Jens Nacke

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Satz zu den Ausführungen des Kollegen Briese. Herr Kollege Briese, Sie versuchen ständig in diesem Haus, einen Konflikt zwischen innerer Sicherheit und Rechtsstaat zu konstruieren, was völlig verfehlt ist.
Innere Sicherheit ist ein unverzichtbares Element des Rechtsstaates. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen; ansonsten sind Sie auf einem völlig falschen Kurs.
Ein wichtiger Punkt der inneren Sicherheit ist der Strafvollzug. Der Strafvollzug in Niedersachsen ist ausgesprochen gut aufgestellt. Er hat in den
nächsten fünf Jahren alle Chancen, exzellente Arbeit zu leisten. Das liegt insbesondere daran, dass diese Landesregierung sehr konsequent alle Fehl- und Missstände abgebaut hat, die vor fünf Jahren bestanden haben. Wir haben die Überbelegung abgebaut, indem wir zwei der modernsten neuen Haftanstalten in Deutschland gebaut haben. Hier haben wir zig Millionen investiert. Durch die Einführung von Sicherheitsstufen haben wir die Sicherheit verbessern können, auch weil wir die sicheren Haftanstalten haben. Damit haben wir die
Zahl der Entweichungen erheblich reduzieren können.
Wir haben ein neues Justizvollzugsgesetz. Wenn Herr Briese von „ambulanten Sanktionen“ spricht, bedeutet das nichts anderes, als dass er Menschen, die zurzeit aufgrund eines Gerichtsurteils inhaftiert sind, freilassen möchte. Das bedeutet diese verklausulierte Formulierung „ambulante Sanktionen“.
Wir haben Vollbeschäftigung in den Haftanstalten erreichen können. Das ist für uns in der Tat Teil eines Programms. Wir möchten den Menschen lieber Arbeit als Urlaub geben, weil wir glauben, dass die Resozialisierung besser gewährleistet ist, wenn man sie in geregelte Tagesabläufe zurückführen kann.
Wir haben die Bildungsangebote und die Sozialtherapie verbessern können, und wir haben ein neues, modernes niedersächsisches Gesetz geschaffen, das Rechtsgrundlage für die zukünftige Arbeit wird. Damit können wir in den nächsten fünf Jahren im Vollzug gute Dinge gestalten.
Ich möchte ein Wort sagen zu PPP oder, wie die SPD es nennt, ÖPP, also zu der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung durch private und öffentliche Einrichtungen. Es gibt in Niedersachsen keine einzige Haftanstalt - das ist bekannt -, in der nicht private Einrichtungen Aufgaben wahrnehmen:
medizinische Aufgaben, Bildungsaufgaben, Verkauf, Einkauf usw. Es macht Sinn und ist klug, auszuprobieren, ob man all diese Einzelinitiativen zusammenführen kann, um eine Anstalt dann gemeinsam mit den Wahrnehmern von hoheitlichen Aufgaben effektiver und damit auch kostengünstiger betreiben zu können. Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass dort, wo hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden sollen, dies
selbstverständlich immer durch Beamte geschehen soll. Deswegen ist es schlichte Panik- und Angstmache und ein untauglicher Versuch, wenn sowohl die Grünen als auch die SPD in ihren Äußerungen zur bevorstehenden Landtagswahl von der „Privatisierung von Haftanstalten“ sprechen. Die vollständige Privatisierung ist nicht vorgesehen - Sie wissen das.
Das Justizvollzugsgesetz gibt uns die Möglichkeit, die durchgehende Betreuung zu verbessern. Darauf haben selbst die anderen Fraktionen hingewiesen, darüber freue ich mich sehr.
Wir werden die Zusammenarbeit mit den Anlaufstellen, mit der Bewährungshilfe, mit dem TäterOpfer-Ausgleich und vielen anderen privaten und staatlichen Einrichtungen verbessern können, eine Aufgabe, die die nächsten fünf Jahre mit sich bringen.
Meine Damen und Herren, all das kann natürlich nur mit gutem Personal durchgeführt werden.
Deswegen ist es für mich von besonderer Bedeutung, dass es uns in den vergangenen fünf Jahren und für die Zukunft gelungen ist, das Personal seinen Aufgaben angemessen zu bezahlen. Zusammen mit den Vertretern des Personals, insbesondere mit dem VNSB, haben wir uns darüber unterhalten - es geht ja nicht alles gleichzeitig, was übrig geblieben ist -, was am wichtigsten ist, was zuerst und danach kommen kann. Man hat uns damals gesagt: Am wichtigsten ist es, zunächst einmal die Menschen im gehobenen Dienst so zu bezahlen, wie sie es verdienen. - Denn Beförderungen, die hätten ausgesprochen werden können, sind nicht ausgesprochen worden und stehen noch aus.
Also haben wir diesen Punkt zuerst in Angriff genommen und gesagt: Dort, wo wir die Stellenobergrenzen ausschöpfen können, wollen wir es tun. Das ist abgeschlossen. Dann haben wir gesagt: Ab 2009 können wir den nächsten Schritt gehen und den mittleren Dienst besser bezahlen. - Wir haben sogar gesagt: Wenn wir es uns leisten können, dann sind wir sogar bereit, diesen Schritt vorzuziehen und bereits 2008 damit zu beginnen. - Wir können es uns leisten, wir wollen es uns leisten. 145 Hebungen stehen für den mittleren Justizvollzugsdienst in unserem Haushalt - Hebungen, die bedeuten, dass wir mehr bezahlen, und zwar nicht, indem wir - wie im gehobenen Dienst - die Stellenobergrenzen ausschöpfen, sondern indem wir die Stellenobergrenzen verändern. Das heißt, wir können elf Personen, die jetzt in der Besoldungsgruppe A 9 sind, künftig A 9 mit Zulage bezahlen. 28 Personen, die in der Besoldungsgruppe A 8 sind, können nach A 9 befördert werden. Insbesondere können 106 Personen, die in der Besoldungsgruppe A 7 sind, nach A 8 befördert werden. Das heißt, Menschen, die sehr genau mit dem rechnen müssen, was sie bekommen, können befördert werden. Darauf sind wir sehr stolz, das kommt bei den Menschen gut an. Denn das zeigt ihnen, dass wir ihre Arbeit hoch einschätzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die nächsten fünf Jahre mit dieser Landesregierung, weil ich glaube, dass wir insbesondere im Bereich des Strafvollzuges auch zukünftig exzellente Ergebnisse werden erzielen können.
Abschließend - leider kann sie der heutigen Debatte nicht folgen - ein Wort zu meiner Kollegin Frau Müller von der SPD-Fraktion, die aus dem Landtag ausscheiden wird: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich es immer als sehr konstruktiv empfunden habe, mit Frau Müller die unterschiedlichen Positionen auszutauschen. Ich würde mich freuen, wenn sie zukünftig etwas mehr Zeit findet, sich ihrer Familie und ihrem Privatleben zu widmen. Herzlichen Dank.
Ehrlich gesagt, Herr Kollege Briese, ich finde, das passt nicht zusammen: Einerseits freuen Sie sich jedes Mal wie ein kleines Kind, wenn irgendein Minister in den Reihen der Abgeordneten sitzt und Ihnen zuhört. Andererseits beschweren Sie sich, wenn sich auch andere Kabinettsmitglieder in der Rechtspolitik informieren.
Egal, wie oft Sie es wiederholen, Sie werden diesen Konflikt nicht begründen können. Sie tun der Rechtsprechung in Niedersachsen Unrecht, wenn Sie unterstellen, dass unser Rechtsstaat nicht effektiv ist. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit gegenüber den Richterinnen und Richtern in Niedersachsen. Das müssen Sie einmal zur
Kenntnis nehmen.
Noch eine Bemerkung zu den Ersatzfreiheitsstrafen: Sie haben völlig recht, das ist ein Problem, das man angehen sollte. Da stimme ich Ihnen zu. In Ihrem Programm steht aber auch, dass Sie den Verkauf und den Genuss von Drogen straffrei stel
len wollen. Das ist nicht der Kurs, den wir gehen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat gesagt, heute ist ein großer Tag für Niedersachsen. Ich möchte in Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen Biester sagen: Heute ist auch ein großer Tag für die Justizministerin des Landes Niedersachsen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Gesetz.
Sie haben damit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, den es ursprünglich an den damals noch zuständigen Bundesgesetzgeber gerichtet hat. Dieser ist seiner Verantwortung über Jahre hinweg nicht nachgekommen. Ich bin deshalb ausdrücklich anderer Meinung als der Kollege Briese und finde, dass der heutige Tag, dass dieses Gesetz ein beeindruckendes Symbol für einen aktiven und funktionierenden Föderalismus ist.
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern des Justizvollzugs in Niedersachsen bedanken.
Dies gilt insbesondere für die Interessenvertretung des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter (VNSB), der das Gesetzgebungsverfahren sehr aktiv und engagiert begleitet hat. Ich bedanke mich auch bei den Anstaltsleitern für ihre
kritische, aber auch konstruktive Begleitung. Insbesondere danke ich den Seelsorgern in unseren Haftanstalten; denn ich räume ein: Eine der allerschwierigsten Debatten haben wir mit den Seelsorgern über die eine oder andere Frage geführt. Abschließend darf ich in meinem Dank auch die Verbände und die Interessengruppen einschließen.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass sich die SPD-Fraktion an diesem Gesetz zu wenig beteiligt hat. Ich finde, dass dies aus der Rede von Frau Müller sehr deutlich herausgeklungen ist. Aus Ihren Worten, liebe Frau Kollegin Müller, sprach schon ein bisschen Neid, dass es Ihnen nicht mehr vergönnt war, ein solches Gesetz zu begleiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Fraktionen der CDU und der FDP, ich möchte Ihnen jetzt gern etwas vortragen. Sie dürfen klatschen; das ist kein Problem. Ich darf kurz die folgenden Sätze zitieren, Herr Präsident. Dort heißt es:
„Für uns steht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Dazu gehört eine konsequente Verfolgung von Straftaten, eine schnelle Verurteilung und sichere Gefängnisse.
Das sicherste Gefängnis nützt aber nichts, wenn die Gefangenen nach ihrer Entlassung rückfällig werden. Deshalb legen wir auch Wert auf Resozialisierung im Strafvollzug, also auf Ermöglichung eines Lebens ohne Rückfälle nach der Entlassung aus dem Gefängnis.“
Gute richtige Worte. Sie stammen aus dem, was Sie „Regierungsprogramm“ nennen, aber aus dem, was das Wahlprogramm der SPD ist. Das begreife ich nicht, Frau Müller. Das, was in diesem Programm steht, ist ausdrücklich nicht vereinbar mit dem, was Sie hier gesagt haben, nicht vereinbar mit dem, was Sie durch den ganzen Prozess begleitet haben, und nicht vereinbar mit dem, was Sie in Ihrer ersten Rede gesagt haben, in der Sie zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie es ausdrücklich bedauerten, dass die Sicherheit als Ziel des Strafvollzugs Eingang in dieses Gesetz gefunden hat.
Insbesondere bedauere ich, dass Sie sich am Bereich des Jugendvollzugs so ausgesprochen wenig
beteiligt haben. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt: Dies ist eine Materie, die der Regelung bedarf. - Nur für den Jugendbereich galt dieses Urteil, und nur für den Jugendbereich hieß es: Bis zum 1. Januar 2008 wünschen wir hier eine gesetzliche Regelung.
Wenn Sie den schriftlichen Bericht zur Hand nehmen, der sehr umfangreich zusammenfasst, was alles beraten wurde, dann werden Sie feststellen, dass es dort an einer Stelle heißt: Die SPD hat vorgeschlagen, über den Jugendvollzug überhaupt nicht mehr zu sprechen, sondern ein eigenes Gesetz zu entwickeln. - Das ist natürlich abgelehnt worden, weil es so herum klüger ist. Damit hatte es sich dann. Kein weiterer Paragraf aus dem Bereich des Jugendvollzuges wurde von der SPD begleitet. Das finde ich ausgesprochen schwach.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der Debatte haben viele Verbände die Befürchtung geäußert, am Ende könnte im Föderalismus im Austausch zwischen den unterschiedlichen Möglichkeiten ein Wettbewerb der Schäbigkeiten herauskommen. Eine der wohltuendsten Erfahrungen ist für mich aber gewesen, dass dieser Vorwurf schon wenige Wochen nach Beginn der Beratungen von niemandem mehr erhoben worden ist und auch jetzt, da wir die Beratungen abgeschlossen haben, von niemandem mehr erhoben wird. Niemand behauptet mehr, dass wir besonders schäbig umgegangen sind. Ein solcher Vorwurf wäre auch nicht gerechtfertigt; denn man kann sehen, welche Mittel wir einsetzen, um einen guten Vollzug zu gewährleisten. Die aktuelle Berichterstattung zur Vollbeschäftigung, die man im Justizvollzug bei 75 % annehmen darf, bestätigt das eindrucksvoll.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in den vergangenen fünf Jahren nachgewiesen, dass man auch mit einem unmodernen und verbesserungsbedürftigen Gesetz einen guten Vollzug machen kann. Wir müssen aber auch einräumen, dass ein gutes Gesetz, wie wir es vom 1. Januar an haben werden, nicht automatisch einen guten Vollzug nach sich zieht. Nein, der muss von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch gelebtes Leben gewährleistet werden. Dies wird dieses praxisbezogene, gute und vorbildliche Gesetz, das Neider finden wird, ermöglichen. Darauf freuen wir uns schon. Wir freuen uns auch
schon auf die Diskussion. Herzlichen Glückwunsch, Frau Ministerin. Heute ist wirklich ein guter Tag für Niedersachsen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 27. Januar 2008 wählen die Menschen in Niedersachsen ein neues Parlament.
Mit dieser Wahl ist selbstverständlich eine Bewertung der Arbeit der Landesregierung verbunden, da ein neues Parlament eine Wiederwahl des Ministerpräsidenten und eine erneute Ernennung der Minister nach sich zieht.
Meine Damen und Herren, die personelle Besetzung der dritten Gewalt in unserem Land, nämlich der Rechtsprechung, ist aus gutem Grund von diesem Wahltermin nicht unmittelbar betroffen. Die Judikative ist unabhängig von politischen Auseinandersetzungen und Wahlergebnissen. Dies ist ein wichtiges Element der Gewaltenteilung. Das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit und die Leistungsfähigkeit der Justiz ist berechtigt. Dieses Vertrauen ist ein wertvolles Gut, weil Ge
richte ab und an in Verfahren zu entscheiden haben, die eine besondere politische Brisanz haben. Ich nenne nur beispielhaft die Entscheidung um die Auftragsvergabe beim JadeWeserPort oder - wir konnten es heute in den Zeitungen lesen das Verfahren wegen Untreue zum Nachteil von VW, bei dem hochrangige Vertreter der SPD beschuldigt sind.
Die gute Justiz in Deutschland ist kein lästiger Kostgänger, sondern das wesentliche Element der gewaltfreien Streitschlichtung. Eine gute Justiz ist ein Standortvorteil für Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dessen, was ich eben gesagt habe, ist es unglaublich, wie die SPD im vorliegenden Antrag mit Blick auf die Wahlauseinandersetzung eine pauschale und völlig überzogene Richterschelte betreibt. Im Stil Ihrer erkennbaren Wahltaktik, alles schlechtzumachen, machen Sie selbst vor der Justiz nicht Halt. Ihre Vorwürfe gegen Richterinnen und Richter, gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, gegen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und gegen die Bediensteten des Justizvollzuges weise ich in aller Entschiedenheit zurück.
Die niedersächsische Justiz leistet eine gute Arbeit. Anhängige Verfahren werden im nationalen Vergleich schnell und effektiv erledigt. Ich empfinde es als schlichte Unverschämtheit, Frau Kollegin Bockmann, wegen einzelner Verfehlungen - wie jüngst in Osnabrück - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Justiz pauschal zu verunglimpfen.
Meine Damen und Herren, die Richterinnen und Richter nehmen eine wichtige staatliche Aufgabe wahr. Sie werden genauso gefordert wie Lehrerinnen und Lehrer oder wie Führungskräfte der Polizei. Ich will die Gelegenheit nutzen, diesen Bediensteten des Landes für ihre hohe Leistungsbereitschaft zu danken.
Natürlich ist es völlig selbstverständlich, dass die Gerichte - wie alle anderen Landeseinrichtungen einen Anspruch auf eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung haben. Wir haben daher in jedem Jahr auf personelle Engpässe reagiert und werden es auch 2008 tun. Ihre Nachhilfe benötigen wir dafür nicht.
Ich habe mir einmal die Haushaltsanträge von der SPD und auch von den Grünen der letzten vier Jahre angeschaut. Da werden hier mal 2,5 Stellen, da mal drei Stellen in der Fachgerichtsbarkeit gefordert. Überall dort, wo wir vorgesehen haben, etwas zu tun, haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt, um später behaupten zu können, es wäre bei Ihnen gewesen, also mal beim Verwaltungsgericht wegen der Widersprüche, mal beim Sozialgericht und im letzten Jahr in der Strafgerichtsbarkeit, für die wir zwölf neue Stellen geschaffen haben.
Besonders dreist finde ich Ihre Äußerung zum Zustand der Justizgebäude. Hätten Sie diese Gebäude 2003 in einem vertretbaren Zustand übergeben, gäbe es in diesem Punkt heute bestimmt kein Problem.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben das Auto vor die Wand gefahren und beschweren sich jetzt, dass wir mit dem Abschleppen und Reparieren nicht hinterkommen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie fordern in Ihrem Antrag mehr Geld für ordentliche Gerichte, für die Staatsanwaltschaften, für die Bewährungshilfe, für die Sozialgerichte und für die Justizgebäude. Ich bin in der Tat auf Ihren Änderungsantrag zum Haushalt gespannt, den wir im Dezember beraten werden. Ich erinnere mich nämlich noch sehr gut an die Haushaltsberatungen von vor drei Jahren, in der Sie es nicht für nötig gehalten haben, auch nur ein Wort zum Justizhaushalt zu sagen, kein Wort. Aber da stand ja auch keine Landtagswahl kurz bevor.
- Herr Kollege Briese, wenn ich daran erinnern darf: Wir waren es, die es eingebracht haben. Aus unserer Sicht gab es keine Kritik, aus Ihrer Sicht auch nicht. Also hat der Haushalt den Landtag so passiert. Das ist doch gar kein Problem.
Insbesondere bin ich auf Ihre Vorschläge zur Gegenfinanzierung gespannt. Ich möchte Ihnen einiges sagen: Wer wenige Wochen vor den Haushaltsberatungen und vor der Landtagswahl einen solchen Wunschzettel, wie ihn dieser Antrag enthält, auf den Tisch legt, der beweist nur eines: In Ihrer Fraktion kann es keinen geben, der etwas von Finanzen versteht,
und es kann keinen geben, der etwas von Justiz versteht.
Vielleicht ist das der Grund dafür, dass Ihr Fraktionsvorsitzender beide Ressorts in seinem Schattenkabinett nicht besetzen konnte.
Ihr Antrag enthält viele Unterstellungen und bewusst verfälschende Darstellungen. Es ist der untaugliche Versuch - das hat Frau Bockmann in ihrer Rede klar gezeigt -, die Justizministerin zu verunglimpfen, die eine gute Arbeit leistet.
Wir werden die einzelnen Behauptungen im zuständigen Ausschuss für Rechtsund Verfas
sungsfragen Punkt für Punkt behandeln, sofern, Frau Kollegin Bockmann, Ihre zeitliche Belastung durch den Untersuchungsausschuss eine vernünftige Beratung in den letzten Wochen bis zur Wahl überhaupt noch zulässt.
Für diesen Wahlkampfantrag sollten Sie sich
schämen. So sind Sie ohne jeden Zweifel nicht regierungsfähig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern auf zwei Punkte eingehen, die Herr Briese hier in seinem fulminanten Beitrag angesprochen hat. So langsam finde ich es wirklich albern, wie SPD und Grüne hier immer wieder versuchen, all unsere Bemühungen, im Rahmen unserer Justizreform zu Modernisierungen, Vereinfachungen und Zusammenlegungen zu kommen, zu blockieren, zu behindern und zu verhindern. Gleichzeitig aber stellen Sie sich hier hin und werfen der Ministerin vor, dass sie noch nicht alle Punkte der Reform durchgesetzt hat. Das ist wirklich lächerlich. Das sollten Sie sein lassen.
Viel interessanter aber noch fand ich Ihre Ausführungen zur Aufgabenverteilung in einem Kabinett. Ein Kabinett ist nach unserer Verfassung ein Kollegialorgan. Jeder Minister hat eine Ressortverantwortung. Ich halte es für unfassbar, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, hier müsse gestritten werden, hier dürfe nicht miteinander gearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund ist es weiß Gott gut, dass Sie in diesem Land seit 23 Jahren keine Regierungsverantwortung getragen haben. Ich
kann nur hoffen, dass das so bleibt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - In der Tat, Herr Kollege Briese, ich kenne eine ganze Menge Leute, die einzelne Elemente der Justizreform befürworten. Dies betrifft insbesondere die Zusammenlegung der Fachgerichte. Außerdem überholt uns in unserem Land immer wieder die Kraft des Faktischen. Da z. B. beim Arbeitsgericht in Osnabrück plötzlich eine Arbeitsüberlastung eingetreten ist, weil Karmann bedauerlicherweise ziemlich viele Fälle produziert hat, hat die ordentliche Gerichtsbarkeit hier ohne Probleme ausgeholfen. Wenn man das erkennen und in der Politik endlich einmal vollziehen würde, anstatt immer nur die kleinen Einzelinteressen zu vertreten, wären wir in der Justizpolitik schon eine ganze Ecke weiter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine konsequente Strafverfolgung ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat unerlässlich. Die Herstellung von Gerechtigkeit ist für ein Gemeinwesen ein wichtiger Bestandteil seiner Legitimation. Eine hohe Verurteilungsquote bei Straftaten wirkt zum einen abschreckend auf potenzielle Straftäter, zum anderen dient sie dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Verurteilungen an den Strafgerichten in Niedersachsen im Vergleich zu 2002?
2. Wie verteilt sich die Zahl der Verurteilungen hinsichtlich der Straftaten, wie bezüglich der Herkunft und des Alters der Täter? - Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, ich darf mich zunächst einmal recht herzlich für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage bedanken. Ich möchte anschließen an die Frage von Frau Korter. Ich erinnere mich, dass wir unter der Verantwortung der alten Landesregierung im Bereich des Strafvollzugs erhebliche Schwierigkeiten hatten. Es gab massive Überbelegungen in den Justizvollzugsanstalten; bei den Frauen war die Ladung zum Strafantritt wegen der Überbelegung überhaupt nicht mehr möglich. Meine Frage: Wenn die Zahlen sich jetzt in der von Ihnen vorgetragenen Form verändert haben, sind die Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen heute in der Lage, die Vollzugsmaßnahmen zu ergreifen, und woran liegt das?
Frau Ministerin, mich irritiert, dass der rechtspolitische Sprecher der Grünen gestern und auch im Gespräch mit der Richtervertretung wesentlich mehr Unabhängigkeit der Justiz von der zweiten Gewalt gefordert hat, während der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen gerade in jedem Einzelfall eine Gesamtverantwortung der Ministerin verlangt hat. Können Sie mir das erklären?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ralph Lorenz hat in den WeserberglandNachrichten am 19. April die Presseveröffentlichung der SPD zu diesem Thema kommentiert. Mich interessiert Ihre Meinung dazu. Deshalb zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin einleitend wenige Sätze. Da heißt es:
„Da muss eben der Anti-Folter-Bericht aus Straßburg für Ersatzhandlungen herhalten. Doch auch das können sie nicht. Zu lustvoll wird aus dem umfangreichen Bericht über blaue Augen im Hamelner Jugendknast zitiert und zu oberflächlich mit Sachverhalten umgegangen. Das Thema eignet sich wirklich nicht zum Punktsieg im Kampf um die Wählergunst.“
Ich frage die Landesregierung, wie sie diese Aussagen bewertet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es lohnt sich, einmal hinzuschauen, wie der vorliegende Antrag formuliert ist. Er beginnt mit der Überschrift „Bei Gerichtsterminen der Gefangenen besser für die Sicherheit der Bürger sorgen!“. Das ist schon einmal markig formuliert.
Die SPD schlägt uns dann vor, hier einen Satz zu beschließen, der da lautet - ich zitiere -:
„Für die Sicherheit der Bevölkerung macht es... keinen Unterschied, ob einem gefährlichen Straftäter ein spektakulärer Ausbruch über Gefängnismauern gelingt oder ob er Sicherheitslücken bei der Begleitung zu Gerichtsterminen zur Flucht ausnutzt.“
Ich würde sogar noch ergänzen: Es macht für die Bürger auch keinen Unterschied, ob er eine Lockerung der Haftbedingungen oder einen Urlaub zum Missbrauch nutzt und nicht wieder zurückkehrt. - Auch das würde keinen Unterschied machen.
Besonders interessant ist die Begründung. Auch daraus zitiere ich gerne:
„Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist es, unsere Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Werden sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, müssen sie in unseren Haftanstalten durch einen konsequenten Strafvollzug sicher untergebracht werden.“
Diesen Satz kann ich voll und ganz unterstützen. Er stammt, wie richtig dargestellt wurde, aus dem CDU-Wahlprogramm von 2003. Meine Damen und Herren von der SPD, ich empfehle Ihnen dringend, bei der Begründung Ihrer Anträge in der Tat öfter einmal in das Wahlprogramm der CDU zu schauen.
Der anschließende Satz in der Begründung lautet:
„Die gleiche Sicherheit muss aber auch dann gelten, wenn Straftäter, ob in U-Haft oder schon in Strafhaft, zu Gerichtsverhandlungen geführt werden.“
Hier erlaube ich mir einen Einschub. Während der U-Haft heißt ein Inhaftierter - je nachdem, wie der Verfahrensstand ist - Beschuldigter oder Angeklagter. Die Formulierung, wie sie hier in der Begründung gewählt ist, lässt sich mit der Unschuldsvermutung nach unserem Gesetz nicht vereinbaren. Ich finde, hier sollte man sehr sorgfältig formulieren.
Die eben zitierten Sätze stammen aus einem Antrag vom 15. März 2005. Man fragt sich angesichts dessen natürlich schon, was seitdem eigentlich passiert ist. Die SPD-Fraktion hier im Hause, die uns vorwirft, dass wir unserem Anspruch auf Sicherheit aus unserem Wahlprogramm nicht gerecht geworden sind, ist dieselbe Fraktion, die sich heute dagegen wehrt, die Sicherheit der Bevölkerung neben der Resozialisierung als gleichrangiges Ziel in das Gesetz über den Strafvollzug aufzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, daran wird deutlich, dass Sie Positionen und Begründungen danach ausrichten, wie Sie die Landesregierung mit möglichst viel Dreck beschmeißen können - in der Hoffnung, dass etwas hängen bleibt.
Damit machen Sie sich unglaubwürdig.
Frau Müller hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Antrag bei der Einbringung direkt überwiesen worden ist. Ich räume ein, dass ich im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ etwas überrascht war, dass Sie diese Mumie offensichtlich tatsächlich wieder auswickeln wollen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Statistik Ihrem Antrag nicht angepasst hat. Weder im Kalenderjahr 2003 noch im Kalenderjahr 2004, noch im Kalenderjahr 2005, noch im Kalenderjahr 2006 und auch nicht im laufenden Kalenderjahr gab es eine besondere Häufung von Entweichungen während Gerichtsterminen - und das bei nahezu 100 000 Vorführungen vor Gericht in dieser Zeit. Das musste selbst Frau Müller hier einräumen. Das hat auch Staatssekretär Oehlerking im Ausschuss deutlich ausgeführt.
Eines muss man einräumen: 2003 - auch das ist korrekt ausgeführt worden - gab es bauliche Mängel an Gerichtsgebäuden. Spätestens das wäre, wie ich meine, ein Grund gewesen - wir haben
Ihnen dabei auch keinen Stein in den Weg gelegt -, diesen Antrag zurückzuziehen.
Vor diesem Hintergrund kann ich aus der Beratung dieses Antrages nur drei Schlussfolgerungen ziehen. Schlussfolgerung 1: Auch die Gerichtsgebäude in Niedersachsen haben die 13 Jahre rot-grüner und roter Regierungszeit nicht unbeschadet überstanden und bedurften einer besonderen Aufmerksamkeit der Landesregierung. Schlussfolgerung 2: Die Sicherheit der Bevölkerung hat in den vergangenen zwei Jahren für die SPD an Bedeutung verloren. Schlussfolgerung 3: Die Sicherheit der Bevölkerung ist bei CDU und FDP und bei der Landesregierung in besten Händen.
Ich bedanke mich bei der SPD, dass ich die Gelegenheit hatte, auf diesen Umstand hier im Plenum noch einmal hinzuweisen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein besonderer Tag für den Strafvollzug in Niedersachsen. Als erstes deutsches Bundesland legt Niedersachsen den Entwurf für ein Landesvollzugsgesetz vor - ein Gesetz, das neben dem allgemeinen Strafvollzug erstmalig auch die Bereiche des Jugendvollzuges und der Untersuchungshaft regelt.
Als erstes Bundesland wird Niedersachsen damit dem Grundgedanken der Erziehung jugendlicher Straftäter in einem Gesetz eine differenzierte Grundlage geben. Als erstes Bundesland erfüllt Niedersachsen so die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung des Jugendvollzuges.
An diesem Umstand wird auch die destruktive Nörgelei der Opposition nichts ändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute auch einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der sich ausschließlich mit dem Jugendvollzug befasst. Leider haben wir während der heutigen Debatte nicht die Zeit, uns mit den Unterschieden der beiden Entwürfe intensiv auseinanderzusetzen. Allein die Frage, ob jugendliche Inhaftierte Anstaltskleidung tragen sollen oder nicht, könnte Gegenstand einer längeren Beratung sein.
Allerdings werden bei den Gesetzentwürfen sehr wohl die entscheidenden Unterschiede zwischen Ihrer und unserer Politik deutlich. Für uns ist das christliche Menschenbild das Maß der Dinge. Jeder Mensch hat eine eigene Würde - ganz gleich, welche Schuld er auf sich geladen hat. Ziel unseres Gesetzentwurf ist es daher, jedem jugendlichen Inhaftierten die Chance zu geben, sein Leben zukünftig straffrei zu gestalten. Niemand darf aufgegeben werden.
Nach christlichem Verständnis ist der Mensch allerdings selbst für sein Handeln verantwortlich. Wir dürfen daher gerade von jugendlichen Inhaftierten erwarten, dass sie sich anstrengen. Wir dürfen erwarten, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten an ihrer Resozialisierung mitarbeiten. Wer nicht einmal dazu bereit ist, muss auch in einem Gefängnis erleben, dass sein Verhalten Konsequenzen hat.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung steht daher ganz bewusst im Vierten Teil, in dem der Jugendvollzug geregelt ist, in § 112 Abs. 2:
„Die Gefangenen sind verpflichtet, an der Erreichung des Vollzugszieles … mitzuwirken.“
Der Entwurf der Grünen basiert dagegen auf einem sozialistischen Ansatz.
Nach ihren Vorstellungen hat nicht der einzelne Mensch, sondern die Gesellschaft versagt, wenn eines ihrer Elemente strafbar geworden ist. Sie wollen sich durch dieses Gesetz quasi beim Inhaftierten entschuldigen, weil Sie gezwungen sind, ihm die Freiheit zu entziehen. Daher formulieren Sie:
„Die Gefangenen sollen motiviert und gefördert werden, aktiv am Vollzugsziel mitzuwirken.“
Ich sehe in diesem Politikansatz allerdings eine große Gefahr. Sie würden ein fatales Signal setzen, wenn Sie jenen Jugendlichen, die die geringste Mitarbeitsbereitschaft zeigen, die meiste Aufmerksamkeit widmeten und jene belohnten, die sich nicht anstrengen. Mit Ihrem Ansatz heben Sie die falschen Vorbilder auf ein Podest und gefährden damit die erfolgreiche Resozialisierung aller. Mit der Welt außerhalb der Haftanstalten hätte das
nichts mehr zu tun. Einem solchen Ansatz werden wir auf keinen Fall folgen.
Meine Damen und Herren, neben den Grünen gibt es in diesem Haus eine weitere Oppositionspartei. Das sage ich Ihnen, weil man es im Bereich des Strafvollzuges schnell übersehen kann. Nachdem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit den Stimmen der SPD die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übertragen haben, hat die niedersächsische SPD noch Monate damit zugebracht, zu erklären, sie wolle sich damit nicht beschäftigen. Das gipfelte in der Verzweiflungstat, einen Referentenentwurf des Bundes ungeprüft und unverändert als Gesetzentwurf in diesen Landtag einzubringen. Ansonsten wartete die SPD seelenruhig ab, bis das niedersächsische Justizministerium seine Fleißarbeit erledigt hatte - allerdings nicht, ohne ständig, so auch heute, dazwischenzurufen, man möge bitte nicht so schnell arbeiten.
Nachdem der Entwurf des Ministeriums in die Anhörung gegangen war, wartete die SPD, bis das Ministerium die Veränderungen zur bisherigen Gesetzeslage aufgeschrieben hatte, um dann reflexartig zu erklären, jede Veränderung zum Bundesrecht sei falsch. Das war schon sehr peinlich. Eines ist allerdings klar: Wer sich so wenig konstruktiv beteiligt, kann nur noch durch überzogene Kritik und unfaire Angriffe auf die Ministerin auffallen.
Sie tun mir leid, wenn Ihnen zu diesem Thema nichts Besseres einfällt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD fordert mit dem hier vorliegenden Antrag eine Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz. Ich finde allerdings, dass sie es sich mit diesem Antrag etwas leicht gemacht hat. Die Begründung ist recht
knapp. Dass andere Länder das bereits gemacht haben, ist mir in einem föderalen System etwas wenig. Ich finde, da ist ein bisschen mehr Begründung erforderlich. Zum Teil ist sie mündlich nachgeholt worden.
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Landesrecht an Änderungen des Bundesrechts anzupassen. Möglichkeit Nr. 1 ist - was die SPD hier vorsieht - ein Artikelgesetz, mit dem Änderungen in allen möglichen rechtlichen Normen des Landes vorgenommen werden. Möglichkeit Nr. 2 ist - wie wir es häufig machen -, ein Landesgesetz dann, wenn es ohnehin geändert wird, an das geänderte Bundesrecht anzupassen.
- Diese Möglichkeit gibt es, aber ich glaube nicht, dass sie hier angebracht ist. Muss ich Ihren Zuruf als Vorschlag verstehen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, es macht Sinn, über erforderliche Anpassungen nachzudenken. Ich denke, wir sollten darüber auch im Ausschuss in aller Ruhe diskutieren. Ich glaube allerdings nicht, dass es notwendig ist, ein langes Artikelgesetz zu formulieren und jedes Gesetz auf die Worte „Ehe“, „Ehemann“, „Ehefrau“ und „eheliche Pflichten“
zu durchforsten, nur um sie dann lediglich um das Wort „Lebens-“ zu ergänzen.
Frau Krämer, Sie haben hier mit Recht einige sehr wichtige Normen genannt, bei denen es auch darauf ankommt. Aber genau da, beispielsweise bei den Beihilfevorschriften, stimmt natürlich der letzte Absatz der Begründung Ihres Antrages nicht, wonach man über die Kosten nicht zu reden brauche. Nein, wir müssen schon sehr sorgfältig darüber nachdenken, welche Auswirkungen ein solches Gesetz hätte, wenn es denn beschlossen würde. Ich hätte Bedenken, das in einem Artikelgesetz zu verpacken. Da macht ein eigener Änderungsgesetzentwurf schon sehr viel Sinn.
Ich fordere die einbringende SPD-Fraktion daher auf, ihren Antrag während der Ausschussberatungen mit etwas mehr Substanz zu unterfüttern. Sie sollten ganz klar sagen, wo tatsächlich Rege
lungsbedarf besteht. Allein das Anfügen des Wortes „Lebens-“, wo ansonsten „Ehe“ steht, kann doch nicht der Sinn und Zweck einer solchen Vorlage sein. Wir brauchen nicht Unmengen von Beamten des Landes damit zu beschäftigen, alle Gesetze und Vorschriften im Hinblick auf diesen einen Punkt zu durchforsten.
Ich freue mich auf die Beratungen im Sozialausschuss und im Rechtsausschuss. Dort werden wir sehen, wie wir mit dem Antrag weiter verfahren werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vereinigung der Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen des Justizvollzuges des Landes Niedersachsen e. V. hat die Arbeit der Landesregierung kritisch begleitet. Diese Vereinigung hat sich gestern öffentlich exakt zu dem Thema, das heute im Landtag besprochen wird, geäußert. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Äußerung bekannt ist. Ich frage daher die Landesregierung: Können Sie dieses Haus über den Inhalt dieser Äußerung unterrichten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat in dieser Woche den ersten Entwurf eines Niedersächsischen Vollzugsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Ich möchte mich daher zunächst bei der Niedersächsischen Justizministerin und der gesamten Landesregierung bedanken, dass sie sich engagiert und mit großer Sachkenntnis an die Arbeit gemacht hat, um diese neue Gesetzgebungszuständigkeit des Landes mit Leben zu erfüllen.
Die Landesregierung unterscheidet sich damit wohltuend von der SPD, die sich bis zum heutigen Tage weigert, sich über ein eigenes niedersächsisches Gesetz Gedanken zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, bitte nutzen Sie den Wechsel zum neuen Jahr, um Ihre Verweigerungshaltung zu überdenken! Bitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass der Bundestag und der Bundesrat mit breiter Mehrheit beschlossen haben, die gesetzgeberischen Zuständigkeiten an die Länder zu geben, weil dort die politische Verantwortung für den Strafvollzug liegt!
Die Aufgabe des Strafvollzuges ist zu wichtig, als dass Sie es sich leisten könnten, sich dauerhaft in den Schmollwinkel zurückzuziehen.
- Liebe Frau Kollegin Müller, ich möchte gerne noch eine persönliche Anmerkung machen. Wie Sie hier heute gesprochen haben, fand ich ganz gut, nachdem ich Ihre Pressemitteilungen vom 4. und 5. dieses Monats zur Kenntnis nehmen musste. Darin haben Sie einen Sprachgebrauch gewählt, den ich nicht mehr akzeptiere, den ich für unparlamentarisch halte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wechsel der Gesetzgebungszuständigkeit kam für Niedersachsen zum richtigen Zeitpunkt. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben dem Strafvollzug seit ihrer Regierungsübernahme eine große Bedeutung beigemessen. Trotz der überragenden Aufgabe der Haushaltskonsolidierung ist der Strafvollzug einer der Bereiche, in den die Regierungsfraktionen nachhaltig investiert haben. Dies war auch notwendig, um insbesondere das riesige Problem der Überbelegung zu beseitigen. Die Millioneninvestitionen in die neuen Haftanstalten in Sehnde und Rosdorf sind ein eindrucksvoller Beleg für die Bereitschaft der Regierungsfraktionen, ihren Verpflichtungen im Strafvollzug gerecht zu werden.
Wer trotz dieser erheblichen Investitionen immer noch die Gefahr eines Billigvollzuges oder gar eines „Wettbewerbs der Schäbigkeiten“ heraufbeschwört, Herr Kollege Briese, weiß wirklich nicht, wovon er redet.
Wer meint, Niedersachsen könne seiner Verantwortung als Gesetzgeber im Strafvollzug nicht gerecht werden, der ignoriert den modernen und leistungsfähigen Strafvollzug in unserem Lande, der mit Recht eine Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt. Die Zuständigkeit des Bundes hat uns dabei nicht geholfen. Im Gegenteil: Dann und wann stand sie sogar im Wege.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Innovationskraft der Regierungsfraktionen im Bereich des Strafvollzuges beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Herausforderung, die Versäumnisse der SPD-Landesregierung zu beseitigen.
In dem für das Kalenderjahr 2007 vorliegenden Haushalt werden die Voraussetzungen geschaffen, um eine neue Haftanstalt zu realisieren, die unter staatlicher Aufsicht teilweise privat betrieben wird.
Damit beweist Niedersachsen eindrucksvoll, dass es auch zukünftig den Weg des modernen Strafvollzuges weiter gehen wird.
Zu Beginn ihrer Regierungszeit hat die Landesregierung ein Einheitliches Niedersächsisches Vollzugskonzept auf den Weg gebracht. Diese einheitliche Konzeption ist ein Paradebeispiel für moderne Verwaltung und für moderne Aufgabenerfüllung, da sie den nachgeordneten Haftanstalten ein hohes Maß an Selbstständigkeit lässt. Das Einheitliche Niedersächsische Vollzugskonzept hat sich in der Praxis bewährt. Wer den niedersächsischen Chancenvollzug kritisiert, beweist, dass er entweder die Realität in den Haftanstalten nicht kennt oder dass er mit Blick auf den Wahlkampf bereit ist, die Arbeit der Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugsanstalten schlechtzumachen. Das werden wir nicht zulassen.
Das Einheitliche Niedersächsische Vollzugskonzept ist eine exzellente Grundlage für unser neues Gesetz.
Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Haushalt setzen wir auch die Stellenhebungen im Justizvollzug fort. Damit erfüllen wir im dritten Jahr eine langjährige Forderung des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter und ermöglichen Beförderungen - 26 an der Zahl -, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon so lange warten, weil die alte SPD-Regierung sie ihnen verwehrt hat.
An diesem Punkt möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hervorragende Arbeit im vergangenen Jahr zu danken. Sie sind der Garant für die Sicherheit hinter unseren Gefängnismauern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf das kommende Jahr. Ich freue mich auf das neue Justizvollzugsgesetz. Ich freue mich darauf, es mit den Anstaltsleitern, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen, mit den Berufsverbänden aus dem Bereich der Justiz, mit den Seelsorgern, mit den Beschäftigten der Opferhilfe, mit den Einrichtungen der Gefangenenhilfe, mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern und, soweit möglich, mit den Gefangenenmitverantwortungen und, wenn es denn irgendwie geht, auch mit der Opposition zu diskutieren.
Durch die neue Gesetzgebungszuständigkeit haben wir die Chance, den Justizvollzug in Niedersachsen noch besser zu machen. Wir werden diese Chance im nächsten Jahr nutzen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Strafvollzug ist einer der stärksten Eingriffe des Staates in die Rechte der Menschen. In einem Rechtsstaat haben wir daher die besondere Verpflichtung, die Ermächtigung für derart schwere Eingriffe durch das Parlament in einem Gesetz festzulegen. Auf diesen Umstand - Frau Kollegin Bockmann hat darauf hingewiesen - hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den 70erJahren hingewiesen. Diese Entscheidung führte zum Strafvollzugsgesetz des Bundes. In diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Entscheidung für den Jugendstrafvollzug getroffen, weil nach 30 Jahren Bundeszuständigkeit ein entsprechendes Gesetz nicht besteht.
Wenige Monate später wurde durch die Föderalismusreform die politische und die gesetzgeberische Verantwortung für den Strafvollzug wieder zusammengeführt. Zu Recht stellt die SPD daher in der Begründung des Gesetzentwurfes auf Seite 19 fest - ich zitiere -:
„Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich als unmittelbare Folge der im Zusammenhang mit der Föderalismusreform am 31. August 2006 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetzesänderung.“
Meine Damen und Herren von der SPD, ich freue mich, diesen Umstand einmal so deutlich von Ihnen formuliert zu lesen. - Ihre Rede, Frau Kollegin Bockmann, passt leider nicht zu dieser Erkenntnis.
Meine Damen und Herren, ausgerechnet die SPDFraktion im Niedersächsischen Landtag eröffnet mit ihrem heutigen Gesetzentwurf eine Reihe von Debatten, die wir in diesem und im kommenden Jahr über Gesetze zum Strafvollzug führen werden - ausgerechnet die SPD-Fraktion, die sich mit Händen und Füßen auch gegen die eigene Bundestagsfraktionen gewehrt hat, im Bereich des Strafvollzugs überhaupt etwas regeln zu dürfen.
Dieser Umstand verwundert nur auf den ersten Blick. Die SPD-Fraktion lässt in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf nämlich keinen Zweifel daran, wie sie sich die Gesetzgebung von Landesparlamenten in diesem zurückeroberten Kompetenzbereich vorstellt. Statt die Gelegenheit zu nutzen, sich ausführlich eigene Gedanken über den Jugendstrafvollzug in Niedersachsen zu machen, wird einfach ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.
Meine Damen und Herren von der SPD, ein derart zentralistischer Ansatz mag Ihren Vorstellungen von Landesgesetzgebung entsprechen. Mit unserer Vorstellung von Föderalismus und mit unserem Selbstverständnis als niedersächsische Landesparlamentarier ist ein solcher Ansatz nicht vereinbar.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ohnehin nur der durchsichtige Versuch, dem Entwurf der Landesregierung zu einem Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz zumindest im Bereich des Jugendstrafvollzuges zuvorzukommen. In Ihrer Eile haben Sie sich nicht einmal die Mühe gemacht, wenigstens die Begründung des Gesetzentwurfes den niedersächsischen Gegebenheiten anzupassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, für die CDU-Fraktion unsere Erwartungen an den Jugendstrafvollzug in Niedersachen zu formulieren. Wer als Jugendlicher oder junger Erwachsener zu einer Jugendstrafe verurteilt wird, hat bereits in jungen Jahren eine erhebliche Schuld auf sich geladen und oft anderen Menschen ein erhebliches Leid zugefügt. Die Inhaftierung eines jungen Menschen aufgrund einer richterlichen Entscheidung ist häufig die letzte Chance, auf das Leben dieses jungen Straftäters einzuwirken und eine dauerhafte kriminelle Karriere zu verhindern. Die Zeit der Verbüßung einer Jugendstrafe bietet vielleicht die letzte Möglichkeit, einen jungen Menschen zu resozialisieren und ihn damit zu einem straffreien Leben zu führen. Alle anderen Maßnahmen, die der Verurteilung zu einer Haftstrafe vorausgegangen sind, haben nichts geholfen.
Der Jugendstrafvollzug dient aus unserer Sicht in erster Linie der Erziehung. Unsere Haftanstalten für Jugendliche müssen also durch das Vollzugsgesetz in die Lage versetzt werden, Inhaftierten das Rüstzeug für ein straffreies Leben mitzugeben. Das bedeutet beispielsweise, ein drogenfreies Leben zu ermöglichen. Das bedeutet auch, bestimmte Grundfähigkeiten zu vermitteln. Ich denke da an die Kenntnis der deutschen Sprache oder die Vermittlung von Kenntnissen im Lesen, Schreiben und Rechnen. Die größte Chance, auf das Leben junger Straftäter positiv einzuwirken, ist vermutlich die Möglichkeit, während der Haft Schuloder Ausbildungsabschlüsse nachzuholen. Dazu kommen weitere Fähigkeiten, beispielsweise die Vermittlung einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Meine Damen und Herren, die Resozialisierung von Straftätern ist keine Bringschuld des Staates gegenüber demjenigen, der straffällig geworden ist. Der Versuch der Resozialisierung ist ein berechtigter Anspruch der Gesellschaft zum Schutz vor weiteren Straftaten. Resozialisierung ist in erster Linie Opferschutz und keine Wohltat gegenüber dem Inhaftierten. Das Gute daran ist aber, dass eine gelungene Resozialisierung dem Jugendlichen nicht schadet, sondern vielmehr seine letzte Rettung sein könnte. Gerade bei jugendlichen Straftätern dürfen wir die berechtigte Hoffnung haben, dass die Rückkehr auf den richtigen Weg erfolgreich sein kann.
Wir können und müssen daher auch von dem Inhaftierten erwarten, dass er sich anstrengt. Wer aber nicht bereit ist, an seiner Resozialisierung mitzuwirken, der muss auch spüren, dass sein Verhalten von der Gesellschaft nicht akzeptiert wird.
Meine Damen und Herren, aus der Sicht der CDUFraktion muss ein Niedersächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz die Werkzeuge für das Ziel der Resozialisierung zur Verfügung stellen. Der vorliegende Entwurf enthält bereits eine Menge Punkte, die diesen Anspruch erfüllen und die sicherlich so oder so ähnlich in ein Vollzugsgesetz aufgenommen werden. An einigen Punkten werden wir die Gewichtung sicherlich anders setzen.
Unser Anspruch geht allerdings über den der SPD hinaus. Wir wollen kein weiteres Einheitsgesetz des Bundesjustizministeriums. Wir wollen ein passgenaues Gesetz für Niedersachsen. Dazu werden wir die langjährigen Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendvollzug nut
zen. Durch die neue Gesetzgebungskompetenz haben wir die Möglichkeit, den niedersächsischen Weg des Chancenvollzugs auch im Vollzugsgesetz nachzuvollziehen. Diese Chance werden wir uns nicht entgehen lassen. Ich würde mich freuen, wenn auch die Opposition während des Gesetzgebungsverfahrens entscheiden würde, ihre zentralistischen Vorgaben zu vergessen und sich zum Wohle Niedersachsens eigene Gedanken zu machen. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass hier bei einem normalen Besetzungsverfahren seitens der Fragesteller versucht wird, im Stil von Miss Marple und Hercule Poirot irgendwelche Geheimnisse aufzudecken.
Ich frage daher die Landesregierung: Hat die Bewerberin, bevor sie sich um die Stelle beworben hat, bereits Kontakt zu anderen Personen in der niedersächsischen Justiz gehabt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einleitung und insbesondere die Überschrift dieser Frage suggerieren, dass beim Verfahren zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover ein Bewerber aus Sachsen-Anhalt bevorzugt werden sollte. Ich frage die Landesregierung: Hat sie Erkenntnisse darüber, dass dieser Bewerber aus Sachsen-Anhalt während des Besetzungsverfahrens bevorzugt werden sollte oder bevorzugt wurde?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn in Niedersachsen ein Mensch eine Freiheitsstrafe antritt, dann wird er in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Niedersachsen inhaftiert.
Er trifft dort auf niedersächsische Landesbedienstete, deren Dienstherrin die niedersächsische Justizministerin ist. Alle Fragen, die ihn während seines Aufenthaltes betreffen, werden von niedersächsischen Beamtinnen und Beamten entschieden. Vielleicht schreibt er auch einmal eine Petition, die er dann an den Niedersächsischen Landtag richtet. Wenn er sie an den Bundestag schickt, so teilt dieser ihm mit, er sei für seine Anliegen nicht zuständig, und leitet die Petition an den Niedersächsischen Landtag weiter. Wenn im Strafvollzug etwas schief läuft, was zum Glück selten vorkommt, würde sich die Kritik an die niedersächsische Justizministerin richten. Ich erinnere in die
sem Zusammenhang nur an die peinlichen Einlassungen von Frau Merk aus dem Dezember 2004. Sie sehen also: Die Landesregierung trägt die politische Verantwortung für den Strafvollzug.
Die Kontrolle der Landesregierung obliegt diesem Parlament. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat dieses Parlament einen eigenen Unterausschuss, der sich ausschließlich mit den Fragen des Strafvollzuges und der Gefangenenhilfe beschäftigt. Die Mitglieder dieses Ausschusses besuchen häufig die Haftanstalten und stehen mit den Menschen im Vollzug in engem Kontakt. Dadurch wird auch dieses Parlament seiner politischen Verantwortung gerecht.
Trotz dieser vollständigen politischen Verantwortung ist der Niedersächsische Landtag jedoch nicht für die rechtlichen Grundlagen des Strafvollzuges zuständig. Stattdessen gibt es ein bundeseinheitliches Strafvollzugsgesetz. Der Strafvollzug ist damit ein Paradebeispiel, wie politische und gesetzgeberische Verantwortung auseinander fallen. Aber der Strafvollzug ist kein Einzelfall. Deshalb ist auch die Reform der gesetzgeberischen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern so dringend erforderlich.
Im Rahmen der Föderalismusreform soll die soeben geschilderte politische und gesetzgeberische Verantwortung zusammengeführt werden. Dieses Parlament soll zukünftig in eigener Verantwortung die Gesetze verabschieden, nach denen unser Strafvollzug durchgeführt werden soll. Der Herr Ministerpräsident hat gestern in der Aktuellen Stunde mit Recht darauf hingewiesen, dass wir uns über diesen Umstand freuen dürfen.
Aber jetzt, meine Damen und Herren, geschieht das Unfassbare: Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, wollen sich vor dieser Verantwortung drücken. Sie trauen sich nämlich nicht zu, ein gutes Strafvollzugsgesetz zu verabschieden.
Sie halten sich für zu schwach, die notwendigen Kosten des Strafvollzugs gegenüber der Öffentlichkeit zu begründen.
Sie haben nicht die Kraft, Maßnahmen wie Therapieangebote, Sportangebote, Lockerungen oder Urlaubsgewährung für Strafgefangene gegenüber Kritikern zu vertreten. Nein, Sie wollen sich lieber hinter einem Bundesgesetz verstecken, das man angeblich leider nicht ändern könne.
Aber, meine Damen und Herren, was ist das für ein Selbstverständnis als Parlamentarierin oder als Parlamentarier? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und zu den eigenen Entscheidungen zu stehen, der ist nicht nur in diesem Parlament falsch, der ist in der Politik insgesamt falsch, der hat da nichts verloren.
Meine Damen und Herren von der Opposition, auf jeden Fall sind Sie völlig ungeeignet für Regierungsämter. Dort muss man nämlich Verantwortung übernehmen.
Meine Damen und Herren, ich habe in den vergangenen Wochen viele Gespräche geführt und mich mit den Stellungnahmen der Verbände, die im Wesentlichen von den Grünen abgeschrieben und auch vorgetragen worden sind, auseinander gesetzt.
Aus meiner Sicht gibt es drei wesentliche Argumente, die in diesen Stellungnahmen immer wieder angeführt werden: Erstens. Der Rückfall in die Kleinstaaterei sei zu befürchten. Zweitens. Die Länder könnten aus Kostengründen die Standards verringern. Drittens. Wahltaktische Überlegungen könnten die Gestaltung des Vollzuges bestimmen.
Zu dem Argument 1. Seit Bestehen des Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages nach und nach in jedem einzelnen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung die Zuständigkeit an sich gezogen. Dabei sah das Grundgesetz ei
gentlich im Sinne von Regel und Ausnahme die Zuständigkeit der Länder vor.
Jetzt soll dieser Entwicklung in sehr begrenztem Maße entgegengewirkt werden. Wer da bereits von Kleinstaaterei redet, der stellt in Wirklichkeit das Erfolgsmodell Föderalismus insgesamt infrage.
Frau Trost hat es richtig angeführt: Wer Deutschland zu einem zentralen Staat umformen und die Länder zu reinen Verwaltungseinheiten degradieren will, der wird die Unterstützung der CDU nicht erfahren.
Meine Damen und Herren, schlimmer sind aber noch die Argumente 2 und 3. Die Behauptung, die Länder würden den Strafvollzug verschlechtern, um Geld zu sparen und Wählerstimmen zu kassieren, zeichnet ein schlimmes Bild von Landespolitikern. Landtagsabgeordnete sind nicht verantwortungsloser oder dümmer als Bundestagsabgeordnete.
Wir tragen schon jetzt die politische Verantwortung für den Strafvollzug. Die Fachkompetenz im Strafvollzug liegt in den Landesministerien und in deren nachgeordneten Vollzugseinrichtungen. Und auch dieser Landtag ist nach meiner festen Überzeugung in Fragen des Strafvollzugs kompetenter als der Bundestag.
Wer glaubt, es bedürfe eines trägen und unflexiblen Gesetzes des Bundes, um den Justizvollzug vor unüberlegten Veränderungen durch Landespolitiker zu schützen, der sollte aus meiner Sicht dringend sein gestörtes Verhältnis zu Demokratie und Föderalismus überdenken.
Glauben Sie denn allen Ernstes, wir hätten die Haftanstalten in Sehnde und Rosdorf nur deshalb gebaut, weil das Strafvollzugsgesetz des Bundes uns dazu gezwungen hätte?
Glauben Sie wirklich, der hohe Standard des niedersächsischen Justizvollzuges sei uns durch ein Bundesgesetz aufgezwungen? Glauben Sie wirklich, wir würden das Risiko eines schlechteren Vollzuges eingehen, obwohl wir von den Wählerinnen und Wählern für jeden Fehler verantwortlich gemacht werden?
Wer das glaubt, meine Damen und Herren, verkennt die Arbeit dieses Parlaments, die Arbeit der Landesregierung und die Arbeit der Bediensteten des Landes.
Ich lade daher alle diejenigen, die jetzt ihr Misstrauen gegenüber dem föderalen System zum Ausdruck gebracht haben, herzlich ein, an dem neuen niedersächsischen Strafvollzugsgesetz mitzuwirken. Wir werden mit der Hilfe und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug ein modernes, praxisbezogenes Strafvollzugsgesetz erlassen. Ich bin mir sicher: Der Strafvollzug wird durch die Länderkompetenz nicht an Bedeutung verlieren, sondern er wird aufgewertet. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielleicht sollten wir zusätzlich 500 Euro für ein neues Redepult in den Haushalt einstellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende dieses Jahres zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, den mehr als 3 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den niedersächsischen Haftanstalten für die Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe zu danken. Ich kann versichern, das es mich immer wieder mit großem Respekt erfüllt, wenn ich erlebe, wie häufig sich die Bediensteten über das normale Maß hinaus mit den ihnen übertragenen Aufgaben identifizieren.
Die Mitglieder des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ wissen, auf welch hohem Niveau der niedersächsische Strafvollzug arbeitet. An dieser Stelle kann ich sicherlich für alle Parteien sprechen. Auch wenn ab und zu darüber politische Auseinandersetzungen geführt werden, so habe ich bei den Besuchen in den Haftanstalten und auch in den Sitzungen hier im Haus meist den Eindruck gewonnen, dass wir uns in der großen Linie einig sind.
Meine Damen und Herren, es lohnt sich übrigens, sich von Zeit zu Zeit die eigentliche Aufgabe des Justizvollzuges vor Augen zu führen. Der Strafvollzug hat eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben zu erfüllen. In den Justizvollzugsanstalten wird das Gewaltmonopol des Staates konkretisiert, indem dort die von einem Richter verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt wird. Das ist die vorrangige Aufgabe des Strafvollzuges. Dies ist der wesentliche Beitrag zur inneren Sicherheit, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten jeden Tag leisten.
Sich diese einfache Aufgabenbeschreibung vor Augen zu führen, lohnt sich deshalb, weil man dann einen freien Blick dafür bekommt, welche Leistungen die Gesellschaft, die Medien und wir Politiker vom Justizvollzug eigentlich erwarten dürfen. Häufig genug überfordern wir den Justizvollzug, nämlich dann, wenn wir von ihm in jedem Fall verlangen, dass aus den Menschen, die als Gesetzesbrecher inhaftiert werden, gesetzestreue Bürger werden. Eine Haftanstalt ist keine Repara
turwerkstatt für kaputte Menschen. Ein Häftling ist nämlich keine defekte Maschine, die man entweder wieder zum Laufen bringt oder wegschmeißt. Ein Häftling ist ein eigenverantwortlich handelnder Mensch, der nur deshalb in einem Gefängnis sitzt, weil er Schuld auf sich geladen hat. Nur wenn er bereit ist, seine bisherige Verhaltensweise zu ändern, kann er verhindern, dass er noch einmal bestraft und eingesperrt wird.
Nur der, der diesen Zusammenhang verstanden hat, kann begreifen, was es bedeutet, wenn wir im niedersächsischen Vollzugskonzept vom „Chancenvollzug“ sprechen. Unsere Aufgabe ist es, die Haftanstalten in Niedersachsen in die Lage zu versetzen, jedem Inhaftierten die Chance zu geben, sein Leben zu ändern. Die Wege dahin mögen vielfältig sein. Die Chance des einen ist die Berufsausbildung, die des anderen der Drogenentzug, und einem Dritten hilft es, überhaupt erst einmal einen geregelten Tagesablauf oder eine medizinische Versorgung zu erleben. Ob diese Chance genutzt wird oder nicht, liegt im Verantwortungsbereich des einzelnen Inhaftierten und kann in der Regel nicht der Haftanstalt angelastet werden.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben in den vergangenen drei Jahren bewiesen, dass sie dem Strafvollzug die große Bedeutung beimessen, die ihm zusteht. Hierzu drei Beispiele:
Erstens. Trotz der begrenzten finanziellen Mittel war die Fertigstellung der Haftanstalten Sehnde und Rosdorf zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Dadurch wird der Überbelegung, die zu Beginn der Legislaturperiode bestanden hat, endlich ein Ende gesetzt.
Zweitens. Natürlich haben auch die Beamten des Vollzuges wie alle übrigen Landesbeamten finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Wir haben in den vergangenen Jahren aber einen verlässlichen Fahrplan aufgezeigt, nach dem die Stellenhebungen ermöglicht werden, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon so lange warten. Dies wird auch im Jahr 2006 fortgesetzt.
Drittens. Die Fraktionen von CDU und FDP - darauf ist Frau Peters schon eingegangen - unterbreiten Ihnen den Vorschlag, die zunächst geplanten Kürzungen im Bereich der Gefangenenhilfe zur Hälfte zurückzunehmen, um die Wohngruppenprojekte der Anlaufstellen so weit wie möglich zu erhalten.
Meine Damen und Herren, gerade weil der niedersächsische Strafvollzug so gut ist, freue ich mich auf eine besondere Herausforderung, die im nächsten Jahr auf uns zukommt. Nach der Vereinbarung von CDU und SPD im Koalitionsvertrag wird die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übertragen. Damit folgt in diesem Bereich in eindrucksvoller Weise die Zuständigkeit einer Aufgabe der politischen Verantwortung. Ich sehe die Änderung der Zuständigkeit als Chance, durch eine breite Beteiligung der Praktiker, der Fachleute und der Wissenschaftler sowie einer interessierten Öffentlichkeit die Schwächen des Strafvollzugsgesetzes aufzudecken und ein modernes praxisorientiertes Gesetz zu entwerfen. Ich bin jetzt schon auf die unterschiedlichen Ansätze gespannt, die in den Ländern gewählt werden. Ich bin mir jedoch sicher, dass Niedersachsen auch in dieser Diskussion einmal mehr eine Vorreiterrolle im Strafvollzug übernehmen wird. Ich jedenfalls freue mich schon jetzt auf das erste niedersächsische Strafvollzugsgesetz. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Meihsies, zunächst einmal darf ich mich recht herzlich für den sehr objektiven Umgang mit dem Thema bedanken. Das fand ich sehr wohltuend; das hat mir gut gefallen. Ich hoffe, es gelingt mir, mich an diesem Beispiel zu orientieren.
Der Justizvollzug in Niedersachsen ist ein wichtiger Teil der inneren Sicherheit. Dem Justizvollzug kommt daher zu Recht eine besondere Aufmerksamkeit dieses Parlaments zu. Wir alle wissen: Im Strafvollzug können Fehler dazu führen, dass sich Personen, die aufgrund einer richterlichen Entscheidung inhaftiert sein sollten, in Freiheit bewegen. Die Sicherheit der Haftanstalten und der sorgsame Umgang mit allen Belangen der Inhaftierung sind in der Tat staatliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Ich bin froh, dass ich bei meinen Besuchen in den Haftanstalten und bei meinen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzuges stets auf Menschen treffe, die sich dieser hohen Verantwortung bewusst sind.
Genauso froh bin ich, dass die Gesamtverantwortung für den Justizvollzug bei einer Landesregierung und einer Ministerin liegt, die der Sicherheit der Menschen in Niedersachsen den notwendigen Stellenwert beimessen. Die Landesregierung kann sich in diesem zentralen Punkt der Unterstützung der CDU-Fraktion gewiss sein.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wirken die Versuche der SPD-Opposition, der Landesregierung gerade in diesem Bereich Versäumnisse zu unterstellen, immer sehr hilflos. Einer dieser hilflosen Versuche ist beispielsweise der Antrag in der Drucksache 1617, auf den ich im Übrigen nicht weiter eingehen werde - Frau Kollegin Müller hat das interessanterweise in gleicher Weise gehandhabt -, da dazu in der ersten Beratung bereits alles gesagt wurde. Die Ausschussberatungen zu diesem Antrag haben keinen neuen Aspekt aufgeworfen.
Frau Kollegin Müller, eine Zwischenbemerkung: Ich finde es bemerkenswert, dass Sie nur auf den Antrag der CDU-Fraktion und nicht auf die beiden Anträge der SPD-Fraktion eingegangen sind.
Sie haben Recht: Von größerem Interesse für uns alle ist der Antrag in der Drucksache 131, der sich mit der Möglichkeit der Erfüllung von Aufgaben im Strafvollzug durch private Anbieter beschäftigt. Obwohl dieser Antrag lediglich einen weit gefassten Prüfauftrag an die Landesregierung enthält, haben wir diese Thematik - Frau Müller hat zu Recht darauf hingewiesen - insbesondere im zuständigen Unterausschuss ausführlich beraten. Zudem gab es eine interessante Anhörung. Diese Beratung hat aus meiner Sicht ergeben, dass wir alle aufpassen müssen, damit wir bei dem Thema Privatisierung nicht mit automatischen Reflexen reagieren. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, müssen aufpassen, dass Sie den Einsatz Privater zur Erfüllung staatlicher Aufgaben im Strafvollzug nicht automatisch ablehnen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht privatisieren, koste es, was es wolle.
Niemand von uns will radikale Lösungen. Niemand will beispielsweise den Betrieb einer Haftanstalt vollständig auf private Anbieter übertragen. Die Fragen lauten vielmehr:
Erstens. Ist es denkbar, dass ein privater Investor eine Haftanstalt schneller oder kostengünstiger bauen kann als das Staatliche Baumanagement, und rechnet sich das für das Land, wenn es eine solche Anstalt z. B. pachtet, statt sie zu kaufen? Wir haben dazu in der Anhörung interessante Anregungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Hessen erhalten, die wir uns zunutze machen können. Die Landesregierung wird mit diesem Antrag
gebeten zu prüfen, ob sich hier für Niedersachsen die Chance ergibt, Geld zu sparen. Wenn das so ist - auch das hat Frau Müller dargestellt -, wird niemand hier im Haus Einwände dagegen haben.
Zweitens. Gibt es Teilbereiche beim Strafvollzug, die wir sinnvoll auf private Personen übertragen können, um uns deren Kenntnisse zunutze zu machen und - ich finde, das ist kein schlechtes Anliegen - um Geld des Landes zu sparen? - Ich will dabei der Versuchung widerstehen, heute einzelne Prüfbereiche zu nennen. Das würde den Antrag unnötig einschränken. Wer möchte, kann der Niederschrift über die Anhörung die eine oder andere Anregung entnehmen.
Niemand soll aber glauben, ein solches privates Engagement gebe es noch nicht. Ich nenne zwei Beispiele: Der Einkauf von Gegenständen für den privaten Gebrauch durch Inhaftierte ist regelmäßig an einen privaten Kaufmann oder eine Kauffrau vergeben. Niemand will das ändern, obwohl dabei eine Privatperson regelmäßig eine Haftanstalt betritt und Waren an Inhaftierte aushändigt. Es versteht sich von selbst, dass diese Person vertrauenswürdig und zuverlässig sein muss. Darüber hinaus wird sie vertraglich verpflichtet, die Informationen, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit über die Inhaftierten erhält, vertraulich zu behandeln. An diesem Beispiel wird deutlich, dass dabei eine sorgfältige Auswahl notwendig ist. Hier zeigt sich zugegebenermaßen - auch das will ich zugestehen, Frau Kollegin Müller - die Schwäche des Begriffs „Sicherheitsrelevanz“; denn im Grunde genommen ist jeder Bereich in einer Haftanstalt sicherheitsrelevant.