Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

Konsequent und vorbildlich finde ich die Beschränkung auf maximal elf Wahlbereiche für Niedersachsen. Diese werden unter der Regie des ML festgelegt werden müssen. Ich bin schon ein wenig gespannt auf die Gebietszuschnitte. Es ist ja

durchaus vorstellbar, dass dies ein interessanter und aufschlussreicher Probelauf für die ebenso dringend erforderliche kommunale Gebietsreform sein könnte.

Nun zu dem Thema der berufenen Mitglieder. Wir begrüßen es, dass der bescheidene Wunsch der Landfrauen nach einem zusätzlichen Sitz erfüllt wurde. Natürlich können wir die Verhältnisse, die das erforderlich machen, nicht begrüßen. Durch das verringerte Angebot an beliebten Kammersitzen wird es zweifellos ein verstärktes Gerangel bei der Aufstellung der Wahllisten in den vergrößerten Wahlkreisen geben. Angesichts dessen sind die Befürchtungen sicherlich gerechtfertigt, dass die männliche Landwirtschaftsfunktionsebene dabei

ihre Landfrauen schlicht ignorieren wird. Hier hat die Landwirtschaft ein traditionelles Gleichstel

lungsproblem - wer wollte das bestreiten? -, das sie lösen muss, um demnächst im neuen Jahrtausend anzukommen. Wenn das nicht klappt, muss man vielleicht auch in diesem Bereich einmal über Quoten nachdenken.

(Zustimmung von Ursula Helmhold [GRÜNE])

Das Stichwort Grundstücksverkehrsausschuss ist hier bereits angesprochen worden. Auch wir sind der Meinung, dass es hier besser wäre, die kommunale Federführung deutlicher zu machen. Deswegen werden wir dem Änderungsantrag der SPD zustimmen. Wir halten das aber eher für einen Nebenkriegsschauplatz ohne praktische Bedeutung. Unsere Kritik ist mehr grundsätzlicher Art. Wir fragen, welche Bedeutung ein Ausschuss zur Verhinderung ungesunder Bodenbesitzverhältnisse heute überhaupt noch hat. Wenn die Landesregierung ihren Entbürokratisierungsgrundsatz hier einmal anwenden würde, hätte sie diesen Ausschuss wahrscheinlich längst abgeschafft. Unbeschadet dieser Kritik im Einzelnen werden wir dem Gesetz zustimmen. Wir verbinden damit die Botschaft, dass die Fusion der beiden Landwirt

schaftskammern gut ist, dass sie sachlich richtig ist und dass sie zeitlich dringend erforderlich war. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Klein. - Für die FDPFraktion hat Herr Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön!

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Ich werde es relativ kurz machen. In dem Kammergesetz, das Ihnen vorliegt, werden drei Themen angegangen. Der Kern ist die neue Wahlordnung, die dadurch notwendig geworden ist, dass CDU und FDP die Fusion zur Niedersächsischen Landwirtschafts

kammer vorangetrieben haben. Letztlich muss ich aber auch dies noch einmal deutlich machen, Herr Kollege Klein: Der Zusammenschluss geht auf einen Beschluss der Kammer selber zurück, auch wenn viele ihn ebenfalls gefordert haben. Wir haben in der neuen Kammerversammlung jetzt weniger Mitglieder. Wir haben schlankere Strukturen bei der Wahl. Sie haben dies angesprochen. Wir haben nur noch elf Wahlbereiche. Dabei werden die Frauen durch den zusätzlichen Sitz gestärkt, den alle Fraktionen gefordert haben. Von daher waren die Beratungen im Ausschuss, wie ich glaube, von einem guten Konsens geprägt.

Bei der Frage des Grundstücksverkehrsausschusses - das ist der zweite Punkt - teile ich die Position des Kollegen Helberg nicht. Die Vertreter des Berufsstandes werden zukünftig nicht mehr ernannt, sondern vom Kreistag gewählt. Der Kreistag kann zu den von der Kammer vorgeschlagenen Personen natürlich auch Nein sagen. Dadurch ergeben sich aus meiner Sicht Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Deswegen würde der Änderungsantrag der SPD aus meiner Sicht auch keine Verbesserung der Situation bedeuten. Denn in der Praxis haben wir keine Schwierigkeiten. Deswegen lassen wir das bewährte System, das wir derzeit beim Grundstücksverkehrsausschuss haben, so fortbestehen.

Beim dritten Thema - LUFA Nord-West - haben wir die Regelung nach der Kritik des Landesrechnungshofs angepasst. Ich bin der Meinung, dass wir gute Regelungen gefunden haben. Dass man die Größenordnung des Problems, das der Landesrechnungshof angesprochen hat, durchaus aus unterschiedlichen Sichtweisen betrachten kann, ist, glaube ich, klar. Wir werden die Berichte des Landesrechnungshofes in den nächsten Jahren sicherlich im Hinblick darauf betrachten müssen, ob dieses Thema wieder vorgebracht wird oder nicht.

Im Kern möchte ich sagen: Wir haben ein kurzes und schlankes Gesetz. Ich möchte mich an dieser Stelle beim GBD bedanken, der es so kurz und schlank mit uns durchberaten hat. Wir als FDPFraktion werden diesem Gesetz mit Freude zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Oetjen. - Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Ehlen zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Reform der Agrarverwaltung haben sich die Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen vereint. Dies ist genau zum richtigen Zeitpunkt geschehen. Ich glaube, dies liegt auch an den Menschen, die da handeln. Nur mit ihnen ist es möglich gewesen - wahrscheinlich vorher nicht -, zu diesem Zeitpunkt diese Vereinigung durchzuführen. Ich bedanke mich recht herzlich bei dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer,

Herrn Stegen, bei seinen Vizepräsidenten, aber auch bei seinen Vorstandsmitgliedern, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt und nicht nur geredet, sondern auch gehandelt haben.

(Beifall bei der CDU)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun vorrangig die rechtlichen Grundlagen für die anstehende Wahl zur Kammerversammlung geschaffen. Im Vordergrund stand und steht dabei natürlich eine deutliche Verkleinerung der Kammerversammlung. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder wird von 192 auf 138, die Zahl der berufenen Personen von 54 auf maximal 30 verringert. Die Kammerversammlung wird künftig also nicht mehr 246, sondern nur noch 168 Mitglieder umfassen.

Daneben wird auch die Zahl der Wahlkreise deutlich verringert. Die Vorredner haben darauf hingewiesen. Wir hatten vorher 41 Wahlkreise und zusätzlich noch 34 Wahlbezirke. Künftig werden es nur noch elf Wahlkreise sein. Damit folgen die ehrenamtlichen Gremien und das Wahlverfahren dem Konzentrationsprozess im Organisationsauf

bau der Landwirtschaftskammer. Ich bin froh, dass diese Straffung mit Zustimmung der beteiligten Fachverbände und der kommunalen Spitzenverbände erfolgt ist.

Daneben wird bei der Vorbereitung und Durchführung der anstehenden Wahl auf die Mitwirkung der Landkreise und bei der dann folgenden Wahl auch auf die Unterstützung der Gemeinden verzichtet. Insoweit werden die Kommunen von Aufgaben entlastet.

Da die Wahlkreise künftig mehrere Gebietskörperschaften umfassen, werden die Regelungen für die Bildung der regionalen Ausschüsse nach § 38 Abs. 1, mit denen die Kammer auf der Wahlkreisebene repräsentiert wird, und die Vorschriften über die Wahl der Kreislandwirte und die Bildung der Grundstücksverkehrsausschüsse entsprechend

angepasst. Damit wird die Zahl der regionalen Ausschüsse von 41 auf 11 reduziert. Bei der Bildung der Grundstücksverkehrsausschüsse wird die Position der Kommunen gestärkt. Denn die auf Vorschlag der Kammer zu benennenden Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses müssen

künftig vom Kreistag oder vom Rat gewählt werden. Das war in der Vergangenheit nicht so. Die neue Regelung ist besser als die frühere. Der darüber hinausgehende Vorschlag im Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die Zahl der von der Kammer vorzuschlagenden Mitglieder zugunsten der Kommune um eine Person zu verringern, ist somit entbehrlich.

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

Die Betroffenen können sich innerhalb von zwei Wochen mit einem Antrag auf Entscheidung an das zuständige Landwirtschaftsgericht wenden,

wenn z. B. eine Genehmigung versagt wurde. Mir sind auch im Anhörungsverfahren keine Erkenntnisse vorgetragen worden, dass die Grundstücksverkehrsausschüsse in der Vergangenheit nicht sachgerecht und unter Abwägung aller Interessen entschieden hätten und auch künftig entscheiden würden.

Darüber hinaus wird der sonstige aktuelle Änderungsbedarf umgesetzt. So werden z. B. die Zuständigkeiten der Institute der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt, der LUFA Nord-West, durch eine Erläuterung und eine Ergänzung im Aufgabenkatalog eindeutig dem Bereich der Pflichtaufgaben zugeordnet. Der Ände

rungsantrag der SPD-Fraktion, der die Untersuchungstätigkeit im Ergebnis auf Aufträge der

Kammermitglieder beschränken würde, ist unbegründet. Denn die Bearbeitung von Untersu

chungsaufträgen Dritter, die keine Kammermitglieder sind, ist nach der Rechtsprechung zulässig sowie fachlich und, so meine ich, auch ökonomisch geboten. Die Untersuchung von Produkten aus Nachbarländern, die an niedersächsische Landwirte geliefert werden, z. B. aufgrund von Aufträgen von Futtermittel- und Düngemittelherstellern, dient der Qualitätssicherung für unsere Landwirtschaft. Dies gilt natürlich auch für die Abnehmer landwirtschaftlicher Produkte, z. B. bei Untersuchungsaufträgen von Molkereien. Qualitätssicherung ist die wesentliche Voraussetzung für einen umfassenden Verbraucherschutz. Ich darf daran erinnern, dass wir die landwirtschaftliche Erzeugung auch im Kammergesetz strikt dem Ziel des Verbraucherschutzes verpflichtet haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, darüber hinaus werden die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, dass die Rechnungsprüfung bei der Landwirtschaftskammer auch von unabhängigen Dritten erledigt werden kann. Das Amt des Kammerdirektors wird wegen seiner herausgehobenen Bedeutung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit umgewandelt.

Insgesamt werden also die ehrenamtlichen Gremien deutlich gestrafft, der Aufwand für die Durchführung der Wahlen reduziert, die Kommunen von Aufgaben im Zusammenhang mit den Wahlen entlastet und der aktuelle Regelungsbedarf umgesetzt. Ich bitte daher, diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Danke

schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Minister Ehlen. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4173 zu den Nrn. 1 und 16 ab. Wenn er angenommen wird, steht anschließend die Beschlussempfehlung des Ausschusses im Übrigen zur Abstimmung. Wird der Antrag der Fraktion der SPD

abgelehnt, stimmen wir über die Beschlussempfehlung in Gänze ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Letztere war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu der Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 7 Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung