Filiz Polat

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Busemann, ich erhoffe mir eine konkretere Antwort auf meine Frage. Sie haben vor der Presse und auch jetzt vor dem Landtag mehrfach betont, dass die Datenbasis für die Erstellung eines Vorberichts noch zu dünn sei. Deshalb möchte ich von Ihnen konkret wissen: Wie viel Prozent der insgesamt 248 Gymnasien sind inspiziert worden? Und wie hoch ist der Prozentanteil der Schulen, die in den Vorbericht eingeflossen sind? - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir haben zu dieser Petition Berücksichtigung beantragt. Ich weiß, dass nicht nur unsere Fraktion und die SPD-Fraktion sich sehr stark für diesen Fall eingesetzt haben. Die Petition liegt uns seit über einem Jahr vor. Im Petitionsausschuss wurde hinter den Kulissen für das Anliegen der Petenten gekämpft. Das weiß ich auch von einigen Kolleginnen aus der CDU-Fraktion und insbesondere aus der FDP-Fraktion. Das Anliegen wurde dort sehr ernst genommen. Leider muss ich feststellen, dass es trotzdem bei den strittigen Eingaben gelandet ist.
Worum geht es? - Herr Bachmann hat es ausgeführt: Die Petenten begehren die Einbürgerung unter Beibehaltung der israelischen Staatsangehörigkeit. Ich will nicht wiederholen, was Herr Bachmann gesagt hat. Ich will nur feststellen: Angesichts seiner sehr erfolgreichen Dozententätigkeit an der Universität Oldenburg und insbesondere seines Engagements als Mitglied der Ausländerkommission dieses Landtags kann doch selbst die CDU-Fraktion keinen Zweifel an seiner Integrationsleistung haben.
Meine Damen und Herren, auch ich will noch einmal festhalten: Nach § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann die Einbürgerung im Ausnahmefall auch unter Hinnahme einer Mehrstaatlichkeit erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass ansonsten erhebliche Nachteile entstünden. Das ist das Anliegen des Petenten. Er hat dokumentiert - bestätigt durch viele Institutionen, Behörden und Organisationen -, dass ihm oder seiner Frau im Falle der Entlassung aus der israelischen Staatsangehörigkeit wegen seiner bzw. ihrer palästinensischen Volkszugehörigkeit die Einreise nach Israel ohne Angabe von Gründen verweigert werden könnte. Es ist daher anzunehmen - das hat auch
im Petitionsausschuss niemand bestritten -, dass der Petent oder seine Frau nach dem Verlust seiner bzw. ihrer Staatsangehörigkeit an der Grenze zu Israel abgewiesen würde. Das hat auch die Deutsche Botschaft in Tel Aviv bestätigt. Aus unserer Sicht sind damit die erheblichen Nachteile nachgewiesen worden. Beide Fallkonstellationen konnten durch das Innenministerium auch nicht ausgeschlossen werden.
Herr Bachmann hat auf die Stadt Göttingen verwiesen. Ich möchte aus dem Schreiben der Stadt Göttingen zitieren:
„Im Hinblick auf diese Einschätzung“
- dass eine Anreise verweigert werden kann
„hätte die Stadt Göttingen (Auslän- derbehörde) von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abgesehen. Da das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen den Sachverhalt rechtlich anders einschätzt, bin ich gehalten, Ihren Einbürgerungsantrag abzulehnen.“
Auch die Stadt Göttingen sieht die Gefahr, dass der Petent an der Grenze zu Israel abgewiesen würde. Wir sehen diese Gefahr ebenso.
Ich möchte insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die sich hier für den Petenten eingesetzt haben, bitten, Farbe zu bekennen. Ich bitte auch Sie, Herr Rösler, als Fraktionsvorsitzender der FDP, Farbe zu bekennen. Es ist sehr schade, dass Sie keine Redezeit dafür eingeplant haben.
Ich bitte Sie, gemeinsam mit uns zuzustimmen. Wir sollten dieser vorbildlichen Integrationsleistung
eine bedingungslose Einbürgerung folgen lassen. Damit würden wir Zukunftsfähigkeit demonstrieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte noch einmal nachhaken. Ist es richtig, dass unter Ihrer Regierungszeit eine
schwangere Frau mit zwei kleinen Kindern in den Kongo abgeschoben worden ist und dass danach sowohl die Frau als auch das Neugeborene verstorben sind?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen wurde der Eindruck erweckt, als sei die Drucksache 15/4245 innerhalb der Landesregierung bezüglich einer ausgewogenen denkmalschutzrechtlichen
Darstellung abgestimmt worden. Ich verweise hier kurz auf die Begründung unseres Änderungsantrags, welche im Detail die Verfahren bei der Veräußerung von landeseigenen Denkmalen - so auch die Domäne Liebenburg - beschreibt.
Die Hofstelle der Domäne Liebenburg ist laut Auskunft der Außenstelle Braunschweig auf der von der Landesregierung aufgestellten Liste der landeseigenen denkmalgeschützten Gebäude in die Kategorie 1 eingestuft worden. Das heißt, es handelt sich um ein Denkmal, das nicht veräußert werden soll, weil es von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Land ist. Herr Rolfes hat mich darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Erkenntnis hat, dass es Kategorie 2 ist.
An dieser Stelle möchte ich aber klarstellen, dass wir nichts gegen den Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen, also der Ackerflächen und des Grünlandes, haben. So ist es auch in unserem Änderungsantrag dargestellt. Der Verkauf an die Pächter, deren Familien diese Pacht seit hundert Jahren betreiben, ist eine gute Lösung.
Für uns ist es aber wichtig, dass die kulturhistorischen Gebäude mit Rücksicht auf die kulturellen Werte in der Verantwortung und im Besitz des Landes bleiben. Daher beantragen wir die Rücküberweisung des Antrags der Landesregierung an den Ausschuss, um eine angemessene Beratung unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz vorzunehmen, das in dieses Verfahren eingebunden werden muss. Wir bitten Sie, unseren Änderungsantrag dann mitzuberaten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Erfindung der Landtagsfraktion der Grünen. Schön wäre es. Die Landesregierung hat sich selbst als Aufgabe und Ziel gesetzt, das kulturhistorische Erbe weiterzuführen. In Niedersachsen sind 132 Baudenkmale in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und mit dem Landesamt für Denkmalpflege als unveräußerlich katalogisiert worden, weil sie einen hohen Aufwand mit sich bringen. Deshalb hat die Landesregierung diese Domäne bisher im Landesbesitz belassen.
Allein in das Brauhaus dieser Domäne sind 2 Millionen Euro geflossen. Das kann ein privater Träger nicht finanzieren. Es ist für diese kulturhistorischen Gebäude wichtig, dass sie im Landesbesitz bleiben, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat in keinem anderen Politikfeld so versagt wie in der Flüchtlingspolitik.
Das hat der Rücktritt zweier Mitglieder der Härtefallkommission eindrücklich bestätigt. Seit Antritt dieser Landesregierung müssen wir Grüne immer wieder dagegenhalten, um für mehr Flüchtlingsrechte, für mehr Respekt vor der Lebenssituation der Flüchtlinge und einfach für mehr Menschlichkeit zu kämpfen. Meine Damen und Herren von
CDU und FDP, ich fordere von Ihnen ein Bekenntnis: Wollen Sie den abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern - es geht um die abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber - in Härtefällen eine Perspektive bieten: ja oder nein?
Ich weiß, viele couragierte Bürgerinnen und Bürger haben Ihnen, Herr Minister Schünemann, das Leben zu Recht schwer gemacht. Darauf sind wir wahrlich stolz. Aber nicht nur von dieser Seite haben Sie Druck bekommen, nein, auch in Ihren eigenen Reihen kann man Ihre Politik nicht mehr mit ansehen.
Meine Damen und Herren, die Härtefallkommission hat der Innenminister wider Willen eingerichtet. Das wissen wir. Entsprechend sieht die Verordnung dazu auch aus. Herr Schünemann, Sie haben mit dieser Verordnung eines bewiesen: Den Sinn einer Härtefallkommission, eine Entscheidung nach humanitären Gesichtspunkten dort herbeizuführen, wo die übrigen Institutionen und Verfahren der besonderen Härte eines Falles nicht gerecht werden konnten, haben Sie noch nicht verstanden.
Sie schließen, Ihrer unbegründeten und diffusen Angst vor Zuwanderung in die Sozialsysteme folgend, sozial Schwache vom Zugang zur Härtefallkommission aus. Sie lassen Kinder für ihre Eltern haften, und Sie schreiben - das wurde in dieser Woche auch von Herrn Schmalstieg als Kommissionsmitglied ausdrücklich kritisiert - eine Dreiviertelmehrheit für eine Anerkennung als Härtefall vor. Das ist mehr, als man für eine Verfassungsänderung braucht.
Sie schließen die Fälle, bei denen schon ein Abschiebetermin feststeht oder bereits Abschiebehaft angeordnet wurde, von der Behandlung in der Kommission aus. Diese Kriterien sprechen aber nicht gegen einen Härtefall, und sie sollten auch nicht gegen einen Härtefall sprechen. Das sollten Sie doch aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt haben.
Ich sage es noch einmal ganz deutlich. Das Härtefallverfahren soll - ich zitiere § 23 a des Aufenthaltsgesetzes
„abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltser
laubnis“
herbeiführen, wenn
„dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet
rechtfertigen.“
Abweichend! Meine Damen und Herren, deshalb brauchen wir endlich eine Kommission, die humanitären Grundsätzen entspricht.
Nur damit können wir ihrem Zweck gerecht werden und ähnliche Anerkennungszahlen wie die anderen Bundesländer erreichen. Aus diesen Gründen schließen sich die Grünen der Kritik der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften und der Wohlfahrtsverbände an. Herr Famulla vom Paritätischen hat Recht, wenn er die Ausschlusskriterien als - ich zitiere - viel zu streng und rigoros bezeichnet und die unter allen Regelungen in den Bundesländern wohl einzige Sippenhaftregelung kritisiert.
Eine breite Front der Kritik, der auch Herr Flitta von der Arbeiterwohlfahrt und Superintendent Meyer aus Hameln angehören, erhebt sich gegen die Strangulierung der Kommission. Da ist angesichts der - Zitat Superintendent Meyer bundesweit
geringsten Fallzahl von einer - Zitat Flitta - Farce die Rede. Und was machen Sie, Herr Innenminister Schünemann? - Sie geben sich verwundert und verweisen auf das Bleiberecht, das ja ach so viele Fälle gelöst habe.
Dass aber auch dieses Instrument, Herr Schünemann, in seiner Entstehung aufs Schärfste bekämpft wurde und in seiner Anwendung ignoriert und sabotiert wird, muss hier noch einmal deutlich gesagt werden, um die Verhältnisse ins rechte Licht zu rücken.
Aber, meine Damen und Herren, der Gipfel der Kaltschnäuzigkeit kam von Ministeriumssprecher Engemann. Meine Damen und Herren, ich zitiere
hier aus der HAZ zum Rücktritt der Kommissionsmitglieder vom 1. November 2007:
„Sprecher Engemann: Es wird jemand nachrücken - und damit hat sich das.“
Damit hat sich das also, Herr Schünemann. So gehen Sie mit ehrenamtlichen Mitgliedern einer von der Landesregierung eingerichteten Kommission um. Es ist beschämend, wie wenig Ihnen dieses Engagement bedeutet. Ich wage nicht, die Zahl der Tage und Wochenenden abzuschätzen, die Mitglieder in ihre Kommissionsarbeit investieren. Ja, dieses Engagement ist Ihnen sogar ein Dorn im Auge. Dessen bin ich mir absolut sicher.
Herr Minister Schünemann, für Sie bedeutet die Härtefallkommission scheinbar: Härte zeigen! - Für uns und für die Mitglieder der Härtefallkommission ist diese als Instrument der humanitären Lösungen zu verstehen. Deshalb fordern wir Sie und die Damen und Herren von der CDU und der FDP mit unserem Antrag auf: Ändern Sie die Verordnung! Die Kommission braucht Luft zum Atmen. Das haben die Mitglieder eindeutig gesagt. Sie brauchen Luft zum Atmen, und ihre Mitglieder brauchen Raum zum Handeln. Stimmen Sie unserem Antrag zu, der die Kritik der Kommissionsmitglieder aufgreift, und brechen Sie das Korsett der Kommission auf, in dem die Menschlichkeit zu ersticken droht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Zum einen wundert es mich wirklich, Herr Biallas, dass Sie als innenpolitischer Sprecher so wenig Ahnung vom Zuwanderungsgesetz haben. 1999 - Frau Leuschner hat es noch einmal betont - hatten wir eine ganz andere Lage. Jetzt haben wir ein neues Zuwanderungsgesetz, in dem die Einrichtung einer Härtefallkommission mit den entsprechenden Rechten festgeschrieben wird.
Darum geht es, abweichend von den Erteilungsvoraussetzungen, Frau Lorberg.
Zu den Ausführungen von Herrn Innenminister Schünemann möchte ich erst einmal feststellen: Es ist wirklich zynisch und beschämend,
mit welcher Gleichgültigkeit Sie die Kritik der
Kommissionsmitglieder - -
Danke, Herr Präsident.
Danke. - Für mich ist es wirklich erschreckend, mit welcher Gleichgültigkeit Sie dort die Kritik abschmettern. Sowohl die Kirchen als auch der Paritätische Wohlfahrtsverband haben eindeutig und einstimmig festgehalten, dass die Arbeit dadurch erschwert wird.
Die Arbeit wird dadurch erschwert, dass eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist. Herr Schmalstieg als Kommissionsmitglied hat es auch noch einmal betont. Sobald ein Kommissionsmitglied erkrankt oder nicht anwesend ist
und auch kein stellvertretendes Mitglied da ist, ist eine Entscheidung über die Fälle nicht möglich.
Zum anderen - -
Zum Thema Abschiebehaft bzw. Abschiebung: Frau Korter hat hier den Fall Sarah Kameli angesprochen. Frau Kameli wäre von der Härtefallkommission gar nicht erst angenommen worden.
Ein Weiteres: Wir haben über Wochen interfraktionell für einen Fall gekämpft, weil die Ausländerbehörde - -
Wir haben über Wochen interfraktionell für einen Fall gekämpft, weil die Ausländerbehörde vom Eingang eines Härtefallantrags gewusst und dann einen Abschiebetermin verhängt hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Um das Bild zu vervollständigen, würde mich noch Folgendes interessieren: Gibt es gegen niedersächsische Gerichte Untätigkeitsklagen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse in einem Satz zusammen, warum wir die Einführung der Verpflichtung, Rauchmelder zu installieren, in der Landesbauordnung haben wollen: Brandsachverständige weisen zu Recht immer wieder darauf hin - Frau Groskurt hat es angeführt -, dass mit dem Einbau von Rauchmeldern Menschenleben gerettet werden können. Ich denke, da sind wir uns alle einig.
Sie haben die verschiedenen Erfahrungen mit der Rauchmelderpflicht angeführt. Ich will die internationalen Erfahrungen ergänzen. Auch internationale Erfahrungen belegen, dass gesetzliche Rauchmelderpflichten zu einer wesentlich weiteren Verbreitung von Rauchmeldern führen und dass jedes Jahr durch Rauchmelder eine große Anzahl von Toten und Verletzten vermieden werden konnte. Ein Beispiel dafür ist Großbritannien - dieses Beispiel habe ich auch schon in vorangegangenen Debatten erwähnt -: Seit 1992 besteht dort eine gesetzliche Regelung zum Einbau von Rauchmeldern. Die Zahl der Brandtoten sank um rund 40 %. Diese Zahl sollten wir als Vorbild nehmen.
Frau Peters, Sie sprachen von der Bauministerkonferenz. Sie hat 2002 eine entsprechende Verpflichtung abgelehnt. Dabei muss man aber beachten, dass trotzdem viele Bundesländer diese Verpflichtung eingeführt haben. Frau Groskurt sprach einige an. Ich ergänze diese Aufzählung um das Saarland und Hamburg. Auch dort wurde die Verantwortung erkannt, auch dort wurde die Landesbauordnung entsprechend geändert.
Danke, Frau Präsidentin. - Diese Änderungen erfolgten unter CDU- und FDP-geführten Regierungen und auch unter Sozialdemokraten.
Die entsprechenden Zahlen für Deutschland sind noch relativ niedrig, weil in ganz Deutschland noch keine Rauchmelderpflicht eingeführt ist. Der Anteil der privaten Haushalte, die mit solchen Rauchmeldern ausgestattet sind, liegt noch weit unter 10 %. Da ist Ostfriesland eine Ausnahme.
In Niedersachsen waren im Jahr 2006 - die aktuelle Zahl - 26 Brandtote zu verzeichnen. Die Fraktion der Grünen hat schon die erste Initiative zur Verankerung der Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung unterstützt, auch wenn die Landesregierung mehrmals betont hat - zuletzt in der Anfrage im letzten Jahr -, sie wolle keine gesetzliche Vorschrift.
Wir meinen aber auch, dass Aufklärung gut ist, so wie es in Ostfriesland geschehen ist. Der Innenminister hat die Initiative in einer Pressemitteilung ausführlich gelobt. Frau Peters, man muss aber hinzufügen, dass diese Initiative seit über zehn Jahren läuft. Diese Quote von 70 % ist im Verlauf von zehn Jahren Aufklärungsarbeit erreicht worden. Das heißt, hier muss noch sehr viel mehr gemacht werden.
Wir haben in den Ausschussberatungen darauf hingewiesen: Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist nicht nur eine Sache der Kommunen, sondern auch des Landes Niedersachsen. Wenn Sie einmal auf andere Bundesländer schauen, welche Initiativen das Land und das Innenministerium oder das Sozialministerium dort in Angriff nehmen, werden Sie feststellen, dass dort sehr viel mehr gemacht wird. Dort gibt es auf den Internetseiten breite Kampagnen, die zusammen mit den Feuer
wehren initiiert wurden. In Niedersachsen passiert in dieser Hinsicht gar nichts.
Wir wollen hauptsächlich, dass der Fokus auf der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Innenministerium liegt und dass dort etwas unternommen wird. Wir würden uns auch freuen, wenn ein Rauchmelderbonus im Rahmen der Gebäudeversicherung eingeführt werden würde. Das müsste man in Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft ausloten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Landesregierung frage, möchte ich einige Vorbemerkungen machen. Erstens. Ich bin davon
ausgegangen, wir wären in der Integrationspolitik schon etwas weiter und bräuchten keine Lehrstunde in Sachen Definition, was nachholende Integration ist.
Zweitens muss ich noch hinzufügen: Der Nationale Integrationsplan und der Länderbeitrag stellen in der Tat eine Wiederholung der Punkte dar, die die vorherige Bundesregierung unter Rot-Grün bereits verabschiedet hat. Sie nannten die Integrationskurse; das ist alles unter Rot-Grün geschaffen worden. Über interkulturelle Öffnung diskutieren wir seit zehn Jahren.
Ich möchte wissen, was Sie in diesem Bereich bereits gemacht haben. Sie sprachen die Polizei an. Dann nennen Sie doch bitte den Anteil der Migranten in der polizeilichen Verwaltung. Was gedenken Sie zu tun? In anderen Ländern, beispielsweise in Hamburg und Berlin, gibt es schon konkrete Projekte, Bewerbungen, Kampagnen. Was macht die Landesregierung?
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist richtig: Mit der Föderalismusreform I fiel mit Wirkung zum 1. Januar 2007 die Zuständigkeit für die Wohnraumförderung in die Länderkompetenz, d. h. wir sind jetzt gefordert. Richtig ist auch, dass die Niedersächsische Landesregierung bisher noch keine Anstrengung unternommen hat, uns hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich muss Herrn Beckmann korrigieren: Neben Bayern hat mittlerweile auch Baden-Württemberg einen Entwurf vorgelegt.
Ich möchte noch einmal auf das von Rot-Grün auf Bundesebene verabschiedete Wohnraumfördergesetz zurückkommen, das zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Alle in Niedersachsen geltenden Programme basieren auf dieser gesetzlichen Grundlage. Dieses Gesetz hatte den Ländern erstmalig eine sehr große Gestaltungsfreiheit bei der Wohnraumförderung geboten. Darüber hinaus wurde mit diesem Gesetz nicht mehr das Ziel verfolgt, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen - das war die Wohnungs- und Wiederaufbaupolitik des Nachkriegsdeutschland -, sondern es wurde gezielt die Gruppe von bedürftigen Menschen definiert, um diese Menschen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. So ist es im Übrigen auch in der Niedersächsischen Verfassung verankert.
Meine Damen und Herren, wir haben also schon seit 2002 mehr Gestaltungsspielräume und zusätzlich seit 2007 auch gesetzgeberische Handlungskompetenz. Wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, stehen wir gleichzeitig gewachsenen Anforderungen und Herausforderungen in der Wohnungspolitik gegenüber. In Niedersachsen - da stimme ich meinem Kollegen, Herrn Harden, zu - herrscht allerdings in Sachen Wohnungsbaupolitik Stillstand.
Unter Ministerin von der Leyen und nun auch unter Ihnen, Frau Ministerin Ross-Luttmann, erleben wir in Niedersachsen einen enormen Bedeutungsverlust der Wohnungspolitik. Ich will auf zwei Punkte des neuen Wohnungsbauprogramms der Landesregierung eingehen. Herr Beckmann, Sie sprachen neue Wohnformen im Alter an, eines der zentralen Themen heute und noch mehr in der Zukunft.
Erster Kritikpunkt: Generationsübergreifende Wohnformen, Gruppenbauvorhaben sowie die Bebauung innerstädtischer Brachen kommen nur als Modellvorhaben vor und ohne Mitfinanzierung der beispielsweise für den Gruppenbau erforderlichen Moderation.
Zweitens. Die sozialen Wohnraumversorgungskonzepte der kommunalen Gebietskörperschaften kommen auch im Wohnungsbauprogramm vor. Sie werden aber nicht wie beispielsweise in SchleswigHolstein - dort gibt es nämlich diese sozialen Wohnraumkonzepte - generell zur Voraussetzung für eine landesseitige Förderung gemacht.
An dieser Stelle komme ich zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion. Sie sprechen dort die relevanten und notwendigen Anforderungen an die zukünftige Wohnungsbaupolitik in Niedersachsen an. Ich muss aber dazu sagen, Sie haben hier an der richtigen Stelle abgeschrieben. Da Herr Beckmann den Verband der Wohnungswirtschaft so gelobt hat, verwundert es mich, dass er diesen Antrag so stark kritisiert hat. Es handelt sich dabei nämlich weitestgehend um die Forderungen aus dem Positionspapier des Verbands der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen. Dieses Papier wurde allen Fraktionen im November 2006 zugesandt. Es wurde quasi 1 : 1 abgeschrieben - copy and paste.
Wir haben im Übrigen ausführlich den Dialog mit dem VDW über die Zielformulierung geführt und unterstützen die Punkte weitgehend. Allerdings sehen wir die in Nr. 5 VIII geforderte Form der globalen Budgets kritisch. Darüber müssten wir diskutieren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Busemann, Sie sprechen von der Hauptschule, von Optimierung und von vielen Konzepten, die Sie eingeführt haben. Gleichwohl müssen wir feststellen, dass die Anmeldezahlen bei den Hauptschulen zurückgehen. Diesem Problem müssen Sie sich stellen. Sie können sich dem nicht verweigern.
Fakt ist auch, dass die Gesamtschulen einen Erfolgstrend erfahren. Wer volkswirtschaftlich denkt, der weiß: Wenn es eine Nachfrage gibt, muss auch ein entsprechendes Angebot geschaffen werden. Das dürfen Sie nicht reglementieren.
Deswegen frage ich Sie zum Stichwort Erfolg: Kann die Landesregierung bestätigen, dass Schulen wie die Glocksee-Schule in Hannover oder viele Schulen in Finnland gerade deshalb erfolgreich sind, weil es sich um kleine Schulen handelt?
Herr Präsident! Herr Minister Sander, Sie haben vorhin das Projekt „Landesinitiative Energieeinsparung“ erwähnt. Wie wir alle wissen, ist die „Landesinitiative Energieeinsparung“ auf das Energiesparmobil heruntergeschraubt worden.
Sie haben in Ihrer Vorbemerkung ausgeführt, Sie würden auch Maßnahmen im Rahmen der Einführung des Gebäudeenergiepasses unterstützen. Wir bemängeln, dass Sie nicht konkret werden. Deshalb frage ich Sie ganz direkt: Wie unterstützen Sie Verbraucher, mittelständische Unternehmen und Kommunen bei der Einführung des Gebäudeenergiepasses, die im nächsten Jahr ansteht?
Meine zweite Frage lautet: Auch öffentliche Liegenschaften müssen eine Plakette aufweisen, auf der der Energieverbrauch und die Energieeffizienz dargestellt werden. Welche konkreten Maßnahmen sind hierzu schon eingeleitet worden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin Ross-Luttmann, Sie haben eingangs gesagt, dass man die Auffälligkeiten vorzeitig erkennen sollte und vorbeugen müsse. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie bzw. die Landesregierung, was Sie von einem psychologisches Frühwarnsystem halten. Die TU Darmstadt hat ein solches System entwickelt, mit dem insbesondere die Ankündigung von Gewalttaten im Internet ausfindig gemacht werden kann. Die meisten Amokläufe wurden in den letzten Jahren vorher im Internet angekündigt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Sehen Sie in dieser Richtung einen möglichen Handlungsbedarf?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Busemann, zunächst einmal sollte jedes Kind die Chance bekommen, an einem Essen teilzunehmen. Das hat nichts damit zu tun, ob es eine Zwangsverpflichtung gibt oder nicht.
Zu Beginn Ihrer Ausführungen sprachen Sie davon, dass Sie das Problem ernst nehmen, dass Sie das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht haben und dass sich daraufhin Ihr Ministerium bemüht hat, Informationen zu beschaffen, um eventuell Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Können Sie konkretisieren, welche Informationen Sie dort zusammensuchen? Ist es eine Art Datenerhebung, oder welche konkreten Grundlagen sammeln Sie da? Dazu möchte ich gern noch ein paar Details hören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf das Organi
sationsmodell eingehen. Fakt ist, dass in Bezug auf das Organisationsmodell eine immens hohe Anforderung an die Fachaufsicht gestellt werden muss. Die Unterbringung zwingt die Landesregierung, ständig in Kenntnis gesetzt zu werden. Wie wollen Sie als Fachaufsicht diesem erhöhten Anforderungsdruck gerecht werden, und welche Kosten legen Sie dabei zugrunde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich habe eine ganz konkrete Frage zu der Berechnung: Welche Basiszahlen sind bei dem bevorstehenden Entlastungsvorhaben den Ausgleichszahlen zugrunde gelegt, und - das ist eine ganz entscheidende Frage - sind die gestiegenen Bedarfsgemeinschaften in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einberechnet worden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe 3223/11/15, mit der sich die Petentin gegen die Erhebung von Studiengebühren wendet. Die junge Frau hat sich im Juni dieses Jahres mit der Sorge an den Petitionsausschuss gewandt, dass sie aus finanziellen Gründen ein gewünschtes Studium nicht werde aufnehmen können. Gleichzeitig spricht sie sich in ihrer Petition dagegen aus, dass im Bildungssystem eine Klassifizierung stattfindet, bei der die Menschen nach ihrem Vermögen eingeteilt werden.
Meine Damen und Herren, junge Menschen werden sich künftig aufgrund Ihrer Politik gegen ein Hochschulstudium entscheiden. Sie entscheiden sich dann auch trotz der Studienbeitragsdarlehen, die durch die NBank gewährt werden, gegen ein Studium. Die vorliegende Eingabe zeigt, dass das mit den Studienbeitragsdarlehen verbundene Kreditrisiko viele potenzielle Bewerber gerade aus einkommensschwachen Familien offensichtlich von einem Studium abhalten wird. Das niedersächsische Studienbeitragsdarlehen ist ein Modell vorgegaukelter Sozialverträglichkeit. Es ist insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Familien ein Modell, das zur Schuldenfalle werden kann. Die Studierenden in Niedersachsen müssen, soweit sie das Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren in Anspruch nehmen, mit einer weit
aus höheren finanziellen Belastung rechnen, als es der Wissenschaftsminister, Herr Stratmann, in der Stellungnahme zu dieser Petition behauptet. Es wird immer wieder eine Höchstgrenze für die Darlehensbelastung einschließlich der Zinsen genannt. Das sind 15 000 Euro, die auf die Studierenden zukommen. Die Belastung fällt faktisch aber höher aus, weil bei der Kalkulation die anfallende Zinsbelastung aus der Rückzahlungsphase unterschlagen wurde.
Meine Damen und Herren, nach den letzten Daten des Statistischen Landesamtes ist festzustellen, dass die Zahl der Studienanfänger in Niedersachsen von 2003 auf 2004 stark gesunken ist. Es ist auch festzustellen, dass Niedersachsen mit netto minus 25 000 - es sind ganz genau 25 345 - abwandernden Studierenden den schlechtesten Wanderungssaldo im Bundesvergleich aufweist. Dies macht deutlich, dass Niedersachsen als Wissenschaftsstandort im Wettbewerb immer weiter zurückfällt. Die Einführung von Studiengebühren wird diesen Trend vermutlich noch weiter verstärken.
Wir unterstützen das Anliegen der Petentin und bitten daher, die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Hirche, ich möchte noch einmal auf Ihre Antwort zu der Frage der Kollegin Steiner eingehen. Sie sagten, dass die Sicherheitssysteme und die Regeln der Technik bei der TVE nicht denen des Eisenbahnverkehrs entsprechen. Wir müssen aber feststellen, dass auf der Transrapid-Versuchsanlage mittlerweile 750 000 Menschen seit Genehmigungsbeginn befördert wurden. Obwohl also eine Analogie zur Personenbeförderung festzustellen ist, unterliegt die Versuchsanlage nicht den Bestimmungen zur Personenbeförderung.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass die Regeln der Sicherheitstechnik, die Frau Steiner angesprochen hat, seit mindestens 50 Jahren Standard sind. Fahrsperre und Indusi sind seit 100 Jahren Standard und halten einen Zug an, wenn beispielsweise etwas auf die Schienen fällt. Sollten diese Sicherheitsstandards analog hierzu nicht auch bei der TVE zumindest zur Grundlage gemacht werden?
Frau Ministerin, ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Äußerung von Bundesgesundheitsminister Seehofer, - -
- - - dass die Arzneimittelkosten im Vergleich zu den europäischen Staaten viel zu hoch sind, wie Sie das als Landesgesundheitsministerin beurteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Herr Busemann, können Sie sagen, wie viele Hauptschulen im kommenden Schuljahr keine fünften Klassen mehr anbieten können und damit im Bestand gefährdet sind? - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gesehen, dass sich in den Reihen der CDU - das gilt auch für die Ministerin - viele über die Äußerungen von Herrn Beckmann amüsiert haben. Es gibt auch allen Grund dazu.
Der Antrag ist, wie bereits gesagt wurde, der vierte Vorstoß insgesamt und der zweite Vorstoß in dieser Legislaturperiode, Baukultur als einen festen Bestandteil der Politik dieser Landesregierung zu verankern. Nach den ersten Beratungen - das muss ich zugeben - war ich sehr zuversichtlich; denn es existierte kurzzeitig ein gemeinsamer Text für einen Entschließungsantrag, auf den sich die baupolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen verständigt hatten. Frau Peters, Herr Beckmann, Herr Harden und ich saßen zusammen. Das war für uns ein klares Signal, dass sich das Land Niedersachsen endlich dieses Themas in ehrlicher Weise annehmen wollte.
Meine Damen und Herren, Baukultur ist in allen Bundesländern ein etabliertes Politikfeld. Das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen. Ebenso hat der Bund mit der Einrichtung der Stiftung Baukultur ein eindeutiges Zeichen gesetzt. Diesem Vorhaben haben Sie sich im letzten Jahr noch verweigert.
Ich komme zurück zum Antrag. Uns wurde dann nach Wochen im Sozialausschuss ein von der CDU-Fraktion überarbeiteter Text vorgelegt, der Ihnen nun als Beschlussempfehlung vorliegt. Meine Damen und Herren, dieser Antrag - das hat Herr Harden schon deutlich gemacht - ist wirklich eine Provokation gegen all diejenigen, die sich seit Jahren ohne die Unterstützung des Landes für unser baukulturelles Erbe einsetzen.
Es wurde der klare Auftrag an die Landesregierung formuliert, ein Aktionsprogramm „Niedersachsen baut auf Kultur“ zu initiieren. Was machen Sie? Sie formulieren den Text um und geben den Auftrag, die Baukultur zu fördern, gleich an die Kammern und Verbände ab. Das ist wirklich unglaublich und eine echte Farce.
Ich wundere mich wirklich. Ich bin mir nicht sicher, ob die Fachministerin hierzu sprechen wird, aber ich hoffe nicht, dass sie für diesen Antrag den Kopf hinhalten muss, wo doch offensichtlich das Haus des Finanzministers für dieses sehr seltsame Sammelsurium verantwortlich ist.
Meine Damen und Herren, ich halte diese Beschlussempfehlung für äußerst unseriös und, wie gesagt, für provokant,
eben ein echter Möllring. Das zeigt aber nun wieder einmal in äußerst klaren Worten, welche Politik diese Landesregierung verfolgt. So kann man es natürlich auch machen - aber nicht mit uns. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition von Frau Bischoff, die sich in ihrer Funktion als Mitglied der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Harburg mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss gewandt hat. Es geht um die Freistellung mehrerer Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Estetal und Umgebung im Zusammenhang mit der Aufstellung von drei Bebauungsplänen zur Legalisierung baulicher Anlagen. Da die betroffenen Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht als sehr wertvoll und sehr sensibel einzustufen sind, lehnt die Petentin die bauleitplanerische Legalisierung dieser ungenehmigten Flächen ab.
Ich möchte ganz kurz etwas zu dem geschichtlichen Hintergrund dieser Petition ausführen. Die Vorgeschichte reicht bis in die Nachkriegszeit zurück. Vor zum Teil mehr als 50 Jahren, aber auch noch in den letzten Jahrzehnten sind auf niedersächsischem Gebiet südlich des Hamburger Siedlungsraums ca. 1 000 nicht genehmigte und damit
illegal errichtete Bauten entstanden. Diese Bauten sind formal baurechtswidrig entstanden und widersprechen überwiegend auch den materiellen Vorschriften des Baurechts. Der Landkreis duldete dies zunächst.
1988 - einige Kolleginnen und Kollegen erinnern sich vielleicht noch daran - sind dann die zuständigen Bauaufsichtsbehörden gegen die illegalen Bauten mit bauordnungsrechtlichen Verfügungen vorgegangen. Die Klagen hiergegen wurden abgewiesen. Die Baugenehmigungsbehörden wurden angehalten, nach einem glaubhaften Konzept den Vollzug der Beseitigung durchzusetzen. Daraufhin kam es 1995 zu einer Reihe von Petitionen an den Niedersächsischen Landtag; auch daran erinnern sich einige Kolleginnen und Kollegen vielleicht noch. Diese Petitionen gaben den Anstoß zur Bildung eines Arbeitskreises. Federführend war das Sozialministerium. Als Ergebnis hat der Arbeitskreis einen Leitfaden - der Name ist etwas lang - für die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Behandlung ungenehmigter Bauten im Landkreis Harburg vorgelegt, nach welchem seitdem konsequent verfahren wird.
Nun komme ich wieder zu den Einwänden von Frau Bischoff. Das Sozialministerium hat nach eingehender Prüfung - an dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal ausdrücklich für die ausführliche Stellungnahme des Ministeriums bedanken - festgestellt, dass die Kritik von Frau Bischoff und ihrer Fraktion an den drei Bebauungsplänen - städtebaulich im Bereich des Bebauungsplans Appelbeck, das ist die Gemeinde Moisburg, und der Gemeinde Drestedt, das ist die Siedlung Valzik - geteilt wird. Das Sozialministerium teilt also die Kritik, dass die städtebauliche Umsetzung rechtlich nicht einwandfrei gehandhabt wird.
Meine Damen und Herren, der Landkreis sagt hierzu in seiner aktuellen Beschlussempfehlung vom 31. Mai 2006 - ich möchte kurz zitieren -: Die betroffenen Gemeinden Moisburg und Appel haben sich nach eingehender Diskussion entschlossen, trotz der vom Ministerium monierten Rechtsmängel die Planungsinhalte nicht zu ändern. - Ich zitiere weiter: Für die beiden Gemeinden steht das Ziel der Legalisierung ungenehmigter Bausubstanz im Vordergrund.
Meine Damen und Herren, soweit diese Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen - das tun sie -, muss das Umweltministerium - ich spreche Herrn Sander ausdrücklich mit an - die Entlassung dieser
Flächen genehmigen. Hier sind wir am entscheidenden Punkt.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen: Für mich scheint der Eindruck zu bestehen, dass im Landkreis Harburg Wildwestmentalität praktiziert wird.
Ich möchte hierzu das Sozialministerium noch einmal ausdrücklich zitieren. Das Sozialministerium stellt fest, dass dort illegal vorgegangen wird. Das Umweltministerium, das sich in dieser Sache bisher sehr stark zurückgehalten hat, wird auf der anderen Seite mit der Legalisierung dieses Vorstoßes des Landkreises durch die Freistellung dieser Flächen tätig.
Das tragen wir natürlich nicht mit, beantragen deswegen „Berücksichtigung“ und fordern den Umweltminister auf, dieses Treiben nicht auch noch zu unterstützen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte noch einmal ganz kurz auf Herrn Krumfuß eingehen.
Das Sozialministerium sagt ja ausdrücklich, dass es nicht die Einschätzung des Landkreises teilt. In diesen speziellen Gebieten ist eben nicht nach dem Leitfaden vorgegangen worden. Es teilt die Kritik der Petentin. Das Sozialministerium sagt auch ausdrücklich: Nach dem neuen Baugesetzbuch hat es keine rechtliche Möglichkeit. Das haben wir auch nicht infrage gestellt; deswegen die Einstimmigkeit im Ausschuss.
Sehen Sie sich einmal die Beschlussempfehlung des Landkreises an! Das Sozialministerium hat ausdrücklich gesagt, dass es sich mit dem Landkreis zusammensetzen und seine Einschätzung mitteilen werde. Das interessiert die im Landkreis überhaupt nicht! Stattdessen legalisieren sie illegale Bauten in einem hoch wertvollen Landschaftsschutzgebiet. Der Umweltminister, der hier ebenfalls verantwortlich ist und keinen Ton dazu sagt,
legalisiert die Flächen; denn er hat über die Genehmigung, die er für die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet geben muss, die Möglichkeit, die Freistellung dieser Flächen zu verhindern.
Das kritisieren wir und hoffen, dass hierbei entsprechend vorgegangen wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wann ist ein Härtefall ein Härtefall, bzw. wann wird ein menschliches Schicksal zu einem Härtefall? - Das ist die zentrale Frage, die nicht nur uns, sondern auch die vielen engagierten Menschen vor Ort beschäftigt. Diese Menschen, die sich für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen einsetzen, sind oft nicht die Betroffenen selbst, sondern es sind die Nachbarn, die Mitschülerinnen und Mitschüler, es sind Lehrerinnen, Direktoren, ganze Kirchengemeinden, es sind Bürgermeisterinnen und auch Landräte, Freunde aus Sportvereinen und, und, und. Diese Menschen haben für sich schon längst einen Härtefall definiert: Es ist der Mensch, der seit sieben, zehn oder fünfzehn Jahren in derselben Gemeinde wohnt und dessen Kinder dort geboren und aufgewachsen sind.
An dieser Stelle möchte ich meine Ausgangsfrage konkretisieren, meine Damen und Herren. Was ist für Sie, Herr Minister Schünemann, oder für Sie, Herr Ministerpräsident Wulff, ein Härtefall? Gibt es hierauf überhaupt eine Antwort? - Der Bundesgesetzgeber spricht hier eine klare Sprache in seinem Gesetzestext, aber auch in der Gesetzesbegründung. Die Entscheidung zu einem Härtefall muss eine ganz individuelle Entscheidung bleiben. Der Bundesgesetzgeber macht kaum Vorgaben. Das ist sinnvoll und sollte auch von den landesrechtlichen Verordnungsgebern so übernommen werden.
Der Bundesgesetzgeber geht sogar noch weiter und gibt zum ersten Mal in der Geschichte der Rechtspraxis den Ländern ein Instrument an die Hand, unabhängig von den bundesrechtlichen Entscheidungen zu handeln. Damit werden die immer wieder auch von Ihnen beklagten fehlenden Spielräume im Fall von Abschiebungen oder bei humanitären Entscheidungen in Einzelfällen explizit ermöglicht.
Dieser Spielraum muss genutzt werden, so wie es 14 andere Bundesländer bereits getan haben. Wenn aber Sie, Herr Innenminister Schünemann, eine Härtefallkommission einsetzen wollen, die die Intention des Bundesgesetzgebers ad absurdum führt, wird doch eines deutlich: Sie schließen Humanität kategorisch aus. Das hat auch Herr Bachmann betont.
Ich möchte an dieser Stelle auf die Kriterien eingehen. Der erste Punkt ist die Sicherung des Lebensunterhalts. Allein erziehende Mütter und ihre Kinder werden in der Regel ausgeschlossen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen. Ich erinnere an den Fall einer Frau, den wir schon im Ausschuss beraten haben. Diese Frau sitzt aufgrund etlicher Schicksalsschläge im Rollstuhl und lebt in einem Pflegeheim. Wo bleibt hier die Humanität?
Ausschlussgrund Nr. 2: Abschiebehaft. - Machen Sie sich nichts vor: Es wird wieder der Tag kommen, an dem eine Frau, ein Mann, ein Jugendlicher aus der Abschiebehaft um ein Bleiberecht bittet. Müssen wir wieder darauf hoffen, dass sich ein Pilot weigert, die Abschiebung umzusetzen, obwohl sogar ein parlamentarisches Gremium wie der Petitionsausschuss in diesem Fall um eine Aussetzung gebeten hat? - Das ist doch paradox, meine Damen und Herren.
Ausschlussgrund Nr. 3 - Herr Bachmann ist schon darauf eingegangen -: Kinder oder Frauen haften für ihre Männer. Sie machen in Ihrer Verordnung
ganze Familien für die Taten einzelner Personen verantwortlich. Ist das Ihr Anspruch von Humanität?
Sie haben sich entschieden: Sie wollen doch eine Härtefallkommission. - Dann nutzen Sie auch den Spielraum, sonst werden Sie, Herr Minister Schünemann, mit dieser Kommission wieder scheitern; denn unzählige Menschen in Niedersachsen - das haben sie durch ihre Stellungnahmen zu der Verordnung deutlich gemacht - werden sich gegen die Ausschlusskriterien und für ihre von Abschiebung bedrohten Nachbarn, Mitschülerinnen oder Kirchengemeindemitglieder engagieren, und sie werden für die Ausschlusskriterien kein Verständnis aufbringen. Der öffentliche Druck wird bleiben.
Wir wollen Sie mit dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen auffordern, Ihren Entwurf nicht so zu verabschieden, wie er vorliegt. Das ist auch eine Bitte an die Fraktionen der CDU und der FDP. Wir fordern Sie auf, auch unter Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen eine Härtefallkommission mit einer entsprechenden Verordnung, so wie sie in Rheinland-Pfalz existiert, einzusetzen. Hier wird eine klare Zusammensetzung geregelt, und damit wird das Ganze auch transparent gemacht. Es werden Zulassungskriterien definiert, die rein formalen Charakter haben. Es werden Ausschlussgründe definiert, die nicht diejenigen Menschen kategorisch ausgrenzen, die durch ihr Schicksal in unserer Gesellschaft ohnehin benachteiligt sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Schünemann, zu Beginn Ihres Beitrages sind Sie auf die Verordnung eingegangen. Es wurde bereits kritisiert, dass das ganze Verfahren in Ihrem Ministerium hinter verschlossenen Türen abläuft. Die Stellungnahmen liegen vor, auch die Stellungnahme meiner Fraktion. Werden Sie diese Stellungnahmen berücksichtigen? Können Sie uns etwas zur Zusammensetzung sagen?
In allen Verordnungen, ob es nun die aus NRW oder die aus Rheinland-Pfalz ist, ist die Zusammensetzung geregelt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren, Herr Minister Schünemann, Sie kritisieren immer, dass die Oppositionsparteien hier politischen Klamauk machen. Ich möchte Ihnen noch einmal die Chronologie vor Augen halten. Auch wir sind es langsam leid, immer wieder darauf aufmerksam machen zu müssen. Nicht nur wir sind es leid, sondern auch die Verbände, die Organisationen und die Kirchen, die Ihnen unterschreiben, dass Ihre Flüchtlingspolitik nicht dem entspricht, was andere Bundesländer - unabhängig davon, ob CDU oder FDP die Regierung stellen - umsetzen.
Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Januar 2005 die Möglichkeit geschaffen, eine Härtefallkommission einzurichten. Wir hatten eine Regelung, die Sie im November 2004 verabschiedet haben. Diese Regelung ist mit dem Fall Kameli gescheitert. Wir haben uns auf einen interfraktionellen Antrag geeinigt. Vorher gab es sieben Härtefälle. Nach
dem wir einen interfraktionellen Antrag vorgelegt hatten, gab es nur noch einen einzigen Härtefall. Der ist nicht einmal an das Beratungsgremium abgegeben worden; der war einstimmig.
- Nein, das ist richtig. Sie können gern noch einmal nachfragen. Das ist richtig.
Dann haben Sie dem Druck wieder nicht Stand gehalten. Das war nicht unser Druck, dem Sie ausgesetzt waren. Es waren die Kirchen, die bei Ihnen vorstellig geworden sind. Auch die Organisationen sind bei Ihnen vorstellig geworden. Sie haben gesagt, Sie können Menschen, die schon so lange hier sind - es gibt noch kein Bleiberecht -, nicht auf diese Art und Weise abschieben. Wir haben diese Diskussion im Petitionsausschuss geführt. Ich weiß auch von vielen Mitgliedern von CDU und FDP, dass auch sie diesem Druck nicht mehr standhalten konnten. Deshalb beschließen wir heute eine Härtefallkommission. Wenn Sie jetzt wieder eine Härtefallkommission einrichten, die an so hohe Hürden gebunden ist - Sie müssen zwischen Zulassungs- und Ausschlusskriterien unterscheiden -, werden Sie wieder - ich wiederhole mich jetzt - Druck haben mit der Folge, dass wir wieder darüber diskutieren müssen. Auch wir sind es langsam leid.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zu § 66 der Geschäftsordnung.
Wir haben den Antrag der SPD-Fraktion gelesen. Ich als Mitglied des Petitionsausschusses weiß, wie schwierig die Arbeit im Ausschuss ist - ich kenne die große Anzahl der Petitionen.
Unsere Fraktion hat festgestellt, dass in diesem Einzelfall, der symbolisch für viele andere Fälle steht, unsere Rechte beschnitten werden - das ist ein ganz wichtiger Punkt -, und zwar nicht nur die Rechte der Abgeordneten, sondern auch die Rechte des Petenten. In § 17 unserer Verfassung ist das Recht des Petenten auf eine würdige Behandlung der Petition verankert. Wir wollen nicht, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen werden. Deswegen unterstützen wir den Antrag der SPD. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mittlerweile kämpfen die Unterstützerinnen und Unterstützer der Familie K. schon ein ganzes Jahr für deren Bleiberecht. Seit Monaten muss sich aber - das hat Frau Merk ausgeführt - die Mutter von acht Kindern für eine nicht selbst verschuldete Lebenssituation rechtfertigen, in der andere Frauen schon längst den Schutz des Staates zugesprochen bekommen hätten.
Monatelang haben Menschen im Umfeld der Familie in Briefen, Stellungnahmen und Gottesdiensten deutlich gemacht, dass Frau K. mit ihren sechs Töchtern und zwei Söhnen trotz der schwierigen Ereignisse in der Vergangenheit ein wichtiger Bestandteil der Gemeinde Westerstede geworden ist.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, die Integrationsleistungen und -bemühungen dieser Familie, vor allem der Kinder, in den 16 Jahren standen aber scheinbar überhaupt nicht im Mittelpunkt der Diskussion. Im Zentrum Ihrer Nachfragen stand immer wieder die Kriminalisierung der Familie. In diesem Fall wurden aber eine Mutter und ihre Kinder, die nachweislich immer wieder zu Opfern der Gewalttätigkeit des Familienvaters wurden, für die Straftaten des Ehemannes und Vaters haftbar gemacht. Meine Damen und Herren, der Vater ist nachweislich der Täter, nicht die Mutter - und schon gar nicht die Kinder. Das ist eindeutig belegt worden.
Meine Damen und Herren, der Gipfel dieser Diskussion waren die Kommentierungen seitens der CDU vor der Presse - als ob Sie die Eingabe, die unzähligen Briefe und Stellungnahmen noch nie
gelesen und die unzähligen Diskussionen und Argumente - vor allem im Ausschuss - noch nie gehört hätten.
Sie begründen Ihre Ablehnung nach fast einem halben Jahr Beratung - wir haben es schon gehört; darüber ist im Plenum schon diskutiert worden damit, dass man aus rechtlicher Sicht gar nicht zuständig sei - dass Sie für diese Feststellung ein halbes Jahr brauchen, ist schon bemerkenswert -, ergänzt um die Standardkommentierung, die ich wirklich nicht mehr hören kann: Das ist eine zielstaatenorientierte Problematik. - Wenn der Fall nicht so dramatisch wäre, dann müsste man über so viel Ignoranz lachen.
Meine Damen und Herren, das Manöver ist leicht durchschaubar. Man gibt die Verantwortung ab und verweist immer wieder auf die Bundesebene. Das kennen wir bereits. Genau mit diesem Verfahrenstrick wird aber der eigentliche Sinn von Härtefallentscheidungen pervertiert. Denn, meine Damen und Herren - es ist müßig, aber wir müssen es scheinbar immer wieder deutlich machen -: Härtefälle sind Härtefälle, weil sie in unserem Rechtssystem über Jahrzehnte durch alle Raster gefallen sind,
vollziehbar ausreisepflichtig sind und nun auf eine Entscheidung aus humanitären Gründen warten.
Das Härtefall-Beratergremium hat eindeutig mehrheitlich entschieden, Herr Schünemann. Aber Sie haben sich ja auch bisher nie an die Empfehlungen des Härtefall-Beratergremiums gebunden gefühlt. Sie wollen keine Härtefälle anerkennen und werden, wie ich und meine Fraktion befürchten, auch zukünftig keine Härtefälle anerkennen wollen. Eine allein erziehende Mutter von acht Kindern wird, so ist zu befürchten, in Ihrer angekündigten Härtefallkommission keine Chance bekommen.
Meine Damen und Herren, für unsere Fraktion ist Frau K. mit ihren acht Kindern ein Härtefall. Deshalb bitten wir die Kolleginnen und Kollegen, sich für ein Bleiberecht auszusprechen und mit Ihrer Stimme für unseren Änderungsantrag die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, also die Frau als Härtefall anzuerkennen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei Redebeiträge eingehen, zunächst auf Ihren Redebeitrag, Herr Krumfuß. In Ihrer ganzen Rede haben Sie wieder nur zielstaatenorientiert argumentiert. Herr Bode, ich möchte noch einmal betonen: Ich habe von „Härtefällen“ gesprochen. Härtefälle sind Fälle - das ist in dem neuen Aufenthaltsgesetz rechtlich fixiert worden -, die alle rechtlichen Verfahren durchlaufen haben und abgelehnt worden sind.
Es wurden zielstaatenbezogene Gründe geltend gemacht, die abgelehnt wurden. Die Betreffenden sind damit seit 1995, 1996 vollziehbar ausreisepflichtig. Aber das sind Härtefälle! Deswegen gibt es den § 23 a zur Einrichtung einer Härtefallkommission, die genau diesen Fällen gerecht wird. Man sagt: Diese Leute sind schon so lange in Deutschland. Die Kinder wurden hier geboren, leben hier und sind hier zur Schule gegangen. Davon haben Sie gar nichts gesagt. Davon haben Sie auch im Ausschuss nie etwas gesagt. Die Kinder sind engagiert; sie engagieren sich in den Gottesdiensten. Das ist für einen Härtefall entscheidend. Das war auch für die anderen Härtefälle entscheidend, die wir im Ausschuss anerkannt haben.
Deswegen bitte ich Sie, diesen Fall der unabhängigen Kommission zu übergeben. Ich hoffe, dass Sie dann dieser Familie, der Frau und den acht Kindern, gerecht werden. Ich möchte nicht wissen, was mit den Kindern sonst in Syrien passiert. Danke.
Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie lenken immer sehr schön von den Fragen ab. Ich möchte noch einmal konkret auf die Umweltzonen eingehen. Sie haben gesagt, dass Sie allen Kommunen die Einrichtung von Umweltzonen vorgeschlagen hätten. Ich möchte diese Frage noch etwas konkreter beantwortet bekommen. Meine Frage lautet: Für welche niedersächsischen Städte ist die Einrichtung von Umweltzonen konkret geplant oder vorgesehen? Können Sie diese Frage konkret beantworten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition 1509/11/15, eingebracht von der Migrations- und Integrationsberatung Stade der Arbeiterwohlfahrt.
Die Petition betrifft die Abschiebung einer syrischen Staatsangehörigen aus der Psychiatrie des Elbe-Klinikums heraus. Die Arbeiterwohlfahrt hatte Frau I. in der Zeit, während der sie in Deutschland lebte, beraten und betreut. Frau I. befand sich bereits vor der Beratung für einen längeren Aufenthalt im Fachkrankenhaus für Psychiatrie in Königslutter. Das Amtsgericht Helmstedt ordnete damals die Einweisung an.
Das Ergebnis auch weiterer Beratungen der AWO war, dass Frau I. wieder stationär eingewiesen
werden müsse. Sie hatte typische Anzeichen für traumatisierte Frauen. Damals ist sie auch zweimal während der Beratung zusammengebrochen.
Die Einweisung von Frau I. wurde ihr dagegen trotz klarer Diagnose erschwert. Sie wurde zunächst mit Vorurteilen bezüglich Verzögerung des Abschiebeverfahrens konfrontiert, mit denen sie sich auseinandersetzen musste.
An dieser Stelle muss ich sagen, dass es hier nicht um die Prüfung der Reisefähigkeit oder um die Verhinderung einer Abschiebung geht, sondern lediglich darum - so schreibt auch die Leiterin der AWO -, eine kompetente, umfassende und entsprechende Begutachtung sicherzustellen. - Diese Begutachtung sollte jedem Menschen zustehen, auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus, meine Damen und Herren.
Nach den erfolgten Behandlungen im ElbeKlinikum wurde festgestellt, dass Frau I. suizidgefährdet ist und dass sie nicht innerhalb einiger Tage entlassen werden könnte. An dieser Stelle wurde aber auch versichert, dass Frau I. während der Therapie nicht abgeschoben werde.
Es ist anders gelaufen. Zwei Tage später wurde Frau I. um 23 Uhr aus dem Klinikum heraus abgeschoben. Sie konnte keine weiteren Sachen mitnehmen, keine Bekleidung, kein Bargeld. Die Reisefähigkeit wurde ihr attestiert und damit begründet, dass sie mit Medikamenten ruhig gestellt werde.
Sie wurde mit beruhigenden Mitteln so vollgepumpt, dass sie kaum laufen konnte.
Ihr wurden Handschellen angelegt, und sie wurde laut Aussagen der Schwestern über die Flure der Krankenhausräume geschleift; so schreibt die Leiterin der AWO.
Auf Nachfrage bei den Behörden, warum eine traumatisierte Frau aus der Behandlung auf diese Art und Weise abgeschoben werden müsse, antwortete die zuständige Sachbearbeiterin wörtlich, dass bei Frau I. nur die Suizidgefahr besteht und nicht eine Reiseunfähigkeit oder Ähnliches.
Meine Damen und Herren, ich habe bewusst nicht genau beschrieben, was dieser Frau im Her
kunftsland alles widerfahren ist, weil es darum hier nicht geht. Aber es war schrecklich. Mensch sollte diesen Frauen das Leben nicht noch schwerer machen und sie wie „Schwerverbrecherinnen“ behandeln, und dann noch ohne Rücksicht auf eine laufende stationäre therapeutische Behandlung. Dafür gab es keinen Anlass.
Die Arbeiterwohlfahrt hat uns, den Landtag, gebeten, unabhängig davon, dass Frau I. sich nicht mehr in der Bundesrepublik befindet, in ihrem Namen eine Überprüfung der ihr widerfahrenen - so wörtlich - menschenunwürdigen Abschiebepraxis vorzunehmen. Die Petition dokumentiert diese Abschiebepraxis des Landes Niedersachsen, die weit entfernt ist von der Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards.
- Sie brauchen sich an dieser Stelle nicht zu empören. Hierin waren wir uns im Ausschuss nicht nur unter den Oppositionsfraktionen, sondern auch mit einem Teil der Koalitionsfraktionen einig. Wir stellen fest, dass die Abschiebung nicht nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit erfolgt ist und dass die Würde und die Persönlichkeitsrechte dieser Frau missachtet wurden.
Für meine Fraktion ist die logische Konsequenz hieraus, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, damit das Innenministerium als oberste Landesbehörde entsprechende Konsequenzen zieht, und zwar auch für zukünftige Abschiebungen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es unzureichend ist, hier auf „Sach- und Rechtslage“ zu entscheiden und die Stellungnahme mit einem Hinweis auf die Erwartung zu versehen, dass bei Abschiebungen auf eine menschenwürdige Behandlung geachtet werden soll, so wie es von einem Teil der Koalitionsfraktionen gefordert wurde.
Wenn man schon die menschenunwürdige Praxis der Landesbehörden kritisiert, dann doch mit dem
Mut, an dieser Stelle so weit zu gehen, mit uns zu stimmen, auch wenn das ein Votum gegen die eigene Landesregierung wäre. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Innenminister Schünemann, Sie haben gesagt, dass Sie gerade bei dem Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland das bisherige Verfahren nicht für ausreichend halten und dass Sie einen Eid fordern. Ich frage die Landesregierung: Halten Sie das bisherige Verfahren nicht für ausreichend und, wenn nein, warum nicht? Haben Sie die Erkenntnis, dass die bisher Eingebürgerten - Sie haben ja eine große Zahl genannt - gegen das Grundgesetz verstoßen haben, und, wenn ja, wie viele sollen das gewesen sein?
Wenn das Verfahren nicht ausreicht, müssten Sie ja bei den bisher Eingebürgerten zu der Erkenntnis gekommen sein, dass vermehrt gegen das Grundgesetz verstoßen wurde.
Frau Präsidentin! Ich möchte noch einige Worte bezüglich des Verfahrens sagen, das hier kritisiert wurde. Ich möchte dies ein wenig aus der parteipolitischen Debatte herausziehen.
Wir werden in den nächsten Wochen im Ausschuss Härtefälle beraten, die von dem Beratergremium schon mehrheitlich entschieden worden sind. In diesem Beratergremium sitzen auch Vertreter der Kirchen. Es gibt weitere Fälle, die in eine Beratung gehen sollen. Bei allen diesen Fällen wissen wir schon jetzt, dass sie durch Ihre Ausschlusskriterien als Härtefälle ausgenommen werden. Von daher bitten wir Sie, diese Ausschlusskriterien noch einmal zu überdenken. Ich habe mit vielen Abgeordneten, auch in der CDU-Fraktion, gesprochen, die sich regional für diese Fälle einsetzen. Diese Fälle wären nach Ihren Ausschlusskriterien keine Härtefälle. Sie müssen den Menschen wenigstens die Möglichkeit geben, dass ihre Fälle in dieser Kommission beraten werden. Sonst haben wir dieselbe Situation wie im letzten Jahr. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schülervertretung der Integrierten Gesamtschule Langenhagen bittet den Petitionsausschuss in ihrem Schreiben darum, von der Abschiebung einer pakistanischen Familie abzusehen und sich für ein Bleiberecht der Familie einzusetzen.
Die Familie lebt seit 16 Jahren in Deutschland. Alle drei Kinder sind in Deutschland geboren. Sie sind zehn, vierzehn und fünfzehn Jahre alt und, alle drei besuchen die Integrierte Gesamtschule in Langenhagen. In Langenhagen haben die Kinder ihre Freunde. Dort sind sie geboren und aufgewachsen.
Meine Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, durch die große öffentliche Anteilnahme der Bürgerinnen und Bürger, der örtlichen Abgeordneten, der Kirchen und der Verbände sind auch viele Abgeordnete hier im Niedersächsischen Landtag bereits vor der Behandlung der Petition auf die Familie aufmerksam gemacht worden.
Im September letzten Jahres gingen hunderte Mitschüler in Hannover-Langenhagen auf die Straße, um gegen die angedrohte Abschiebung der Familie zu demonstrieren. Dort überreichten sie Bürgermeisterin Susanne Schott, einer CDUKollegin, eine Liste mit 1 800 Unterschriften. Die engagierten Schülerinnen und Schüler haben sich in dieser Sache ebenso wie ich mich mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten und mit der uns vorliegenden Petition an den Niedersächsischen Landtag gewandt.
Meine Damen und Herren, vor mehr als 16 Jahren kam das Ehepaar nach Deutschland und bat um Asyl. Die Familie gehört einer muslimischen Glau
bensbewegung an, die in Pakistan zeitweise als nichtislamisch verfolgt wurde und verboten war. Neben der unklaren Lage in Pakistan, die vor allem die Verfolgung betrifft, hat das Ehepaar insbesondere um die jüngste Tochter Angst, die an Diabetes und einer Schilddrüsenfunktionsstörung erkrankt und damit auf lebensnotwendige Medikamente angewiesen ist.
Die Familie wartete all die Jahre vergeblich auf einen positiven Entscheid des Bundesamtes. Im April letzten Jahres kam die endgültige Entscheidung der Ausländerbehörde, nachdem ein Wiederaufgreifungsantrag für die jüngste Tochter abgelehnt wurde. Sie lautete: Abschiebung, sobald die Pässe da sind.
Meine Damen und Herren, so schnell kann es dann gehen: 16 Jahre Kettenduldung, dann aber innerhalb weniger Monate die Angst, der Schock und das Unverständnis von Mitbürgerinnen, Kirchen und Schulen über eine solche Entscheidung. Das ist das neue Aufenthaltsgesetz! Einerseits wurde damit der elenden Praxis der Kettenduldung ein Ende gemacht; andererseits wurde den Ministerien des Innern und den Ausländerbehörden der Spielraum gelassen, für diese langjährig geduldeten Familien eine humanitäre Lösung zu finden. Dass Niedersachsen hier eine restriktive Praxis fährt, wurde an diesem Fall deutlich.
Das von uns im Ausschuss beantragte Härtefallprüfverfahren wurde nach erster Beratung mit Feststellung des Vorsitzenden eingeleitet. Doch noch während der Beratungen wurde die Abschiebung am 12. Dezember 2005 vollzogen, obwohl in derselben Woche im Petitionsausschuss in zweiter Beratung das Beratergremium bei Uneinigkeit eingeschaltet worden wäre.
Mit der Abschiebung hat das Innenministerium eine Einbeziehung des Beratergremiums verhindert, und darüber hinaus wurde unerwartet behauptet, dass eine Beantragung zum Härtefall wegen des Abschiebetermins laut Landtagsentschließung nicht rechtens sei. Nur zu seltsam, dass Ministerpräsident Wulff auf mein Schreiben bezüglich dieser Familie selbst antwortete - ich zitiere -:
„Zudem steht es jedem Mitglied des Petitionsausschusses frei, ein Härtefallprüfverfahren zu beantragen.“
Meine Damen und Herren, das ist widersprüchlich. Ich kann Ihnen nur sagen: Unsere Fraktion unter
stützt weiterhin diese Petition. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Auch wenn Sie diese Familie abgeschoben haben, ist sie für uns ein Härtefall. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, ich möchte zwei Fragen stellen. Wir waren gerade bei den Sportwissenschaftlern der Universität Osnabrück. Sie sagten, es gibt unterschiedliche Beurteilungen durch verschiedene Sportwissenschaftler. Eines aber möchte ich feststellen. Ich glaube, darin sind sich alle - -
- Ja, ich komme jetzt zu meiner Frage.
Meine Frage zielt darauf ab, dass sich alle Sportwissenschaftler darüber einig sind, dass das Alter eine wichtige Rolle spielt.