Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Um dies zu erreichen, bedarf es allerdings der Zustimmung unseres Bundesministers Herrn Müntefering. Leider ist im Moment nicht zu erwarten, dass Herr Minister Müntefering in dieser Frage einlenkt. Es wäre doch einmal eine gute Sache, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion auf den Bundesarbeitsminister einwirken würden, worum ich Sie hiermit auch ganz herzlich bitten möchte. Auf jeden Fall ist es richtig, dass Niedersachsen in dieser Angelegenheit eine Bundesratsinitiative angeschoben hat.

Meine Damen und Herren, wir müssen unsere Zuwanderung gezielt steuern und strukturieren. Es

darf keinen Zweifel daran geben, dass Personen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, ihre Identität verschleiern oder gar straffällig geworden sind, keine Erleichterungen beim Zugang auf den Arbeitsmarkt erhalten können. Besteht eine rechtskräftige Ausreisepflicht, die auch umsetzbar ist, kann das nur bedeuten, dass dieser Pflicht umgehend nachzukommen ist und dass unmittelbar nach Feststellung der Ausreisepflicht bei Nichteinhaltung die Abschiebung durchgeführt wird.

Meine Damen und Herren, in dem Antrag wird auch der Anschein erweckt, dass alle geduldeten Personen gleichermaßen das Bestreben nach einer Erwerbstätigkeit haben. Dies ist bei Weitem nicht so. Nach Aussagen der Ausländerbehörden hat ein nicht unerheblicher Anteil der geduldeten Ausländer nie eine Arbeitserlaubnis beantragt. Nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom November 2006 begrüßen wir es sehr, dass der Arbeitsmarkt nun für langjährig geduldete Ausländer geöffnet ist. So ist es nun möglich, dass die betroffenen Personen freien Zugang auf den Arbeitsmarkt haben

(Georgia Langhans [GRÜNE]: Haben sie nicht!)

und über die Erwerbstätigkeit und die damit verbundene Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Bleiberecht erwirken können.

(Georgia Langhans [GRÜNE]: Au- genwischerei!)

Meine Damen und Herren, Niedersachsen geht ausgesprochen verantwortungsvoll mit dem Thema „Zuwanderung“ um und setzt deutliche Signale bei der Öffnung des Arbeitsmarktes für geduldete Ausländer. Die Öffnung des Arbeitsmarktes darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss sich den arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten anpassen und die rechtsstaatliche Ordnung einhalten. Daher kann Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in dieser Form hier und heute nur abgelehnt werden. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der nächste Redner ist Herr Bachmann von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch wir hätten es begrüßt, wenn der Entschließungsantrag der Grünen nach dem Kompromiss der Innenministerkonferenz in überarbeiteter Form vorgelegt worden wäre. Wir haben diese Position in unserem Entschließungsantrag, der sich noch in den Ausschüssen befindet und im März-Plenum abschließend behandelt wird, aufgegriffen. Insofern werden wir im März-Plenum diesen Themenkomplex noch einmal beraten.

Frau Lorberg, ich will Sie beruhigen. Sie sagen, wir sollen gegenüber Herrn Müntefering Position beziehen und ihn auffordern zu handeln. - Schon lange haben sich zwei Dinge - vielleicht an Ihnen vorbei - getan: Im Herbst 2002 hat dieses niedersächsische Parlament unter sozialdemokratischer Landesregierung auf Antrag der SPD einen Beschluss mit der gleichen Zielrichtung gefasst, Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern - ganz bewusst in Richtung der rotgrünen Koalition im Bund. Damals war es die Union im Bundesrat, die bei der damaligen Debatte über das Zuwanderungsgesetz jeden Kompromiss verhindert hat.

Zwischenzeitlich haben Herr Schäuble und Herr Müntefering einen Koalitionskompromiss erarbeitet, der vorschlägt, einen anderen Weg zu gehen, der selbstverständlich besser wäre. Zunächst einmal soll für Menschen, die ein Bleiberecht aus humanitären Gründen verdient hätten, die Bleiberechtszuerkennung geregelt werden. Damit würde ihnen automatisch ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Das wiederum hat die Innenministerkonferenz mit ihrer CDU-Mehrheit torpediert. Weil das so ist und jetzt bis September dieses Jahres die Situation besteht, dass nur diejenigen unter humanitären Gesichtspunkten bleiben dürfen, die bis dahin Arbeit gefunden haben, haben wir sozusagen keine neue Bleiberechtsregelung im Sinne von humanitären Kriterien, sondern nur wieder eine Fortsetzung der bisherigen Duldungskette bzw. wieder eine stichtagsbezogene Bleiberechtsregelung, die wir alle gerne überwunden hätten.

Weil das so ist, besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass Bundesgesetzgeber und Bundesregierung handeln müssen. Weil das so ist, ist der Antrag der Grünen berechtigt und sollte hier nicht abgelehnt werden. Das niedersächsische Parlament sollte sich an dieser Debatte mit dieser klaren Aufforderung, hier zu einem erleichterten Zugang

zum Arbeitsmarkt zu kommen, beteiligen. Wir sollten uns in dieser Frage nicht wieder selbst Stillschweigen auferlegen, indem wir uns als Parlament nicht positionieren, und es sozusagen der Landesregierung allein überlassen, in diesem weiteren Verfahren zu handeln.

Wir haben schon die Aufgabe, für das, was im Bund in Bezug auf erweiterte Möglichkeiten zu beraten und noch besser zu regeln ist, einen niedersächsischen Beitrag im positiven Sinne zu leisten. Es ist doch so: Nennen wir es Drehtüreffekt, nennen wir es Teufelskreis, oder nennen wir es den Effekt des Hauptmanns von Köpenick ohne Arbeit kein Bleiberecht, und ohne einen Aufenthaltsstatus, also ein Bleiberecht, keine Arbeit. Das ist die Realität. Wer es bis September nicht schafft, sozusagen in den Arbeitsmarkt ohne Anspruch hineinzukommen, der wird es dann sein, der - daran hat der Innenminister keinen Zweifel gelassen - kein humanitäres Bleiberecht mehr erfährt, sondern dann, weil er nichts zu seinem eigenen Lebensunterhalt beisteuern kann, weil er keine Arbeit gefunden hat, abgeschoben wird. Das ist kein humanitäres Bleiberecht. Diesen Teufelskreis müssen wir im Sinne einer humanitären Regelung durchbrechen. Deswegen besteht die Notwendigkeit, den Antrag der Grünen-Fraktion als niedersächsischen Auftrag für das weitere Einigungsverfahren auf Bundesebene zu beschließen.

Die SPD-Landtagsfraktion vertritt diese Position seit 2002. Uns wäre der Schäuble/MünteferingKompromiss lieber gewesen. Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung ihn in dieser Form noch umsetzt. Das ist auch Bestandteil unseres laufenden Entschließungsantrags. Es ist unsere Position, im Sinne eines erleichterten Zugangs und einer echten humanitären Regelung weiterzukommen und nicht irgendwann wieder Menschen, die wir abschieben, vorzuwerfen, wie viel Sozialhilfe sie bis dahin bezogen haben, weil wir ihnen keine Chance gegeben haben, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Das ist doch die Realität der letzten Jahre.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb unterstützen wir den Antrag der Grünen und werden ihn nicht ablehnen. Wir werden also die Ausschussempfehlung der Mehrheit des Hauses ablehnen und die Position der Grünen nach Berlin transportieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jetzt hat Herr Bode von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Langhans, Sie haben eben die ausländerrechtliche Politik des Innenministers Schünemann kritisiert und als Beispiel die Zahlen der Städte Köln und München angeführt. Ich bin immer sehr vorsichtig, wenn man regionale Aspekte statistischer Art anführt und sie als Belege für landes- oder gar bundespolitische Auswirkungen heranzieht.

Allerdings möchte ich Ihnen noch eines zu bedenken geben. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken. Gerade die Zahlen, die Sie genannt haben - ein Anteil von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Köln nahe 0 % und in München nahe 100 % -, bedeuten im Umkehrschluss, wenn Sie das auf landespolitische Aussagen und die dortige Arbeit widerspiegeln, dass sich gerade die Politik des Bayerischen Innenministers Beckstein, den Sie mit Innenminister Schünemann quasi gleichsetzen, besonders positiv auf die in München erteilten Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge auswirkt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie uns heute das hier im Hause sagen wollten, weil das genau die gegenteilige Position ist. Seien Sie also vorsichtig mit dem Hochziehen solcher regionalen statistischen Ergebnisse auf die Landesebene.

Ich möchte zu der Frage, den Arbeitsmarkt für Flüchtlinge - ich sage hier: auch für Migranten - zu öffnen, gerne einige grundsätzliche Ausführungen machen. In der Tat ist es richtig: Wir haben uns im Innenausschuss intensiv durch Anhörungen der Landesregierung und auch durch die versuchte Anhörung der Arbeitsagentur mit dem Thema beschäftigt und mit der Problematik auf dem Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Wir haben eindeutig festgestellt, dass der deutsche Arbeitsmarkt Zuwanderung braucht: Zuwanderung von Hochqualifizierten, Zuwanderung von Fachkräften. Das sind auch elementare Stellungsnahmen der Arbeitgeberverbände in der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes. Wir haben ebenfalls festgestellt, dass wir in vielen Bereichen auch die Notwendigkeit für sogenannte niedrigere Arbeitsverhältnisse haben und auch hierfür Zuwanderung brauchen.

Jetzt ist die Frage: Wie bekommt man das hin? Da muss man sagen, dass wir insbesondere in dem Bereich, den Sie hier ansprechen, eine bundespolitische Problematik haben; denn diese Arbeitserlaubnisse werden vom Bund, der dafür zuständig ist, bisher verweigert. Wir kritisieren das. Wir haben das im Innenausschuss immer gesagt. Innenminister Schünemann hat das auf der IMK ebenfalls vorgetragen, übrigens gemeinsam mit dem liberalen Innenminister aus Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD])

Mit dem Kompromiss der letzten IMK haben wir zumindest einen ersten Schritt erreicht, den der Bund auch mitgemacht hat. Da hat, Herr Bachmann, Innenminister Schünemann sofort gesagt, dass er weiter gehen will. Es ist auch richtig, von vornherein zu sagen, dass bereits nach zwei Jahren automatisch eine entsprechende Arbeitserlaubnis möglich sein sollte. Das ist genau der richtige Weg.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das ist doch schon längst gesagt!)

Hier muss sich Herr Müntefering - vielleicht sollten Sie das auf Ihren Parteitagen entsprechend formulieren oder ihn einmal anrufen - tatsächlich bewegen.

(Zustimmung von Christian Dürr [FDP])

Wir müssen noch weiter gehen, Herr Bachmann, und das tun wir auch. Das Land Niedersachsen ist weiterhin aktiv. Wir wollen aktiv bei der Änderung des Zuwanderungsrechts mitmachen. Wir wollen Zuwanderung von Hochqualifizierten und von Fachkräften ermöglichen. Wir wollen die ersten Schritte hierzu durch eine Absenkung der finanziellen Hürden, auch was die Ansiedlung von Selbstständigen angeht, einleiten, so dass wir mehr Innovation und mehr Arbeitsplätze in Deutschland und in Niedersachsen bekommen werden.

Ich glaube, wir müssen diese Diskussion in der gesamten Gesellschaft weiterführen; denn das bestehende Zuwanderungsrecht ist in diesem Teil noch nicht so modern, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Ich sage es gerne noch einmal, Herr Bachmann. Wir sollten zusehen, dass wir die Zuwanderung tatsächlich vereinfachen, dass wir die

Zuwanderung in den Arbeitsmarkt mit einem Punktesystem - wie in den USA, in Kanada oder in anderen Ländern - entsprechend steuern, erleichtern und somit für mehr Wirtschaftswachstum in Deutschland sorgen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg. Der Antrag der Grünen ist zu kurz gesprungen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Sie sollten uns dabei unterstützen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt hat sich zu einer Kurzintervention Herr Bachmann gemeldet. Herr Bachmann, Sie haben anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bode, wir sollten uns wirklich einmal über die Form unserer Zusammenarbeit unterhalten. Im Innenausschuss kommen Sie mit keinem Argument, lehnen den Antrag rigoros ab, sagen, er sei überholt. Wir sagen hier im Plenum, dass wir eine neue Rechtssituation haben. Ich beginne meine Rede mit den Worten: Uns wäre es lieber gewesen, wir hätten den Antrag überarbeitet und hätten gesehen, wo da Kompromisslinien sind. - Das haben Sie im Innenausschuss weder angeboten, noch haben Sie mit uns darüber gesprochen. Bei der Position, die Herr Schünemann sonst immer vertritt - darauf hat Frau Langhans hingewiesen -, und auch bei der, die Sie jetzt vertreten, verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie diesen Antrag ablehnen. Wir hätten ihn wahrscheinlich nur ein Stück überarbeiten müssen. Kommen Sie doch mit diesen Weisheiten während der Ausschussberatungen und nicht erst hier im Plenum. Dann hätten wir die Chance, in dieser hochsensiblen Frage vielleicht auch mal einen gemeinsamen Beschluss hinzubekommen. Aber Ihr Verfahren bei der Beratung solcher Anträge muss ich jetzt kritisieren. Das ist eine merkwürdige Politik.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt antwortet Herr Bode. Herr Bode, Sie haben anderthalb Minuten.

Herr Kollege Bachmann, wir müssen in der Tat einmal über die Art und Weise der Zusammenar

beit reden; denn als wir dieses Thema im Innenausschuss behandelt haben, habe ich mich zu Wort gemeldet und genau das gesagt, was Sie hier eben gesagt haben, nämlich dass der Antrag überholt ist, dass eine Verabschiedung aufgrund der entsprechenden Ergebnisse bei der IMK und bei anderen Gesprächen so gar nicht mehr möglich ist. Ich habe gesagt, ich bedaure es sehr, dass es hier keine Änderung oder andere Initiativen gibt. Ich habe angeboten, dass man darüber spricht. Ich biete aber nicht an, dass wir als Regierungsfraktion nicht mehr aktuelle Anträge der Grünen überarbeiten, damit sie hier beschlossen werden können. Das muss der Antragsteller dann schon selber machen. Wir haben die Beschlüsse auf der IMK initiiert. Das ist unser Weg. Das ist effektiver. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nächster Redner ist Herr Biallas. Er hat noch dreieinhalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bachmann ist ja bekannt dafür, dass er stets sachlich darüber berichtet, wie in den Ausschüssen beraten wird. Ich kann hier bestätigen: Wir haben über den Antrag nicht nur geredet, sondern wir haben ihn sehr ausführlich behandelt. Wir haben das Thema auch in der Ausländerkommission besprochen, sodass dem Beratungsbedarf in vollem Umfang Genüge getan worden ist.

Wir sind nicht grundsätzlich der Meinung, alle Anträge, die von den Grünen oder von der SPD kommen, seien von vornherein verwerflich. Der Ansicht sind wir überhaupt nicht.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: So verhaltet Ihr euch aber!)

Wenn ich mir so angucke, wie die Opposition auf unsere Anträge reagiert, dann muss ich sagen: Das ist andersherum unter Umständen ein bisschen anders. Aber das ist eben so in einem Parlament. Die einen sagen so, und die anderen sagen so, und wer die Mehrheit hat, entscheidet.

Es geht jetzt um die Frage, ob ein Antrag, der zu einem Zeitpunkt zustande gekommen ist, als in der Innenministerkonferenz noch keine Einigung erzielt

worden war - zu der Einigung kann man so oder so stehen -, heute die Aktualität hat, die Sie sich wünschen. Da haben wir in aller Bescheidenheit und Entschiedenheit darauf hingewiesen, dass sozusagen der Lauf der Zeit etwas weiter ist, als es zum Zeitpunkt der Antragstellung der Fall gewesen ist. Deswegen bitten wir eigentlich nur um eines - Anträge kann man so oder so bescheiden -: Wir sollten zunächst einmal abwarten, wie sich der Kompromiss, der in der Innenministerkonferenz zustande gekommen ist, in der Praxis entwickelt.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wir wollen Einfluss nehmen und nicht ab- warten! Das unterscheidet uns!)

- Wissen Sie, es gehört manchmal zu einer klugen Politik, dass man abwartet und guckt, wie die Dinge sich entwickeln, statt zu meinen, man könnte Dinge dadurch befördern, dass man jeden Tag einen neuen Antrag stellt. Das ist das Geheimnis einer guten Politik. Ich sage Ihnen das so.

Wir wollen eine gute Politik machen und wollen deshalb gucken, ob sich das bewährt. Im September nächsten Jahres wird man ja sehen, ob sich das bewährt. Dann wird der Bundesgesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen, die im Übrigen im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Dann wird man gucken, ob man eine vernünftige Lösung findet.