Protokoll der Sitzung vom 19.10.2007

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Wenzel. Bitte schön!

Herr Minister, mich beunruhigt, dass Sie den Schutz Dritter so auf die leichte Schulter nehmen: biologisch wirtschaftende Landwirte, Saatguthersteller, Imker, die Honig produzieren, oder auch Lebensmittelproduzenten, die keinen Genraps in ihren Produkten haben wollen. Wie soll es möglich sein, einen dauerhaften Schutz sicherzustellen, wenn Sie nicht die Flächen nennen, die kontaminiert sind? - Meines Erachtens ist das unverzichtbar.

Ich frage die Landesregierung: Wenn jetzt 15 Jahre lang nicht ausgesät werden darf, müsste dann nicht sogar so etwas wie eine Grundbucheintragung vorgeschrieben werden, damit sichergestellt wird, dass Käufer von solchen Flächen wissen, dass in der Vergangenheit eine Verseuchung mit gentechnisch verändertem Saatgut stattgefunden hat?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Wenzel. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Ehlen.

Sehr geehrter Herr Kollege Wenzel, uns liegt der Schutz Dritter sehr am Herzen. Ich meine, dass wir das durch unsere konsequente und schnelle Handlungsweise unter Beweis gestellt haben. Ich meine auch, dass diejenigen, die in der nächsten Zeit mit solchen Flächen umzugehen haben, dieses besonders sensibel tun werden. Das sind ja nicht irgendwelche Kriminelle, sondern das sind Menschen, die Lebensmittel produzieren und verkaufen wollen. Deshalb muss man - das sage ich jetzt einmal so - nicht alles seitens des Staates bis ins kleinste Detail regeln. Die Eigenverantwortung der Landwirte, die diese Flächen bewirtschaften, schätze ich sehr hoch ein. Sie sollten nicht so tun, als ob sie keine Ahnung hätten oder lax mit ihrer Verantwortung umgingen. Ich gehe davon aus, dass zum Schutz Dritter alles Notwendige getan wurde.

Die Frage, ob diese Flächen bekannt gegeben werden müssen bzw. ob ein Kataster angelegt werden muss, ist doch rein polemisch.

(Zustimmung bei der CDU - Wider- spruch bei den GRÜNEN)

Ich glaube, dass Sie gar nicht wissen, welches Ausmaß die Dinge haben, über die Sie hier reden. Das ist so flach und schwach. Ich hätte Ihnen mehr Intelligenz und mehr Klarheit dabei zugetraut, diese Dinge in einem Maßstab zu bewerten, der ihnen gerecht wird.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Enno Hagenah [GRÜNE]: Ganz vorsichtig! Polemik beim Thema Gen- technik kommt gar nicht an!)

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Klein. Bitte schön!

Ich bin schon einigermaßen empört, dass der Minister in dieser Angelegenheit offensichtlich wieder nicht umhin kann, das Ganze herunterzuspielen, statt deutlich anzusprechen, wie gravierend dieser Vorgang ist. Dieser Vorgang - ich sage es noch einmal - hätte, wenn man den Befürwortern der

Gentechnik glaubt, eigentlich gar nicht passieren dürfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich will es noch einmal deutlich machen: Saatgut steht am Beginn jeder Produktion. Auch 0,03 % werden sich, wenn man nicht aufpasst, irgendwann so entwickeln, dass wir eine flächendeckende Verunreinigung mit diesen GVO in Deutschland und in Europa haben. Das bedeutete das Aus für die biologische Landwirtschaft, die ein Zigfaches mehr an Arbeitsplätzen bietet als diese Agrogentechnik. Das bedeutete auch, dass all die Landwirte, die in Zukunft gentechnikfrei anbauen und diesen Markt beschicken wollen, genau das nicht mehr könnten. Das ist also schon sehr gravierend.

Jetzt fragen Sie bitte, Herr Kollege Klein.

Ich frage die Landesregierung, ob sie sich bei der Festlegung eines Schwellenwertes für den GVOAnteil in Rapssaatgut dafür einsetzen wird, dass dieser Schwellenwert an der Nachweisgrenze, also quasi bei null, liegt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Ehlen.

Herr Kollege Klein, abgesehen von der Polemik, die Sie in dieses Thema hereinbringen: Wir haben alles getan, was wir rein technisch haben machen können. Wir haben uns umgehend mit den Ministern der Nachbarländer abgestimmt und den Umbruch angeordnet. Wir haben den Nachbau verboten.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE] und Stefan Wenzel [GRÜNE]: Für wie lan- ge?)

- Wir haben den Nachbau nicht auf Dauer verboten. Er ist für dieses Jahr und für die nachfolgende Frucht verboten.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist ja wohl lächerlich!)

- Herr Wenzel, Sie sind doch ausgebildeter Agraringenieur, oder?

(Ina Korter [GRÜNE]: Ja, eben!)

Dann müssen Sie doch schauen, wie die Wahrscheinlichkeiten aussehen. Wir reden - - -

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wie lange wächst Rapssaatgut auf?)

Wir sollten dem Minister jetzt die Chance geben, die Frage zu beantworten. Herr Wenzel, Sie haben gleich noch die Möglichkeit, eine zweite Zusatzfrage zu stellen.

Herr Klein hat die berechtigte Frage gestellt, ob wir die technische Nachweisgrenze als Schwellenwert heranziehen wollen. Wir werden den Grenzwert bekommen und anerkennen, den die Europäische Union in naher Zukunft - davon gehe ich aus - verkünden wird. Wir werden keine Extrawurst für Niedersachsen braten und, so wie ich das sehe, auch keine für Deutschland. Wir werden uns an dem orientieren, was von der Europäischen Union als dann geltender Wert veröffentlicht wird.

Im Moment ist die Nachweisgrenze auch die Deadline. Man sagt, dass die Nachweisgrenze in der Größenordnung von 0,1 % liegt. Wir sind aber in der Lage gewesen, diesen Anteil von 0,03 % nachzuweisen. Wenn man diesen Mengenanteil gefunden hat, ist der Nachweis erbracht, dass in der Probe etwas drin war. Es kam auch die Diskussion auf, ob wir eine B-Probe untersuchen müssen usw. Das ist egal! Wir haben etwas gefunden, es wurde also etwas nachgewiesen. Es ist letztlich nicht erlaubt gewesen, dieses Saatgut in Verkehr zu bringen.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Stünkel.

Herr Minister, meine Frage: Wie sah der zeitliche Ablauf aus? Wieso ist es zu einer Aussaat des Rapses gekommen? Wieso musste man den für die Landwirte schädlichen Umbruch erwirken?

Danke schön. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Ehlen das Wort.

Herr Kollege Stünkel, ich hatte vorhin schon einmal angedeutet, dass es in dieser kurzen Phase zwischen Ernte und erneuter Aussaat sehr schwer ist, die nötigen Untersuchungen durchzuführen.

In diesem Fall ist es so gewesen, dass das Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe die Proben genommen hat. Noch an dem Tag, an dem das Ergebnis feststand, wurden alle Bundesländer informiert. Die Behörden in Niedersachsen - also das Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Gewerbeaufsichtsamt und auch die Landwirtschaftskammer - haben sofort reagiert. Durch diese schnelle Reaktion der Behörden, aber auch des Pflanzenzüchters konnten noch 163 Saatguteinheiten zurückgeholt werden. Das entspricht einer Fläche von ungefähr 480 ha, auf der die Aussaat verhindert wurde.

Wegen dieses engen Zeitfensters zwischen Ernte und Aussaat war es eben leider nicht mehr möglich, das gesamte Rapssaatgut zurückzurufen, ein Teil war schon ausgesät.

Von daher ist es sicherlich wichtig, dass wir bei der Behandlung von Raps zwischen Ernte und Aussaat noch besser werden müssen. Das gilt nicht nur für die DSV, sondern für alle, die sich mit Saatgut, speziell Rapssaatgut, auseinanderzusetzen haben.

Danke schön. - Die vorerst letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Wenzel.

Herr Minister, interessant ist doch die Frage, wie lange dieses Saatgut keimfähig ist. Meines Erach

tens ist es länger als ein Jahr oder zwei Jahre keimfähig. Das sollten Sie vielleicht noch einmal klarstellen.

Wenn jemand im normalen Grundstücksverkehr ein z. B durch alte Ölreste kontaminiertes Grundstück verkauft, dann ist er verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, wenn er diese Information nicht an den Käufer weitergegeben hatte. Gilt das nicht auch bei einer Kontamination mit solchen gentechnisch veränderten Pflanzen? Was ist, wenn ein biologisch wirtschaftender Landwirt diese Fläche erwirbt oder pachtet? Wie wird er geschützt? Sind Sie dafür, dass in solchen Fällen eine Grundlast ins Grundbuch eingetragen wird, aus der hervorgeht, dass es in der Vergangenheit diese Kontamination gegeben hat?

Herr Wenzel, wir sind uns einig: Ihr Fragekontingent ist damit erschöpft. - Herr Minister Ehlen, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Herr Kollege Wenzel, ohne dass ich das jetzt wiederholen möchte: Ich glaube, dass Sie auf dieser Ebene völlig überziehen. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Boden mit Öl oder anderen Giften verunreinigt worden ist oder ob es sich um Pflanzen handelt. In diesem Fall handelt es sich um Pflanzen, die für Menschen unschädlich sind.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Gut, dass Sie das wissen!)

Es ist der große Unterschied, ob man da ein Fass Öl auskippt oder ob da eine Pflanze wächst, die weder für Mensch noch für Tier schädlich ist. Das müssen Sie sehen. Die Dimension, die dieser Fall hat, überdrehen und überspitzen Sie, und zwar sicherlich nur - ich sage das einmal so -, um Ängste zu verbreiten und um Menschen zu verunsichern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit Sie nicht noch einmal fragen müssen, gebe ich Ihnen eine klare Antwort: Ich halte es schon fast für eine hirnlose Sache, wenn man alles, was irgendwann einmal auf einem Grundstück stattgefunden hat, ins Grundbuch eintragen wollte. Wo kommen wir denn da hin? - Von daher sollten Sie

sich einmal überlegen, ob die Fragen, die Sie hier stellen, wirklich einen Hintergrund haben, über den wir uns hier unterhalten müssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Busemann. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin im Hinblick auf meinen originären Beruf als Notar über dieses Ansinnen, was hier von der einen oder anderen Seite kommt, geradezu erschüttert. Es geht um die Grundbuchordnung.