Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

Ich darf Sie herzlich darum bitten, das Ganze nicht noch mit weiteren Aspekten zu befrachten, wie es Herr Klein vorhin vorgeschlagen hat. Sollten wir vielleicht auch noch die Sprachförderung von beschäftigten Ausländern oder sonst was mit aufnehmen? - Meine Damen und Herren, lassen Sie uns auf den Sachverhalt konzentrieren, Missbrauch aufzudecken und im Interesse der ehrlichen und sauberen Betriebe zu bekämpfen, und das dann auch damit bewenden lassen. Dann erreichen wir mehr, als wenn wir unsere ganzen Weltverbesserungsideen in einen Antrag hineinbringen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Mit diesem Antrag soll sich federführend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Dann ist das so beschlossen.

Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte rufe ich vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Flut und Dürre - zwei Seiten einer Medaille; Vorsorgenden Hochwasserschutz im Binnenland verbessern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/372

und

Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Landesregierung muss Hochwasserschutz ernsthaft betreiben! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/377

Frau Steiner von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in Deutschland 200 Hochwasser im Jahr. Dresden wurde vor einem Jahr von einem Jahrhunderthochwasser überschwemmt; von der Höhe her war das eher ein Jahrtausendhochwasser. Wir können zwar hoffen, dass wir in den nächsten Jahren von solchen Hochwassern verschont werden. Wahrscheinlich ist das jedoch nicht; denn der Klimawandel erhöht in Mitteleuropa die Häufigkeit von Starkregen. Die Dürre dieses Sommers ist nur die Kehrseite der Medaille und mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenso ein Indiz für den sichtbar werdenden Klimawandel. Uns holen jetzt aber erst die Sünden der vergangenen zwei Jahrhunderte ein. Selbst bei größtmöglichen globalen Anstrengungen zur Verbesserung des Klimaschutzes sind

in den kommenden Jahrzehnten in Mitteleuropa vermehrt Hochwasser infolge extremer Niederschläge zu erwarten.

Wir wissen, Hochwasser können durch Menschen nicht verhindert werden. Sie sind Teil der Natur. Wir können lediglich durch ökologische Hochwasservorsorge und durch nachhaltige Flusspolitik das Ausmaß der Schäden verringern. Deshalb müssen wir uns aus der intensiven Nutzung der hochwassergefährdeten Gebiete zurückziehen.

Das Bundesumweltministerium hat auf der Basis des Fünf-Punkte-Programms der Bundesregierung vom letzten Jahr ein Artikelgesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz erarbeitet.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Dieses Gesetz beinhaltet Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz. Wir halten es für notwendig, dass der Landtag dieses Artikelgesetz ebenso unterstützt wie die Niedersächsische Landesregierung.

Die drei Fraktionen im Landtag hatten in einer gemeinsamen Entschließung im letzten Oktober bereits gefordert, Vorranggebiete für den Hochwasserschutz im Landes-Raumordnungsprogramm festzulegen. Konsequent ist aber, an allen Gewässern erster und zweiter Ordnung die Gebiete als Überschwemmungsgebiete gesetzlich zu schützen, in denen ein Hochwasser statistisch mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

Im August hat uns die Landesregierung mitgeteilt, dass noch - ich zitiere - Bedarf zur Ergänzung geeigneter Planungsgrundlagen bei der Abgrenzung von Überschwemmungsbereichen bestehe. Deren Ausweisung muss beschleunigt vorangetrieben werden. Dabei sollten auch die überschwemmungsgefährdeten Gebiete als zusätzliche Kategorie mit einbezogen werden.

Grundsätzlich darf es in Zukunft nicht mehr möglich sein, neue Baugebiete in Überschwemmungsgebiete hinein zu entwickeln. Deshalb brauchen wir auch eine Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes. Ein Ziel einer solchen Novellierung muss sein, Schadenspotenziale bei bestehenden Nutzungen zu mindern. Dazu werden in Zukunft auch die Länder verpflichtet sein. Entscheidend ist aber, dass es in Zukunft keine Ausnahmeregelungen mehr für neue Nutzungen und Maß

nahmen geben darf, die die Retentionsfähigkeit und den Hochwasserschutz behindern.

Nach dem großen Hochwasser im August wurden von allen spontane Einsicht und gute Absichten formuliert. Auch die gemeinsame Landtagsentschließung zeugt davon. Nun wissen wir aber, dass ein Jahr den Schock und die guten Vorsätze deutlich abgemildert hat. Die gute Absicht, keine Bebauung in Überschwemmungsgebieten zuzulassen und durchzuführen, wird immer wieder untergraben. Wiederbebauung und Neuausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten finden dort statt, selbst in Sachsen, das am stärksten betroffen war.

Auch in der Stellungnahme der Landesregierung vom August sind bereits vorsichtige Relativierungen des gemeinsam formulierten Ziels zu erkennen. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag eine konkrete Festlegung in Bezug auf die Überschwemmungsgebiete erreichen. Die Tatsache, dass bisher Ausnahmen beantragt wurden und einem solchen Antrag in der Regel stattgegeben wurde, wollen wir ändern. Dazu wird es notwendig sein, § 93 des Niedersächsischen Wassergesetzes entsprechend zu ändern. Bisher wird er nämlich immer so ausgelegt, dass die Anträge positiv beschieden werden. Beispiele sind Legion. Will man Ernst machen mit den Absichtserklärungen zum Hochwasserschutz, muss man diese Ausnahmen unterbinden.

Die Renaturierung von Auwäldern ist nicht nur sinnvoller Hochwasserschutz, sondern dient auch dem Erhalt der Artenvielfalt. Diese Aufgabe, die Renaturierung von Auen und Auwäldern, ist Ländersache. Man kann nicht erwarten, dass die Bundesregierung hierzu einige Modellprojekte auflegt, und sich darauf ausruhen. Hier müssen die Länder handeln. Natürlich wäre es eine Illusion zu glauben, die Auen, die der Mensch den Flüssen durch Eindeichung, Begradigung, Bebauung und ackerbauliche Nutzung genommen hat, könnten wieder vollständig der Natur zurückgegeben werden. Der Verlust dieser Flächen beläuft sich nämlich auf 80 bis 90 %. An der Elbe sind z. B. gerade noch 15 % des ursprünglichen Überschwemmungsraumes übrig. Aber wir müssen in Niedersachsen erhöhte Anstrengungen unternehmen, den Flüssen wieder Raum zu geben. Dazu gehört, dass Altarme und Feuchtgebiete an Flüssen wiederhergestellt werden.

Sie werden vermutlich sagen, das passiere alles schon. Das steht auch in der Stellungnahme der Landesregierung.

(Karsten Behr [CDU]: Genau!)

Dann schlage ich vor, Herr Behr, dass Sie sich einmal ansehen, wie z. B. an der Hunte südlich von Oldenburg die ackerbauliche Nutzung, d. h. der Grünlandumbruch, stetig Jahr für Jahr, Streifen für Streifen bis an die Uferstreifen vorangetrieben wird. Die Liste der Beispiele lässt sich mit denen aus anderen Regionen Niedersachsens verlängern.

Damit bin ich bei der Nummer 5 unseres Antrags. Der Umbruch von Grünland zu Ackerland war immer ein Konfliktfeld. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass die Landwirte für alle möglichen Ackerfrüchte Prämien bekommen, für Grünland aber nichts. Die Ausnahme sind Feuchtwiesen, die für den Naturschutz interessant sind. Andere Bundesländer haben das durch landesfinanzierte Programme zu kompensieren versucht; das hat Niedersachsen nicht getan. Wir begrüßen es, dass der Landwirtschaftsminister die neue EUAgrarreform nutzen will und beim Flächenprämiensystem das Grünland nicht ausklammert. Dabei wollen wir ihn auch unterstützen.

Außerdem plant die Bundesregierung die Einstellung der ackerbaulichen Nutzung von Überschwemmungsgebieten bis 2012. Jede weitere jetzt erteilte Genehmigung der Umwandlung von Grünland in Ackerland würde spätere Entschädigungsansprüche nach sich ziehen. Da wollen wir doch lieber, dass die Landesregierung das vom Haushalt abwendet.

Der letzte Punkt unseres Antrages zielt auf die Verbesserung der Fähigkeit von Böden zur Wasseraufnahme, den Rückbau von Entwässerungsanlagen und eine effektive Regenwasserrückhaltung in Siedlungsgebieten.

Die Landesregierung weist in ihrer Stellungnahme zwar auf die besondere Funktion der Oberläufe der Gewässer und der Nebengewässer für den Hochwasserschutz hin. Sie zieht daraus aber keine Konsequenzen. Dabei ist es gerade für die Reduzierung von Hochwasserspitzen unabdingbar, das Wasser länger in der Fläche zu halten. Von der bisherigen wasserwirtschaftlichen Zielsetzung, auch in unbesiedelten Bereichen das Niederschlagswasser möglichst schnell einer Vorflut zuzuführen, muss definitiv Abstand genommen werden. Ebenso müssen die Anstrengungen verstärkt werden, im besie

delten Bereich Regenwasser dezentral zurückzuhalten und mehr Niederschlagswasser vor Ort versickern zu lassen. Wir stellen fest, dass die Kommunen solche Anstrengungen aktuell eher zurückfahren, anstatt sie auszuweiten.

Alles das, was wir in unserem Antrag vorgestellt haben, das wir in vielen Punkten in ähnlicher Weise auch im SPD-Antrag wiederfinden, ist ein ganzes Paket großer und kleiner Maßnahmen, die man konsequent und zügig umsetzen muss. Warten wir mit der Umsetzung nicht so lange, bis die nächste Flut uns wieder Beine macht! - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Dehde, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, dass wir im Lande Niedersachsen zwei Geschehnisse im Hochwasserbereich hatten, nämlich zunächst sozusagen als Warnschuss das Hochwasser im Bereich Horneburg und dann das riesige Hochwasser an der Elbe.

Wenn wir uns vor Augen führen, wie die Situation und Debattenlage in unserem Land gewesen ist, dann kann man feststellen, dass es einen hohen Wert hatte, allen Helferinnen und Helfern zu danken, dass man den Gemeinschaftssinn, der sich in Deutschland entwickelt hat, sehr hoch gehalten hat und dass hier im Parlament durchaus eine Reihe von sehr selbstkritischen Diskussionen geführt worden sind.

Das haben wir gemacht. Wir haben in sehr vielen Redebeiträgen der unterschiedlichsten Couleur immer wieder gehört, dass es Zeit sei umzudenken, dass es Zeit sei, über Hochwasserschutz zu sprechen. Das hat letztendlich dazu geführt, dass es uns im Oktober 2002 gelungen ist, eine gemeinsame Entschließung aller Landtagfraktionen auf den Weg zu bringen und damit als Parlament deutlich zu machen, dass uns zukünftig der Geist tragen soll, Hochwasserschutz muss Vorrang haben. Diese Formulierung kam seinerzeit in vielen Beiträgen vor.

Wenn ich hier so in die Runde schaue, stelle ich, mit Verlaub, fest, dass es offenbar erst einer Katastrophe bedarf, bis wieder viele Leute an unseren Debatten teilnehmen. Ich meine, wir sollten uns

vor Augen halten, dass das, was wir alle in dieser Entschließung formuliert und diskutiert haben, vorangetrieben werden muss.

Wir haben feststellen können, dass die SPDLandesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht und erfolgreich Dinge vorangetrieben hat. Dies lässt sich zumindest in meinem Bereich an der Elbe feststellen. Dort wird gebaut, dort wird etwas auf den Weg gebracht, dort werden konkrete Maßnahmen umgesetzt.

Wir können auch feststellen, dass auf der Bundesebene das Fünf-Punkte-Programm in ein Artikelgesetz umgesetzt worden ist, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Allerdings, liebe Kollegin Steiner, würden wir von der sozialdemokratischen Fraktion nicht so weit gehen, dass wir alles, was in dem Artikelgesetz steht, sozusagen mit einem Freibrief versehen.

(Karsten Behr [CDU]: Sehr richtig!)

Dazu müssen wir erst noch die Ausschussberatungen abwarten. Aber, Herr Behr, die Richtung ist richtig. Hochwasserschutz muss Vorrang haben.

Wir sind uns in den Diskussionen des vergangenen Jahres darüber im Klaren gewesen, dass wir, wenn wir darüber sprechen, dass Überschwemmungsflächen wiederhergestellt werden müssen oder dass wir Retentionsräume für die Flüsse brauchen, unweigerlich in die Situation kommen, dass Nutzungskonflikte auftreten und dass wir uns dann gemeinsam entscheiden müssen, wie diese Nutzungskonflikte gelöst werden können.

Ich habe allerdings manchmal den Eindruck, dass das bei einigen, die damals mitgestimmt haben, sehr schnell in Vergessenheit geraten ist. Das merkt man daran, dass wir wieder die Debatten bekommen und dass die Interessenverbände allmählich in Fahrt kommen und sich in Position bringen. Deshalb werden wir sehr darauf achten müssen, dass der von uns formulierte Vorrang des Hochwasserschutzes auch bestehen bleibt. Minister Jüttner hat im vergangenen Jahr sinngemäß gesagt, Hochwasserschutz müsse auch Vorrang vor Naturschutz haben. Dem kann man sich immer noch anschließen. Aber es wird natürlich die Frage sein, wie wir mit dem Vorrang des Hochwasserschutzes z. B. in der Diskussion mit landwirtschaftlichen Nutzern umgehen. Das wird sehr schnell zur Nagelprobe werden.

Ich will auch anmerken, dass ich es z. B. für sehr problematisch halte, wenn zwischen dem Innenminister und der Feuerwehr eine Debatte über Kostenerstattungen geführt und dann auch noch in der Öffentlichkeit ausgetragen wird. Das hat nach meinem Eindruck dazu geführt - zumindest ist mir das oft begegnet -, dass die Leute sich sagen: Meine Güte, erst haben wir gearbeitet wie die Wilden. Aber wenn dann die Normalität eintritt, siegt wieder die Bürokratie.

(Minister Uwe Schünemann: Das ist schlicht falsch!)

- Na ja, welche Eindrücke ich habe, müssen Sie schon mir überlassen. Letztendlich kann ich Ihnen nur sagen: Die Rückmeldungen, die ich bekommen habe, sind so, wie ich sie beschrieben habe. Es mag ja sein, dass es Ihnen da anders geht.

Ich will Ihnen abschließend beschreiben - das hat ja heute, jedenfalls indirekt, eine Rolle gespielt -, wie sich die Debatte um die Zukunft des NLWK, unseres Landesbetriebs für Wasserwirtschaft und Küstenschutz, auswirkt. Wir wissen, dass im Geschäftsbereich des Umweltministeriums 400 bis 600 Stellen zur Disposition stehen. Da fragt man sich natürlich, welche Auswirkungen das haben muss, wenn der Bereich, der beim Hochwasserschutz - jedenfalls nach allem, was mir berichtet worden ist - hervorragende Arbeit leistet, nicht von vornherein ausgenommen und nicht gesagt wird, das wird eine Aufgabe bleiben, der wir uns als Land widmen und der wir zuarbeiten müssen. Diese Diskussion hat eine sehr, sehr schlechte Außenwirkung gehabt. Denn eigentlich sollte doch feststehen, dass Hochwasserschutz auch Vorrang vor Stellenabbau und Verwaltungsmodernisierung haben muss. In meinen Augen wäre ein Stellenabbau dort jedenfalls nicht sinnvoll. Herr Minister Sander, ich kann nur hoffen, dass Sie das Kreuz durchdrücken und darüber Klarheit schaffen, dass das NLWK einer der Bereiche ist, die nicht, wie heute Vormittag das NLÖ, für überflüssig erklärt werden. Es wird also wichtig sein, hierzu eine klare Aussage von Ihnen zu bekommen.

Meine Damen und Herren, wir haben uns mit unserem Antrag die Aufgabe gestellt, die Dinge, die wir mit unserer Entschließung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht haben, nicht der Normalität zu überlassen.

Ich will mir den Hinweis erlauben, dass - dies hat die Kollegin Steiner schon angesprochen - im Be

reich Klimaschutz zu befürchten ist, dass die Landesregierung - wir haben in der Entschließung über Energieeinsparung gesprochen - ihre einzige Aufgabe darin sieht, eine Landesinitiative zur Aufklärung privater Haus- und Grundstückseigentümer in Sachen Energieeinsparung auf den Weg zu bringen. Das ist aber ein bisschen wenig, wenn es darum geht, Klimaschutz aktiv zu betreiben.

Wir wollen mit unserem Antrag diesen Prozess beschleunigen. Meine Hoffnung ist, liebe Kollegin Steiner, dass wir nach den Ausschussberatungen wieder zu einer Beschlussempfehlung kommen, die von allen Fraktionen hier im Hause getragen wird. - Vielen Dank.