die erste Kinderschutzkonferenz in Niedersachsen war überwältigend. Es ist uns gelungen, alle Fachkräfte, alle Experten, die sich im Bereich des Kinderschutzes um Kinder bemühen, an einen Tisch zu holen. Auch haben alle, die an diesem Tisch gesessen haben, diese Kinderschutzkonferenz begrüßt. Unser Ziel war und ist es, dass Kinder ein abgestimmtes, vernetztes Angebot bekommen. Daher ist es so unendlich wichtig, dass sich alle Akteure zusammensetzen und sich darüber unterhalten, welche Maßnahmen

noch erforderlich sind und wie man die Maßnahmen miteinander vernetzen und weiterentwickeln kann. Es war sehr beeindruckend, dass der Kinderschutzbund, Kinderärzte und die Spitzenverbände sehr lange über die Vorsorgeuntersuchungen und deren höhere Verbindlichkeit diskutiert haben, gerade auch unter der Fragestellung: Können wir durch eine höhere Verbindlichkeit eine Steigerung der Teilnahme erreichen, sodass wir noch mehr dabei mithelfen können, zu vermeiden, dass Kinder von Vernachlässigung und Misshandlung betroffen sind?

Ich glaube, wir sind uns einig gewesen, dass wir jetzt an verschiedenen Bausteinen arbeiten müssen, um diese Ziele weiter verfolgen zu können, weil sehr genau erkannt worden ist, dass auf der einen Seite die Gesellschaft wach sein muss, auf der anderen Seite aber die Jugendämter, um überhaupt handeln zu können, Informationen darüber haben müssen, dass Kinder von Vernachlässigung bedroht sind, und dass es klare Diagnosen für das Erkennen von Vernachlässigungen geben muss. Hierbei hat sich gezeigt, dass das Kinderschutzzentrum auf der Bult, das die handelnden Akteure an einen Tisch geholt hat, genau der richtige Baustein ist, um über eine klare Diagnose Handlungsschritte aufbauen zu können. Ferner hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, möglichst früh in die Familien zu gehen, möglichst früh auch Kindern aus sozial benachteiligten Familien zu helfen und die Kontakte zum Jugendamt zu fördern.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Schwarz!

Frau Ministerin, wenn Ihnen das Thema wirklich wichtig ist, hätte ich es sehr begrüßt, wenn Sie hier eine Regierungserklärung abgegeben hätten, damit das Parlament darüber vernünftig debattieren kann.

(Beifall bei der SPD)

Dass Sie den Weg gehen müssen, sich hinter einer Dringlichen Anfrage zu verstecken, passt eigentlich genau in die Behandlung des Themas. Immer wenn es in Sachen Kinderschutz konkret wird, wenn die Regierung gefordert ist, dann eiern Sie herum und tauchen ab.

(Beifall bei der SPD - Widerspruch von der CDU)

- Ja, das ist leider so. Nichts von dem, was eben hier vorgetragen wurde, stimmt.

(Bernd Althusmann [CDU]: Sie sollten sich einmal der Ernsthaftigkeit des Themas bewusst werden!)

Die Familienhebammen werden den Kommunen zugeschoben. Für Kinderuntersuchungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind Sie gar nicht zuständig. Das Projekt „Pro Kind“ ist ein Projekt des Bundes in Zusammenarbeit mit Herrn Pfeiffer. Sie haben keinen Pfennig dazubezahlt, und Sie schmücken sich hier pausenlos mit fremden Federn, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Was ist das für eine Polemik?)

Die Ernsthaftigkeit haben Sie gestern bei der Frage „Kinderrechte in die Verfassung“ auch deutlich unterstrichen:

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Kommen Sie zur Frage!)

Sie tauchen ab und müssen hier deshalb auf bestellte Fragen antworten, meine Damen und Herren.

Ich frage deshalb die Landesregierung ganz konkret: Wenn es Ihnen wirklich um Kinderschutz geht, warum haben Sie Vorsorgeuntersuchungen für Kindergärten und für Schulen im öffentlichen Gesundheitsdienst - dort, wo Sie selbst verantwortlich waren - verweigert?

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU: Das war wieder ganz der alte Kollege! Polemik!)