Protokoll der Sitzung vom 14.09.2007

Dort sind Kriminelle auf die Felder gegangen und haben diese Feldversuche, die unter wissenschaftlichen Aspekten durchgeführt wurden, zerstört.

(Zuruf von der SPD)

- Das hat nichts mit dem Kreistag zu tun, Frau Kollegin. Sie wissen doch überhaupt nicht, welche Auswirkungen und welche Dimensionen das hat. Wie wir uns hier in Niedersachsen als wichtigstes Agrarland zur Gentechnik positionieren, ist aus meiner Sicht eine zentrale Frage für die Landwirtschaft in Deutschland, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deshalb mein Rat: Hören Sie zu! Dann können Sie vielleicht noch etwas lernen.

Ich möchte noch einmal auf Fritz Stegen zurückkommen. Es ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar, dass Kriminelle auf die Felder gehen und dort Eigentum zerstören. Ein solches Vorgehen muss mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden Das dürfen wir nicht hinnehmen, egal wie man zur Gentechnik steht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Auf einmal ist meine Redezeit weg. - Ich möchte zum Schluss nur sagen: Wir wollen nicht, dass Landwirte in Niedersachsen und in Deutschland den Anschluss an die weltweiten Entwicklungen verpassen; denn gentechnisch veränderte Organismen bewirken Positives für die Umwelt und für

die Menschen. Wir sind der Ansicht, dass man diese Entwicklungen nicht negieren sollte und dass man unter klaren Rahmenbedingungen gentechnisch veränderte Organismen auch in Deutschland in der Landwirtschaft einsetzen sollte. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, mit der Sie, Herr Kollege Klein, fahrlässig umgehen. Das möchte ich hier zum Schluss sagen.

Im Übrigen schließe ich mich dem Antrag der Kollegin Stief-Kreihe auf Änderung der Federführung an. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Oetjen. - Jetzt hat sich auch noch Herr Minister Sander gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit vielen Dingen aus dem Entschließungsantrag haben wir uns in der Vergangenheit des Öfteren befasst. Die Landesregierung begrüßt, dass die Bundesregierung endlich das Gentechnikgesetz verändern will. Ob die Änderungen weit genug gehen, werden wir sehen, wenn klar ist, was dabei herauskommt. Aus der Sicht des Landes Niedersachsen haben wir noch einige Kritikpunkte anzumerken. Herr Kollege Clemens Große Macke hat das bereits gesagt. Im Land Niedersachsen befinden sich sehr viele Forschungseinrichtungen und sind sehr viele Unternehmen in diesem Bereich tätig. Daher haben wir auch die Pflicht, diese Unternehmen, die weltweit führend sind, weiter zu unterstützen, und zwar nicht nur in der Forschung; denn wenn man in einem innovativen Bereich forscht, dann muss man auch die Möglichkeit zur Anwendung vor Ort haben. Ich glaube deshalb, dass beispielsweise die jetzt vorgesehene Abstandsregelung richtig ist. Bei Ihnen, Herr Kollege Klein, habe ich aber den Eindruck, dass Sie die Begründung der Bundesregierung in dieser Frage nicht ganz gelesen haben; denn in der Differenzierung von 150 bzw. 300 m ist der sogenannte Sicherheitszuschlag ja bereits enthalten.

Meine Damen und Herren, ich glaubte auch immer, die Grünen seien gegen Überregulierung. Aber weit gefehlt! Ich denke an das Beispiel Abstandsregelung und die Möglichkeit, dass sich zwei Nachbarn untereinander einigen. Wenn ich an

meinem Haus einen Anbau tätige und mit meinem Nachbarn zu einer Vereinbarung komme, dann breche ich weder das niedersächsische Baurecht noch andere Gesetze. Genauso verhält es sich auch bei der Gentechnik. Sowohl konventionelle Landwirte als auch Bio-Landwirte sollen ihr Miteinander regeln können.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben die Schwachpunkte des geltenden Rechts bemängelt. eine Änderung dieses Zustands ist dringend notwendig. Bei den notwendigen Veränderungen des Gentechnikgesetzes ist es wichtig, zuerst den Vorsorgecharakter zu berücksichtigen. Mensch und Umwelt stehen an erster Stelle. Wenn das gewährleistet ist, dürfen wir nicht mit weiteren Restriktionen dafür sorgen, dass in diesem Land nicht weiter geforscht und auch nicht angewendet werden kann.

Meine Damen und Herren, es lohnt sich also nicht, Herr Kollege Klein - Sie versuchen es ja immer wieder, auch bei öffentlichen Veranstaltungen -, dieses Thema ideologisch für sich zu nutzen. Das bringt uns nicht weiter. Der vorliegende Entschließungsantrag geht daher meines Erachtens auch in die falsche Richtung. Er bringt uns in keiner Weise weiter. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Es ist der Antrag gestellt worden, dass die Federführung bei der Beratung dieses Antrags dem Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und nicht dem Umweltausschuss obliegen soll. Mitberatend sind dann der Umweltausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Wer so beschließen möchte, den bitte auch um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, der nächste Tagungsabschnitt ist vom 17. bis zum 19. Oktober 2007 vorgesehen.

Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Nachhauseweg, und den Grünen wünsche ich ein schönes Fest.

Schluss der Sitzung: 14.12 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 21:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/4030

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 2 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

„Plötzlich stand Wulff ziemlich allein da“

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 4. September 2007 wird berichtet, dass Ministerpräsident Wulff vor der Präsidiumssitzung der CDU am 3. September 2007 den Medien gegenüber erklärt habe, er unterstütze die Pläne von Bundesinnenminister Dr. Schäuble zur Lockerung des Waffenrechts, speziell im Hinblick auf Wünsche der Sportschützen.

Ungefähr zeitgleich ließ der Bundesinnenminister mitteilen, dass er die geplante Änderung des Waffenrechts, die u. a. beinhaltete, dass die Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von großkalibrigen Waffen von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt werden sollte, nicht mehr aufrechterhalte.

Die jetzt geltende Altersgrenze von 21 Jahren war als eine Konsequenz aus dem Anschlag eines ehemaligen Schülers im Erfurter Gutenberg-Gymnasium, bei dem 16 Menschen getötet worden, festgesetzt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält Ministerpräsident Wulff die derzeitige Altersgrenze von 21 Jahren für den Erwerb von großkalibrigen Waffen für falsch?

2. Gibt es angesichts der Tatsache, dass das zuständige niedersächsische Innenministerium die Herabsetzung der Altersgrenze bislang nicht forderte, einen Dissens zwischen Ministerpräsident und Innenminister?

3. Bedauert der Ministerpräsident, dass der Bundesinnenminister unter dem Eindruck heftiger öffentlicher Kritik bis hin zu Interventionen der Frau Bundeskanzlerin und der SPD-Spitze seine Pläne zur Absenkung der Altergrenze aufgegeben hat?

Der vom Bundesinnenministerium erarbeitete Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes verfolgt zum einen das Ziel, Anforderungen aus dem internationalen Bereich (z. B. Vorgaben des VN- Schusswaffenprotokolls) umzusetzen. Darüber hinaus sollen im Vollzug und in der Auslegung des

Gesetzes zutage getretene Lücken und Schwachstellen beseitigt und z. B. durch Einführung eines Blockiersystems eine erforderliche Anschlussregelung für das zeitlich befristete Erbenprivileg geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde mit Schreiben vom 2. Juli zur Abstimmung den Bundesressorts zugeleitet. Auch das Bundesjustizministerium unter der Leitung von Frau Ministerin Zypries hatte gegen die Änderungen im Sportschützenbereich keine Bedenken geäußert.

Das Schützenwesen hat eine große Tradition in der Kultur unseres Landes, das zusammen mit Bayern über die Hälfte aller deutschen Schützen stellt. Nicht nur, dass die Schützen seit Jahrhunderten das öffentliche und kulturelle Leben in unseren Städten und Dörfern maßgeblich mit gestaltet haben, auch unter sportlichen Gesichtspunkten ist das Schützenwesen eine wichtige Größe. Unsere Schützenvereine leisten - wie auch die anderen Sportvereine - auf dem Gebiet der Jugendarbeit und Jugendbetreuung einen wichtigen Beitrag. Junge Sportlerinnen und Sportler lernen dort neben dem verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen insbesondere, dass klar und eindeutig formulierte sportliche Regeln eingehalten werden müssen. Zudem fördert Schießsport unstreitig die Konzentration und das Bewusstsein für die Gefährlichkeit von Waffen.

Die organisierten Sportschützen in Niedersachsen stehen bekanntermaßen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und leisten gute Jugendarbeit.

Vor diesem Hintergrund hat der Niedersächsische Ministerpräsident, als er auf geplante Änderungen im Waffengesetz angesprochen wurde, geantwortet, dass es bestimmte Wünsche von Sportschützen gebe, die teilweise berechtigt seien. Diese Wünsche müssten gründlich geprüft werden. Sie dürften nicht pauschal - und ohne Prüfung - zurückgewiesen werden. Nach einer solchen Prüfung für erforderlich gehaltene Änderungen könnten erfolgen, wenn eine europäische Harmonisierung ansteht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Der Ministerpräsident bedauert nicht, dass der Bundesinnenminister seine Pläne zur Absen

kung der Altersgrenze aufgegeben hat, sondern hat dem am selben Tag zugestimmt.

Anlage 2

Antwort