Protokoll der Sitzung vom 14.09.2007

- Unterteilbereich „Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur“

Das Angebot erfolgt in gemeldeten Vogelschutzgebieten, in denen Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft wertbestimmend sind. Gefördert wird der extensive Anbau von Getreide (ohne Mais), Luzerne, mehrjährigen Futterkulturen und Leguminosen/Getreide-Gemenge.

Die Gebietskulissen liegen überwiegend im Osten und Süden des Landes sowie an der ostfriesischen Küste.

b) Besondere Biotoptypen

- Unterteilbereich „Beweidung“

Mit dem Programmbereich soll die Beweidung der Biotoptypen „montane Wiese, Magerrasen, Sand- und Moorheide“ sichergestellt werden. Die Förderung ist grundsätzlich überall dort möglich, wo diese Biotoptypen vorkommen.

Der Schwerpunkt der Gebietskulissen liegt im Bereich der Lüneburger Heide, der Diepholzer Moorniederung, des Weser- und Leineberglandes und des Harzes.

- Unterteilbereich „Mahd“

Dieser Unterteilbereich fördert die Mahd der Biotoptypen „montane Wiese und Magerrasen“. Auch in diesem Fall ist grundsätzlich eine Förderung überall dort möglich, wo diese Biotoptypen vorkommen.

Schwerpunktmäßig ist dies im Harz, dem Weser- und Leinebergland und der Lüneburger Heide der Fall.

c) Dauergrünland

- Unterteilbereich „Ergebnisorientierte Honorierung“

Mit der Umsetzung des Programmbereichs soll eine pflanzengenetisch wertvolle Grünlandvegetation gefördert werden.

Die Gebietskulisse wird zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium im Rahmen des gemeinsamen Baukastensystems festgelegt und umfasst gegenwärtig zwölf Projektgebiete, die landesweit verteilt sind.

- Unterteilbereich „Handlungsorientierte Honorierung“

Dieser Programmbereich dient dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen im Dauergrünland für die Vogel- und sonstige Tierwelt sowie der für diese Standorte typischen Flora. Er dient als Baustein für die Grundförderung des Landwirtschaftsministeriums im Rahmen der Förderrichtlinie NAU/BAU bzw. für den Erschwernisausgleich. Schwerpunktmäßig wird die Förderung in den Natura-2000-Gebieten angeboten.

d) Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gastvögel

Mit diesem Programmteil sollen störungsarme Rast- und Nahrungsflächen für durchziehende und überwinternde nordische Gastvögel bereitgestellt werden.

- Unterteilbereich „Acker“

Das oben genannte Ziel soll in diesem Bereich durch den Anbau von Wintergetreide (mit Ausnahme von Winterroggen) oder Winterraps erreicht werden.

Die Gebietskulisse umfasst das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“, die gemeldeten Vogelschutzgebiete an der Unterelbe sowie gemeldete Vogelschutzgebieten an der ostfriesischen Küste und im Rheiderland.

- Unterteilbereich „Grünland“

Die Umsetzung dieses Programmbereiches erfolgt schwerpunktmäßig im Gebiet der gemeldeten Vogelschutzgebiete des Rheiderlandes und der Unterelbe.

Weitere detaillierte Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Umweltministeriums www.umwelt.niedersachsen.de unter Pfad „Themen/Natur & Landschaft/Fördermöglichkeiten/Kooperationsprogramm Naturschutz“ erhältlich.

Zu 2: Die konkreten Vertragsinhalte haben den potenziellen Vertragspartnern aus der Landwirtschaft Anfang Februar dieses Jahres vorgelegen. Die ersten Verträge sind in der zweiten Hälfte des Monats Februar mit rückwirkender Wirkung vom 1. Januar 2007 abgeschlossen worden. Da die Genehmigung der Europäischen Kommission für das bereits Ende 2006 vorgelegte Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013 (PROFIL) noch nicht vor

liegt, sind alle Vereinbarungen mit einem Genehmigungsvorbehalt und einer Revisionsklausel versehen worden.

Zu 3: Die Äußerungen von Herrn Umweltminister Sander sind so zu verstehen, dass für den Fall, dass sich die Erzeugerpreise bei Getreide und Milch weiter erhöhen sollten, eine grundsätzliche Neuberechnung der Prämienangebote im Rahmen des Vertragsnaturschutzes geprüft werden müsste. Die durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfolgte Berechnung der Prämien basiert auf den zur Vereinheitlichung entwickelten Prinzipien der von der EU-Kommission nach Artikel 15 Abs. 3 der ELER-Verordnung genehmigten nationalen Rahmenregelung. Danach erfolgt u. a. eine Mittelung über mehrere zurückliegende Wirtschaftsjahre. Es erfolgt keine Kalkulation unter Zugrundelegung von für die Zukunft zu erwartenden Entwicklungen. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der Erstellung und Einreichung des Programms PROFIL im Jahre 2006 konnte die diesjährige Marktentwicklung nicht einfließen.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 40 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Rolf Meyer, Klaus Fleer, Claus Johannen, Friedhelm Helberg und Oliver Lowin (SPD)

Gentechnisch verändertes Rapssaatgut in Niedersachsen - und nun?

Aus einem Saatgutbetrieb in Lippstadt (Nord- rhein-Westfalen) ist laut Pressemitteilung 102/2007 des Niedersächsischen Umweltministeriums gentechnisch veränderte Rapssaat an landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen gegangen. Aus der Pressemitteilung geht hervor, dass das Niedersächsische Umweltministerium in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium veranlasst habe, dass Anordnungen nach Gentechnikrecht getroffen werden, um ausgesäten Raps umgehend zu vernichten. Gentechnisch verändertes Rapssaatgut ist von besonderer Bedeutung, da dieser Raps als nicht koexistenzfähig gilt. Zudem ist nun zum wiederholten Mal nicht zugelassenes GV-Saatgut in Umlauf geraten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Inwiefern nimmt das Niedersächsische Umweltministerium die Zuständigkeiten des Bereichs Gentechnik wahr, und welche Rolle spielt hierbei das Ministerium für den ländlichen

Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz?

2. Die Missstände wurden in NordrheinWestfalen durch eine Routinekontrolle aufgedeckt. Welche Maßnahmen wird die Niedersächsische Landesregierung ergreifen, um weitere „versehentliche“ GV-Saatgutauslieferungen zukünftig sicher zu vermeiden?

3. An wie viele Landhandels- und landwirtschaftliche Betriebe ist das GV-Rapssaatgut in Niedersachsen geliefert worden, inwiefern wurden die Betriebe informiert, und wo wurde tatsächlich dieser Raps vernichtet?

Vorbemerkungen:

Am Montag, dem 27. August 2007, wurde bei einer Routineuntersuchung in Nordrhein-Westfalen in einer Partie der Winterrapssorte TAURUS (Par- tienr. D/BN 3237/318) der Nachweis einer transgenen Beimengung in konventionellem Saatgut erbracht. Das Ergebnis wurde gemäß der vorgegebenen LAG-Methode (Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik) ermittelt. Bei der transgenen Beimengung handelt es sich um Samen, die das Pp35S-pat Gen enthalten. Dieses Gen führt zu einer Herbizidresistenz der Pflanzen gegenüber nicht selektiven Herbiziden mit dem Wirkstoff Glufosinat. In der Europäischen Union hat dieses Genkonstrukt im Winterraps derzeit keine Zulassung. Damit liegt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) nicht vor, ein Anbau dieses Rapses ist daher unzulässig.

Am 29. August 2007 und mit ergänzenden Informationen am 30. August 2007 wurde das Umweltministerium in Niedersachsen von den zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen über den Fund informiert. Zu diesem Zeitpunkt war Saatgut der entsprechenden Partie teilweise bereits ausgesät; dies betraf neben Niedersachsen MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein und in geringerem Umfang weitere Länder.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Niedersächsische Umweltministerium (MU) nimmt aufgrund der Beschlussfassung der Landesregierung vom 21. August bzw. 4. September 1990 die Zuständigkeit der Koordinierung der Gentechnologie wahr. Diese Zuständigkeit ging aus dem Geschäftsbereich des damaligen Niedersächsischen Sozialministeriums über. Die Zuständigkeiten des damaligen Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten im Bereich der Gentechnik wurden dadurch nicht berührt. Nach den geltenden Zuständigkeitsregelungen ist die niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung für den Vollzug des Gentechnikrechts zuständig, soweit es sich nicht um Lebens- und Futtermittel handelt. Die Rolle des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ergibt sich aus dem Saatgutrecht und der allgemeinen Zuständigkeit für den Acker- und Pflanzenbau sowie die Saatgut- und Pflanzguterzeugung. Das ML hat das MU und die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Fall TAURUS unter Einbindung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützt durch die Beschaffung der Adressen der Saatguthändler sowie der betroffenen Landwirte und die Erstellung eines Merkblattes für das Vorgehen im Falle eines erforderlichen Umbruches von Rapsflächen.

Zu 2: Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft-Gentechnik (LAG) als Gremium der Umweltministerkonferenz hat zur Vereinheitlichung des Vollzugs auf Länderebene den Leitfaden „Harmonisierte experimentelle Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile“ erstellt, der seit Herbst 2006 angewendet wird. Auf der Grundlage dieses Leitfadens werden Proben von inländisch anzuerkennendem Saatgut vornehmlich direkt bei den Aufbereitungsstationen gezogen. Die Beprobung findet gemäß internationalem ISTA-Standard (International Seed Testing Association) durch beauftragte Probennehmer der nach Saatgutverkehrsgesetz zuständigen Behörde (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) statt. Diese verbesserten Regelungen haben zu einem einheitlichen Vollzug und einer koordinierten Information unter den Ländern geführt, die das schnelle Eingreifen der zuständigen Behörden auch bei dem jetzt betroffenen Saatgut der Sorte TAURUS ermöglicht hat. Niedersachsen wird wie bisher das Saatgutmonitoring in Absprache mit den anderen Bundesländern fortführen.

Zu 3: Die in Niedersachsen ausgelieferten Partien sind über 2 Großhändler und 11 Landhändler abgegeben worden. Das Saatgut wurde an 32 Landwirte in Niedersachsen verkauft, davon haben 24 das Saatgut ausgesät, von 8 Betrieben wurde das Saatgut zurückgerufen. Die Betriebe wurden behördlicherseits durch die Gewerbeaufsichtsverwaltung informiert, ferner vom Saatgutunternehmen selbst und von der Landwirtschaftskammer. Zurzeit läuft eine verfahrensrechtliche Anhörung durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, in

der Folge erfolgt eine gentechnikrechtliche Anordnung, mit der der Flächenumbruch bewirkt wird.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 41 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Gegen die Wand V - Lüchow-DannenbergGesetz läuft in die Leere!

Nachdem der niedersächsische Innenminister mit seinen Plänen einer kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg an schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Mängeln und Bedenken nahezu der gesamten Fachöffentlichkeit gescheitert ist, wurde von den Regierungsfraktionen mit dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz eine Veränderung der kommunalen Strukturen auf der gemeindlichen Ebene durchgesetzt. Statt bis dahin fünf Samtgemeinden werden drei gebildet. Ein zentrales Element des Gesetzes sollte neben dem Entzug originär gemeindlicher Aufgaben und Übertragung auf die Kreisebene die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zwischen den einzelnen Ebenen (Kreis und Samtgemeinden) sein. Vor Verabschiedung des Gesetzes war auch diese Regelung umstritten. Insbesondere die Frage der Umsatzsteuer- und der Ausschreibungspflicht wurde als rechtlich problematisch angesehen. Selbst innerhalb der Landesregierung gab es schwerwiegende Bedenken. Während das Finanzministerium sowohl steuer- als auch ausschreibungsrechtliche Fragestellungen aufgeworfen hatte, sah der Innenminister keinerlei Probleme. Mit den Mitteln der Kommunalaufsicht wurden die Kommunen gezwungen, Verwaltungsgemeinschaften zu entwickeln und die dafür erforderlichen Vereinbarungen zur Genehmigung vorzulegen.