Mit der landesweiten (kommunalen) Ehrenamtskarte hat die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden nunmehr eine neue attraktive Form der Anerkennung entwickelt. Damit soll insbesondere den Engagierten etwas zurückgeben werden, die sich in besonderer Weise für den Nächsten und unser Gemeinwohl einsetzen. Die Ehrenamtskarte ist kein Ersatz für die bestehenden Anerkennungsmaßnahmen, sondern sie ist eine sinnvolle Ergänzung. Um die Einführung zu unterstützen, hat das Land sich dazu entschlossen, allen teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten einen einmaligen Einführungsbetrag in Höhe von 3 000 Euro zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag kann für die entwickelten Werbemedien und auch für Informationsveranstaltungen zur Einführung der Ehrenamtskarte verwendet werden. Die Landesregierung würde es sehr begrüßen, wenn diese neue Initiative von den Kommunen aufgegriffen würde und noch in diesem Jahr die ersten Ehrenamtskarten an herausragende Engagierte ausgegeben werden könnten.
Auch in der Sportförderung ist die Förderung des Ehrenamtes ein Schwerpunkt. Für die Bezuschussung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Breitensport sind gemäß VO-Sport jährlich mindestens 4,8 Millionen Euro aus der dem Landessportbund gewährten Finanzhilfe des Landes einzusetzen. Daneben fließen weitere nicht unerhebliche Mittel in die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter und sonstigen ehrenamtlich in den Vereinen Tätigen. Hier ist insbesondere auch der Unterhalt der Sportschulen der Sportverbände zu nennen. Auch diese Mittel kommen dem Ehrenamt zugute. Auch auf die vielfältigen Bemühungen des Landessportbundes und seiner Sportbünde zur Unterstützung der Sportvereine in Niedersachsen wird an dieser Stelle hingewiesen (z. B. Vereins- service, Qualifix-Seminare u. a.).
Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Feuerwehren: Die Landesregierung führt zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband jährlich die Aktion Partner der Feuerwehr durch. Hier werden Firmen ausgezeichnet, wenn sie Mitarbeiter, die Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr sind, überdurchschnittlich unterstützen, indem sie ohne formalen Aufwand z. B. Freistellungen zu Einsätzen und Lehrgängen gewähren. Diese Aktion fördert die Bereitschaft der Belegschaft, aktiv in den Feuer
Die Landesregierung unterstützt den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen durch die Förderung seiner Verbandsarbeit. Darüber hinaus unterstützt sie die Niedersächsische Jugendfeuerwehr bei ihrer hervorragenden Arbeit. Die Jugendfeuerwehren engagieren sich u. a. bei der Durchführung von Fahrten und Lagern, die einer Festigung der Kameradschaft dienlich sind und Mitglieder an die Feuerwehren binden. Ein Teil der Neigungslehrgänge wird zurzeit an der Landesfeuerwehrschule Celle durchgeführt.
Durch die Aktion „Feuerwehr bewegt“, die vom Ministerium für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband dieses Jahr erstmalig durchgeführt wird, sollen Feuerwehrmitglieder zum Fitnesstraining motiviert werden. Außerdem ist dies eine wirkungsvolle Werbmaßnahme für die Feuerwehr.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 36 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Das Magazin FOCUS berichtete in seiner Ausgabe 12/2007 über ein neuartiges Testverfahren der Firma Plasmagen, welches eine Geschlechtsbestimmung von ungeborenen Kindern ab der achten Schwangerschaftswoche ermöglicht. Ab diesem Zeitpunkt können Eltern mithilfe des Nachweises kindlicher Y-Chromosomen im mütterlichen Blut - noch innerhalb des durch die Fristenregelung abgesteckten Zeitraums - eine Geschlechtsbestimmung vornehmen lassen.
Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) hat in diesem Zusammenhang große Bedenken geäußert, dass der Test durch die Hintertür eine pränatale Geschlechtsselektion begünstigen würde.
3. Wird das Testverfahren in Niedersachsen zugelassen werden, und/oder hat die Landesregierung Möglichkeiten, eine Zulassung zu unterbinden?
Bei dem beschriebenen Test handelt es sich um ein In-vitro-Diagnostikum und damit um ein Medizinprodukt. Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten ist auf europäischer Ebene harmonisiert und in Deutschland im Medizinproduktegesetz (MPG) abschließend geregelt.
Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme werden durch § 6 MPG sowie § 5 Abs. 4 der Medizinprodukte-Verordnung bestimmt.
Zu 2: Mit dem Test kann (unter Beteiligung eines Arztes) das Geschlecht von ungeborenen Kindern festgestellt werden. Im Vergleich zu anderen Verfahren (z. B. Anmiozentese) besteht bei der Gewinnung des Untersuchungsmaterials kein Risiko für das Ungeborene. Die Durchführung der Untersuchung ohne medizinische Indikation - ausschließlich, um das Geschlecht zu erfahren - ist insbesondere aus ethischen Gründen nicht wünschenswert.
Zu 3: Soweit bekannt, kann der Test zurzeit nicht - auch nicht von Ärzten - erworben werden. Nach den Angaben auf der Internetseite der Firma Plasmagen führt diese die Untersuchung des eingesandten Blutes selbst durch. Weder dem für den Betriebsort des Unternehmens zuständigen Land noch dem Land Niedersachsen ist es möglich, den Test zu verbieten. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit oder im Interesse der öffentlichen Gesundheit könnte das BMG diesen Test durch eine Rechtsverordnung nach dem Medizinproduktegesetz verbieten.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 37 der Abg. Hans-Dieter Haase und Gerd Will (SPD)
von kostenintensiven Anzeigen in führenden Zeitschriften geschaltet. Im Magazin Der Spiegel, Ausgabe 35/2007 Seite 51, ist eine einseitige Anzeige des Landes Niedersachsen erschienen mit folgendem Inhalt: „Schade, dass uns in Sachen CO2-Reduktion kaum jemand das Wasser reichen kann. Selbst daraus würden wir Strom machen.“ Darunter ist das Firmenlogo von E.ON zu sehen. Folgender Wortlaut steht dabei: „E.ON Niedersachsen ist ein Teil eines der größten Energieunternehmen weltweit. Und auch beim Klimaschutz ganz weit vorn dabei.“ Rechts daneben die Frage: „Schon entdeckt? Auch in dieser Anzeige ist ein Pferdeapfel versteckt: als kleiner Hinweis auf die hohe Produktivität in unserem Bundesland. Denn auch bei Innovationen gilt: Wichtig ist, was am Ende rauskommt. www.innovatives.niedersachsen.de “ Der weitere Text lautet: „Da ist mehr drin. Wir schöpfen unser Potenzial gerne aus. Darum verwirklicht E.ON das erste Steinkohle Kraftwerk, das aus der gleichen Menge Kohle 30 % mehr Energie gewinnt - umweltschonend.“ Rechts daneben ist das Logo mit Schriftzug „Niedersachsen“ abgebildet. Abschließend der Werbeslogan der CDU/FDPLandesregierung: „Sie kennen unsere Pferde. Erleben Sie unsere Stärken.“ Vor diesem Hintergrund ist auch auf den rundblick Nr. 158 hinzuweisen, worin Dr. Lothar Hagebölling einen Artikel „Verhaltensregeln in Wahlkampfzeiten“ veröffentlicht hat.
1. Inwiefern beteiligen sich die in den Anzeigen genannten niedersächsischen Unternehmen (z. B. E.ON, NORD/LB) an den Kosten für die Imagekampagnen, und welches Finanzvolumen hat die Anzeigenserie insgesamt?
2. Inwiefern gibt es Absprachen zwischen dem Land Niedersachsen und E.ON und weiteren großen Konzernen in Niedersachsen hinsichtlich der Frage der gegenseitigen Unterstützung in der Werbung, und welche Rolle spielt hierbei die „Innovatives Niedersachsen GmbH“?
3. Im rundblick Nr. 158 (s. o). ist zu lesen, dass es bei der „äußeren Form“ etwa bei Anzeigen darauf ankomme, „ob der informative Gehalt eindeutig hinter der reklamehaften Aufmachung“ zurücktrete. Wie beurteilt die Landesregierung den informativen Inhalt der Anzeige zum Klimaschutz (CO2-Reduktion, welches erste Steinkohlekraftwerk als umweltschonende Energiegewinnung ist gemeint?), und wie identifiziert sie sich mit dieser Art und Weise der Klimapolitik?
Mit der Kabinettsentscheidung vom 19. Dezember 2006 hat die Landesregierung beschlossen, gemeinsam mit der Wirtschaft eine Innovationskampagne zu starten. Mit der Kampagne möchte Nie
dersachsen für die Innovationskraft und das Zukunftspotenzial des Landes und seiner Unternehmen werben. Konkret verfolgt die Kampagne das Hauptziel, Niedersachsen als Innovationsstandort und somit attraktiven Wirtschafts- und Investitionsstandort zu positionieren. Start der Kampagne war der 2. März 2007. Zur operativen Abwicklung der Kampagne und zum Einwerben der Sponsoren aus der Wirtschaft wurde die Innovatives Niedersachsen GmbH gegründet.
Zu 1: Die Anzeigenserien lassen sich zweiteilen. Der erste Bereich betrifft die Präsentation von einzelnen Akteuren im Land. Diese unternehmensspezifischen Darstellungen werden nicht vom Land, sondern von Unternehmen finanziert. Das Finanzvolumen dieser aus den Unternehmen finanzierten Anzeigen ist nach oben hin offen.
Bereits geschaltet bzw. in konkreter Planung sind in diesem Bereich Anzeigen für rund 1,4 Millionen Euro folgender Unternehmen:
- E.ON -Gesellschaften mit Sitz in Niedersachsen: E.ON IS, E.ON Kraftwerke, E.ON Kernkraft und E.ON Avacon,
Weitere Unternehmen, die sich an der Kampagne beteiligen, für die allerdings noch kein konkreter Mediaplan vorliegt, sind unter der Internetpräsenz http://www.innovatives.niedersachsen.de/, Menü
Darüber hinaus werden allgemeine Motive geschaltet. In diesem Fall werden keine Unternehmen genannt. Vielmehr wird z. B. auf den Forschungsstandort oder eine Technologie Bezug genommen. Diese allgemeinen Motive werden vom Land finanziert. Zurzeit beträgt das eingesetzte Mediavolumen ca. 1,2 Millionen Euro (Stand 07/2007). Alle bisherigen Motive der Kampagne sind ebenfalls in der Internetpräsenz der Innovatives Niedersachsen GmbH dargestellt.
Mit jedem Sponsor schließt die Innovatives Niedersachsen GmbH einen standardisierten Vertrag über die Nutzungsrechte an der Kampagne „Inno