Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nunmehr zum Sozialhaushalt 2008. Wir haben in den vergangenen Jahren erfolgreich neue Schwerpunkte gesetzt, und wir haben die Schwerpunkte so gesetzt, dass die Mittel, die wir zur Verfügung haben, auch bei den Menschen, die diese Hilfe benötigen, direkt ankommen. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen.
Für die Leistungen für Menschen mit Behinderung stehen 2008 mit rund 1,39 Milliarden Euro 200 Millionen Euro mehr als zu Beginn der Legislaturperiode 2003 zur Verfügung. Es ist sehr erfreulich, dass die Einrichtungsträger hohen Wert auf qualitativ hochwertige Standards der Angebote in ihren Einrichtungen legen. Auch wenn pro Jahr ca. 1 200 bis 1 300 Leistungsberechtigte neu hinzukommen werden, allein dafür wendet das Land 2008 35 Millionen Euro zusätzlich auf.
Ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben ist das erst kürzlich verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz. Es ist ein gutes Gesetz.
Ganz wichtig ist dabei, wie wir uns selbst aktiv zu behinderten Menschen stellen, dass wir selbst sagen, jeder Mensch hat unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir müssen jedem Menschen im Rahmen seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten die Hilfe geben, die ihn fördert. Ich nenne hier beispielsweise das Persönliche Budget, das wir auch gemeinsam mit den Verbänden der Behindertenpolitik zum persönlichen Budget für Arbeit weiterentwickeln wollen.
Im Bereich Pflege werden wir weiter an unserer Zielsetzung festhalten, die häusliche Versorgung zu stärken. Wir haben niedrigschwellige Angebote aufgebaut. Wir wollen gerade im ambulanten Bereich sehr viel tun, damit eine Entlastung für Angehörige eintritt. Denn wenn sie einen altersdemen
ten Menschen zu Hause pflegen, ist es besonders wichtig, dass sie stunden- oder tageweise flexibel entlastet werden können. In diesem Bereich hat es keine Kürzungen gegeben, auch wenn Sie es noch so oft behaupten, Herr Schwarz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bereich Städtebauförderung ist ein zentrales Förderinstrument in Niedersachsen: 50 Millionen Euro im Bund-Länder-Programm, 38 Millionen Euro für den Investitionspakt, 97 Millionen Euro EFRE-Mittel.
Zusätzlich zum Investitionspakt werden wir bei der energetischen Gebäudesanierung mit 10 Millionen Euro und 39,9 Millionen Euro Wohnraumförderung Akzente setzen. Ich meine, dass hiermit ein Meilenstein für bessere Investitionen in den Kommunen erreicht werden kann.
Ältere Menschen wollen gern in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie wollen zu Hause wohnen. Dabei werden wir sie durch das Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter begleiten. Ältere Menschen brauchen erforderliche Hilfen vor Ort
schnell, kompetent, unbürokratisch, flexibel und vor allen Dingen auch liebevoll. Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Deswegen werden wir in Niedersachsen schrittweise Servicebüros für Senioren aufbauen.
Es wurde schon gesagt, dass es uns unendlich wichtig ist, dass Menschen bis zu ihren letzten Stunden in Würde leben können, dass Schwerstkranke nicht alleingelassen werden. Deswegen haben wir die Mittel zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung und der Hospizarbeit
nochmals erhöht. Es ist mir besonders wichtig, dass wir hiermit eine Antwort auf Dignitate geben. Wir wollen nicht nur sagen, dass wir die Sterbehilfe ablehnen, sondern wir wollen den verzweifelten Menschen Antworten darauf geben, wie sie ihr Leben in liebevoller Umgebung noch lebenswert gestalten können.
Ich bin stolz darauf, dass wir in den vergangenen Jahren 480 Millionen Euro im Krankenhausbereich ausgeben konnten und in den nächsten Jahren weitere 360 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Das ist eine aktive Sozialpolitik, die wir in den nächsten Jahren konsequent fortsetzen werden. - Danke schön.
Tagesordnungspunkt 21: Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) bei dem
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, zu diesem Punkt keine Beratung vorzusehen. Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung kann
- wenn kein anwesendes Mitglied des Landtags widerspricht - an die Stelle einer Wahl mit Stimmzetteln eine Wahl durch Handzeichen treten. - Ich höre keinen Widerspruch. Deswegen kommen wir jetzt zur Wahl.
Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 15/4279 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Einzige (abschließende) Beratung: Antworten der Landesregierung auf Beschlüsse des Landtages zu den Haushaltsrechnungen für die Haushaltsjahre 2000 bis 2004 - Drs. 14/3982, 15/1400, 15/2328, 15/3282 - Beschlussempfehlung des Aus
Die Beschlussempfehlung lautet: Die Landesregierung wird gebeten, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag zu den dort genannten Zeitpunkten zu berichten.
Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, dass auch über diesen Punkt ohne Beratung abgestimmt wird. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch und lasse gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Veräußerung der Hofstelle und Teilflächen - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/4245 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/4301 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4341
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass ohne Beratung über diesen Punkt abgestimmt wird. Im Rahmen der Umverteilung von Redezeiten hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, doch Beratungszeit in Anspruch nehmen zu wollen. Angesichts des nun vorliegenden Änderungsantrages frage ich, ob auch in den anderen Fraktionen der Wunsch nach Redezeit besteht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen wurde der Eindruck erweckt, als sei die Drucksache 15/4245 innerhalb der Landesregierung bezüglich einer ausgewogenen denkmalschutzrechtlichen
Darstellung abgestimmt worden. Ich verweise hier kurz auf die Begründung unseres Änderungsantrags, welche im Detail die Verfahren bei der Veräußerung von landeseigenen Denkmalen - so auch die Domäne Liebenburg - beschreibt.
Die Hofstelle der Domäne Liebenburg ist laut Auskunft der Außenstelle Braunschweig auf der von der Landesregierung aufgestellten Liste der landeseigenen denkmalgeschützten Gebäude in die Kategorie 1 eingestuft worden. Das heißt, es handelt sich um ein Denkmal, das nicht veräußert werden soll, weil es von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Land ist. Herr Rolfes hat mich darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Erkenntnis hat, dass es Kategorie 2 ist.
An dieser Stelle möchte ich aber klarstellen, dass wir nichts gegen den Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen, also der Ackerflächen und des Grünlandes, haben. So ist es auch in unserem Änderungsantrag dargestellt. Der Verkauf an die Pächter, deren Familien diese Pacht seit hundert Jahren betreiben, ist eine gute Lösung.
Für uns ist es aber wichtig, dass die kulturhistorischen Gebäude mit Rücksicht auf die kulturellen Werte in der Verantwortung und im Besitz des Landes bleiben. Daher beantragen wir die Rücküberweisung des Antrags der Landesregierung an den Ausschuss, um eine angemessene Beratung unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz vorzunehmen, das in dieses Verfahren eingebunden werden muss. Wir bitten Sie, unseren Änderungsantrag dann mitzuberaten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.