Zwischen erweitertem Bedarf und finanzierten Projekten ist Ihnen wohl die Orientierung verloren gegangen.
Wohl allen in diesem Hause ist doch klar, wie wenig finanzieller Spielraum beim Bund für neue Autobahnprojekte überhaupt vorhanden ist. Das können Sie schon daran erkennen, dass der Bund bei dem auch von uns für notwendig gehaltenen sechsspurigen Ausbau der A 1 parallel zu der von Ihnen angedachten Küstenautobahn auf die private Finanzierung nach dem A-Modell zurückgreifen muss. Das verdeutlicht, wie der Bund mit seinen knappen Geldern auf absehbare Zeit haushalten muss. Viele andere Projekte müssten erst abgearbeitet werden, bevor irgendetwas aus dem erweiterten Bedarf realisiert werden könnte. Von daher bin ich davon überzeugt, dass Sie mit Ihrem Werben auf Bundesebene keinen Erfolg haben werden. Bedenken Sie doch einmal die Folgen! Wenn Sie mit Ihrem Werben tatsächlich Erfolg hätten, müsste der Bund für die Erweiterung der A 1 Nachzahlungen an den privaten Betreiber leisten, weil dessen Finanzierungsberechnungen überhaupt nicht mehr stimmen würden; denn die A 22 würde Verkehr abziehen. Ihre Argumentation führt sich selbst ad absurdum, wenn man die Realität und die Finanzierungstöpfe berücksichtigt.
Herr Hirche, ein weiterer neuralgischer Punkt Ihrer Autobahnträume ist die fehlende Finanzierung der Elbquerung bei Glückstadt. Nach dem finanziellen Fiasko der deutschen Investoren beim WarnowTunnel bei Rostock und ähnlichen Erfahrungen bei anderen in- und ausländischen Projekten traut sich doch niemand mehr an solche Projekte heran. Der Bund hat die über 1 Milliarde Euro teure Elbquerung als private Finanzierung in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, also auch nicht finanziert. Das Gesamtkonzept Ihrer A 22 bricht somit zusammen. Aus unserer Sicht ist das eindeutig eine Halluzination.
Sie ist nicht nur aus unserer Sicht eine Halluzination, sondern auch aus Sicht vieler Menschen in den Regionen, die von dieser Autobahn durchquert werden sollen. Die Kosten, die Sie für die A 22 angesetzt haben, erhöhten sich alleine während der zweijährigen Planungszeit um 20 %. Sie gehen jetzt von 1,1 Milliarden Euro aus. Alle Signale für die A 22 stehen auf rot. Sie lassen aber trotzdem mit Millionenaufwand zulasten der Landeskasse munter weiter für den Papierkorb planen.
Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen haben wir das Thema für die Aktuelle Stunde heute angemeldet. Durch Ihre aktuell verkündete entschiedene Unentschiedenheit zur Streckenführung lähmen Sie die ganze Region auf weitere Jahre durch angeheizte Interessenkonflikte.
Für Ihre Vorzugsvariante lassen Sie alle anderen Vorplanungen einfach weiter im Verfahren, um flexibler auf den wachsenden Widerstand reagieren zu können, was fatale Folgen hat. Auf die betroffenen Orte wirkt sich das wie eine flächendeckende Veränderungssperre aus. Die immer von Ihnen versprochene Initialzündung wird es nicht geben. In den nächsten Jahren wird Stillstand herrschen.
Darüber hinaus werden notwendige regionale Maßnahmen wie die Umgehung Bremervörde, die eigentlich schon seit zwei Jahren hätte stehen können - sie ist nämlich schon im Verkehrswegeplan finanziert -, wegen Ihrer A-22-Besessenheit auf die lange Bank geschoben. Das gerade fertiggestellte Millionenprojekt, die B 71 bei Beverstedt, würde nachträglich zur Fehlinvestition, wenn parallel die Autobahn käme.
Unser Fazit: Die A 22 ist ökologisch unverträglich, nicht finanzierbar und ein Schaden für die regionale Wirtschaft.
Ich komme zum Schluss. - Die einzig verträgliche Variante der A 22 ist und bleibt die Nullvariante. Vielen Dank.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende damit die Aktuelle Stunde.
Tagesordnungspunkt 2: 45. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3830 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3846 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3847
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Donnerstag, dem 6. Juni 2007, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 45. Eingabenübersicht in der Drucksache 3830 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2007 (Nachtragshaus- halt 2007) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3560 und Berichtigung - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3820 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3848
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Nachtragshaushalt 2007: Tarnen und Täuschen bei der Neuverschuldung stoppen! Keinen neuen Wahlkampftopf für Minister Hirche einrichten! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3815
Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3747 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/3812
Unter Bezugnahme auf § 70 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung, nämlich das Ziel einer sachgemäßen Erledigung der genannten Punkte, rufe ich zuerst Herrn Abgeordneten Aller zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 3 und sodann Herrn Abgeordneten Bley zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 5 auf. Anschließend werde ich um die Einbringung des Antrags unter Tagesordnungspunkt 4 bitten. Nach den Berichterstattungen und der Einbringung des Antrags werde ich die allgemeine Aussprache - wie im Ältestenrat vereinbart, über alle Punkte gemeinsam - eröffnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht wird sehr kurz. In der anschließenden Diskussion werden die Details der Beratungen im Ausschuss zum Ausdruck kommen.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit einer Änderung und der üblichen Maßgabe anzunehmen. Der Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen entsprechend soll die Neuverschuldung um weitere 350 Millionen Euro herabgesetzt werden.
Bei der Beratung im Ausschuss kamen die Fraktionen überein, auf eine Darstellung der Änderungsanträge zum Zahlenwerk im Rahmen der Berichterstattung zu verzichten. Die politische Auseinandersetzung darüber soll hier im Plenum öffentlich geführt werden.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU und des Vertreters der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen und damit den Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Danke schön. - Ich rufe jetzt den Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 5 auf. Herr Abgeordneter Bley, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Dem haben die Ausschussmitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion zugestimmt; die Ausschussmitglieder der SPDFraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen gestimmt. Dem entsprachen auch die Abstimmungsergebnisse in den anderen beteiligten Ausschüssen.
Der Gesetzentwurf ist am 24. April 2007 direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP haben zur Begründung der Eilbedürftigkeit auf den Zusammenhang des Gesetzentwurfs mit dem im Juni zur Verabschiedung anstehenden Nachtragshaushalt hingewiesen. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen haben in den Beratungen jeweils das gedrängte Beratungsverfahren beanstandet.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, die die Wirtschaftskraft Niedersachsens stärken und sich insbesondere der Innovationsförderung widmen soll.
Gesetzentwurfs, durch Gründung einer Stiftung der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich finanziell an der Erledigung der öffentlichen Aufgabe der Innovationsförderung zu beteiligen. Sie folgten der Einschätzung des Wirtschaftsministeriums, das mit dem Zufluss entsprechender Mittel aus den Unternehmen rechnet. Die Bereitschaft, sich an derartigen Stiftungen zu beteiligen, nehme in Deutschland wieder zu und ermögliche eine positive Entwicklung auch für Niedersachsen. Die Einwerbung der Mittel setze voraus, dass ein kleines, unbürokratisches und arbeitsfähiges Kuratorium geschaffen werde. Zugleich solle so der Fachverstand außerhalb des öffentlichen Bereichs nutzbar gemacht werden. Die parlamentarische Kontrolle der Stiftung werde durch den ergänzend empfohlenen § 8/1 hinreichend abgesichert. Damit könne der Landtag auch die Einwerbung von Drittmitteln besser überprüfen. Die rechtspolitischen Bedenken gegen die Auslagerung des Stiftungskapitals aus dem Landeshaushalt verlören an Gewicht, wenn - wie zu erwarten - in erheblichem Umfang Mittel von Dritten in die Stiftung flössen.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen bemängelten die rechtstechnische Vorbereitung des Gesetzesprojekts und äußerten im Anschluss an die Stellungnahme des Landesrechnungshofs Zweifel an der Erwartung, dass die Stiftung mit Erfolg Drittmittel mobilisieren könne. Damit fehle aber auch für die Ausgliederung des Stiftungskapitals aus dem Landeshaushalt eine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung, und damit verstoße das Gesetzesvorhaben gegen das Haushaltsrecht. Dies gelte insbesondere für die Absicht, der neuen Stiftung zum Teil auch die Innovationsförderung aus Mitteln des Landeshaushalts zu übertragen.
Damit beende ich den Überblick über die Ausschussdiskussion. Den Überblick über die Beratung der einzelnen Vorschriften gebe ich zu Protokoll:
§ 1 regelt die Gründung der Stiftung und bestimmt ihren Sitz in Hannover. In den Ausschüssen ist eingehend erörtert worden, ob es hinreichende Gründe dafür gibt, die Verwaltung der betreffenden Fördermittel aus dem Landeshaushalt auszugliedern und durch eine Stiftung erledigen zu lassen, deren Steuerung in erster Linie Personen aus dem
gesellschaftlichen Bereich obliegt, die keine besondere Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesparlament trifft. Die Ausschussmitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion haben die Gründung der Stiftung damit gerechtfertigt, dass nur so Kapital aus der Privatwirtschaft eingeworben werde könne. Erfahrungen der Landesregierung mit der projektbezogenen Sponsorensuche ließen erwarten, dass die Mobilisierung privaten Kapitals gelinge, zumal in Deutschland der Stiftungsgedanke wieder an Boden gewinne. Die Ausschussmitglieder von SPD und Grünen haben dies unter Hinweis auf die skeptische Einschätzung durch den Landesrechnungshof bezweifelt.
Der Landesrechnungshof hatte im federführenden Ausschuss vorgetragen, dass die Konstruktion der Stiftung das Risiko zweifelhafter Förderentscheidungen erhöhe, und zur Begründung auf Prüfungserfahrungen mit einer vom Land gegründeten Risikokapitalgesellschaft verwiesen. Der Landesrechnungshof hat sich dafür ausgesprochen, die Stiftung mit einem geringeren Landesanteil von 1 Million Euro auszustatten und ihre Tätigkeit erst aufnehmen zu lassen, wenn in ausreichendem Umfang privates Stiftungskapital zur Verfügung gestellt worden sei. Außerdem hat der Landesrechnungshof angeregt, die Aufgabenverteilung zwischen der Stiftung und der NBank genauer abzugrenzen.
Die Ausschussmitglieder von CDU- und FDPFraktion haben dem entgegengehalten, die kritische Haltung des Landesrechnungshofs zu derartigen Projekten sei nicht neu. In anderen Ländern seien entsprechende Modelle bereits mit Erfolg erprobt worden. Das Ausschussmitglied der FDPFraktion sah die Stiftungsidee als zukunftsweisend an und verwies darauf, dass das in die Stiftung eingebrachte Geld nicht verloren gehen könne. Er sprach sich dafür aus, die Bedenken des Landesrechnungshofs im Wege einer Erfolgskontrolle nachträglich zu überprüfen.