Herr Minister, diese despektierliche Anmerkung habe ich sehr bewusst gemacht, weil ich den Eindruck habe, dass Sie tatsächlich das Haus haben arbeiten lassen, ohne sich selbst einzuschalten.
Ich werde nachher versuchen, das an vier aufgeworfenen Fragen und an den vier Antworten deutlich zu machen.
Was ist die politische Richtung? Wovon hat er auszugehen? - Auszugehen hat der Minister von § 4 des Schulgesetzes und von nichts anderem. Und darin heißt es:
„Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.“
Schauen wir uns einmal an, wie die Antworten darauf aussehen. Diesen Anspruch gibt das Gesetz vor. Den gibt nicht die SPD vor, den geben nicht die Grünen vor. Die Grundlage wurde im Parlament beschlossen und gilt für den Minister.
„Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung jeweils in den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe für einen gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf?“
„Gemeinsamer Unterricht kann grundsätzlich in allen Schulformen im Sekundarbereich I durchgeführt werden. Zieldifferenter gemeinsamer Unterricht kann für Schülerinnen und Schüler... eingerichtet werden. Gemeinsamer Unterricht auf zielgleicher Grundlage kann für alle anderen Förderschwerpunkte... realisiert werden...“
Für mich kommt darin eine Abstufung zum Ausdruck. Im Gesetz heißt es „soll“. In der Antwort heißt es „kann“. - Das ist doch keine Antwort! Das man das kann, wissen wir auch. Aber das Gesetz sagt „soll“.
„Wie bewertet die Landesregierung die Chancen dieser Jugendlichen beim Übergang in die Berufsausbildung auf den Arbeitsmarkt?“
„Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es nicht einfach, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten.“
Das soll eine Antwort auf die Problemlage sein? Meine Damen und Herren, es kann doch wohl nicht wahr sein, dass wir uns solche Antworten gefallen lassen. Hier muss mehr her.
Der Minister sagt ja immer gern, die Schulpolitik der Sozialdemokraten ist viel zu teuer und nicht bezahlbar. Und dann nennt er Zahlen in Milliardenhöhe, nach dem Motto: Damit kann man gut ablenken.
„Wie hoch sind die tatsächlichen beim Land und bei den Schulträgern entstehenden Kosten pro Schüler (auch Fahrtkosten) der in Förderschulen des Primarbereichs beschulten Schülerinnen und Schüler...?“
„Die finanzstatistische Erfassung der Schulausgaben ist mit großem Aufwand und mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet. Eine Erhebung von Daten und eine Berechnung in der gewünschten Form hätten das Ausmaß einer umfassenden, wissenschaftlichen Forschungsarbeit. Für eine valide Aussage müssten zunächst alle methodischen Vorgaben sorgfältig recherchiert und alle relevanten Kostenfaktoren bestimmt werden. Für einen solchen Aufwand wird keine Rechtfertigung gesehen.“
Ich finde nicht, dass dieser Bereich zum Sparen genutzt werden sollte. Man muss doch das Volumen der Mittel, die dort eingesetzt werden, kennen und dafür sorgen, dass sie so eingesetzt werden, dass sie einen höchstmöglichen Effekt für die
Menschen haben, um die wir uns im Bildungssystem zu kümmern haben. Bei der Landesregierung heißt es ganz einfach, für einen solchen Aufwand werde keine Rechtfertigung gesehen. - Ganz große Klasse!
Lieber Kollege Meinhold, Sie müssen bei Ihrem Vorwurf eines bedenken. Es geht darum, ob hier unnötig Geld der Verwaltung ausgegeben werden muss. Oder sind Sie der Meinung, dass die Arbeit, die für die Beantwortung der Großen Anfrage geleistet werden musste - und die dankenswerterweise in sehr umfangreicher Weise geleistet werden konnte -, von den Schulen vor Ort geleistet werden sollte? Es geht uns doch um die Betreuung der Kinder. Sind Sie nicht der Meinung, dass wir das Geld lieber für die Betreuung der Kinder ausgeben sollten, anstatt es für eine solche Geschichte in der Verwaltung zu verbraten?
Herr Albrecht, wenn Sie die Antwort auf die Große Anfrage gelesen haben, dann können Sie sich sicherlich vorstellen, dass ein nicht unerhebliches finanzielles Volumen in Millionenhöhe dahintersteckt. Wenn man ein solches breites System entwickelt, dann muss man fragen, ob das Geld zum Wohle der Menschen, insbesondere zum Wohle der Kinder, effizient angelegt ist. Diese Frage muss man klären. Es geht nicht darum, in diesem Bereich zu sparen, sondern es geht darum, die Mittel, wenn man weiß, um welche Summe es sich handelt, möglicherweise besser und sinnvoller - das ist einer unserer Kritikpunkte - für die Kinder einzusetzen bzw. auszugeben. Das steckt dahinter. Dass Verwaltung immer Geld kostet, wissen wir. Das lässt sich nicht vermeiden.
„Mit welchen Konzepten und mit welchem Einsatz von Ressourcen will die Landesregierung dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren entsprechend der Zielsetzung des Schulgesetzes... ein höherer Anteil der Schülerinnen und Schüler... an einem gemeinsamen Unterricht teilnehmen kann?“
„Die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schwerpunkten erfolgt in den kommenden Jahren auf der Grundlage der schulgesetzlichen Bestimmungen.“
Das kann doch wohl nicht wahr sein! Wir erwarten ein Konzept! Wofür ist ein Ministerium eigentlich da? - Es ist doch klar, dass das auf der Grundlage der schulgesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. Hier muss ein Konzept vorgelegt werden!
- Ich kenne den Erlass sehr wohl; ich habe ihn gelesen. In der Zusammenfassung ist das zunächst einmal ein richtiger Erlass in die richtige Richtung.
Aber man muss etwas daraus entwickeln. Man kann doch nicht einfach sagen: Na ja, wir werden mal sehen.
Um es deutlich zu sagen: Die Große Anfrage macht die konzeptionelle Leere der politischen Führung des Kultusministeriums in aller Klarheit deutlich.
Ich sage das deshalb so klar, damit es nicht heißt, ich würde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums beschimpfen. Nein! Sie machen hervorragende Arbeit. Aber die Steuerung in dieser Frage, Herr Minister, fehlt komplett.