Der Gesetzentwurf ist im Rahmen der Verbandsanhörung überwiegend unterstützt und begrüßt worden. Sollten wir jemanden bei der Anhörung vergessen haben, bitte ich hier recht herzlich um Entschuldigung. - Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Das war ja ganz hervorragend, nicht einmal die Redezeit ist ausgeschöpft worden.
Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 3. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Planfeststellung zur Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/4140 - b) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Planfeststellung für Hochspannungsleitungen in der Erde (Niedersächsisches Erdkabelgesetz) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/4150 c) Entwurf eines Gesetzes über die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4160 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drs. 15/4256 Schriftlicher Bericht Drs. 15/4324
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: a) Ziele der Landesraumordnung einhalten Erdkabel im Höchstspannungsbereich erproben! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2531 b) Erdkabel statt Hochspannungsfreileitungen - Bedenken der Bevölkerung Rechnung tragen! - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3717 - c) Belastungen von Mensch und Natur minimieren - Hochspannungsleitungen unterirdisch verlegen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3719 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/4175
Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu Tagesordnungspunkt 8 lautet zu b) auf unveränderte Annahme sowie zu a) und c) auf Ablehnung. Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Tagesordnungspunkt 9 lautet zu allen drei Anträgen auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Planfeststellung für Hochspannungsleitungen in der Erde beabsichtige die Niedersächsische Landesregierung, den notwendigen Netzausbau mit den Bürgern und nicht gegen sie voranzubringen, erklärte der Niedersächsische Ministerpräsident in einer Pressemitteilung am 12. Oktober 2007.
Diese öffentlich erklärte Absicht ist von der SPDFraktion ausdrücklich begrüßt worden, bedeutete sie doch eine Kehrtwende zu dem bisherigen Verhalten der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Seit dem 24. Februar 2005 - an diesem Tag wurde erstmals das Thema des Netzausbaus in Form von Freileitung oder Erdverkabelung im Niedersächsischen Landtag beraten - mussten wir erleben, dass die Vertreter von CDU und FDP vor allem in den betroffenen Regionen zwar sehr viel Verständnis für die Bedenken und Sorgen der dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern bekundeten, darüber hinaus aber lediglich die Verantwortung des Bundes anmahnten. Über das eigene Stimmverhalten im Bundesrat im Jahre 2005 wurde wohlweislich geschwiegen. Seinerzeit sind unter anderem mit den Stimmen Niedersachsens die ersten Ansätze einer bundesrechtlichen Regelung für eine Erdverkabelung im Bereich der Höchstspannungsleitungen zum Scheitern gebracht worden.
Es ist der intensiven und beharrlichen Arbeit aller Bürgerinitiativen in Niedersachsen zu verdanken, dass jetzt auch die eigenen landespolitischen Handlungsspielräume geprüft und erarbeitet worden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat in der Landtagssitzung am 19. Oktober 2007 darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen mit dem Ziel, eine landesrechtliche Grundlage für eine Erdverkabelung in Niedersachsen zu schaffen, in die richtige Rich
tung geht. Wir hatten Ihnen angeboten, mit Ihnen an allen vorliegenden Gesetzentwürfen zu diesem Thema weiterzuarbeiten, um die aus unserer Sicht noch bestehenden Rechtsunsicherheiten und Vorbehalte auszuräumen. Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der vom Ministerpräsidenten öffentlich geäußerte Wunsch, das Landesgesetz zur Erdverkabelung einvernehmlich, fraktionsübergreifend, zu verabschieden, tatsächlich wohl nur für die Öffentlichkeit bestimmt war.
Während der Behandlung der vorliegenden Gesetzentwürfe in den Ausschüssen mussten wir nämlich feststellen, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen an einer echten Beratung nicht interessiert waren.
Es gab keinerlei Bereitschaft, sich mit den Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu beschäftigen.
Alle konkreten Hinweise und Vorschläge aus der öffentlichen Anhörung, die erst nach massivem öffentlichen Druck stattfinden konnte - die Einbeziehung der Bürgerinitiativen erfolgte erst auf Druck der SPD-Fraktion -, wurden von Ihnen ignoriert. Das Landesgesetz zur Erdverkabelung sollte mehr Rechtssicherheit bringen und damit zu der notwendigen Beschleunigung des Netzausbaus beitragen, so der Ministerpräsident bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Unter diesen Vorgaben ist der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu überprüfen.
(Anneliese Zachow [CDU]: Er wird Ih- nen dann mit Sicherheit sagen, dass Sie keine Anträge gestellt haben!)
Die SPD-Fraktion hat bereits bei der ersten Beratung im Oktober 2007 darauf hingewiesen, dass es bei einer Festschreibung der Mindestabstände in der Regelung zur Landesraumordnung eine zeitliche Parallelität der Verordnung und des Gesetzes geben muss, um mögliche rechtliche Probleme auszuschließen. Dieser Vorschlag wurde ebenso ignoriert wie die Anregung der kommunalen Spitzenverbände, die Mindestabstandsregelung unmittelbar in das Erdkabelgesetz aufzunehmen. Für die Trasse Ganderkesee - St. Hülfe haben die Vertreter der Bürgerinitiativen zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht korrekt ist, diese Trasse bereits als Vorrangtrasse im Landes-Raumordnungsprogramm abzusichern, wenn die verbindlichen Vorgaben des Erdkabelgesetzes - Abstandsregelungen, Regelungen zu Landschaftsschutzgebieten möglicherweise eine ganz andere Trassenführung zur Folge haben werden. Auch dieser Hinweis blieb unbeachtet.
Von allen regional betroffenen Anzuhörenden ist der Hinweis gekommen, dass der Begriff der Wirtschaftlichkeit der Konkretisierung bedarf. Die Erfahrungen der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, wie unverzichtbar eine solche Klarstellung ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion um das Gutachten von ForWind. Auch in diesem Fall gab es keine Bereitschaft der Regierungsfraktionen, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen. In den Anhörungen ist deutlich geworden, welche Gründe dafür sprechen, neben dem jeweiligen Netzbetreiber auch den betroffenen Kommunen das Antragsrecht für die Planfeststellung einzuräumen. Das entspricht im Übrigen auch der Planungshoheit der Kommunen. Auch dieser Vorschlag wurde nicht einmal erörtert.
Der Übertragungsnetzbetreiber hat immer wieder erklärt, er habe keine Präferenz des Leitungsausbaus. Es gehe ihm lediglich um Rechtssicherheit. Tatsächlich konnten wir schon in den letzten Jahren, besonders aber auch in der Anhörung im Niedersächsischen Landtag und bei der vom Ministerpräsidenten in Berlin initiierten Veranstaltung feststellen, dass der Netzbetreiber immer neue, zum Teil sich widersprechende Argumente gegen eine
Erdverkabelung aus dem Hut zauberte und damit selbst deutlich machte, was von seiner eigenen Aussage zu halten ist. Das gipfelte zum Schluss in der Behauptung, Durchleitungsverluste seien bei Freileitungen ebenso gering wie bei einer Erdverkabelung.
Mehr als betroffen gemacht hat uns in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass vom Niedersächsischen Umweltministerium als Antwort auf eine Petition zu diesem Thema diese Aussage des Netzbetreibers quasi als Fakt übernommen wurde. Damit hat sich das Umweltministerium ohne eine nähere Prüfung auf die Seite des Netzbetreibers geschlagen und die Aussagen des eigenen Ministerpräsidenten in seinen Pressemitteilungen in Zweifel gezogen.
Mit diesen wenigen angeführten Beispielen, die sich durchaus erweitern ließen, ist deutlich geworden, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu viele Fragen rechtlich offen und ungeklärt geblieben sind. Das vom Ministerpräsidenten selbst gesetzte Ziel, mit diesem Gesetz zu mehr Akzeptanz bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für den Leitungsausbau zu kommen und damit zu einer Beschleunigung der Verfahren beizutragen, wird mit dem vorliegenden Entwurf verfehlt. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nicht zustimmen können. Wir bedauern es sehr, dass eine einvernehmliche rechtssichere gesetzliche Lösung, die ohne Zeitdruck hätte erarbeitet werden können, von Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, offensichtlich nicht gewollt war.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere durch die stürmische Entwicklung der Windkraft, und durch zu erwartende
Investitionen im Bereich des Neubaus von modernen und effizienteren konventionellen Großkraftwerken an der niedersächsischen Küste entstehen Kapazitätsengpässe im Übertragungsnetz. Der erzeugte Strom kann in Norddeutschland nicht verbraucht werden. Er muss daher zu den Verbrauchsstandorten in Süd- und Westdeutschland weitergeleitet werden. Für ein leistungsfähiges europäisches Verbundnetz wird der Ausbau bestimmter Abschnitte des Übertragungsnetzes notwendig. Nach der dena-Studie aus dem Jahr 2006 müssen 850 km Stromleitungen der 380-kVHöchstspannungsebene in Deutschland bis zum Jahr 2015 neu errichtet werden. Im Rahmen dessen ist in Niedersachsen der Neubau von 400 km Höchstspannungsleitungen erforderlich. Ohne den Netzausbau und den Ausbau der erneuerbaren Energien wird Deutschland seine klimapolitischen Ziele und das Ziel einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und sicheren Energieversorgung nicht erreichen.