Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Wir kommen zur Einzelberatung:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 7: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/4137 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/4276 Schriftlicher Bericht - Drs. 15/4323

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Aussprache.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dammann-Tamke von der CDU-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende, heute zu verabschiedende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ist ein Ergebnis der Föderalismusreform, infolge derer in Artikel 72 Abs. 3 des Grundgesetzes den Ländern die Möglichkeit eröffnet wird, im Bereich des Jagdwesens vom Bundesrecht abzuweichen. Das heißt, die Jagdgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ist in die konkurrierende Gesetzgebung überführt worden.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Einzig der Rechtsbereich „Erteilung des Jagdscheines“ ist in alleiniger Zuständigkeit des Bundes verblieben.

Die Landesregierung hat insofern konsequenterweise, insbesondere durch die Änderung des § 26 des Niedersächsischen Jagdgesetzes, die Rechtsgrundlage für den neuen Rechtsrahmen geschaffen. Darüber hinaus wurden aktuelle Entwicklungen aufgenommen.

Ich möchte im Folgenden in der Chronologie des Gesetzentwurfs auf vier Punkte ausführlicher eingehen.

Erstens. In Artikel 1 wird geregelt, dass die Nilgans in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen wird. Diese Gänseart, meine Damen und Herren, ist, wie man aus dem Namen ableiten kann, ursprünglich in Afrika beheimatet. Seit den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts zeigt sie rasante Ausbreitungstendenzen in Westeuropa. Sie gehört ohne Zweifel zu den sehr erfolgreichen Neozoen. Besonders problematisch ist bei dieser Gänseart ihr streng territorial aggressives Verhalten während der Brut- und Aufzuchtszeit, in der keine anderen Entenarten im Revier geduldet werden.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Neben diesen artspezifischen Besonderheiten gibt es internationale Übereinkünfte, z. B. das Abkommen zur Erhaltung afrikanisch-eurasischer Wasservögel, welches u. a. vorsieht, zu verhindern - -

(Anhaltende Unruhe)

Herr Dammann-Tamke, warten Sie bitte, bis es leise geworden ist. Es kann nicht sein, dass Sie so dagegenanreden müssen.

Es ist nachvollziehbar, dass dieses Thema nicht so spannend ist wie eine Schulstrukturdebatte.

Jetzt können Sie weiterreden.

Dieses Abkommen sieht vor, dass sich nichtheimische Vogelarten nicht weiter ausbreiten sollten. Die Nilgans stellt eine Gefährdung für die heimischen Arten dar. Meine Damen und Herren, die zukünftige Bejagung der Nilgans dient insbesondere dem Natur- und Artenschutz.

Zweitens. In § 26 wird gemäß meiner Einleitung die Gesetzesgrundlage für die vom Bundesrecht abweichenden Jagd- und Schonzeiten geschaffen. Darüber hinaus wird die untere Jagdbehörde ermächtigt, zum Erlegen von krankem oder kümmerndem Wild, zur Wildseuchenbekämpfung, aus Gründen der Wildhege, des Artenschutzes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden Schonzeiten durch Verordnung aufzuheben. Im Einzelfall wird die Jagdbehörde ermächtigt, insbesondere aus Gründen des Artenschutzes oder zu wissenschaftlichen Zwecken das Fangen bzw. Eingriffe in das Gelege von Federwild zuzulassen.

Meine Damen und Herren, Wiesenbrüterschutzprojekte, wie z. B. „Stollhammer Wisch“ im Landkreis Wesermarsch, das mittlerweile bundesweite Beachtung findet, zeigen auf, dass ein pragmatisch ausgerichteter Natur- und Artenschutz nicht daran vorbeikommt, in der Art bedrohte Populationen durch räumlich begrenzte Managementpläne, die insbesondere die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen beinhalten, dauerhaft zu unterstützen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Dies gilt nicht nur für Wiesenbrüter. Wem am Erhalt und an der Förderung von Populationen des Birkwildes in der Lüneburger Heide gelegen ist, der

muss bereit sein, individuell auf die Tierart und den speziellen Lebensraum abgestimmte Managementpläne zu akzeptieren, die natürlich auf Dauer anzulegen sind. Von daher ist der Ansatz der SPDFraktion, hier durch den Begriff „vorübergehend“ eine zeitliche Befristung festzuschreiben, nicht zielführend.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Und nicht sachgerecht!)

Meine Damen und Herren, haben wir Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, in das Organ des Jagdbeirats, in dem auch ein Vertreter des Naturschutzes Stimmrecht hat! Darüber hinaus hat die oberste Jagdbehörde im Rahmen der Dienstaufsicht die Möglichkeit, einem theoretisch denkbaren Wildwuchs von Ausnahmeregelungen Einhalt zu gebieten. Denn eines, meine Damen und Herren, steht völlig außer Frage: Es wird bei Einzelfallentscheidungen bleiben, da mit diesem Gesetzentwurf nicht nationales Naturschutzrecht, das Tierschutzgesetz sowie nationale und internationale Schutzbestimmungen außer Kraft gesetzt werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Drittens. Mit dem Gesetzentwurf wird die Regelung über Wattenjagdbezirke vereinfacht. Bisher vorgesehene Verordnungsermächtigungen wurden mangels Erforderlichkeit gestrichen. Die Wattenjagd und erforderliche Einschränkungen ergeben sich aus dem Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“.

Viertens. Das Verbot des Fütterns und Kirrens von Wild mit proteinhaltigen Erzeugnissen oder Fetten, gewonnen aus Schlachtabfällen von Warmblütern sowie Fischmehl - Hintergrund hier: die BSE-Problematik -, war bisher über das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geregelt. Die jetzige Zuordnung zum Jagdgesetz ist konsequent und folgerichtig.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Noch eine Anmerkung zur Klarstellung: Im Vorfeld der heutigen Debatte hat es Irritationen in Bezug auf die Schon- und Jagdzeiten der Gänsearten Bläss-, Saat- und Ringelgans gegeben. Im derzeit gültigen Bundesjagdrecht ist für diese Gänse eine Jagdzeit festgelegt. Davon ist in Niedersachsen

allerdings - per Verordnung - kein Gebrauch gemacht worden. Der heute zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf sieht hier keine Änderung vor.

Zum Abschluss, meine Damen und Herren, noch ein besonderer Appell an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. An dieser Stelle gibt es selten Lob für eine Vorgängerregierung. Das Niedersächsische Landesjagdgesetz wurde 2001 unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums und des damaligen Landwirtschaftsministers Bartels grundlegend novelliert. Diese Novelle hat nach meiner Einschätzung zu großer Zustimmung und Zufriedenheit in weiten Teilen der niedersächsischen Jägerschaft geführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, setzen Sie Ihre erlangte Anerkennung nicht durch ein Beharren auf dem Begriff „vorübergehend“ aufs Spiel! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der nächste Redner ist Herr Meyer von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Schwarz hat vorhin darauf hingewiesen, dass es zum Thema Schule 30 Beratungen gegeben hat. Wir mussten leider feststellen, dass die Mehrheitsfraktionen beratungsresistent waren und irgendwie nichts dazugelernt haben. Das hat sich auch in der heutigen Debatte sehr deutlich gezeigt.

(Zuruf von der CDU: Von Ihnen nichts lernen können! Das ist der Unter- schied!)

Der Gesetzentwurf, den wir jetzt besprechen, ist nur zweimal im Ausschuss beraten worden und wird heute zum ersten Mal im Plenum beraten. Ich will ganz kurz auf den wesentlichen Punkt eingehen. Herr Kollege Damman-Tamke hat darauf hingewiesen.

Damit es nicht ganz untergeht, muss ich vorab aber noch eines bemerken: Im Juli erreichte der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften den Landtag. Für Änderungen beim Waldrecht hat es bis heute

erfreulicherweise nicht gereicht. Im Entwurf sind einige unglaubliche Ansätze versteckt, die Sie der Öffentlichkeit vor der Wahl offenbar lieber nicht präsentieren wollten. Ab Februar spielt das ja keine Rolle mehr; dann werden wir das eh anders machen.

(Zuruf von der CDU: Kommen wir jetzt mal zum Jagdrecht!)

Von diesem großen Entwurf ist also nur das Jagdgesetz übrig geblieben. Ich will jetzt nicht mehr auf den Zusammenhang eingehen. Das hat Herr Kollege Damman-Tamke gemacht.

Man muss sich aber doch einmal ausrechnen und überlegen, was es bedeuten kann, wenn man so verfährt, wie hier verfahren wird. Die Länder können jetzt selbstständig jagdliche Regelungen treffen. Hier wird davon Gebrauch gemacht. Rein rechtlich ist das auch völlig in Ordnung. Was bedeutet es aber, wenn das 16 Bundesländer machen und wir am Ende 16 verschiedene Jagdgesetze haben? - Das kann dann bedeuten, dass 16 verschiedene Rechte auseinanderlaufen. Es kommt noch etwas hinzu: Wir haben die untere Naturschutzbehörde. Darauf ist hingewiesen worden. In Niedersachsen gibt es 38 und in der Bundesrepublik insgesamt 313 Landkreise. Wenn alle so verfahren würden wie wir, dann hätten wir künftig 313 verschiedene Regelungen mit verschiedenen Schon- und Jagdzeiten.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das ist doch Quatsch, Herr Kollege!)

- Doch, genau darauf würde es hinauslaufen. - Ich glaube nicht, dass das wirklich wünschenswert ist. Ich glaube auch nicht, dass das im Interesse der Jägerinnen und Jäger ist.