Der Landesrechungshof und mit ihm der Landtag haben schon zurzeit der früheren Landesregierung zu Recht gefordert, „ein Verteilungssystem zu entwickeln, das sich stärker und transparenter am Bedarf der einzelnen Schulen orientiert. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen unterstützt die Überlegungen des Landesrechnungshofes, das bisherige System der Verteilung der Lehrerstunden fortzuentwickeln“. Siehe die Landtagsdrucksache 14/3982 vom 4. Dezember 2002, meines Wissens seinerzeit einvernehmlich im Haushaltsausschuss zurzeit der SPD-Regierung beschlossen.
Meine Damen und Herren, um die Qualität des Erlassentwurfs auch den Fragestellern zu verdeutlichen, muss ich noch einmal auf die wesentlichen Reformmaßnahmen für die nächsten Jahre einge
hen, weil diese in die Neuberechnung der Unterrichtsversorgung eingearbeitet werden mussten und natürlich auch eingearbeitet wurden.
Wenn wir auf das Jahr 2004 schauen, dann stehen wir insgesamt vor sehr großen Herausforderungen: der Höhepunkt der Schülerzahlen in den allgemein bildenden Schulen, die Umsetzung der Schulstrukturreform, die Notwendigkeit der inneren Schulreform und damit verbunden einer verstärkten individuellen begabungsgerechten Förderung. Gleichzeitig befinden wir uns in der wohl schlimmsten Finanzkrise der öffentlichen Hand überhaupt, sodass der finanzielle Handlungsspielraum gerade eines „armen“ Bundeslandes wie Niedersachsen dramatisch eingeschränkt ist.
In dieser äußerst schwierigen Situation verfügt das Land Niedersachsen mit 69 034 Lehrerstellen über die höchste Lehrerplanstellenzahl seiner Geschichte!
Vor dem Regierungswechsel waren es lediglich 66 606 Stellen. Der deutliche Zuwachs steht für mehr Bildungsqualität und für verbesserte Bildungschancen in unserem Bundesland! Mit diesen vorhandenen Ressourcen kann und muss gewirtschaftet werden. Alle Beteiligten sind jetzt aufgerufen, diese Ressourcen intelligent zu nutzen, um die vorgesehenen Reformschwerpunkte für unsere Schülerinnen und Schüler wirksam und erfolgreich umsetzen zu können.
Wir stehen im Einzelnen vor folgenden Herausforderungen: die Kompensation der von der SPDVorgängerregierung nur für zwei Monate finanzierten 700 „Novemberstellen“,
die beginnende Rückzahlung des von der SPDVorgängerregierung bereits für die Unterrichtsversorgung in Anspruch genommenen Lehrerarbeitszeitkontos, die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sprachfördermaßnahmen, die konsequente Fortsetzung der Hochbegabtenförderung, die noch einmal angestiegenen Schülerzahlen, die Umsetzung der Schulreform.
Dazu merke ich an: Wir schätzen, dass die Einrichtung von mehr Klassen mit bis zu 500 Lehrerstellen zu Buche schlägt. Diese zusätzliche Klassenbildung wäre im Übrigen auch bei der Förder
stufe der SPD-Vorgängerregierung nach deren eigenen Berechnungen eingetreten, ohne dass diese - anders als wir - dafür auch nur die geringste finanzielle Vorsorge getroffen hat!
Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit führt zu einem vorübergehenden Mehrbedarf, der sich aber erst in den Folgejahren auswirken wird. Dieser fällt im Jahre 2011 dann komplett weg.
Meine Damen und Herren, wir stellen uns gerade auch im äußerst schwierigen Haushaltsjahr 2004 diesen Herausforderungen und wollen trotz der finanziellen Situation folgende Ziele erreichen: die verbesserte individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler etwa über die konsequente Sprachförderung vor und nach der Einschulung,
die weitere Umsetzung der Hochbegabtenförderung und der sonderpädagogischen Förderung, die Umsetzung der Schulreform einschließlich des Abiturs nach zwölf Schuljahren, - wie vom Schulgesetzgeber vorgesehen -, das Abtragen der Altlasten der SPD-Vorgängerregierung und nicht zuletzt, wie eingangs erwähnt, ein klares, einfaches, übersichtliches und transparentes Verfahren der Unterrichtsversorgung in unserem Bundesland.
Einhergehend steht damit der Grundsatz, dass wir auch künftig eine im Durchschnitt 100prozentige Unterrichtsversorgung auf der Basis des Erlasses zur Unterrichtsversorgung sichern wollen!
Wir haben uns darüber hinaus weitere ehrgeizige Ziele gesetzt und wollen noch Folgendes umsetzen: Niedersachsen liegt gegenüber anderen Bundesländern bei den Mindestwochenstunden zum Teil deutlich zurück. Der soeben von der Kultusministerkonferenz herausgegebene „Bildungsbericht für Deutschland: Erste Befunde“ bestätigt dies.
Deshalb wollen wir die Pflichtstundentafel von 88 in den Grundschulen - bzw. 92 in den Verlässlichen Grundschulen - auf nunmehr 94 Jahreswochenstunden erhöhen.
Im zweiten Schuljahrgang werden zwei Wochenstunden Unterricht mehr erteilt und entsprechend zwei Stunden Betreuung weniger vorgehalten.
Damit liegt Niedersachsen laut KMK-Bericht dann hinter den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Hamburg an fünfter Stelle.
Wir haben damit das Niveau der CDU-Vorgängerregierung von 1989/90 wieder erreicht. Zu schnell ist in Vergessenheit geraten, dass die SPD-Nachfolgeregierung die Stundentafel der Grundschule auf 88 Jahreswochenstunden heruntergekürzt hat.
Zu den Maßnahmen, die wir ebenfalls vorhaben: Die Pflichtstundentafel an der Hauptschule wird um zwei Jahreswochenstunden erhöht, jeweils eine in den Jahrgängen 5 und 6. Die Pflichtstundentafel an der Realschule wird um vier Jahreswochenstunden erhöht, jeweils eine in den Jahrgängen 5 bis 8. Damit haben wir die Pflichtstundenzahl des PISA-Siegerlandes Baden-Württemberg erreicht.
Wir wollen im Sinne einer weiteren Unterstützung der Hauptschule die Klassenobergrenzen an dieser Schulform um zwei Schülerinnen und Schüler auf maximal 26 senken. Damit setzen wir konsequent unseren Kurs zur Stärkung der Hauptschule fort.
Wir erhöhen die Klassenobergrenzen an den Realschulen und Gymnasien um zwei Schülerinnen und Schüler auf 32 und an den Integrierten Gesamtschulen auf 30. Auch in der gymnasialen Oberstufe werden die Frequenzrichtwerte um eine Schülerin bzw. einen Schüler erhöht.
Ich weise nachdrücklich darauf hin, dass dies nicht automatisch zu größeren Klassen führt. Wenn beispielsweise in einem Gymnasium in einem Schul
jahrgang 75 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen sind, dann werden weiterhin drei Klassen gebildet. Bestehende Klassen sind nicht betroffen, es wird aufsteigend zum Schuljahresbeginn 2004 begonnen. Zum Vergleich: Baden-Württemberg hat Klassenobergrenzen von 33 in Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Integrierter Gesamtschule.
Alle jüngsten Bildungsuntersuchungen haben im Übrigen deutlich gemacht, dass angesichts wesentlich größerer Klassen in anderen Ländern der Lernerfolg nicht von der Klassengröße abhängt. So ist in der PISA-Studie betont worden:
„Tatsächlich variieren die Testleistungen der 15-Jährigen weitgehend unabhängig von den Klassengrößen.“
Dort Seite 423. Der soeben genannte Bildungsbericht der Kultusministerkonferenz macht dann auch deutlich:
„In einer Gesamtbilanz bleiben Zweifel an der populären These, dass mit kleineren Klassen regelmäßig bessere Lernbedingungen und ein höherer Lernerfolg einhergehen.“
Wir wollen Schluss machen mit der unsinnigen Formel der alten Landesregierung: 98,5 % gleich 100 %. Wir wollen, dass 100 % wieder 100 % sind.
Unser transparentes Verfahren der Unterrichtsversorgung wird dem gerecht. Die Erfüllung der erhöhten Stundentafel entspricht einer 100prozentigen Unterrichtsversorgung. Darin eingeschlossen ist ein Stundenpool von zwei Stunden pro Klasse an weiterführenden Schulen vom 5. bis zum 10. Schuljahrgang. Damit können beispielsweise auch Eltern künftig ganz einfach prüfen, ob die Vorgaben des Erlasses auch im Hinblick auf die Stundentafel für ihre Kinder wirklich eingehalten werden. Die Klassenobergrenze an der Grundschule wird nicht verändert. Sie bleibt bei 28 Schülerinnen und Schülern. Klassen ab 26 Schülerinnen und Schülern erhalten dort über die Pflichtstundentafel hinaus zusätzlich zwei Unterrichtsstunden.
Wir wollen in diesem Zusammenhang Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden der Lehrkräfte im Schulbereich zugunsten der Unterrichtsversorgung
umschichten. Die Vollen Halbtagsschulen werden in Bezug auf den Vertretungsunterricht den anderen Grundschulen gleichgestellt. Damit wird ein Stück Gerechtigkeit an unseren Grundschulen geschaffen.
Eine exakte Schätzung ist nicht möglich. Insgesamt handelt es sich aber um ein Stundenvolumen von rund 2 700 Lehrerstellen, die umgeschichtet werden. Grob geschätzt, sind die Anrechnungsund Ermäßigungsstunden, die Klassenobergrenzen und die Neufassung des Erlasses zur Unterrichtsversorgung daran mit jeweils einem Drittel beteiligt.