Fünftens. Rahmenplanung und Stadtentwicklung dürfen nicht fehlen. Wir wollen keine Gettobildung. Besonders danken möchte ich deshalb für die konsequente Fortsetzung des Projektes „Soziale Stadt“ und die Einrichtung und Förderung von Mehrgenerationenhäusern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vieles ließe sich noch anfügen. Material, Daten und Fakten gibt es reichlich. Frau Eckel hat recht, wenn Sie sagt, dass wir kein Erkenntnisdefizit haben. Es steht also fest, es ist Handlungsbedarf gegeben, und niemand, auch wir nicht, will die Verantwortung auf andere Institutionen abschieben.
Es gibt positive Signale. Einiges davon habe ich für Niedersachsen aufgezählt. Darüber hinaus hat auch der CDU-Bundesvorstand unlängst einen ganzen Maßnahmenkatalog beschlossen. Die Kommunen sind auch mit dabei. Wie Sie wissen, gibt es zahlreiche Kommunen, die eine entsprechende Förderung aus eigener Kraft mit auf den Weg bringen. Ich meine, wir brauchen ein Bündnis aller gesellschaftlichen Institutionen - mit allen Ebenen: Kommune, Land und Bund. Ich darf Ihnen sagen, dass genau das in der Haushaltsrede von Müntefering auf Bundesebene thematisiert wurde.
Herr Minister Müntefering hat ganz klar gesagt, dass er sich höhere Eckregelsätze für Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften vorstellen kann. Er sagt aber auch ganz klar, dass wir ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut benötigen. Nur mit einer Aufstockung von Geld dürfte es an der Stelle nicht getan sein.
Ich freue mich, wenn ich hier spüre, dass in dem Grundgedanken, Kindern zu helfen, durchaus Konsens deutlich wird. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Beginnen wir mit einem entsprechend breiten Votum zur Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung. Darüber hinaus sind wir uns sicherlich darin einig, dass wir alles daransetzen müssen, den Teufelskreis zu durchbrechen, damit aus armen Kindern nicht arme Eltern werden, die wiederum arme Kinder haben. In dem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank.
Danke, Frau Mundlos. - Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Helmhold gemeldet. Frau Helmhold, Sie haben anderthalb Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir erleben hier im Grunde genommen eine Neuauflage der Debatte vom Juni, in der zu unseren vielfältigen, sehr konkreten Forderungen ebenfalls kein einziges Wort gesagt, keine einzige Stellungnahme abgegeben worden ist. Sie positionieren sich einfach nicht. Ihrer Analyse stimme ich ja zu, und das, was Sie sagen, ist richtig: Bildung absichern, bei der Organisation des Alltages helfen, Beschäftigungspolitik, Gesundheitsprävention, Stadtentwicklung. Das ist alles richtig. Aber davon werden die Kinder doch nicht satt!
Wir reden hier über ganz konkrete Hilfen. Ich möchte von Ihnen gerne wissen: Wie stellen Sie sich zu unserer Forderung, die Regelsätze bedarfsgerecht weiterzuentwickeln? Wie stehen Sie zu Kindergrundsicherung, zu der Möglichkeit der Sachleistungsgewährung und zu einem Sozialfonds, den das Land den Schulen und den Kommunen zur Verfügung stellt, und zu Hilfen bei der Schülerbeförderung für Schüler ab der 11. Klasse? Ich finde, dass wir so etwas ruhig einmal im Plenum beschließen können, anstatt bei diesen Allgemeinplätzen stehen zu bleiben, dass wir natürlich den Kindern helfen müssen, die Welt schwierig ist und wir sie verbessern wollen. Ich möchte, dass wir hier heute konkret werden und dass Butter bei die Fische kommt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Helmhold, Sie haben „Butter bei die Fische“ eingefordert. Als Opposition kann man das immer sehr gut fordern.
Es geht aber nicht nur um Geld, sondern es geht generell um die Zukunft aller Kinder in Niedersachsen. Wir alle wissen, dass wir da noch einiges zu tun haben; das hat auch Frau Mundlos klargemacht. Wir haben uns mit Armut von Kindern in Deutschland und speziell in Niedersachsen übrigens nicht nur im Juni befasst, sondern auch schon im Januar.
Meine Damen und Herren, Kinderarmut ist ein Problem in unserer Gesellschaft, das niemanden von uns kalt lassen kann. Ich möchte dazu drei Sätze zitieren und werde im Anschluss auch die Quelle nennen.
„Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist Aufgabe und Verantwortung der Erwachsenen, ihnen ein beschütztes Aufwachsen und eine Lebensperspektive zu ermöglichen. An dieser Prämisse muss sich das Handeln aller Verantwortlichen auch in der Politik ausrichten.“
Die Kinderarmut in Deutschland ist gestiegen. Wir alle wissen, dass wir sie bekämpfen müssen. Sicherlich kann man sagen, dass „Armut“ immer relativ ist. Das heißt aber nicht, dass wir uns darum nicht kümmern müssten. Schließlich sind die Zeitungen nicht zufällig voll von diesem Thema. Herr Voigtländer hatte einige Presseartikel mitgebracht;
ich selbst habe auch verschiedene Artikel aus meinen Heimatzeitungen - der DLZ und der Calenberger Zeitung - dabei, in denen berichtet wird, dass auch zu Beginn dieses Schuljahrs wieder das Problem besteht, dass Hartz-IV-Empfänger - aber nicht nur sie, sondern auch Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen - Schwierigkeiten haben, Schulmaterialien bezahlen zu können.
Die Petition des Diakonischen Werkes finde ich gut. Sie hatten sie angesprochen; ich habe sie auch dabei. Sie kommt übrigens nicht allein aus der Region Lüneburg, sondern von der Evangelischen Landeskirche selbst. In der letzen Woche hat die Woche der Diakonie stattgefunden. Ich habe in meiner Kirchengemeinde gemeinsam mit anderen eine Veranstaltung zu diesem Problem durchgeführt.
Damit will ich sagen: Keine Partei oder Organisation kann sich dieses Thema sozusagen allein auf die Fahnen schreiben. Wir alle kennen das Problem, wir alle arbeiten an Lösungen. In dieser Petition ist betont worden, dass es nicht etwa an der Lernmittelfreiheit liegt - die gibt es ja nicht mehr, seitdem das Ausleihesystem eingeführt wurde -, sondern an der Schülerbeförderung ab der 11. Klasse und auch daran, dass es für Hartz IV-Empfänger generell keine Extraleistungen für Schulbedarfe gibt. Wir müssen wirklich überlegen, wie wir damit umgehen.
Frau Helmhold möchte natürlich sofort eine Antwort. Die kann ich ihr aber nicht sofort geben; denn dann müsste ich ihr auch die Finanzierung erläutern. Diese aber muss diskutiert werden. Wir wissen, dass etwas passieren muss. Aber wir müssen erst einmal überlegen, wo wir das wie ansiedeln können. Für meine Fraktion ist auf jeden Fall klar: Wir wollen dort etwas ändern.
Der Warenkorb des SGB II ist übrigens von RotGrün festgelegt worden. Ich finde es gut, dass Sie einräumen, dass Sie inzwischen gemerkt haben, dass der Ansatz nicht ganz ausreicht und man sich Gedanken machen muss. Meines Erachtens würde es aber überhaupt keinen Sinn machen, den Regelsatz für Kinder pauschal anzuheben. Es ist die Frage, ob wir damit die Kinder, die das Problem haben, am Schulanfang nicht genug Geld zur Verfügung zu haben, zielgerichtet unterstützen können. Man muss sich genau Gedanken darüber machen, wie die beste Lösung aussieht.
Sie hatten weiter angesprochen, dass es verschiedene Fonds gibt. Ich weiß, dass es in RheinlandPfalz einen Sozialfonds gibt. Wir hatten schon einmal darüber gesprochen, dass man so etwas natürlich als eine von mehreren Varianten überlegen kann. Man muss immer prüfen, was sich andere haben einfallen lassen, was in den anderen Ländern schon gemacht worden ist, wo man unterstützende Systeme fördern kann - schließlich muss ja auch nicht immer alles staatlich verordnet sein und wie man statt mit der Gießkanne zielgerichtet an die Kinder herankommen kann, die wirklich der Hilfe bedürfen.
Wie gesagt, es geht nicht nur um die Schülerbeförderung und um die Materialien, die man am Schulanfang haben muss, sondern es geht z. B. auch um das Mittagessen in der Ganztagsbetreuung. Ich glaube, der Essensbetrag im Eckregelsatz für Kinder von Hartz-IV-Empfängern beträgt 2,55 Euro. In der Familie mag man damit noch hinkommen, aber in die Ganztagsbetreuung kann man ein Kind damit nicht schicken. Die Ganztagsbetreuung ist für viele Kinder aber wiederum erforderlich, damit sie die entsprechenden Bildungsinhalte mitbekommen oder weil sich die Eltern nicht kümmern können. Also, mit 2,55 Euro kommt man hinten und vorne nicht hin, wenn man davon 2,40 Euro bis - im Spitzensatz - 3,10 Euro für ein Mittagessen in der Schule bezahlen soll.
Auch dazu hat die FDP-Fraktion im Bundestag übrigens eine Anfrage gestellt. Die Bundesregierung hat sie damit beantwortet, dass dafür die Länder und Kommunen zuständig seien. An dieser Stelle muss ich Herrn Voigtländer zustimmen - dies hat auch Frau Mundlos getan -: Den Kindern hilft es überhaupt nicht weiter, wenn einer dem anderen die Verantwortung zuschiebt. Nein, jeder muss da tätig werden, wo er die Möglichkeiten dazu hat. Sie können sicher sein, dass wir das tun. Die Fraktionen der CDU und der FDP wissen genauso wie die Fraktionen der Opposition, dass da ein Problem besteht. Auch wir machen uns Gedanken darüber, wie wir das lösen können. Die Haushaltsberatungen kommen ja erst. Das wird mit Sicherheit ein Thema bei uns sein.
Die Lösung, die es zu finden gilt, muss bessere Chancen für alle sichern. Dass alle die gleichen Chancen haben, werden wir nicht hinbekommen; das geht gar nicht. Aber wir müssen versuchen, die Chancen sozusagen gerechter zu verteilen. Dazu gehören ganz entscheidend Bildung, eine Ausbildung und ein Arbeitsplatz; das alles ist
schon genannt worden. Wir dürfen nicht nur HartzIV-Empfänger, sondern wir müssen auch gering verdienende Eltern berücksichtigen.
Wir wollen die Mittel gezielt bei den Kindern ankommen lassen. Dabei müssen wir sicherlich auch an die Schulen appellieren; denn manche Lehrer fordern für ihre Unterrichtseinheiten von den Eltern Geld für Kopien, teure Materialien und Ähnliches ein. Hinzu kommt, dass die Schulen insofern auch nicht unbedingt vergleichbar sind. Es kann also z. B. sein, dass man, wenn man die Schule wechselt, ganz andere Taschenrechner anschaffen muss. Natürlich wollen wir eine eigenverantwortliche Schule, in der man selbst entscheiden kann. Wir müssen aber beachten, wie das so geregelt werden kann, dass es nicht zum Nachteil eines Kindes gereicht.
Ich fasse zusammen: Wir müssen dieses Problem gemeinsam angehen. Das werden wir auch tun. Sie werden von uns nicht nur Lippenbekenntnisse hören, sondern sehen, dass wir handeln. Vieles haben wir in diesem Bereich für Kinder und Jugendliche auch schon getan; Frau Mundlos hat eben vieles benannt, und im Juni hatten wir auch schon vieles benannt. Ich denke, wir werden auf diesem Weg gut weitergehen.
Vielen Dank. - Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Korter gemeldet. Frau Korter, Sie haben anderthalb Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Meißner, Sie haben eben gesagt, für die Opposition sei es leicht, Butter bei die Fische zu fordern, wie Frau Helmhold es getan hat. Wir haben in der Tat 3 Millionen Euro für einen Sozialfonds eingefordert. Wir haben aber auch sprudelnde Steuereinnahmen. Meinen Sie nicht, dass wir im Haushalt 3 Millionen Euro für dieses Thema, das wichtigste Thema im Land, übrig hätten? - Ich bin gespannt, ob Sie bei den Haushaltsberatungen tatsächlich einmal Klartext reden.
Mittagessen an Ganztagsschulen für Kinder in Armut mitfinanziert werden kann. Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie das gemeinsam mit der CDU abgelehnt haben. Ich hoffe, dass es dieses Mal bei den Haushaltsberatungen deutlich anders geht.
Letztes Jahr hat der Deutsche Kinderschutzbund von 1,9 Millionen Kindern in Armut geredet. Dieses Jahr sind es weit über 2 Millionen. Dies werden Sie am Weltkindertag in Zahlen belegt bekommen. Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat dies bereits bundesweit betont und veröffentlicht.
Angesichts solcher Zahlen - die Dunkelziffer ist ja noch viel höher, weil es nicht nur ALG-II-Empfänger und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern auch Familien mit niedrigen Einkommen betrifft - müssen wir endlich Sofortmaßnahmen beschließen und dürfen nicht noch länger von gesellschaftlichen Bündnissen reden oder mit ähnlichen Ausflüchten kommen. Wir erwarten von beiden Fraktionen Klartext!
So viel Zeit brauche ich gar nicht, Frau Präsidentin. - Ganz kurz, Frau Korter: Vieles, was Sie angesprochen haben, habe auch ich gesagt, beispielsweise welche Familien man einbeziehen muss. Wir haben im letzten Jahr z. B. allein 1 Millionen Euro zusätzlich für den Kinderschutz beschlossen. Wir werden uns bei den Haushaltsberatungen in diesem Jahr mit Sicherheit Gedanken darüber machen, was wir gezielt tun können. Die Haushaltsberatungen kommen aber erst. Deswegen werde ich Ihnen heute noch nicht sagen, wofür wir das Geld ausgeben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig: Armut von Kindern und Jugendlichen darf es nicht geben. Deshalb registriert die Landesregierung mit großer Sorge, dass der Anteil der Familien, die ihren Lebensunterhalt mithilfe von Sozialleistungen sichern müssen, steigt; denn Kinder und Jugendliche aus solchen Familien trifft es unstreitig ganz besonders stark.
Soweit es den grundsätzlichen sozialpolitischen Aspekt betrifft, ist, wie Sie wissen, überwiegend der Bundesgesetzgeber gefragt, der mit der Festlegung angemessener Transferleistungen dafür zu sorgen hat, dass diese für den Lebensunterhalt der Kinder auskömmlich sind.
Die im Rahmen der Gesetzesänderung zum SGB II erfolgte Neufestsetzung der Regelsätze hat erhebliche Kritik ausgelöst. Ich darf darauf hinweisen, dass z. B. der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Laumann angeregt hat, eine Expertenrunde einzusetzen, um die Angemessenheit der Regelsätze zu bewerten. Klar ist, dass die Regelsätze in unterschiedlichen Bereichen in gewissen Zeitabständen zu überprüfen sind und dass entsprechende Anpassungen erfolgen müssen.