- Ja, ich komme sofort zum Ende. - Diese Verschiebungen führen dazu, dass in dem Jahr der Betriebsprüfung ein Mehrergebnis erzielt wird, das im nächsten Jahr, das nicht der Prüfung unterliegt, ein Minderergebnis bringt. Die Zahlen, die Sie unter Umständen bringen, sind also nicht unbedingt realistisch für die Entlastung des Staatshaushaltes. An irgendeiner Stelle ist das Mehr an Betriebsprüfung auch nicht mit einem Mehr an Steuereinnahmen gleichzusetzen. Ob Sie es glauben oder nicht: Es gibt auch noch ehrliche Steuerzahler.
Auch die technische Entwicklung müssen wir unbedingt berücksichtigen. Die Steuerberater übertragen einen Großteil der Steuererklärungen - auch der einzelne Steuerbürger kann es zwischenzeitlich tun - per DFÜ. Das heißt, der gesamte Erfassungsaufwand findet in den Verwaltungen nicht mehr statt. Dafür ist Personal freisetzbar. Dieses freigesetzte Personal und diese freigesetzten Möglichkeiten müssen wir suchen, finden und bewerten.
Wir sind aufgefordert, dieses Land zu sanieren. Die Finanzverwaltung kann von diesen Sanierungsbemühungen nicht ausgenommen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich es richtig gesehen habe, dann läuft diese Diskussion wohl unter dem FDP-Motto „Neue Freiheit“. Das heißt, Gesetze des Staates werden nicht mehr mit Personal so bedient, dass sie auch durchgesetzt werden können. Insbesondere im Steuerrecht ist das schlicht und einfach Verlust und Verzicht auf Einnahmen. Wir reden über die Konsolidierung von Haushalten, und dazu gehört das Beibringen von Einnahmen genau so wie das Konsolidieren der Haushalte auf der Ausgabenseite. Diesem Grundsatz folgen Sie hier nicht.
Der Finanzminister, der hier ja hinreichend zitiert worden ist, und der Fraktionsgeschäftsführer, der mehrfach zitiert worden ist, begründen, dass Personal in der Steuerverwaltung abgebaut werden kann. Damit widersprechen Sie aber Ihren ursprünglichen Erkenntnissen nach Verstetigung der Einstellung des Personals, nach einer vernünftigen Personalplanung, Frau Kollegin, auch unter dem Eindruck der Einführung von EDV und vor allen Dingen der dann schrittweisen Überqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung.
Erstens. Das sorgfältig austarierte Personal an Anwärtern wird nicht voll übernommen, obwohl es dringend notwendig wäre, sie einzustellen und auf die frei werdenden Stellen einzuweisen, damit sie im Zuge ihrer Qualifizierung dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich bei der Betriebsprüfung und bei einem qualifizierten Innendienst. Das verhindern Sie mit Ihrer Politik. Das ist völlig sicher, und daran führt auch kein Weg vorbei
Das Zweite ist das falsche Signal für die Steuerlandschaft. Sie machen deutlich, dass Sie Personal auf der Einnahmeseite der Behörden abbauen, damit auf die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit verzichten und damit die präventive Wirkung von Steuerpolitik außer Kraft setzen. Wenn das Schule macht, wenn man also begründen kann, mit Haushaltsentwicklungen jedes Personal aus der Verwaltung herauszudiskutieren, dann denkt man auch nicht mehr über rentierliches Personal nach. Es ist aber bisher das Wesen der Steuerverwaltung und der Finanzverwaltung, dass sie das Geld verdienen, das andere Ressorts ausgeben können, und zwar auf der Basis geltenden Rechts. Dabei wird keine Steuerhinterziehung zur Grundlage gemacht, sondern es wird das durchgesetzt, was der Staat als Maßnahmen beschlossen hat. Hier ziehen Sie bei dem zurück, was der Staat zu tun hat. Das ist aber das falsche Signal.
Herr Aller, ich habe ja deutlich gemacht, dass wir unter den finanzwirtschaftlichen Bedingungen keine andere Wahl haben, als auch dort Stellen abzubauen und Abläufe zu optimieren.
Sie haben hier den Eindruck erweckt, als hätten Sie das damals nicht getan, was das falsche Signal in die Steuerlandschaft wäre. Lassen Sie mich nur - -
- Ich verstehe die Aufregung gar nicht. Ist denn alles, was Sie damals gemacht haben, so verkehrt gewesen, dass Sie sich heute so aufregen müssen?
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ihretwegen werden wir uns schon gar nicht aufre- gen! - Weitere Zurufe von der SPD)
Das ist als das gleiche Signal in die Steuerlandschaft hineingegangen wie das, was Sie heute hineingeben.
Dann haben Sie bei den Anwärtern in der gleichen Zeit 235 Stellen reduziert - damit haben Sie das Gleiche gemacht -, weil Sie unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten dazu gezwungen waren. Geben Sie das doch heute zu, und tun Sie nicht so, als ob Sie damals einen völlig anderen Weg gegangen wären!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deswegen kommen wir zur Ausschussüberweisung. - Herr Aller, bitte hören auch Sie zu.
res und Sport. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Fairen Wettbewerb im Taxengewerbe ermöglichen - Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bekämpfen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/387
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Taxen- und Mietwagengewerbe in Deutschland ist seit langem ein wichtiges Angebotssegment in der gewerblichen Personenbeförderung. Dabei ersetzt, ergänzt oder verdichtet es den öffentlichen Linienverkehr.
Das Gewerbe wird überwiegend von Kleinunternehmern betrieben, die häufig in einem ruinösen Wettbewerb Kostendumping betreiben. Es fehlt häufig an fest angestellten Fahrern und Aushilfsfahrern. Die Zahl der Taxen- und Mietwagenunternehmer in Deutschland beläuft sich derzeit auf rund 35 000, die Zahl der Fahrzeuge auf etwa 75 000. Viele Unternehmen können nur durch die Fahrtätigkeit des Unternehmers und/oder mithelfender Familienangehöriger bestehen. Daneben werden viele Tätigkeiten von Aushilfsfahrern wahrgenommen.
Im Taxen- und Mietwagengewerbe ist wie auch in anderen Dienstleistungsbranchen illegales Verhalten weit verbreitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Bekämpfung illegaler Beschäftigungsverhältnisse haben bereits im Mai 2000 die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Hauptzollamt Osnabrück eine gemeinsame Schwerpunktaktion im dortigen Taxen- und Mietwagengewerbe durchgeführt. Die Ermittlungen einer 38-köpfigen Sonderkommission führten bisher zu 538 Ermittlungsverfahren, d. h. 47 Verfahren gegen Arbeitgeber und 491 Verfahren gegen Arbeitnehmer. Die Ermittlungs
ergebnisse machen deutlich, dass es im Wesentlichen um Steuerhinterziehung, um nicht entrichtete Sozialabgaben, um Leistungsmissbrauch gegenüber Arbeits- und Sozialverwaltung, um nicht entrichtete Beiträge zur Berufsgenossenschaft, um Unterhaltspflichtverletzungen sowie um Falschbeurkundungen des Arbeitgebers in Nebendienstbescheinigungen geht. Eine gerichtsfeste Beweisführung ist derzeit oft schwierig.
Es gibt eine Reihe von Missbrauchsformen, die ich hier besonders hervorheben will. Eine Reihe von Arbeitnehmern ist zeitgleich Arbeitsverhältnisse mit mehreren Arbeitgebern eingegangen. Arbeitgeber führen neben der offiziellen Buchhaltung eine zweite Buchhaltung. Nur die vereinbarten Mindestumsätze werden als Umsatz erklärt. In zahlreichen konkreten Fällen ist deutlich geworden, dass der Kilometerstand z. B. mittels so genannter Rückstellgeräte manipuliert wurde. Erhebliche finanzielle Schäden entstehen durch einen hohen Anteil nicht erklärter Umsatzerlöse im Taxen- und Mietwagengewerbe. Nach Erkenntnissen der Finanzbehörden und der Sonderkommission wird dieser Anteil auf 30 bis 40 % der erklärten Umsätze veranschlagt. Danach dürfte das verschleierte jährliche Umsatzvolumen zwischen 1 und 1,3 Milliarden Euro liegen. Der Anteil der so genannten Schwarzlöhne wird auf 40 bis 60 % der nicht erklärten Umsätze geschätzt. Der in Osnabrück bisher ermittelte Schaden beläuft sich auf rund 3,2 Millionen Euro. Knapp 1,5 Millionen Euro entfallen auf vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge und mehr als 1,25 Millionen Euro auf nicht abgeführte Lohn- und Umsatzsteuern. Über 400 000 Euro wurden widerrechtlich als Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe gezahlt, annähernd 100 000 Euro wurden nicht als Beiträge zur Berufsgenossenschaft abgeführt. Allein bei dem Ermittlungskomplex in Osnabrück wird mit einem Gesamtschaden von rund 10 Millionen Euro gerechnet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann davon ausgegangen werden, dass das Taxi- und Mietwagengewerbe in Osnabrück durchaus beispielhaft für viele Orte und Regionen nicht nur in Niedersachsen steht. Es bedarf einer Verbesserung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten, um Rechtsverstöße klarer nachweisen zu können. Hierbei müssen gewerbespezifische Strategien entwickelt und angewandt werden. Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, den beispielhaft in dem Ermittlungskomplex Osnabrück
Wir brauchen insbesondere eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Ziel muss es sein, die notwendigen technischen Ergänzungen des Taxameters zur dauerhaften Erfassung des Fahrpersonals, des Fahrentgeltes und der Anzahl der Fahrgäste verbindlich vorzuschreiben. Es bedarf dringend Vorschlägen zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten, und es bedarf einer Änderung der technischen Ausstattungen von Taxen und Mietwagen. Wir brauchen weiter eine Sensibilisierung der kommunalen Genehmigungsbehörden bei der Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zum Entzug der Taxi- und Mietwagenkonzession. Bei Unzuverlässigkeit muss der Unternehmer oder die für die Geschäftsführung bestellte Person mit entsprechenden wirksamen Konsequenzen rechnen.
Die Personenbeförderung ist im Flächenland Niedersachsen im Bereich des Taxen- und Mietwagengewerbes ein wichtiges Standbein für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger. Hier gilt es, wie in vielen anderen Bereichen, Beförderungsqualität und Beförderungssicherheit durch anerkannte Dienstleistung sicherzustellen. Solange die Marktstrukturen im deutschen Taxen- und Mietwagengewerbe nicht ausgewogen sind, muss die Landesregierung durch eine Bundesratsinitiative ihrer Verantwortung gerecht werden. Denn auf der Verliererseite stehen heute vor allem die sich rechtmäßig verhaltenden Unternehmen und ihre Beschäftigten. Aber auch die betroffenen Behörden können ihren gesetzlichen Auftrag im Interesse der Allgemeinheit nicht mehr hinreichend erfüllen. Daraus folgen weitreichende Konsequenzen insbesondere für die Steuereinnahmen, für die Beiträge zur Sozialversicherung und die Transferzahlungen von Arbeits- und Sozialämtern. Ziel muss es sein, illegale Beschäftigungsverhältnisse und sonstige Missbrauchstatbestände im deutschen Taxen- und Mietwagengewerbe durch verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen einzudämmen. Leider ist unser Wirtschaftsminister nicht da,
aber ich sage es trotzdem. Wenn das denn gelungen ist, kann Herr Hirche gerne weiter über die äußere Farbgestaltung von Taxen nachdenken und Vorschläge unterbreiten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt schon viele richtige Informationen gehört. Ein paar Ausführungen dazu möchte aber auch ich noch anfügen. In dem Bericht der Arbeitsgruppe, die vom Bund-LänderFachausschuss Straßenpersonenverkehr am 27. März 2001 eingerichtet wurde, wird die Ausgangssituation im Taxen- und Mietwagengewerbe in Deutschland sehr gut beschrieben. Wir hörten, dass das Gewerbe überwiegend aus Kleinunternehmen besteht, 35 000 an der Zahl und mehr als doppelt so viele Fahrzeuge. Allerdings liegen der Arbeitsgruppe keine Zahlen über die Anzahl der Beschäftigten vor. Häufig können diese Unternehmen nur überleben, indem Familienangehörige mitarbeiten. Fest angestellte Fahrer gibt es auch, aber eben auch sehr viele Aushilfsfahrer.
Aus dem Geschäftsbericht 2000/2001 des BZP - Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V. geht hervor, dass die Einnahmen auf rund 6,6 Milliarden DM für 2000 geschätzt werden. Die durchschnittlichen Einnahmen von EinzelwagenUnternehmen gibt der BZP für das Jahr 2000 mit 67 000 DM für München an.
Meine Damen und Herren, bereits vor geraumer Zeit ist festgestellt worden, dass im Taxi- und Mietwagengewerbe Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und erheblichen Einnahmeausfällen der Sozialleistungssysteme und der Steuerkassen führen. Sie gehen damit zulasten der rechtstreuen Unternehmen und Beschäftigten im Lande.