Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich meine, dass es diesem Landtag gut anstünde, wenn er durch einen Vertreter - es ist nahe liegend, wer das vermutlich sein dürfte - in dieser Kommission repräsentiert wäre. Ich gebe Ihnen jetzt einmal

ein Zitat von Herrn Althusmann aus einer Rede aus dem vergangenen Jahr zur Kenntnis, in der er, aus meiner Sicht diesen Ansatz unterstützend, gesagt hat:

„Meine Damen und Herren, die Interessen eines Landes werden nicht automatisch nur durch die Interessen einer Landesregierung repräsentiert, sondern durch dieses Haus.“

(Beifall bei der CDU - Bernd Althus- mann [CDU]: Das ist ein gutes Zitat!)

- Deswegen haben wir es auch herausgesucht.

Zweiter Punkt. Wir halten es für angemessen, dass nicht die Landesregierung definiert, wer das Land Niedersachsen als Mitglied des Bundesrates in dieser Kommission repräsentiert, sondern dass dieser Landtag beschließt, wer das Land in dieser Kommission zusätzlich zu einem Vertreter des Landtags repräsentiert. Angesichts Ihrer Mehrheitsverhältnisse ist das gar kein Problem. Sie werden schon die richtige Person auswählen. Hier geht es schlicht und einfach um eine prinzipielle Frage. Ich finde, dass es Sache des Landtages ist, zu definieren, wer vonseiten der Landesregierung sozusagen die Interessen Niedersachsens in dieser Kommission vertritt. Der erste Punkt, den ich genannt habe, ist mir persönlich aber zweifellos der wichtigere.

Um zum Schluss zu kommen, will ich noch erwähnen, dass ich seit gestern den Entwurf eines Antrags aller Fraktionen des Nordrhein-Westfälischen Landtages in den Händen habe, die sich in der kommenden Woche in einer Landtagssitzung mit diesem Antrag befassen wollen. Was die Intention und die Zielrichtung angeht, so ist dieser Antrag identisch bzw. sehr ähnlich mit dem, was wir Ihnen hier vorlegen. An einer Stelle heißt es in diesem Entwurf:

„Ebenso unterstreicht der Landtag Nordrhein-Westfalen die Forderung, dass Bundestag und Länderparlamente als direkt gewählte Organe zusammen die Mehrheit in der Reformkommission stellen sollten.“

Das sind die wichtigsten Punkte unseres Antrags. Deswegen und auch im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit begnüge ich mich damit. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Herr Nacke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lennartz, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich mit einem der zumindest aus meiner Sicht spannendsten und schwierigsten Themen, die zurzeit auf der politischen Tagesordnung stehen. Denn hinter diesem eigentlich sehr technischen Begriff der Kommission zur Reform des Föderalismus versteckt sich schließlich nichts anderes als die Suche nach Antworten auf die entscheidenden Fragen unseres Staatswesens. Die Frage ist, welche Ebenen unseres Staatswesens welche Regelungskompetenzen erhalten. Mit anderen Worten: Was regeln die Länder, was regelt der Bund, und - mittelbar - was regeln die Kommunen? Bei diesen Überlegungen ist auch die immer fortschreitende Regelungskompetenz der EU - Sie hatten es angesprochen - zu berücksichtigen, weil sie im Wesentlichen nur durch den Bund nur begleitet wird. Dann schließt sich natürlich die Frage an, wie die Mittel des Staates auf die einzelnen Ebenen verteilt werden, also die Frage nach dem Geld.

Ich glaube, dass feststeht, dass die derzeitige Situation von allen Seiten als schlecht angesehen wird. Der erhebliche Einfluss des Bundesrates auf nahezu alle maßgeblichen Entscheidungen auf Bundesebene, die nicht Außen- und Sicherheitspolitik betreffen, führt bei entsprechenden politischen Konstellationen dazu, dass viele weit reichende Entscheidungen des Bundestages möglicherweise nicht zur Umsetzung gelangen können.

Angefangen hat das in der Mitte der 90er-Jahre. Da ist nämlich der Bundesrat als mächtiges Instrument der politischen Willensbildung auf Bundesebene quasi neu entdeckt worden. Die Strategie war damals, zustimmungspflichtige Gesetze nicht nur punktuell darauf zu überprüfen, ob Länder durch ein Gesetz benachteiligt werden, sondern den gesamten Inhalt eines Gesetzes aus parteilicher Sicht zu beurteilen. Die damaligen Architekten dieser Strategie hießen Gerhard Schröder, Oskar Lafontaine und Johannes Rau. Der weitere Verlauf lässt den Schluss zu, dass die Strategie erfolgreich war.

Diese Strategie hat aber - das glaube ich zumindest - wahrscheinlich nicht gewollte Nebenwirkungen. Zum einen rückten die Beratungen und Entscheidungen des Bundesrates von ihrem bisherigen relativ geräuschlosen Dasein in den Fokus der Öffentlichkeit. Der Bundesrat war plötzlich nicht mehr nur der letzte Notanker, damit der Bund die Länder nicht über Gebühr belastet, der Bundesrat war jetzt ein Gremium, in dem Parteien ihre Positionen einbringen. Die zweite Nebenwirkung war: Anders als früher müssen jetzt die Entscheidungen des Bundesrates in die Überlegungen der Parteien einbezogen werden. Anders als vorher gilt eine Partei als zerstritten, wenn sie im Bundesrat durchwinken würde, was sie im Bundestag abgelehnt hat.

Ich meine, wir sind uns weitgehend einig, dass wir die Kompetenzen in Deutschland neu sortieren müssen. Richtschnur sollte dabei sein, dass gewählte Bundes- und Landesparlamente innerhalb ihrer Bereiche auch abschließend entscheiden können. Das bedeutet, dass wir die Zustimmungspflicht des Bundesrates sehr genau auf den Prüfstand stellen müssen.

Föderalismus bedeutet aber insbesondere die Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und eine Stärkung der Länder. Für mich geht daher mit der Reform des Föderalismus auch die Forderung einher, erhebliche Aufgaben den Ländern zu übertragen. Konkret könnte das bedeuten, dass wir die Rahmengesetzgebung vollständig aufgeben und die Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung reduzieren oder durch Vorranggesetzgebung ergänzen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Autoren des Grundgesetzes lag, dass der Bund mit dem Hinweis auf die einheitlichen Lebensverhältnisse alle Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung bis ins Detail regelt. Durch diese Neigung des Bundes zur Regulierung wurde aber über die Zeit der Gestaltungsspielraum der Länder stark eingeschränkt.

Meine Damen und Herren, das Interessante und Spannende an dieser Diskussion ist natürlich, dass wir eine Reform des Föderalismus nur erreichen können, wenn wir uns parteiübergreifend einig werden. Diese Reform setzt schließlich zwangsläufig eine Grundgesetzänderung voraus. Das Thema

eignet sich also außerordentlich gut zur Diskussion, aber nur bedingt zum Streit.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin mir sicher, dass wir daher noch oft Gelegenheit haben werden, in diesem Haus und in dem entsprechenden Ausschuss über dieses Thema zu diskutieren.

Herr Kollege Lennartz, zum vorliegenden Antrag, der sich im Wesentlichen ja mit der Besetzung der Kommission beschäftigt, möchte ich hier in der ersten Beratung zunächst nur einige Anmerkungen machen: In der Überschrift zu dem Antrag fordern Sie im Hinblick auf die Föderalismuskommission, die Mitglieder zu legitimieren. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Landesregierung durch dieses Haus als Vertreter des Landes Niedersachsen legitimiert ist. Ich finde die Überschrift des Antrags daher in diesem Punkt etwas irreführend. Außerdem könnte es aus meiner Sicht verfassungsrechtliche Probleme geben, wenn ein Landesparlament gesondert darüber abstimmen will, wer über den Bundesrat im Namen des Landes Niedersachsen etwas sagen kann. Darüber werden wir diskutieren müssen.

Zweite Anmerkung: Die Zusammensetzung der einzurichtenden Kommission erinnert stark an die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses. Ihr Antrag ist in diesem Punkt aus meiner Sicht nicht ganz deutlich, aber Sie haben freundlicherweise gerade noch einmal verdeutlicht, dass Sie zusätzlich zu den Vertretern der Landesregierung stimmberechtigte Vertreter der Länderparlamente in die Kommission entsenden wollen. Das würde aber dazu führen, dass die Kommission weiterhin aus 16 Vertretern des Bundes bestehen würde, dass ihr aber 32 Vertreter der Länder angehören würden. Ich glaube nicht, dass die Vertreter des Bundes dieser Idee ohne Weiteres zustimmen werden. Würden Sie aber auch die Anzahl der Vertreter des Bundes auf 32 erhöhten, erhielten Sie ein Gremium mit 64 Mitgliedern. Herr Kollege Lennartz, wie effektiv man in einem solchen Gremium noch diskutieren kann, müssten Sie vielleicht mit den Kollegen von der SPD besprechen; denn 64 wäre einer mehr als die gegenwärtige Fraktionsstärke der SPD.

(Beifall bei der CDU)

Erlauben Sie mir im Übrigen eine Randbemerkung, Sie haben zu Recht selber auch darauf hingewiesen: Würde jedes Landesparlament nur ein

einziges Mitglied in die Kommission entsenden, wäre vermutlich kein Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen dabei, was möglicherweise auch die Verteilung unter den Parteien verändern würde.

Dritte Anmerkung: Natürlich würde auch ich mir wünschen - es geht um den dritten Teil Ihres Antrages -, dass Beratungen und Entscheidungen der Föderalismuskommission von der Öffentlichkeit intensiv begleitet und von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv diskutiert werden. Ich befürchte allerdings, dass es bei dem frommen Wunsch bleiben würde. Ich kann mir nach den bisherigen Erfahrungen nur schwer vorstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen Prozess mit starkem Interesse verfolgen, der sich auf ihre unmittelbare Lebenssituation nur mittelbar auswirkt. Ich bin daher gespannt auf Ihre Erläuterungen, wie Sie sich ein begleitendes zivilgesellschaftliches Forum vorstellen. Wenn das Forum bedeuten soll, dass sich dort die Verbände einbringen können, dann müssen wir über die Notwendigkeit diskutieren; denn ich habe nicht den Eindruck, dass die Verbände in Deutschland Schwierigkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen.

Insgesamt bin ich froh, dass Niedersachsen schon jetzt bei der Diskussion um die Reform des Föderalismus eine wichtige Rolle spielt. Es ist daher nur folgerichtig, wenn auch das Parlament und der Fachausschuss diese Fragen erörtern. In diesem Sinne freue ich mich schon jetzt auf die Beratungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Starker Beifall bei der CDU und Bei- fall bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Tinius zu Wort gemeldet. Frau Tinius, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon in den Beiträgen meiner Vorredner wurde deutlich, dass nicht nur wir alle hier im Hause fraktionsübergreifend, sondern auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Bund und in den anderen Landesparlamenten eine Föderalismusreform für längst überfällig halten. Darum ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass auf Initiative des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion im nächsten Monat eine Verfassungskommission zur Moderni

sierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt wird.

(David McAllister [CDU]: Das war doch nicht Müntefering allein!)

Unsere bundesstaatliche Ordnung hat sich im Großen und Ganzen bewährt, aber es gibt gesellschaftliche Veränderungen, politische Entwicklungen und Verkrustungen, die eine Neuordnung nötig werden lassen. Die Gesetzgebungskompetenzen haben sich mittlerweile zwischen Bund und Ländern zuungunsten der Länderparlamente verschoben. Zu viele Dinge werden zentral geregelt. Eine auf die Besonderheiten der verschiedenen Länder abgestellte Gesetzgebung wird zu häufig nivelliert.

Gleichzeitig und befördert durch diese Entwicklung hat sich der Bundesrat von einem Gremium des Interessenausgleichs zwischen den Ländern und dem Bund quasi zu einer zweiten politischen Kammer entwickelt, in der die Konflikte zwischen der Bundesregierung und der Opposition ausgetragen werden. Originäre Länderinteressen werden immer mehr zum Spielball der Parteipolitik. Herr Nacke, Sie haben es hier dargestellt, aber diese Entwicklung setzte nicht erst Mitte der 90er-Jahre ein, sie geht bereits schleichend über mehrere Jahrzehnte.

(David McAllister [CDU]: Aber die Lafontaine‘sche Blockadepolitik war einmalig!)

Die Finanzbeziehungen, insbesondere im Bereich der Mischfinanzierung, sind nicht mehr zeitgemäß und blockieren in vielen Fällen die an den originären Interessen der Länder orientierten Entscheidungen. Insbesondere in der aktuellen Situation knapper Haushalte wäre es sinnvoller, diese Mittel in die alleinige Entscheidungshoheit der Länderparlamente zu geben, um mehr Haushaltsspielräume zu erhalten. Deshalb brauchen wir handlungsfähigere Länder und Kommunen, die die gesellschaftlichen und politischen Aufgaben unserer Zeit besser und flexibler lösen können.

Ziel muss es deshalb sein, die Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern klarer als bisher abzugrenzen. Dazu haben die Vertreter der deutschen Landesparlamente in der Lübecker Erklärung vom 31. März dieses Jahres detaillierte Vorschläge gemacht, die geeignet sind, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der einzelnen staatlichen Ebenen voneinander zeitgemäßer abzugrenzen und sie - das ist genau so wichtig für die Legitimation

unserer staatlichen Ordnung - für die Bürgerinnen und Bürger wieder transparenter werden zu lassen.

Meine Damen und Herren, ein zentraler Bestandteil dieser Vorschläge ist die verantwortliche und gleichberechtigte Mitarbeit der Länderparlamente an diesem Veränderungsprozess. Auch im Hinblick auf Europa muss die eigenständige Rolle der Länder gestärkt werden; denn von dem binnenstaatlichen Gefüge wird es abhängen, ob die Bundesländer in der Europäischen Union das Gewicht erhalten, das sie als regionale Zusammenschlüsse mit Staatsqualität auch in einer weiter zu entwickelnden Form beanspruchen dürfen.

Die Diskussion über die Föderalismusreform richtet sich üblicherweise auf die Beziehungen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Die Reformdiskussion muss sich jedoch auf mittel- und langfristig tragfähige Strukturen ausrichten. Deshalb ist es meiner Meinung nach unabdingbar, dass die künftige Rolle der EU-Politik und deren Zuständigkeiten wie die künftige Rolle und Aufgabenstellung der kommunalen Daseinsvorsorge neu definiert wird.

(Beifall bei der SPD)

Nur ein funktionierendes Zusammenwirken aller vier Ebenen macht Sinn. Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente wiesen bei ihrer Konferenz im Mai 2000 bereits darauf hin, dass die Diskussionen und Beratungen über die Reform des Föderalismus nicht ausschließlich auf der Exekutivebene erfolgen dürfen. Vielmehr müssen gerade die Landesparlamente der Ort sein, an dem die Debatte zur Föderalismusreform geführt wird und diese somit auch zum Impulsgeber für eine breite öffentliche Diskussion werden.

(Beifall bei der SPD)

So können Transparenz und Akzeptanz geschaffen werden.

Herr Nacke, ich kann Ihnen nicht folgen, wenn Sie meinen, dass die Bürgerinnen und Bürger davon nur mittelbar betroffen sind. Ich glaube sehr wohl, dass es unsere Bürger aufmerksam verfolgen, wenn wir unsere staatliche Ordnung neu justieren.

Wenn es unser gemeinsames Ziel ist, die Länderparlamente zu stärken, dann dürfen sie bei den Beratungen nicht nur - zumal proportional auch noch unterrepräsentiert - am Katzentisch sitzen. Nein, sie müssen gleichberechtigt mit beraten und

abstimmen dürfen. Bei dieser angestrebten weit reichenden Reform unseres Bundesstaates geht es um elementare Interessen unseres Landes und seiner Kommunen. Darum stimme ich mit Ihnen darin überein, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, dass die Einrichtung eines Forums, über das wichtige gesellschaftliche Gruppen ihre Positionen in die Kommission einspeisen können, mit dazu beitragen kann, Impulse für die Föderalismusdebatte zu geben.