Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die interkommunale Zusammenarbeit wird von allen Fraktionen dieses Hauses, wie die Ausschussberatungen gezeigt haben, als ein wichtiger und sicherlich noch ausbaufähiger Handlungsansatz angesehen.
Allerdings - hier wiederhole ich mich - ist die interkommunale Zusammenarbeit für unsere Kommunen kein neues Instrument und bereits in vielen Politikfeldern fest verankert. Also bleiben die Fragen, was Sie mit diesem Antrag anschieben wollen und in welche Politikfelder Sie eingreifen wollen.
Ich versuche, die Diskussion zusammenzufassen. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, sprechen in Ihrem Antrag von strukturellen Problemen, die durch interkommunale Zusammenarbeit gelöst werden können. Sie sprechen von der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung, die Sie sich allerdings ohne verstärkte interkommunale Zusammenarbeit nicht vorstellen können, und von einer echten Alternative zur Gebietsreform. Mit anderen Worten: Entweder nehmen die Kommunen die Anreizsysteme zur interkommunalen Zusammenarbeit an, oder aber? Ja, oder was? Nichts anderes sagt Ihr Antrag im Kern aus: Entweder zieht die Freiwilligkeit, oder Sie müssen andere Formen finden.
wähnt, hatten wir zu dieser Thematik eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Die Antwort der Landesregierung ist uns - wen wundert es? - erst nach der Debatte hier im Plenum zugegangen. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sagen, dass diese Antwort schon etwas präziser ist und damit Ihren Antrag gegenstandslos macht.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Also das tut mir nun überhaupt nicht weh! Das ist ja nur so ein Stück Papier!)
Danach wurde das Gutachten des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften vom Juni 2006 ausgewertet. Einem Vorschlag von Professor Dr. Hesse wurde gefolgt. Dieser Vorschlag beinhaltete, durch Anreizsysteme die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Die Landesregierung kommt diesem Anliegen in den nächsten drei Jahren durch Bereitstellung von jeweils 300 000 Euro nach. Die erforderlichen Maßnahmen sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden, und im Frühjahr des Jahres soll auf vier regionalen Veranstaltungen für die interkommunale Zusammenarbeit geworben werden. Die Regierungsvertretungen werden Organisationsunterstützung und Managementhilfen in der Planungsphase leisten. Herr Biallas, Sie sehen also, Ihr Antrag ist, auch wenn es weh tut, von der Wirklichkeit eingeholt. Von daher wäre es aus unserer Sicht konsequent gewesen, den Antrag zurückzuziehen.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Aber es ist doch schön, wenn wir das un- terstreichen, untermauern und unter- stützen!)
Da Sie dies aber nicht tun, möchte ich hier noch einen letzten, aber nicht unwichtigen Punkt ansprechen. Sie betonen immer und immer wieder, dass Sie auf die Freiwilligkeit setzen und nichts von oben vorgeben wollen. Sie betonen das allerdings so oft, dass man schon wieder misstrauisch wird, was insbesondere für unsere Kommunen gilt. Was ist, wenn die Freiwilligkeit an ihre Grenzen stößt und Sie damit den erhofften Erfolg nicht erreichen? Werden Sie die interkommunale Zusammenarbeit in der Form steuern, dass sich die bereits heute offensichtlichen regionalen Disparitäten
nicht weiter verstärken? Was wird angedacht, wenn sich genau diejenigen der Freiwilligkeit entziehen, die aufgrund struktureller Probleme Handlungsbedarf hätten? Es stellt sich also die Frage: Werden Sie, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht, regulierend eingreifen, Ja oder Nein? Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie uns schuldig.
Frau Modder, bitte unterbrechen Sie Ihre Rede einmal kurz. - Meine Damen und Herren, machen Sie es der Rednerin doch nicht so schwer, indem Sie hier Privatgespräche führen. Gehen Sie bitte hinaus, wenn Sie Privatgespräche führen möchten. - Bitte schön, Frau Modder!
Danke schön. - Wir werden den Antrag wegen seiner nicht mehr gegebenen Aktualität ablehnen. Die Antwort der Landesregierung zu diesem Thema war sehr viel aufschlussreicher als dieser nichtssagende Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegen interkommunale Kooperation ist im Prinzip nichts einzuwenden. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Frau Modder hat meines Erachtens recht. Der Antrag ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig geworden.
Als die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion kurz nach der Januar-Debatte bekannt wurde, zeigte sich, dass die Landesregierung bereits das tut, was Sie von der Landesregierung in diesem Antrag erbitten. Vielleicht tut sie sogar ein bisschen mehr, als Sie in diesem Antrag erbitten.
Weiterhin ist zu sagen, dass sich nach wie vor das EU-rechtliche Problem der Wettbewerbsneutralität stellt. Wenn öffentliche Unternehmen kooperieren, sind sie nach EU-Recht möglicherweise steuerpflichtig. Herr Schünemann - ich hatte mir erlaubt, das schon in der Debatte im Plenum im Januar anzumerken - führte in seiner Rede dann aus - ich zitiere -: Kooperationsformen nach dem NKomZG sind nach wie vor steuerlich unproblematisch, also beispielsweise die Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder Zweckvereinbarungen.
So weit, so richtig. Nun ist es aber so, dass die Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts eine relativ aufwendige Angelegenheit ist. Von denen, die jetzt Kooperationen im Rahmen des IKZ-Projektes durchführen, hat, wie ich glaube, noch niemand eine Anstalt des öffentlichen Rechts gebildet.
Das eigentliche Problem sind die Formen unterhalb dieser Anstalt. Im Ratsbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 2. März, also aus der vorigen Woche, findet sich eine interessante Passage. Ich zitiere:
„Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollten die Kommunen vorsorglich Steuerzahlungen einplanen. Diese Empfehlung hat das Nds. Finanzministerium jüngst gegeben. In einem Schreiben an das Nds. Innenministerium, das von der Steuerfreiheit ausgeht, hat das Finanzministerium betont, dass insbesondere bei sog. niedrigschwelligen Kooperationen unterhalb der Ebene von Zweckverband... Bedenken hinsichtlich einer Steuerfreiheit bestünden. Nach dem Schreiben hält es das Finanzministerium für zweckmäßig, dass sich Kommunen in vielen Fällen der interkommunalen Zusammenarbeit bereits jetzt auf eine mögliche Steuerpflicht einstellen und diese im Rahmen ihrer Dispositionen berücksichtigen.“
Wenn man unterstellt, dass der Städte- und Gemeindebund den Brief des Finanzministeriums an den Innenminister sozusagen richtig gelesen hat, heißt das im Klartext, dass für eine Großzahl von Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit Steuer anfallen wird. Durch diese steuerliche Belastung wird der von Ihnen und auch Ihrem Gutachter geschätzte Einspareffekt von zwischen 5 und maximal 15 % komplett aufgefressen werden. Das heißt, unter Einspargesichtspunkten, die Sie bei dem Projekt in den Vordergrund gestellt haben, würde dann jedenfalls nichts übrigbleiben. Deswegen sage ich, zum Schluss kommend, mit Professor Hesse und seinem Mitarbeiter Götz, die das Gutachten für Sie geschrieben haben: Maximale Einsparpotenziale lassen sich durch Zusammenschlüsse ganzer Gebietskörperschaften erzielen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Lennartz, das war zum Schluss ein ganz netter Versuch, durch das Schreiben von Finanzminister Hartmut Möllring Irritation in die Debatte hineinzubringen. Genau das, was Sie hier dargestellt haben, hat Hartmut Möllring als Finanzminister aber nicht an das Innenministerium geschrieben. Es ist nämlich völlig unstrittig, dass wir in dem Bereich, wo die kommunale Zusammenarbeit in den Bereich einer wirtschaftlichen Betätigung gerät, derartige Mehrwertsteuerprobleme haben und auch entsprechend lösen müssen und meines Erachtens im privatisierten Bereich auch lösen können. Ganz anders ist die Situation allerdings, wenn beispielsweise Bauhöfe oder ähnliche Einrichtungen der Gemeinden zusammengelegt werden und dort eine Zusammenarbeit entsteht. Dann werden wir die erwähnte Problematik nicht haben. An dieser Auffassung hat sich hier in Niedersachsen nichts geändert.
Von daher kann ich feststellen, Herr Dr. Lennartz: Dieser Antrag der Regierungsfraktionen, der heute vom Landtag beschlossen wird, ist richtig. Er ist auch zeitgemäß, weil er ganz zu Beginn eine wichtige Feststellung trifft, nämlich dass wir die interkommunale Zusammenarbeit brauchen, um den Erhalt und auch die Effizienz der kommunalen Selbstverwaltung zu sichern. Wir geben hiermit als
Landtag in Niedersachsen die eindeutige Antwort, dass wir gemeinsam mit den Kommunen und mit den Kreisen in den bisherigen Strukturen für eine stärkere Effizienz und für die weitere Selbstverwaltung kämpfen wollen. Wir glauben nicht, dass die Unkenrufe von den Grünen bezüglich einer Gebiets- und Kreisreform zielführend sind. Wir gehen hier einen anderen Weg, und zwar den richtigen Weg.
Natürlich freuen wir uns, dass die Landesregierung in dem Verfahren, das ja bereits über einige Zeit läuft, die ersten Punkte, die wir berücksichtigt wissen wollten, aufgegriffen hat. Ich habe es Ihnen ja eben auch versprochen, Herr Dr. Lennartz: Wenn in den nächsten Monaten weitere Punkte umgesetzt werden, die wir jetzt noch nicht kennen, begrüßen wir dies auch. Wir werden, wenn wir in den Gesprächen selber solche Punkte entdecken, die Umsetzung dieser Punkte fordern. Insofern wird die Landesregierung weiter im Sinne der Kommunen tätig werden.
Lassen Sie mich jetzt noch kurz die wesentlichen Bausteine, die wir als Landtag eindeutig feststellen und im Sinne einer Zielrichtung verstehen, erwähnen. Wir wollen die Ressourcen ressortübergreifend bündeln. Nicht nur das Innenministerium, sondern auch alle andere Ressorts sollen in ihrem Bereich dazu beitragen, die interkommunale Zusammenarbeit zu befördern. Wir wollen die Regierungsvertretungen intensiv einbinden. Sie sollen Organisationsunterstützung leisten, und zwar insbesondere in der Anfangsphase von Projekten, wenn es um Managementhilfen und Ähnliches in der Planungsphase geht. Dann gibt es bei den Kommunen den größten Beratungsbedarf. Diese Organisationsunterstützung soll über die Regierungsvertretungen erfolgreich implementiert werden. Wir brauchen die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit durch eine Kooperationsdatenbank. Diese muss regelmäßig aktualisiert werden, und sie muss über die Regierungsvertretungen den Kommunen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. So können wir Best-Practice-Fälle in die Fläche bringen. Wir sind froh, dass die Regierungsvertretungen eine Informationsplattform geworden sind und sich entsprechend weiterentwickeln. So können Musterlösungen konzipiert und kopiert werden. Dies alles soll zum Wohle der Bürger geschehen; es soll für den Bürger schneller gehen und auch kostengünstiger werden. Wir arbeiten für das Niedersachsen der Zukunft gemein
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der CDU- und der FDPFraktion sehr dankbar für diesen Antrag, aber ich glaube, es zeichnet sich auch insgesamt ab, dass wir bei dem Thema „interkommunale Zusammenarbeit“ in diesem Haus im Kern durchaus der Meinung sind, dass wir hier noch weitere Schritte tun müssen, weil wir sonst, gerade angesichts der kommunalen Finanzsituation, die Strukturen nicht so verschlanken können, dass wir auch in Zukunft auf der kommunalen Ebene handlungsfähig sind. Die Landesregierung hat aus dem Grunde diesen Prozess in Gang gesetzt, auch in Zusammenarbeit mit den Regierungsvertretungen, die hier eine Moderatorenrolle eingenommen haben und insofern den Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Lassen Sie mich kurz die Punkte zusammenfassen, die wir in der Zukunft auf diesem Feld geplant haben:
Die Landesregierung strebt ein Bündnis zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens an. Wir werden sodann einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog vereinbaren und uns gemeinsam bemühen, die Anzahl der Kooperationsvorhaben der Kommunen zu erhöhen. Dazu werden wir in den kommenden drei Jahren insgesamt 900 000 Euro zur Unterstützung und Begleitung der Kooperationen vor Ort zur Verfügung stellen.
Die Regierungsvertretungen werden ihre Kräfte verstärkt auf die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit konzentrieren. Sie werden im März mit vier regionalen Veranstaltungen für den Ausbau der Zusammenarbeit werben. Die Kommunen haben bereits ein reges Interesse an den Veranstaltungen gezeigt. Die Landesregierung bietet den interessierten Kommunen eine Kooperationsdatenbank an, die pünktlich zu den Veran
Auch für das nächste Jahr haben wir eine Veranstaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit geplant, um die Fortschritte festzustellen. Nach Ablauf von drei Jahren werden wir die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit evaluieren und dokumentieren. Wir sind damit hervorragende Partner für die Kommunen, wenn es um die interkommunale Zusammenarbeit geht.