Für uns ist es aber wichtig, dass die kulturhistorischen Gebäude mit Rücksicht auf die kulturellen Werte in der Verantwortung und im Besitz des Landes bleiben. Daher beantragen wir die Rücküberweisung des Antrags der Landesregierung an den Ausschuss, um eine angemessene Beratung unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz vorzunehmen, das in dieses Verfahren eingebunden werden muss. Wir bitten Sie, unseren Änderungsantrag dann mitzuberaten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht hier um den Verkauf der Domäne Liebenburg. Es geht aber nicht um die Entlassung der Domäne Liebenburg aus dem Denkmalschutz. Sie steht weiterhin unter Denkmalschutz.
Das Land Niedersachsen kann sehr froh sein, dass wir ein verantwortliches Ehepaar gefunden haben - die Familie bewirtschaftet diese Domäne schon seit Generationen -, das die Domäne nun übernimmt. Ich bin mir ganz sicher, dass diese Familie, die in diesem Denkmal lebt, die Anforderungen des Denkmalschutzes weiterhin hervorragend zum Ausdruck bringen und umsetzen wird.
Ich glaube nicht, dass wir eine Rücküberweisung an den Ausschuss benötigen. An diesem Punkt sieht man ein bisschen den Unterschied zwischen den Grünen und uns. Wir glauben an die Menschen in Niedersachsen. Wir glauben daran, dass sie Denkmalschutz umsetzen können. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Erfindung der Landtagsfraktion der Grünen. Schön wäre es. Die Landesregierung hat sich selbst als Aufgabe und Ziel gesetzt, das kulturhistorische Erbe weiterzuführen. In Niedersachsen sind 132 Baudenkmale in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und mit dem Landesamt für Denkmalpflege als unveräußerlich katalogisiert worden, weil sie einen hohen Aufwand mit sich bringen. Deshalb hat die Landesregierung diese Domäne bisher im Landesbesitz belassen.
Allein in das Brauhaus dieser Domäne sind 2 Millionen Euro geflossen. Das kann ein privater Träger nicht finanzieren. Es ist für diese kulturhistorischen Gebäude wichtig, dass sie im Landesbesitz bleiben, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Erhaltung eines Denkmals steht nach unserer Auffassung nicht die Eigentümerfrage, sondern der Erhalt des Denkmals im Vordergrund.
In diesem Zusammenhang kann ich auf die Antwort der Landesregierung zur Roten Mappe des Niedersächsischen Heimatbundes in diesem Jahr verweisen. Der Heimatbund hatte darin die Veräußerung von Liegenschaften des Landes mit Denkmaleigenschaften aufgegriffen.
In der Antwort der Landesregierung heißt es u. a.: „Bei der gegenwärtigen Haushaltslage muss das Land bei der Unterhaltung der landeseigenen
Grundstücke sein besonderes Augenmerk auf die für die Aufgabenerfüllung zwingend erforderlichen Grundstücke richten.“ Die Gebäude in Liebenburg gehören eben nicht dazu, weil sie im Moment auch privat genutzt werden; sie sind ja verpachtet. In Liebenburg soll deshalb eine landwirtschaftliche Pächterfamilie Eigentümerin einer historischen
Hofanlage werden, die in fünfter Pächtergeneration ihr Engagement für Denkmalschutz landeseigener Gebäude unter Beweis gestellt hat.
Hiervon zeugt u. a. der heute sehr gute Zustand der Gebäude. Dieser Zustand kann im Wesentlichen nur über eine landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Pächterfamilie diese weiterhin landwirtschaftlich nutzt.
Es ist auch zu beachten, dass Erwerber landeseigener denkmalgeschützter Liegenschaften nach den §§ 7 und 9 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes verpflichtet sind, für die Liegenschaften eine Nutzung anzustreben, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet. Das tun wir mit dem Verkauf. Hierbei ist es natürlich auch möglich, eine EU-Kofinanzierung zu erhalten. Selbstverständlich werden wir die Pächterfamilie auch in Zukunft nicht
Sie waren auf das Brauhaus eingegangen. Gerade dabei hat die Pächterfamilie bewiesen, dass sie im Zusammenhang mit den dörflichen Vereinen - in diesem Fall ein Schützenverein - die Nutzung ermöglicht. Das soll auch in Zukunft so sein, weil die Pächterfamilie eine enge Bindung zu diesem Verein hat.
Deshalb bitte ich, der Veräußerung der Hofstelle der Domäne Liebenburg zuzustimmen, wie wir es auch schon in anderen Bereichen gemacht haben. Im Übrigen ist das Denkmal nicht der Kategorie 1, sondern der Kategorie 2 zugeordnet, sodass auch die entsprechende Bemerkung, es sei nicht veräußerbar, nicht zutrifft.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint ja so zu sein, dass es Vorstellungen gibt, Denkmalschutz sei nur dann gewährleistet, wenn sich das Denkmal im staatlichen oder kommunalen Besitz befindet. Diese Auffassung teilen wir nicht, weil Denkmalschutz eine Aufgabe für alle ist.
Das Land und die Kommunen helfen häufig auch durch Zuschüsse, um solche Denkmale entsprechend zu unterhalten. Eine Zurücküberweisung in den Ausschuss würde nicht dazu führen, dass man von dem Verkauf Abstand nimmt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Verhandlungen schon seit einigen Jahren laufen und dass man sich jetzt auch in der Frage des Preises mit dem Pächter einig geworden ist. Der Pächter kann sich vorstellen, diesen Preis aufzubringen. Herr Möllring hat ja zu Recht darauf hingewiesen, dass die Hofstelle schon seit mehreren Generationen von dieser Familie genutzt und anscheinend so erhalten wird, dass sie nach wie vor vorzeigbar ist. Auch die örtliche Kommune ist mit dem Preis einverstanden. Auch die örtliche Gemeinschaft, ver
Von daher meinen wir, dass die Veräußerung heute beschlossen werden sollte; denn wenn wir den Antrag in den Ausschuss zurücküberweisen, würde das dazu führen, dass die Hofstelle erst in der nächsten Legislaturperiode verkauft werden kann. Von daher lehnen wir den Antrag der Grünen ab. Danke.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zum Verfahren beantragt, den Beratungsgegenstand an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zurückzuüberweisen. Wenn die Mehrheit des Hauses diesem Verfahrensantrag folgt, wird sich der Ausschuss noch einmal mit dem Antrag befassen. Wenn sich die Mehrheit gegen die Rücküberweisung ausspricht, stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.
Ich frage also, wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zurücküberwiesen wird. Ich bitte um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit.
Grünen entfernt sich inhaltlich am weitesten vom Ursprungsantrag. Über den Änderungsantrag ist daher zuerst abzustimmen. Bei seiner Ablehnung wäre dann über die Beschlussempfehlung abzustimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 24: Einzige (abschließende) Beratung: Übertragung von Immobilien der ehemaligen Fachhochschule Nordostniedersachsen (vordem Staatsbauschule) ohne Ausgleichsbetrag an die Stadt Buxtehude im Rahmen des Hochschuloptimierungskonzepts Antrag der Landesregierung
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist so beschlossen.