Allein die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes muss darüber hinaus jährlich bis zu 30 Millionen Euro ausgeben, um die Solltiefe zu sichern.
- Jetzt schon. - Bereits vor diesem Hintergrund zweifeln wir erheblich daran, dass die Forderung nach weiterer Vertiefung volkswirtschaftlich vertretbar ist. Wir müssen noch die Ergebnisse der Untersuchungen, die Herr Hirche gerade angekündigt hat, abwarten.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die Gefährdung der Deichsicherheit in diesem Bereich. Immer dann, wenn man vertieft, erhöht man die Stromgeschwindigkeit. Das wird wahrscheinlich auch hier nicht viel anders sein.
Nun zu dem dritten Punkt, der von den Vorrednern ein bisschen, allerdings anders angesprochen worden ist: Es ist nicht so, wie Herr Riese gesagt hat, dass die Bedenken der Fischer und der Tourismuswirtschaft z. B. aus Jemgum bereits abgearbeitet sind. Ich weiß nicht, woraus er das der Anhörung entnehmen konnte. Das ist mir unklar. Diese Existenzprobleme bestehen weiter. Die Fischer haben sehr deutlich gemacht, dass sie auf das Revier der Außenems nicht verzichten können und erhebliche Beeinträchtigungen durch Verschlickung erwarten, wenn dort weiter vertieft wird. Insofern war diese Anhörung eine Farce, meine Damen und Herren. Sie haben sich nämlich bereits vorher festgelegt, dass Sie ohne Wenn und Aber den Ausbau wollen, und Sie haben diese Absicht auch in Ihrer Beschlussempfehlung sehr deutlich gemacht, indem Sie beim Bund die Vertiefung ohne Wenn und Aber einfordern. Sie stellen nicht den Antrag auf Prüfung, ob die Vertiefung angesichts von Schwierigkeiten tatsächlich durchführbar ist, nein, Sie legen sich von vornherein fest. Das haben Sie auch hier in Ihren Redebeiträgen gerade deutlich gemacht. Hiermit haben wir ein Problem. Sie sprechen zwar von Berücksichtigung der Fischerei, des Natur- und Umweltschutzes. Das aber kommt einem vor wie ein Appendix, wie ein Wurmfortsatz. Denn auch wenn die Vertiefung Natur und Umwelt beeinträchtigt, Fischerei und Tourismus existenziell gefährdet, wird das Vorhaben durchgezogen werden. Die Betroffenen fallen dann eben hinten runter.
Meine Damen und Herren, seriös wäre eine ergebnisoffene Prüfung gewesen, die die Verschlickungsproblematik und die Belange Betroffener tatsächlich ernst nimmt und die gegebenenfalls auch zu dem Ergebnis führen kann, dass eine weitere Vertiefung nicht möglich ist. Aber zu einer solchen Ernsthaftigkeit können Sie sich ja nicht durchringen. Im Übrigen hilft da auch kein küstenweites Fischereikonzept, wenn die wesentlichen Fanggründe, die vor Ort liegen, für die Fischer aus Ditzum und Greetsiel kaputtgehen, sie dadurch von diesen Orten aus nicht fischen können und wenn aus diesem Grund die Kutter aus diesen Orten abgezogen werden.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist somit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/450
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute ins Plenum einbringen, machen wir den Weg frei für eine positive Medienentwicklung in Niedersachsen. Wir modernisieren das Medienrecht, und wir stärken den Medienstandort Niedersachsen.
Die neue bürgerliche Mehrheit in diesem Hause hat in Kapitel 16 ihres Koalitionsvertrags Folgendes zum Thema Medienpolitik festgehalten: Die neue Landesregierung
„setzt sich... für eine Medienlandschaft ein, die den privat-rechtlichen Medienunternehmen exzellente Entwicklungsmöglichkeiten und Wettbewerbschancen eröffnet.
Nach Auffassung der neuen Landesregierung ist die Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt nicht mehr zeitgemäß.
Die neue Landesregierung wird das Niedersächsische Mediengesetz mit dem Ziel ändern, Rundfunkveranstalter nicht zuzulassen, an denen politische Parteien oder Wählergruppen beteiligt sind.“
So ist das mit der Politik der neuen Mehrheit hier im Hause: Zuerst gibt es die klare politische Ansage, dann die Problemanalyse, und jetzt wird konsequent umgesetzt.
Ich möchte heute in der ersten Beratung vier Bereiche des neuen Gesetzentwurfs ansprechen, die die wichtigsten Änderungen beinhalten.
Erstens. Das neue Mediengesetz setzt die rechtliche Weichenstellung für die Einführung von DVB-T, von Digital Video Broadcasting-Terrestrial, in Niedersachsen. Dieses neue Konzept soll zum 24. Mai 2004 in Niedersachsen eingeführt werden. Es sieht die portable und mobile Nutzung von Fernsehen und Zusatzdiensten, wie Medien- und Datendiensten, vor. DVB-T ist ein niedersächsisches Thema. DVB-T ist in Niedersachsen von
DVB-T wird jetzt in Teilen Niedersachsens eingeführt, zunächst im Großraum Hannover und im Großraum Braunschweig sowie im Bremer und im Bremerhavener Umland. Wir freuen uns, dass wir in Niedersachsen an der Spitze einer technologischen Entwicklung stehen - endlich wieder einmal in unserem Land.
Das ist auch ein schöner Unterschied beispielsweise zum Thema Transrapid. Auch der Transrapid ist eigentlich ein niedersächsisches Thema. Er wurde von den Niedersachsen erfunden, er wurde in Niedersachsen entwickelt. Leider fährt er demnächst in China. Aber das hat die SPD zu verantworten.
Zweitens. Wir ändern die Finanzierung der Landesmedienanstalt. Jede Landesmedienanstalt erhält zurzeit 2 % der Rundfunkgebühren gemäß § 40 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages. Davon erhalten zurzeit die Landesmedienanstalt 75 % und die nordmedia über den NDR 25 % zur Förderung der Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von audiovisuellen Produkten. In Zukunft sollen der Landesmedienanstalt nur noch 65 % zustehen. Von den verbleibenden 35 % fließen dann 30 % über den NDR an die nordmedia, und 5 % soll der NDR für die Musikförderung unseres Landes aufwenden.
Zum einen erfolgt damit ein Ausgleich für die Kürzung der Landesmittel für die nordmedia. Zum anderen - das ist für uns wichtig - sollen die Mittel der Musikförderung, auch im ländlichen Raum den Musikschulen, zugute kommen.
Das ist für uns ein weiterer Baustein für das insbesondere von unserem Ministerpräsidenten Christian Wulff besonders geförderte Projekt „Musikland Niedersachsen“.
Drittens. Die Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt wird geändert. Wir werden diese Versammlung von 42 auf 25 Mitglieder verkleinern.
18 Organisationen sind herausgefallen, einige wenige neue kommen hinzu. Es sind vor allen Dingen Effizienz- und Kostengründe, die uns hierbei bewegt haben.
Zweitens - und das ist für uns besonders wichtig erfüllen wir eine langjährige wiederholte Forderung des Landesrechnungshofes. Ich zitiere aus dem Bericht des Jahres 2000 Seite 123 ff.:
„Die Zahl der Mitglieder der Verbandsversammlung sollte deutlich reduziert werden. Der Landesrechnungshof hält es vielmehr mit Blick auf eine optimale Arbeitsfähigkeit auch im Lichte des Artikels 3 Abs. 1 GG für zulässig und geboten, den Kreis der entsendungsberechtigten Gruppen generell enger zu ziehen, um auf diese Weise zu einer geringeren Anzahl der Mitglieder der Versammlung zu gelangen.“
Wenn man einmal hinter vorgehaltener Hand mit den Beteiligten spricht, sagen sehr viele, dass die Größe von 42 Mitgliedern ineffizient war, dass man dort nicht mehr vernünftig arbeiten konnte.
Das unterscheidet uns halt auch von der Zeit vor dem 2. Februar: Seit dem 2. Februar werden Landesrechnungshofsberichte nicht nur gelesen, sondern sie werden dann auch umgesetzt. Deshalb handeln wir hier konsequent im Sinne sparsamer Haushaltsführung.
Für die, die es nicht wissen: Durch 17 Personen weniger in der Landesmedienanstaltsversammlung sparen wir jährlich 70 000 Euro an Sitzungsaufwand und Reisekosten. Ich meine, das ist gerade in Zeiten knapper Kassen mehr als berechtigt.