Nachdem der niedersächsische Innenminister mit seinen Plänen einer kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg an schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Mängeln und Bedenken nahezu der gesamten Fachöffentlichkeit gescheitert ist, wurde von den Regierungsfraktionen mit dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz eine Veränderung der kommunalen Strukturen auf der gemeindlichen Ebene durchgesetzt. Statt bis dahin fünf Samtgemeinden werden drei gebildet. Ein zentrales Element des Gesetzes sollte neben dem Entzug originär gemeindlicher Aufgaben und Übertragung auf die Kreisebene die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zwischen den einzelnen Ebenen (Kreis und Samtgemeinden) sein. Vor Verabschiedung des Gesetzes war auch diese Regelung umstritten. Insbesondere die Frage der Umsatzsteuer- und der Ausschreibungspflicht wurde als rechtlich problematisch angesehen. Selbst innerhalb der Landesregierung gab es schwerwiegende Bedenken. Während das Finanzministerium sowohl steuer- als auch ausschreibungsrechtliche Fragestellungen aufgeworfen hatte, sah der Innenminister keinerlei Probleme. Mit den Mitteln der Kommunalaufsicht wurden die Kommunen gezwungen, Verwaltungsgemeinschaften zu entwickeln und die dafür erforderlichen Vereinbarungen zur Genehmigung vorzulegen.
Für die beteiligten Kommunen völlig überraschend beanstandete die Kommunalaufsicht des Innenministeriums nach mehrwöchiger Prüfung die Vereinbarung einer ersten Verwaltungsgemeinschaft auf dem Gebiet der IuKTechnologie unter Hinweis auf steuer- und ausschreibungsrechtliche Probleme. Die beteiligten Kommunen sollten vielmehr über die Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechtes nachdenken und damit eine dauerhafte neue Verwaltungsebene schaffen.
1. Warum hat der Innenminister unter Missachtung der Hinweise des Finanzministeriums im Gesetzgebungsverfahren umsatzsteuerrechtliche und ausschreibungsrechtliche Probleme verneint, bzw. welche neuen Erkenntnisse zu diesem Thema liegen dem MI heute vor?
2. Wie hoch sind die den Kommunen im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Verwaltungsgemeinschaften entstandenen Kosten (aufgeschlüsselt nach Sach-, Personal- und sonstigen Kosten) ?
3. In welchen Bereichen sollen die Kommunen in Lüchow-Dannenberg die in dem LüchowDannenberg-Gesetz genannten Verwaltungsgemeinschaften bilden, ohne dass das MI diese wieder beanstandet?
Das Lüchow-Dannenberg-Gesetz vom 23. Mai 2006 sieht Zusammenschlüsse von Samtgemeinden, den Übergang von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von Samtgemeinden auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die freiwillige Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden vor. Dieser Inhalt des Gesetzes geht auf Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 17 zum Gesetzentwurf zurück. Steuer- oder vergaberechtliche Aspekte sind in diesem Zusammenhang weder erörtert noch - auch nicht vom Finanzministerium - problematisiert worden.
Durch die Zusammenschlüsse der Samtgemeinden und die Verlagerung staatlicher Aufgaben können nach eigenen Angaben des Landkreises und der Samtgemeinden Personal- und Sachkosten in Höhe von fast 2 Millionen Euro jährlich eingespart werden. Die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften ermöglicht weitere Einsparungen.
Als erste und bisher einzige Verwaltungsgemeinschaft ist dem Ministerium für Inneres und Sport Ende April dieses Jahres eine Verwaltungsgemeinschaft „Informations- und Kommunikationstechnik“ angezeigt worden. Eine Vorabstimmung der diesbezüglichen Einzelregelungen mit dem Ministerium für Inneres und Sport erfolgte trotz des „Neulandes“, das mit dieser Zusammenarbeitsform in Niedersachsen betreten wird, nicht. Der Landkreis und die Samtgemeinden wurden gebeten, bis spätestens zum Ende dieses Jahres zu den rechtlichen Fragen in organisatorischer Hinsicht sowie die Finanzierung einzelner Auftragsverhältnisse betreffend Stellung zu nehmen. Eine förmliche Beanstandung der Vereinbarung erfolgte nicht. Zuvor waren den Kommunen in einem Gespräch Wege aufgezeigt worden, wie die rechtlichen Probleme ausgeräumt bzw. in vergaberechtlicher Hinsicht verringert werden können. Im Übrigen gab das Ministerium für Inneres und Sport die Empfehlung, alternativ zur Zusammenarbeitsform der Verwaltungsgemeinschaft „Informations- und Kommunikationstechnik“ über die Bildung einer
gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts nachzudenken. Eine neue Verwaltungsebene wäre mit der Errichtung einer solchen Anstalt genauso wenig wie mit der Bildung eines Zweckverbands verbunden.
Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird zunächst verwiesen. Zu steuer- und vergaberechtlichen Fragen bei kommunaler Zusammenarbeit hat die Landesregierung in Beantwortung einer Mündlichen Anfrage der Abg. Dieter Möhrmann und Klaus-Peter Dehde mit dem Titel „Problemfelder der interkommunalen Zusammenarbeit“ ausführlich Stellung genommen. Ich verweise insoweit auf die Anlage 26 zum Stenografischen Bericht über die 101. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26. Januar 2007. Neuere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.
Zu 2: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die erfragten Kosten. Eine Ermittlung bei den Kommunen war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Personalkosten angefallen sind, da derartige Arbeiten regelmäßig durch das vorhandene Personal erledigt werden.
Zu 3: In welchen Aufgabenbereichen der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die drei Samtgemeinden des Landkreises Verwaltungsgemeinschaften bilden, ist von ihnen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst zu entscheiden. Dem Ministerium für Inneres und Sport ist bislang nur bekannt, dass über eine Zusammenarbeit in Form von Verwaltungsgemeinschaften in vielen weiteren Aufgabenbereichen nachgedacht wird, ohne dass die Verhandlungen insoweit bereits ein konkretes Stadium erreicht oder ein Ergebnis erbracht haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Umweltminister Sander hatte in den vergangenen Wochen in Südniedersachsen bei Besuchen in vom Hochwasser betroffenen Gemeinden eine unbürokratische und schnelle Hilfe für
Neben Forderungen nach Mitteln für neue Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region fordern laut Presseberichten die Bürgermeister verschiedener Gemeinden dazu auf, dass betroffene Privatpersonen die Schäden an Gebäuden und Einrichtungsgegenständen melden sollten. Offensichtlich wurden die Äußerungen des Umweltministers vor Ort so verstanden, dass den Betroffenen vergleichbare Hilfen wie nach dem Elbehochwasser zur Verfügung gestellt werden sollten.
Das Kabinett hatte die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Ministerien beschlossen, die prüfen soll, welche Hilfen für betroffene Bürger bereitgestellt werden könnten.
Mit Datum vom 4. September teilt das Umweltministerium mit, dass zur Überbrückung einer akuten Notlage vom Hochwasser betroffenen Einzelpersonen bis zu 5 000 Euro und Betrieben bis zu 10 000 Euro als finanzielle Hilfe angeboten werden. Dafür stehen insgesamt 200 000 Euro zur Verfügung. Durch Regen und Hochwasser verursachte Schäden können nach der Richtlinie des Umweltministeriums allerdings nicht ersetzt werden, sondern insbesondere einkommensschwachen Personen in akuter Notlage soll die Hilfe das Notwendigste an Unterkunft und Mobiliar ermöglichen. Starkregen und Hochwasser haben in den betroffenen Orten in diesen Augusttagen große Sachschäden verursacht. Akute Notlagen, zu deren Linderung die Hilfe des Umweltministeriums vorgesehen ist, sind jedoch kaum aufgetreten, über solche Fälle wurde auch in der Presse nicht berichtet.
1. Welche Hilfezusagen hat Umweltminister Sander bei seinen Besuchen in den vom Hochwasser betroffenen südniedersächsischen Gemeinden im Einzelnen gemacht?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Besuche des Umweltministers im Hochwassergebiet, die ohne Absprache und Abstimmung mit den für Hochwasser- und Katastrophenschutz zuständigen Landräten der Landkreise Northeim und Osterode stattgefunden haben?
3. Steht die staatliche Unterstützung für Menschen in akuten Notlagen in den südniedersächsischen Hochwassergebieten, die laut Pressemitteilung des Umweltministeriums „die absolute Ausnahme“ bleiben wird, in einem Zusammenhang mit einer akuten Notlage des Umweltministers vor der Landtagswahl 2008?
Am 21. August 2007 kam es zu extremen Niederschlägen im südlichen Teil Niedersachsens, insbesondere in den Landkreisen Osterode a. H., Goslar, Göttingen und Northeim. Die Niederschläge
waren so heftig, dass durch nicht schnell genug abfließendes Wasser Schäden an Häusern, in Wohnungen und an Infrastruktureinrichtungen entstanden. Besonders betroffen von einem Starkregen war der Ortsteil Lonau der Stadt Herzberg a. H. Dort betrug der Niederschlag 103 Liter pro Quadratmeter, mehr als sonst durchschnittlich im Monat August (98,3 Liter pro Quadratmeter). Das NDR-Fernsehen berichtete darüber in einem Beitrag noch am Abend des gleichen Tages.
Der Umweltminister hat sich am Morgen des nachfolgenden Tages entschieden, sich einen persönlichen Eindruck vor Ort von der Wirksamkeit der Hochwasserschutzeinrichtungen vor allem an den Gewässern zu verschaffen. Am Nachmittag besuchte er den Ortsteil Lonau in der Stadt Herzberg a. H. (15 Uhr), fuhr anschließend über Kalefeld weiter zum Sperrwehr in Seboldshausen (ca. 17 Uhr) und sah sich zum Schluss die Situation am Rückhaltebecken in Salzderhelden an (ab 18.30 Uhr).
Zu 1: Minister Sander hat bei seinen Besuchen einen positiven Eindruck von der Wirksamkeit insbesondere des Polders Salzderhelden mitgenommen, war jedoch von dem Ausmaß der sichtbaren Schäden vor Ort erschüttert. Er sagte daher zu, dem Kabinett über die Situation vor Ort zu berichten. Außerdem erklärte Minister Sander, sich für eine Prüfung nach Möglichkeiten der Gewährung finanzieller Hilfen durch die Landesregierung einzusetzen. Der Umweltminister ist sehr erfreut, dass das Kabinett seine Auffassung geteilt und einen Beschluss gefasst hat, zur Behebung dringender Notfälle finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Zu 2: Nachdem Herr Minister Sander sich entschlossen hatte, die in Rede stehenden Gebiete zu besuchen, hat das Umweltministerium die Verantwortlichen vor Ort darüber informiert. Da weder Katastrophenalarm ausgelöst worden war noch ein Hochwasser andauerte, gab es keine Veranlassung, die Landräte der Landkreise Northeim und Osterode a. H. über die beabsichtigten Besuche zu unterrichten. Im Übrigen legt die Landesregierung sehr viel Wert darauf, sich der Fragen und Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger bewegen, durch persönliche Eindrücke anzunehmen.
noch der Landesregierung etwas bekannt. Eine Beantwortung dieser Frage könnte deshalb entfallen. Die Landesregierung beantwortet die Frage dennoch gerne: Nein.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 43 der Abg. Sigrid Leuschner und Dieter Möhrmann (SPD)
Am 19. Dezember 2006 hat Minister Schünemann das Kabinett über seine Pläne zur Fusion des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik mit dem izn unterrichtet. Mit Beschluss vom 21. Februar 2007 ist eine Lenkungs- und Projektgruppe eingerichtet worden. In der Mipla 2007 ist zu lesen, dass bis 30. September 2007 ein Gesamtbericht über die Umsetzungsschritte vorgelegt werden soll.
Die mögliche Fusion wäre ein Zusammenschluss von zwei völlig unterschiedlichen Partnern: Während das izn nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen arbeitet und zuletzt ca. 3 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftete, ist das Landesamt für Statistik zu 95 % bundesgesetzlichen Vorgaben unterworfen.
Im izn waren laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lennartz vom 19. Dezember 2006 (Drs. 15/3533) 30 Leiharbeitnehmer beschäftigt, die das Land über 500 000 Euro im Jahr 2006 gekostet haben. Gleichzeitig betreibt das Land eine Job-Börse, der am 31. Dezember 2006 1 655 Personen gemeldet waren, von denen 855 vermittelt wurden.
1. Welche Synergieeffekte und Effizienzsteigerungen erwartet die Landesregierung von einer möglichen Fusion angesichts der oben beschriebenen unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Ausrichtung der beiden Einrichtungen?
2. Wie viele Zeitarbeitnehmer sind gegenwärtig in den beiden Betrieben beschäftigt, was kosten sie das Land, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sind noch im Pool der Job-Börse gemeldet, und wie hoch sind die dafür anfallenden Personalkosten?
3. Wie organisieren die anderen Bundesländer die Bereiche Statistik und EDV, und welche Entwicklungen hat es dort in den letzten Jahren gegeben?
Durch die Zusammenführung des Landesbetriebs Informatikzentrum Niedersachsen (izn) mit dem Niedersächsischen Landsamt für Statistik (NLS) soll eine neue, den Anforderungen der Zukunft gewachsene Einheit als Landesbetrieb entstehen. Er soll ohne Qualitätsverluste wirtschaftlicher geführt und im Hinblick auf die jeweiligen Kunden dienstleistungsorientiert auf höchstem Niveau seine Leistungen erbringen. Die dafür eingerichtete Projektgruppe hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende detaillierte Beantwortung der Anfrage ist daher zurzeit nicht möglich.
Ziel des Vorhabens ist, das izn mit dem NLS zu einem neuen nach einheitlichen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führenden Landesbetrieb zusammenzuführen. In dem Zusammenhang sollen die Wirtschaftlichkeit weiterentwickelt und eine noch stärkere Kunden- und Produktorientierung erreicht werden. Die Reformansätze in Niedersachsen und in den anderen Ländern sind auszuwerten. Unter anderem soll ein betrieblicher Steuerungskreislauf von Controlling, Zielvereinbarungen, Berichtswesen und Kennzahlen entwickelt werden. Neue Steuerungsinstrumente sind einzuführen. Weiterhin soll ein zentrales Kundenmanagement, das in der Wirtschaft üblich ist, erarbeitet werden. Der Landesbetrieb soll Politik und Verwaltung mit Analysen, Prognosen und Planungen versorgen und auf Anfragen und Bitten Dritter schnell und kundenorientiert reagieren. Die von der Landesregierung erwarteten Synergien beziehen sich in diesem konkreten Projekt auf monetäre, haushaltswirksame Einsparungen, aber auch auf zu erwartende qualitative Synergien. Sie sollen dem neuen Dienstleister und dessen Kunden zugutekommen. Die Aufgaben des NLS sind stark durch die IT geprägt. Hier werden u. a. Potenziale gesehen, wenn die IT-Aufgaben mit denen des izn zusammengebracht werden. Es wird erwartet, dass die beabsichtigte Verschmelzung Einsparmöglichkeiten aufzeigen wird.
Zu 1: In erster Linie sind qualitative Synergien zu erwarten, die zurzeit nicht in Euro berechnet und dargestellt werden können. Die Projektgruppe wird entsprechend dem Projektauftrag Lösungskonzepte für die Organisation eines einheitlichen Landesbetriebs nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorlegen. Im Rahmen von ZV II wurden dem NLS der Abbau von 112 Stellen aufgegeben und dem
izn ein Stellenabbau von 90. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Fusion werden keine weiteren über diese Zahlen hinausgehenden Stelleneinsparungen dem neuen Landesbetrieb aufgegeben werden. Allerdings wird der noch zu erbringende Stellenabbau nach der Fusion sicherlich einfacher und gegebenenfalls auch schneller erbracht werden können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.