Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

Wir wollen mit unserem Antrag diesen Prozess beschleunigen. Meine Hoffnung ist, liebe Kollegin Steiner, dass wir nach den Ausschussberatungen wieder zu einer Beschlussempfehlung kommen, die von allen Fraktionen hier im Hause getragen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Dorothea Stei- ner [GRÜNE]: Das ist auch meine Hoffnung!)

Herzlichen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich Herr Behr. Herr Behr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben, besonders wertvollen und noch anwesenden Kollegen! Liebe Kollegen von SPD und Grünen! Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie diese beiden Anträge gestellt haben. Ich sage dazu ganz deutlich: Nur weil Herr Trittin in Berlin hustet, müssen wir in Hannover noch lange nicht nach dem Arzt rufen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ihre Anträge sind deswegen unnötig, weil es - das ist mehrfach angeklungen - am 24. Oktober letzten Jahres einen gemeinsamen Antrag aller drei damals im Landtag vertretenen Fraktionen gegeben hat. Das ist gerade einmal elf Monate her.

(Uwe Bartels [SPD]: Was wir da ver- sprochen haben, halten wir!)

Seitdem hat es an der Sachlage keine wesentlichen Änderungen gegeben. Mit einigen Abstrichen - das war damals ein Kompromiss - ist das ein guter Antrag gewesen.

Es ist deutlich geworden - auch das ist eben erwähnt worden -, dass die Landesregierung bereits am 4. August eine Unterrichtung abgegeben hat. In

ihrem Bericht wurde deutlich, dass die Landesregierung sehr intensiv an dem Thema Hochwasserschutz arbeitet. Auch deswegen sind Ihre Anträge nicht notwendig.

Jetzt gibt es zwar den Gesetzentwurf aus Berlin, aber zu ihm ist zu sagen, dass es sich nur um einen Entwurf handelt. Herr Kollege Dehde hat das eben deutlich gemacht. Dieser Entwurf ist weder abgestimmt noch gegengezeichnet, aber schon jetzt schreien die Grünen „hurra!“. Deswegen möchte ich mich mit einigen Punkten dieses Entwurf aus Berlin auseinander setzen.

In diesem Entwurf wird z. B. gefordert, eine generelle Regelung für alle Arten von Flussgewässern zu treffen. Das bedeutet: auch für kleine Wasserläufe im Flachland. Damit wird nicht auf eine konkrete Situation abgestellt, sondern eine generelle und damit eine völlig überzogene Regelung getroffen.

Meine Damen und Herren, in den betroffenen Gebieten soll der Ackerbau bis 2012 eingestellt werden. Das geht aus unserer Sicht zu weit, zumal an der Stelle wieder einmal keine Rede von den Kosten ist. Das bedeutet, dass am Ende wiederum die Länder die Kosten zu übernehmen haben. Auch das ist völlig überzogen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Genauso überzogen ist es, Hochwasseraktionspläne nach einem zweihundertjährigen Hochwasser aufzustellen. Ich habe schon befürchtet, dass Sie, Frau Steiner, Maßnahmen gegen ein tausendjähriges Hochwasser fordern würden.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Das machen wir erst, wenn bis 2012 nichts passiert!)

Das ist eine völlig neue Grundlage, die wir dann schaffen würden. Auch das halten wir so nicht für richtig.

Ich möchte auch noch einen Spezialpunkt erwähnen, nämlich die Frage, ob man Öltanks in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verbieten soll. Das würde bedeuten, dass in der Marsch hinter dem Deich überhaupt keine Öltanks mehr zulässig wären. Auch das geht aus unserer Sicht so nicht.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ferner ist eine Regelung zur Kooperation in Flussgebietseinheit nach § 32 dieses Gesetzentwurfs vorgesehen. Dazu gibt es bereits eine Regelung.

Aber - auch das will ich deutlich machen - es gibt durchaus positive Ansätze. Einer davon ist, dass es Änderungen im Baugesetzbuch geben soll. Das heißt, es muss in Zukunft eine stärkere Berücksichtigung von Hochwassergebieten geben. Da sehen wir auch Änderungsbedarf.

Insgesamt sollten wir mit diesem Entwurf aus Berlin vorsichtig umgehen. Die Übertreibungen müssen heraus. Am Ende haben wir sowieso nur abzuwarten, was im Gesetz stehen wird.

Ich möchte jetzt auf die Stellungnahme der Landesregierung vom 4. August eingehen. In diesem Zusammenhang möchte ich ein Zitat anführen:

„Die infolge der Ereignisse eingeleitete Untersuchung, welche Maßnahmen im Einzelnen zur Wiederherstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes zu ergreifen sind, ist noch nicht abgeschlossen.“

Meine Damen und Herren, das ist bei der Komplexität der Materie auch nicht zu erwarten gewesen. Aber die Landesregierung arbeitet intensiv an diesem Thema.

Es werden darüber hinaus viele wichtige Hinweise gegeben. Einen will ich herausgreifen, nämlich den Hinweis zur zügigen Ableitung von Hochwässern ins Meer. Ich vermisse in Ihren beiden Anträgen, dass Sie dieses Problem aufgreifen. Es ist das August-Hochwasser in Horneburg genannt worden. Da hatten wir in der Vergangenheit mit einem erheblichen Problem zu kämpfen, nämlich dass die Elbnebenarme massiv verschlickt sind und das Wasser über diese Schlickhügel im Mündungsbereich nicht in die Elbe abfließen konnte. Das hat zu einer massiven Verschärfung des Hochwassers an der Aue geführt. Auch daran werden wir herangehen müssen. Es ist gut, dass die Landesregierung dieses erkannt hat.

Die Landesregierung bereitet im Teil II des Landes-Raumordnungsprogramms eine Änderung dahin gehend vor, dass in Zukunft Überschwemmungsgebiete vor entgegenstehenden Nutzungen besser geschützt werden müssen.

(Beifall bei der CDU)

Das schafft die Möglichkeit, Vorranggebiete für den Hochwasserschutz einzurichten. Auch das werden wir mittragen.

(Beifall bei der CDU)

Dazu - dahin ging ja die gemeinsame Entschließung im Oktober -, dass mehr Retentions- und Polderflächen geschaffen werden müssen, sagen wir nach wie vor Ja. Aber wir werden eben nicht überall solche Flächen einrichten können. Frau Kollegin Zachow hat schon im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass wir zwar viel fordern können, dass aber in der Praxis am Ende nicht alles konkret umsetzbar sein wird.

Das Thema ist also in guten Händen. Da können Sie ganz sicher sein.

Jetzt noch zu dem Vorwurf, Herr Dehde, dass wir im Haushalt in diesem Bereich Einsparungen vornehmen würden. Ich darf Ihnen mitteilen, dass im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz die Ansätze um 0,8 Millionen Euro hochgefahren werden, sodass sich insgesamt 70,2 Millionen Euro ergeben, und dass im Bereich des NLWK für Baumaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe 2 Millionen Euro umgewidmet werden, sodass dort in Zukunft 4,26 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass wir hier Mittel kürzen. Das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der SPD: Er kriegt den Applaus doch noch!)

- Wir gehen ja auf das Ende der Sitzung zu.

Ich möchte noch einige Bemerkungen zu den Anträgen im Einzelnen machen. Bis auf die Einleitung, die ja eine Form von Selbstbeweihräucherung darstellt - darüber sind wir uns wohl sehr schnell einig -, ist der Antrag der SPD insgesamt konstruktiv. Wir werden uns über ihn im Ausschuss ernsthaft unterhalten. Was den Haushalt angeht, habe ich ja eben schon gesagt, dass dieser Vorwurf ins Leere geht.

Frau Steiner, Sie haben hier vernünftiger gesprochen, als es in Ihrem Antrag formuliert ist. Ich halte den Antrag für völlig überzogen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich greife jetzt zwei Punkte Ihres Antrages heraus. Unter Nummer 2 schreiben Sie, dass alle Gewässer erster und zweiter Ordnung als Überschwemmungsgebiete festgelegt werden sollen. Das würde bedeuten, dass in Zukunft keine Bau- und Gewerbegebiete in diesen Bereichen mehr zulässig wären. An der gesamten Unterelbe und in anderen Großräumen Niedersachsens wären demzufolge derartige Maßnahmen nicht mehr möglich. Ich halte das für völlig überzogen, nicht für durchsetzbar und im Grunde genommen auch nicht für wünschenswert.

In der Nummer 6 gehen Sie dann so weit, zu sagen, es muss einen Rückbau von Entwässerungsanlagen geben. Ich hoffe, Frau Steiner, dass ich Sie missverstanden habe. Denn wenn Sie wirklich gemeint haben, dass wir die Schöpfwerke und die Pumpen z. B. in der Marsch abstellen sollen, dann weiß ich nicht, wie das gehen soll. Dann werden die Menschen dort absaufen. Das ist grober Unfug, Frau Steiner, was Sie da gefordert haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dorothea Steiner [GRÜNE]: Das ist ein böswilliges Missverständnis! Ich habe mir noch eine Minute übrig ge- lassen!)

Die Grünen vertreten wieder einmal die reine Lehre. Unserer Meinung nach geht das so nicht. Sie verlassen damit im Übrigen auch die gemeinsame Linie vom Oktober letzten Jahres. Wir halten diese Diskussion insgesamt für nicht notwendig und sind davon überzeugt, dass dieses Thema bei der Landesregierung gut aufgehoben ist. Sie arbeitet mit Hochdruck daran. Wir sind insgesamt auf einem guten Weg. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Eine überzeugende Rede!)

Herr Dürr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Karsten Behr hat es eben schon angesprochen: Es ist etwas merkwürdig, dass wir hier, obwohl es einen entsprechenden Landtagsbeschluss gibt, die Anträge von der SPD und von den Grünen vorliegen haben. Ich gehe einfach einmal wohlwollend davon aus, dass es sich hierbei ein Stück

weit um eine Dienstleistung gegenüber der FDPFraktion handelt, dass man sich an der Debatte beteiligt, weil wir in der letzten Legislaturperiode noch nicht dabei waren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dorothea Steiner [GRÜNE]: Selbst- verständlich! Damit Sie die Chance haben!)

- Das ist sehr fair, Frau Steiner.

Die vorliegenden Anträge von Grün und Rot behandeln ja zweifellos ein wichtiges Thema, das auch nach einem trockenen Sommer - wenn wir uns die Temperaturen von heute anschauen, sehen wir, dass er offensichtlich noch nicht ganz zu Ende ist - selbstverständlich nicht in den Hintergrund treten darf. Ein effektiver und moderner Hochwasserschutz - das wurde uns mit den Ereignissen des Sommers 2002 in Erinnerung gerufen - ist eine Kernaufgabe des Staates. Die ausreichenden finanziellen Mittel bereitzustellen ist eine Sache, die richtigen, vor allem die technisch richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen ist mindestens genauso wichtig. Effektivität beim vorbeugenden Hochwasserschutz heißt in diesem Zusammenhang auch, die Flussläufe als Ganzes zu betrachten. Dafür wird es in Europa noch mehr als in der Vergangenheit einen Koordinierungsbedarf geben. Auch in diesem Bereich kann die Osterweiterung der Europäischen Union durchaus Vorteile mit sich bringen.

Darüber hinaus wird ein kooperatives Krisenmanagement, wenn es zu einer Hochwassersituation kommt, immer wichtiger. Wir haben festgestellt, dass es von zentraler Bedeutung ist, dass im Ernstfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Dafür brauchen wir leistungsfähige Systeme zur Gewinnung und zum unverzüglichen Austausch von Informationen. Neue Entwicklungen in der Meteorologie, in der Mess-, Satelliten- und Übertragungstechnik müssen eingesetzt werden. Das ist sicherlich eine nationale, wenn nicht sogar eine internationale Aufgabe.

Aber vor allem beim Hochwasserschutz ist sicherlich auch die Wahrnehmung bei den Menschen in Niedersachsen wichtig. Denn auch der Einzelne kann etwas zum Hochwasserschutz beitragen. Ich bin daher froh, wenn beispielsweise im Antrag der Grünen der ehrliche Satz steht: „Hochwasser können durch Menschen nicht verhindert werden, sie sind Teil der Natur.“ Aber Menschen können die