Protokoll der Sitzung vom 14.09.2007

- Pflichten des Sponsors,

- Lizenzgebühr,

- Laufzeit, Kündigung, Vertragsende,

Zu 3: Die Frage der unerlaubten Wahlkampfwerbung ist zu verneinen. Die Anzeigenserie ist wesentlicher Bestandteil der Kampagne „Innovatives Niedersachsen“, mit der der Wirtschaftsstandort Niedersachsen beworben wird (siehe unter 1). Die Sponsoren können im Rahmen der Kampagne ihre besonderen Unternehmensqualitäten kommunizieren. E.ON hebt in seiner Anzeige die erfolgreichen Anstrengungen seiner Unternehmen bei der Reduzierung von CO2 hervor. In den Textkästen wird u. a. der Bau von neuen Steinkohlekraftwerken mit höherem Wirkungsgrad hervorgehoben. Angesichts des notwendigen Ersatzes von alten Großkraftwerken bedeutet eine Erhöhung des Wirkungsgrades (Verhältnis von abgegebener Leis- tung zu zugeführter Leistung) einen positiven Beitrag zum Klimaschutz.

Die von E.ON Kraftwerke Hannover derzeit gesteuerten Neubauprojekte in Staudinger (http://eon-kraftwerke.com/kraftwerk_staudinger/in- dex.php) und Datteln (http://eon-kraftwer

ke.com/info/datteln_kraft_waerme_kopplung.html) sind für einen erheblich verbesserten Wirkungsgrad von 46 % ausgelegt. Bei einem weiteren, gerade in der Projektierung befindlichen Kraftwerk neuester Generation wird ein Wirkungsgrad von über 50 % avisiert.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 38 der Abg. Isolde Saalmann (SPD)

Minister Hirche und die Missstände auf der A 2 im Bereich Braunschweig

Die Braunschweiger Zeitung hat eine regelmäßig erscheinende Serie „Ich stelle mich“. In dieser Serie diskutieren wöchentlich Leserinnen und Leser mit interessanten Persönlichkeiten. In der Ausgabe vom 4. September 2007 wurde

Minister Walter Hirche befragt. Auf die Vorhaltung, dass die vorhandene Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der A 2 „eine Katastrophe“ sei, da sie reduzierte Geschwindigkeiten fordere, wenn es kaum Verkehr gäbe, und Tempo 120 erlaube, wenn fast Stau sei, antwortete der Minister: „Dieses Problem ist noch nicht an mich herangetragen worden.“ Des Weiteren machte der Leser auf die überfüllten Parkplätze an der A 2 aufmerksam. Herr Hirche machte hierfür die EU verantwortlich, war jedoch bereit, den Hinweis mit nach Hannover zu nehmen. Ein anderer Leser wollte etwas über den Zeitplan zur Realisierung der Regionalstadtbahn wissen. Auch hier konnte der Minister nur vage Angaben machen. Beobachtern drängt sich der Eindruck auf, dass der Wirtschaftsminister über wichtige verkehrspolitische Sachverhalte im Land nicht informiert ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den Umstand, dass der zuständige Minister über offensichtliche Probleme auf dem niedersächsischen Abschnitt der A 2 scheinbar nicht informiert ist?

2. Wie will die Landesregierung auf die angesprochenen Missstände auf der A 2 reagieren?

3. Kann die Landesregierung präzise Aussagen zur Terminplanung der Regionalstadtbahn nachliefern, damit die Leserinnen und Leser der BZ informiert werden?

Im Zusammenhang mit der Weltausstellung wurde im Raum Hannover unter Einbeziehung telematischer Anlagen ein modernes Verkehrsmanagement entwickelt. Niedersachsen war somit Anfang der 90er-Jahre eines der ersten Bundesländer, in dem zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf hochbelasteten Bundesautobahnen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit in den Spitzenzeiten (hier auf der A 2) eine Streckenbeeinflussungsanlage eingerichtet wurde.

Die auch heute noch eingesetzte Technologie und Software gehen auf diese Zeit zurück. Die Praxis zeigt allerdings, dass durch die Entwicklung des Verkehrs und durch ein über die Jahre geändertes Fahrverhalten die bestehenden Steuerungsalgorithmen nicht ausreichen und geeignetere, intelligentere Steuerungsstrategien zu entwickeln sind. Auf Bundesebene sind in diesem Zusammenhang mehrere Forschungsaufträge initiiert. Auch in den anderen Bundesländern sind deshalb laufende Anpassungen an den Anlagen erforderlich. Nur die Implementierung einer neuen modernen Hard- und Software der Verkehrsrechnerzentrale stellt eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Lösung dar.

Derzeit wird eine bundeseinheitliche Software im Auftrag des Bundes durch das Land BadenWürttemberg entwickelt, die Ende 2008 fertiggestellt sein soll. Von den anderen Bundesländern sollen die Komponenten nach Fertigstellung übernommen werden. Das Gesamtsystem für eine Übernahme wird somit frühestens Anfang 2009 zur Verfügung stehen. Bedingt durch die seit mehreren Jahren in Betrieb befindlichen Anlagenteile, können Ausfälle von Systemkomponenten auftreten, die aber durch das Fachpersonal bisher kurzfristig nach Erkennen behoben werden konnten.

Die vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Kein Verkehrsminister kann alle SoftwareProbleme von Verkehrsbeeinflussungsanlagen kennen. Dies zuzugeben ist ehrlicher, als Fachwissen von Dritten nachzuplappern. Zur Information der Fragestellerin sei jedoch hinzugefügt, dass verschiedene Ursachen für eine Stauentstehung verantwortlich sein können. So kann ein Stau durch hohes Verkehrsaufkommen entstehen, wenn die Leistungsfähigkeit der Strecke nicht mehr ausreicht. In diesem Fall wird bereits im Vorfeld in Abhängigkeit von der vorhandenen Verkehrsbelastung bei Überschreiten der eingestellten Schwellwerte die hierfür angepasste zulässige Höchstgeschwindigkeit automatisch angezeigt. Bei einem plötzlichen Geschwindigkeitseinbruch aufgrund z. B. eines Unfalles, eines Langsamfahrers oder durch einen Lkw-Überholvorgang reagiert die Anlage verzögert auf dieses Ereignis in Abhängigkeit des Ereignisortes vom nächsten Messquerschnitt sowie der eingestellten Sensibilität der Parameter.

Zu restriktiv eingestellte Parameter führen dazu, dass die Anlage zwar eher reagiert, dafür aber auf kleinste Änderungen der Verkehrsbelastung und des Verkehrsflusses und infolge sich ständig die Anzeigeinhalte ändern und dies zulasten der Akzeptanz der Anlage führt. Gering restriktiv eingestellte Anlagen erkennen zu spät oder überhaupt nicht das Ereignis. Das richtige Maß für die Parametereinstellung ist ein „Balanceakt“, der einen kontinuierlichen Optimierungsprozess erfordert.

Die Reaktion zur Anzeige einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h bereits bei geringeren Verkehrsbelastungen stellt im Übrigen keinen Fehler der Anlage dar, sondern beruht auf einer in der Sitzung der Unfallkommission vom

28. Februar 2007 bei der Polizeidirektion Hannover auf Forderung der Polizei festgelegten Maßnahme.

Zu 2: Inwieweit eine Streckenbeeinflussungsanlage optimal situationsangepasst läuft, hängt einerseits von der Qualität der Verkehrsdatenerfassung an den Messquerschnitten ab sowie andererseits von der optimalen Parametrierung der Anlagensteuerung. Mit der Analyse, Bewertung und Optimierung der Parametereinstellungen wurden deshalb in den letzten Jahren in Niedersachsen bereits mehrere Ingenieurbüros beauftragt. Eine Überprüfung der Qualität der Verkehrsdatenerfassung erfolgt in turnusmäßigen Zeitabständen durch das verwaltungsinterne Fachpersonal. Aktuell läuft eine Überprüfung der Parametrierung der Anlagen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro. Ergebnisse werden voraussichtlich Ende des Jahres 2007 vorliegen. Zusätzlich werden derzeit nicht mehr voll funktionsfähige Detektoren erneuert.

Zu 3: Aufgrund der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten ist der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) für die Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Verbandsgebiet zuständig. Der ZGB ist deshalb auch Vorhabenträger und damit Projektsteuerer für die RegioStadtBahn Braunschweig (RSB). Die Niedersächsische Landesregierung hat somit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Terminplanung bei der Realisierung der RSB. Die kann deshalb auch keine Termine verkünden.

Nach der vom ZGB vorgelegten Terminplanung sind noch notwendige Prüfungen, Kostenberechnungen, Verhandlungen mit den Finanzierungsbeteiligten und dergleichen nicht vor Ende 2007 abgeschlossen. Nach bisheriger Auskunft des ZGB (Stand: 06/2007) erfolgt die erste Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge voraussichtlich ab 2011. Die vollständige Inbetriebnahme der RSB ist frühestens 2013 geplant.

Anlage 36

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 39 der Abg. Hans-Dieter Haase, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Klaus-Peter Dehde, Volker Brockmann und Uwe Harden (SPD)

Warum steigen viele Landwirte beim Naturschutz aus?

Die Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 30. August 2007 erläu

tert Gründe, warum viele Landwirte beim Naturschutz aussteigen, z. B.: „Der Preissprung beim Getreide setzt nicht nur Verbrauchern zu, sondern schadet auch dem Naturschutz“, ist dort zu lesen. „Immer mehr Landwirte steigen beim Vertragsnaturschutz aus, weil die Prämien für umweltschonendes Wirtschaften nicht mehr lukrativ sind“, berichtet Umweltminister HansHeinrich Sander. Er will Prämien erhöhen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Bereiche (Bewirtschaftungsformen z. B. Getreideanbau, Hackfruchtanbau, Grün- landbewirtschaftung) der Landwirtschaft werden über Vertragsnaturschutz in welchen Regionen und/oder Schutzgebieten nach welchen Kriterien in Niedersachsens abgedeckt, und in welchem Verhältnis steht dies zur landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen?

2. Das Finanzierungsinstrument PROLAND mit Mitteln aus der EU für die Verträge mit Landwirten ist zum Jahresende 2006 ausgelaufen. Ab Anfang 2007 gilt nun als neue Rechtsgrundlage für die finanzielle Beteiligung der EU die VO (EG) 1698/2005 (ELER). Auf dieser Grundlage ist das modifizierte Kooperationsprogramm PROFIL erarbeitet worden, das die Vertragsbedingungen für Landwirte beinhaltet. Wann haben die konkreten Vertragsinhalte den potenziellen Vertragspartnern aus der Landwirtschaft für den Naturschutz tatsächlich vorgelegen, und wann wurden die ersten Verträge nach diesen neuen Vorgaben abgeschlossen?

3. Welche Prämien für welche landwirtschaftlichen Nutzflächen meint Umweltminister Sander, die er erhöhen will, um Landwirte weiterhin im Vertragsnaturschutz zu halten, und warum wurden die Prämien nicht im Vorfeld angepasst?

Der Vertragsnaturschutz ist eines der wichtigsten Instrumente für die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes. Er kommt sinnvollerweise immer dann zum Einsatz, wenn auf landwirtschaftlichen Nutzflächen besonders schützenswerte Bestände von Tier- und Pflanzenarten oder schützenswerte Biotope vorkommen und deren Schutz nur in Kooperation mit den Bewirtschaftern dieser Flächen erreicht werden kann. Für definierte und zielgerichtete Leistungen erhalten die Landwirte ein entsprechendes Entgelt. Die Bedeutung des Vertragsnaturschutzes ist ständig weiter gewachsen. Der positive Trend ist ungebrochen. Während 2001 noch insgesamt knapp 15 000 ha mit einem Mitteleinsatz von rund 3,2 Millionen Euro auf dem Wege des Vertragsnaturschutzes geschützt werden konnten, werden 2008 nach den vorliegenden Anträgen voraussichtlich knapp 33 000 ha Flächen (1,3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nie

dersachsen) unter Vertragsnaturschutz stehen. Dafür werden rund 6,9 Millionen Euro zum Einsatz kommen. Seit 2001 haben sich immer mehr Landwirte am Vertragsnaturschutz beteiligt. 2008 werden es ca. 4,5 % der landwirtschaftlichen Betriebe (ca. 2 400) sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Gefördert werden im Rahmen des Kooperationsprogramms Naturschutz - als von der EU mitfinanziertem Vertragsnaturschutzinstrument - freiwillige, naturschutzgerechte Bewirtschaftungsmaßnahmen, grundsätzlich

- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Biosphärenreservaten,

- auf Flächen, die bereits Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sind oder die von Niedersachsen/Bremen zur Aufnahme in das Netz gemeldet oder vorgeschlagen worden sind,

- in Lebensräumen der in Anhang I und in Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz- richtlinie) aufgeführten Vogelarten,

- in Gebieten gemäß Artikel 10, auf Lebensraumtypen nach Anhang I und in Lebensstätten der Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie).

Auf der Grundlage naturschutzfachlicher Ziele sind in dieser generellen Förderkulisse Bewirtschaftungsmaßnahmen in vier Teilbereichen förderfähig:

a) Acker

- Unterteilbereich „Ackerwildkräuter“

Der Programmteil wird landesweit auf solchen Ackerflächen angeboten, auf denen das Vorkommen von vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen und Bremen landesweit vom Aussterben bedrohten und stark gefährdeten Pflanzenarten und -gesellschaften bekannt ist. Das Programm zielt insbesondere auf den extensiven Anbau von Getreide (ohne Mais) und Raps.

Schwerpunktmäßig liegen die förderfähigen Flächen in der Osthälfte des Landes.

- Unterteilbereich „Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur“