Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Nun sagen die kommunalen Spitzenverbände, sie könnten das alles auch mit freiwilligen Leistungen lösen. Sie würden dann mit Zielvorgaben arbeiten, die durch die Kommunen konkret realisiert werden sollen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Bevor § 5 NGO verabschiedet wurde, in dem die Bestellung der hauptamtlichen Frauenbeauftragten verankert ist, hatten diese Kommunen 50 Jahre lang Zeit, diese Aufgabe auf freiwilliger Basis zu lösen. Wer nun glaubt, dass sich das Denken in den Köpfen dieser Herren - nachdem es die Frauenbeauftragten seit zehn Jahren gibt - so verändert hat, das sie eine Aufgabe, die sie 50 Jahre lang nicht lösen konnten, nun plötzlich auf freiwilliger Basis lösen können, der sollte noch einmal kräftig nach

denken. Die SPD-Fraktion bezweifelt das erheblich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Unruhe)

Frau Hemme, bitte warten Sie einen Augenblick. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, etwas ruhiger zu werden und Ihre Gespräche draußen zu führen.

(Zustimmung von Heinz Rolfes [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dieser Verfassungsauftrag denn überhaupt erfüllt? Wo sind die hervorragend ausgebildeten Frauen in Führungspositionen - sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft?

(David McAllister [CDU]: Angela Merkel!)

Wo ist die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit? Wo ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch örtliche Angebote? - In der Wirtschaft hat die Freiwilligkeit dazu geführt, dass 4,5 % einen Frauenförderplan erstellt haben. Das ist der Beweis dafür, dass die Wirtschaft das freiwillig leisten kann und vor allen Dingen will. Es ist ein bisschen armselig für Menschen, die sehr viel Geld verdienen, dass sie sich dieser Aufgabe nicht widmen wollen, obwohl durch Gutachten geklärt worden ist, dass z. B. familienfreundliche Arbeitszeiten sowohl ein volkswirtschaftlicher als auch ein betriebswirtschaftlicher Gewinn sind.

Zum Stichwort Frauenförderplan: Fragen Sie doch einmal in Ihren Kommunen nach, wo bei ihnen der Frauenförderplan liegt, in welcher Schublade er denn aufgehoben wird,

(Zurufe von der CDU)

und welche Kommune überhaupt Anstrengungen unternommen hat, ihn durchzusetzen.

Das zweite Argument der kommunalen Spitzenverbände sind die Kosten für die Frauenbeauftragten. Hierbei gehen sie von 70 000 bis 100 000 Euro aus.

(Ursula Körtner [CDU]: Das ist viel zu viel!)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Frauen, die diese Arbeit leisten, hellauf begeistert wären, wenn sie diese Summe erhalten würden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Denn, meine Damen und Herren, von den ca. 440 Frauenbeauftragten im Lande sind zwei Drittel im Ehren- oder Nebenamt tätig und nur ein Drittel im Hauptamt. Von diesem einen Drittel sind wiederum zwei Drittel teilzeit- und nur ein Drittel vollzeitbeschäftigt. Wie die kommunalen Spitzenverbände da auf 70 000 bis 100 000 Euro kommen wollen - selbst wenn Sie die Sachkosten dazurechnen -, ist mir nicht erklärlich. Denn auch die Sachkosten sind in den letzten Jahren immer heruntergefahren worden. Nicht jede Frauenbeauftragte hat noch eine Mitarbeiterin an ihrer Seite.

Aus der Presse wissen wir, dass Sie, Frau Ministerin, die Notwendigkeit von Frauenbeauftragten bestätigen. Sie vertreten damit auch die Aussage in der Koalitionsvereinbarung, in der steht: „Die neue Landesregierung wird mit den kommunalen Frauenbeauftragten eng zusammenarbeiten.“ Man kann aber nur mit jemandem zusammenarbeiten, der auch da ist. Insofern sind wir einer Meinung, was die Unterstützung der Frauenbeauftragten angeht. Der Gedanke allerdings, die Grundzahl der Bevölkerungseinheit hoch zu setzen und nicht mehr 20 000, sondern vielleicht 40 000 oder 50 000 - um eine Zahl zu nennen - für die Hauptamtlichkeit zu fordern, das machen wir nicht mit. Denn das ist in unseren Augen eine Aushöhlung des Amtes und ein kalter Weg der Abschaffung der Frauenbeauftragten.

Meine Damen und Herren, es gibt das Gerücht - wie es ja immer viele Gerüchte gibt -, dass der Ministerpräsident gar kein Anhänger der Frauenbeauftragten sei.

(Bernd Althusmann [CDU]: Oh! Das täuschen Sie sich aber! - David McAllister [CDU]: Das ist aber wirk- lich ein Gerücht!)

- Ich habe gesagt, dass es ein Gerücht ist. Wenn es aber nicht nur ein Gerücht ist, meine Damen und Herren, dann hoffen wir, dass Sie, Frau Ministerin, sich mit dem Erhalt der kommunalen Frauenbeauftragten durchsetzen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das sehen wir dann auch als ein Signal z. B. für den Landkreis Cloppenburg, der - wenn ich es richtig weiß - seit Anfang des Jahres keine Frauenbeauftragte mehr hat. Vielleicht haben die Herren gehofft, dass die Novellierung schon eher vonstatten geht.

Schließen möchte ich mit einem Zitat aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes in Bückeburg: Bei der Hauptberuflichkeit, sagt der Staatsgerichtshof, sei zu berücksichtigen, dass ehrenamtliche und nebenberufliche Frauenbeauftragte wegen der entsprechenden Reduzierung der für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden Arbeitszeit auch nicht annähernd dieselbe Wirksamkeit entfalten können. - In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen: Frauenbeauftragte nicht in Frage stellen, sondern stärken!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jetzt hat Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick sieht die Situation der Frauen in der Gesellschaft gar nicht so schlimm aus. Mehr als die Hälfte der Abiturienten sind Frauen, die Zahl der studierenden Frauen steigt, die Erwerbsbeteiligung liegt bei 43 %. Wir haben den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit - zumindest auf dem Papier -, ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst und ein neues Gewaltschutzgesetz, das es Frauen ermöglicht, in ihrer Wohnung in Sicherheit vor dem gewalttätigen Partner zu bleiben. Das alles sind Erfolge der unter Rot-Grün begonnenen Frauenpolitik.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Leider wurden diese unter der SPD-Alleinregierung nur äußerst schleppend weitergeführt, sodass es mich schon etwas wundert, warum jetzt ausgerechnet die SPD-Fraktion die Fraktion der Frauenversteher in diesem Landtag ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Exemplarisch möchte ich hier den Umgang mit dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz erwähnen. Auf den zweiten Blick wird offenbar, dass noch viel zu tun bleibt, bis der Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Männern und Frauen erfüllt sein wird. Frauen sind beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt erheblich benachteiligt. Trotz in der Regel besserer Abschlüsse sind sie häufiger und länger arbeitslos als Männer und oft nicht entsprechend ihrem Ausbildungsniveau beschäftigt. Sie verdienen rund 30 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Teilzeitarbeit, Minijobs und befristete Verträge liegen fest in Frauenhand. Führungspositionen dagegen sind weiterhin den Männern vorbehalten. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft beträgt etwa 6 %, in den oberen Bundesbehören etwa lächerliche 1,3 %. Daher finde ich es schon erstaunlich, dass die FDP-Fraktion in ihrem Streichkonzert ausgerechnet den Ansatz „Integration von Frauen in das Arbeitsleben“ ungefähr um 25 % streichen will. Das geht nun wirklich nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Man muss sich nur in diesem Hause umsehen. Wie in den meisten Gremien, die nicht ehrenamtlich sind, ist der Frauenanteil noch erheblich ausbaufähig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es sind Frauen, die täglich die Doppelbelastung von Familie und Beruf schultern und unter dem Mangel an Kinderbetreuungsmöglichkeiten leiden. Herr Minister Busemann beklagt die Feminisierung der Schulen; diese ist aber doch vielleicht darauf zurückzuführen, dass der Schuldienst für viele Frauen als die einzige Möglichkeit erscheint, Beruf und Familie einigermaßen unter einem Hut zu bekommen, weil die Betreuungsmöglichkeiten der Kinder mit den Unterrichtszeiten einigermaßen übereinstimmen. Aber auch das relativiert sich, denn in den besser bezahlten Positionen nimmt der Frauenüberhang deutlich ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Es sind die Frauen, die im erschreckenden Maße Gewaltsituationen ausgesetzt sind. Das heißt beispielsweise Vergewaltigungen, Frauenhandel, Zwangsprostitution und ganz alltägliche Männergewalt in Familien. Auch da will die FDP-Fraktion noch einmal beherzt sparen - z. B. noch einmal

25 % bei den Mädchenhäusern wegnehmen. Ich sage Ihnen: Das sind keine sozioökonomischen Nischen. Das ist nicht irgendeine Klientel, die durchgefüttert wird, sondern das sind von sexueller Gewalt traumatisierte Mädchen. Wenn man da noch sparen will, wird mir dabei ein bisschen elend oder sogar noch darüber hinaus. Ich bekomme die Wut, wenn ich das höre.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Beispiele mögen exemplarisch deutlich machen, warum Maßnahmen der Frauenförderung beileibe nicht entbehrlich sind. Bis zur Konstitutionalisierung der kommunalen Frauenbeauftragten unter Rot-Grün - Frau Hemme hat es gesagt - hatten die Gemeinden 50 Jahre Zeit, den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen. Die Ergebnisse waren in jeder Hinsicht mangelhaft.

Bei allem Sparzwang und aller Finanznot ist es Aufgabe der Politik, knappe Ressourcen gerecht, und das heißt auch geschlechtergerecht zu verteilen. Eine solche Arbeit kann nicht durch unverbindliche Zielvorgaben und Freiwilligkeit ersetzt werden. Frau Hemme hat gesagt, was bei freiwilligen Vereinbarungen z. B. in der Wirtschaft herausgekommen ist. Frauen glauben nicht mehr an Freiwilligkeit. Von Freiwilligkeit haben Frauen wirklich die Nase voll. Das machen sie nicht mehr mit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wer die Stellen der Frauenbeauftragten streichen will, attackiert den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass die Landesregierung dieses Instrument nicht antasten wird. Frau Hemme hat den Koalitionsvertrag zitiert. Auch die Sozialministerin hat bereits deutlich gemacht, dass sie diesen Weg nicht mitgehen will. Ich appelliere dringend vor dem Hintergrund der Verunsicherung, die entstanden ist, dass dieses Haus und die Landesregierung klar Position für dieses Instrument beziehen, für die Beibehaltung der kommunalen Frauenbeauftragten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Meißner von der FDP!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat und knüpfe damit an vorhin an, an die Biologie: „Ungleiches gleich zu behandeln, bedeutet das Gegenteil von Chancengleichheit. Wer eine Sumpfzypresse und einen Kaktus gleich viel gießt, bringt beide um.“

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Wer tut das denn auch?)

- Nein, das wollen wir gerade nicht machen. Dieses Zitat stammt aus dem Frauenpolitischen Forum im März dieses Jahres zum Thema „Gender Mainstreaming - Umsetzung in die Praxis“. Gemeint sind in diesem Falle mit der Sumpfzypresse und dem Kaktus, die verschieden behandelt werden sollten, Männer und Frauen. Dabei ist es ganz egal, wer was ist. Tatsache ist, Männer und Frauen sind verschieden. Da sind wir uns ja alle einig,

(Unruhe bei und Zurufe von der SPD)