Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

Lieferant: sechs Regionalversorger für Großabnehmer, Firma Lichtblick für Kleinabnehmer

Kosten: rund 39 Millionen Euro pro Jahr bei ca. 4 900 Abnahmestellen

Zu 2: Die Vergabe der Stromlieferverträge erfolgte, wie bei öffentlichen Ausschreibungen immer, unter Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften und Berücksichtigung der Landeshaushaltsordnung. Die Berücksichtigung vergabefremder Kriterien ist hierbei nicht zulässig.

Zu 3: Der Energieverbrauch und die Energiekosten in den Landesliegenschaften werden erfasst und kontinuierlich überprüft. Daraus abzuleitende Energiesparmaßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nach ihrer Dringlichkeit durchgeführt. Die hierdurch eingesparten Energiekosten entlasten direkt den Landeshaushalt.

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 6 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Hält der Atomlobbyismus der Landesregierung jetzt auch in Amtsgerichten und Polizeistationen Einzug?

Bei der Neuausschreibung des Strombezugs für die 6 000 Liegenschaften des Landes sei auf die zuvor geltenden ökologischen Kriterien der Stromerzeugung verzichtet worden, wonach der Strom zu erheblichen Teilen regenerativ oder aus Kraft-Wärme-Koppelung erzeugt werden muss, berichtete die taz am 15. Dezember 2006. Finanzminister Möllring begründete diesen Schritt mit Einsparungen, die nach den von ihm benannten Zahlen rund 2,3 % der bisherigen Stromkosten ausmachen.

Es ist daher davon auszugehen, dass der Strom in Niedersachsens Amtsgerichten, Polizeistationen und Ministerien künftig analog der bundesweiten Erzeugung zu 27 % aus Atomstrom und zu 49 % aus der Verstromung von Stein- oder Braunkohle stammen wird.

Während neuere wissenschaftliche Erkenntnisse von einem immer schneller und drastischer voranschreitenden Klimawandel ausgehen, stärkt die Landesregierung mit ihrem Schritt genau jene alten Technologien, die diese dramatischen Prozesse wesentlich mit verursachen. Die Landesregierung setzt damit ein deutliches Signal gegen umweltverträgliche Energieerzeugung in Niedersachsen und trägt dazu bei, den Atommüllberg zu vergrößern, dessen Endlagerung weltweit nach wie vor ungeklärt ist.

Die Planer, Hersteller und Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen tragen inzwischen erheblich zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und zu den Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte bei. Es ist deshalb fraglich, ob das negative Beispiel der Landesregierung die öffentlichen Haushalte im Ergebnis nicht sogar erheblich belastet, anstatt sie - wie vom Finanzminister offenbar erwartet - geringfügig zu entlasten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Energiequellen stammte der in landeseigenen Gebäuden verbrauchte Strom vor der Neuausschreibung, und aus welchen Energieträgern wird er nach der Neuausschreibung erzeugt?

2. Wie hat sich der Strom- und Wärmeenergiebedarf der landeseigenen Gebäude in den Jahren 2000 bis 2005 entwickelt?

3. In welcher Höhe haben die Erzeuger von Strom aus fossilen Energieträgern im Jahr 2005 zum Steueraufkommen des Landes und der Kommunen in Niedersachsen beigetragen, und in welcher Höhe sind Steuereinnahmen aus der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen in die Kassen des Landes und der Kommunen geflossen?

Das Land Niedersachsen hat seinen Strombezug bereits zum dritten Mal in Folge europaweit ausgeschrieben. Für die Bezugsjahre 2006 und 2007 wurden die entsprechenden Verträge im November 2005 unterschrieben. Das Finanzministerium hat hierüber zeitnah mit einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit informiert. Ausgeschrieben war Strom mit den technischen Qualitäten und den Erzeugungsanteilen wie sie generell im Netz für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität zur Verfügung stehen. Somit ist gewährleistet, dass das Land Strom aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erhält und an dem stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien partizipiert. Auch die im Jahre 2002 durchgeführte Stromausschreibung mit einer Energiemix-Vorgabe von 24 % aus KraftWärme-gekoppelten Anlagen und mindestens 7 % aus erneuerbaren Energien schloss einen Anteil von Strom aus Kernenergieanlagen nicht aus. Dieser Anteil ist zwischenzeitlich von 28 auf 26 % gesunken, und der Anteil aus erneuerbaren Energien ist um rund 4 % auf nun 10 % gestiegen, obwohl auf eine Energiemix-Vorgabe verzichtet wurde. Durch diesen Verzicht konnten Mehrkosten in Höhe von jährlich rund 1 Millionen Euro vermieden werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Janßen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der im Netz für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität vorhandene Strom stammte in den Jahren 2000 bis 2005 aus folgenden Energiequellen:

Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Kohle 50,5 49,0 48,8 50,1 48,4 46,6

Kernenergie 29,4 29,2 28,1 27,2 27,1 26,4

Gas 8,5 9,5 9,6 10,1 10,0 11,1

erneuerbare Energien 6,3 6,7 7,8 8,1 9,5 10,2

übrige Energieträger 5,3 5,6 5,7 4,5 5,0 5,7

Angaben in Prozent 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

Der in den landeseigenen Gebäuden verbrauchte Strom wurde somit zur Hälfte aus Kohle, zu einem Viertel aus Kernenergie, zu rund 10 % aus Gas sowie aus einem von 6 auf 10 % gestiegenen Anteil aus erneuerbaren Energien wie Wasser, Wind, Biomasse, Fotovoltaik und Geothermie erzeugt. Der Rest, rund 5 %, stammt von übrigen Energieträgern wie Mineralölprodukten, Pumpspeicherkraftwerken, Müllverbrennungsanlagen usw. Für die Folgejahre 2006 und 2007 kann von einer gleichbleibenden Entwicklung ausgegangen werden.

Zu 2: Während sich der Stromverbrauch der landeseigenen Gebäude in den Jahren 2000 bis 2005 jährlich um rund 2,5 % erhöht hat, konnte der Wärmeverbrauch jedes Jahr um rund 2 % gesenkt werden. Die steigende Tendenz bei Strom ist zum einen in der flächendeckenden Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechniken begründet und zum anderen in dem verstärkten Einsatz betriebstechnischer Ausstattungen der Gebäude. Bei der Wärme haben die vom Land durchgeführten Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und zur Energieeinsparung sowie der bewusstere Umgang mit Wärme zum kontinuierlichen Verbrauchsrückgang beigetragen.

Zu 3: Die Finanzämter verfügen über keine statistischen Anschreibungen, die Aufschluss darüber geben könnten, welche Steuereinnahmen welcher Form der Energieerzeugung zuzuordnen sind. Energieversorgungsbetriebe sind steuerlich nicht verpflichtet, Gewinne danach aufzugliedern, ob diese Gewinne durch Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen oder aus fossilen Energieträgern erzielt worden sind. Steuerrechtlich ist eine solche Unterscheidung unerheblich. Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist allein der Gewinn aus der Erzeugung und dem Verkauf von

Strom, wobei unerheblich ist, wie dieser Gewinn erzielt worden ist.

Anlage 6

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 7 des Abg. Jens Nacke (CDU)

Jugendstrafvollzug: Neue Chancen - neue Wege

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 ist eine gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzuges bis zum 1. Januar 2008 erforderlich. Neben der Herausforderung an den Landesgesetzgeber, bis Jahresende eine moderne gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen, sind aber auch neue Konzepte für eine soziale Integration der jugendlichen Straftäter gefragt.

Insoweit wurde zuletzt auf das Projekt Prisma e. V. aus Baden-Württemberg hingewiesen, das eine Verbindung von Wohngemeinschaften, Schulausbildung, Sport und Möglichkeiten einer Berufsausbildung unter dem Dach des Jugendstrafvollzugs vorsieht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie das Projekt Prisma e. V.?

2. Gibt es in Niedersachsen vergleichbare Projekte?

3. Für den Fall bestehender Projekte: Liegen bereits Erkenntnisse über deren Erfolg vor?

Am 5. Dezember 2006 hat die Landesregierung den Entwurf für ein Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz vorgelegt. In einem Teil dieses Gesetzentwurfs ist der Jugendstrafvollzug geregelt. Darin wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 31. Mai 2006 umfassend Rechnung getragen. Dies gilt u. a. für die Bereitstellung von jugendgerechten Bildungs- und Ausbildungsangeboten, für die Gestaltung von Besuchskontakten und die Einbeziehung der Personensorgeberechtigten, für geeignete Formen der Unterbringung während der Ruhezeit zum Schutz vor wechselseitigen Übergriffen sowie für Hilfen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung und für weitere Resozialisierungsangebote, insbesondere Sozialtherapie.

In Niedersachsen fällt es leicht, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen. Schon jetzt verfügt der Jugendvollzug über vielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote für junge

Gefangene. Schon jetzt können junge männliche und junge weibliche Gefangene sozialtherapeutisch behandelt werden. Einzelunterbringung in den Einrichtungen in Göttingen und Hameln kann ebenfalls schon jetzt gewährleistet werden. Auch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, „eine mit angemessenen Hilfen für die Phase nach der Entlassung verzahnte Entlassungsvorbereitung“ sicherzustellen, wird in Niedersachsen schon heute erfüllt:

Vorbildlich ist der offene Jugendvollzug in Hameln und in Göttingen mit insgesamt 173 Plätzen, in dem etwa 20 % aller inhaftierten jungen Gefangenen untergebracht sind. Hier arbeiten Vollzugsbedienstete mit externen Arbeitgebern und Bildungsträgern, mit Therapeuten und zahlreichen Ehrenamtlichen zusammen; geeignete Jugendliche können zur Entlassungsvorbereitung aus dem Vollzug beurlaubt und am späteren Wohnort und dort unter der Verantwortung des Justizvollzugs von den sozialen Diensten der Justiz und freien Trägern betreut werden. In Einzelfällen werden sie bereits Monate vor der Entlassung in Pflegefamilien oder betreuten Wohngruppen außerhalb der Mauern untergebracht. Dieses Konzept entspricht § 93 Abs. 3 JGG, nach dem Jugendvollzug auch weitgehend in „freien Formen“ durchgeführt werden kann.

Im bundesweiten Vergleich nimmt der Jugendvollzug in Niedersachsen eine herausragende Stellung ein. Dies bestätigt eine aktuelle Studie der Universität Greifswald (Professoren Dünkel und Geng) über „Rechtstatsächliche Befunde zum Jugendstrafvollzug“. Dort wird die Jugendanstalt Hameln als positives Beispiel für eine bemerkenswerte Ausgestaltung des Erziehungs- und Förderungskonzepts hervorgehoben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Leider kann die Landesregierung auf Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung (noch) nicht zurückgreifen. Ob die in der Projektkonzeption genannten Ziele

- „Absenken der Anzahl der Straftaten,

- Minimierung der Rückfalldelinquenz,

- Erhöhung der Opferschutzes,

- Reduzierung des volkswirtschaftlichen Schadens,