Protokoll der Sitzung vom 20.11.2003

Ich betone: Keine einzige Unterrichtsstunde geht verloren!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die vorhandenen werden nur anders und besser verteilt. Wir machen mit dieser Maßnahme aus der Not eine Tugend: Wir sichern unsere Reformmaßnahmen im Bildungsbereich ab und setzen weitere, dringend notwendige Schritte um, um die Bildungsqualität an unseren Schulen zu verbessern.

Selbstverständlich ist jetzt eine öffentliche Diskussion eröffnet, wie mit den vorhandenen Ressourcen sinnvoll umgegangen werden kann. Diese Diskussion scheuen wir nicht. Von der sozialdemokratischen Opposition ist hier wohl nicht viel zu erwarten, weil diese bereits die Bereitstellung der 2 500 zusätzlichen Lehrkräfte abgelehnt hat, wie in der Pressemitteilung vom 20. Juni 2003 zu lesen war.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist ein Hammer! - Zuruf von Wolfgang Jütt- ner [SPD])

Wenn jetzt, Herr Jüttner, kreative Ideen eingefordert werden - Pressemitteilung vom 12. August 2003 -, dann wird mit diesen Maßnahmen die richtige Antwort gegeben. Das Kultusministerium ist für seine Kreativität bekannt und hat mit den genannten Maßnahmen einen Vorschlag gemacht, der die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Wir wissen, dass wir mit diesen Vorschlägen nicht nur Lorbeeren gewinnen werden. Zu unserem Reformkurs gibt es jedoch keine realistische Alternative.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Über Einzelmaßnahmen werden wir sicherlich reden können. Entscheidend ist aber, dass die genannten Zielsetzungen zur Verbesserung der Bildungsqualität und damit der Zukunftschancen unserer jungen Generation umgesetzt werden. Unseren Reformkurs werden wir fortsetzen. Für kreative Vorschläge zur Verbesserung sind wir stets aufgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

(Zuruf von der SPD: Endlich!)

Zu Frage 1: Eine Berechnung der Auswirkungen des neuen Erlasses auf die Schulformen nach den derzeitigen Schülerzahlen ist nicht verlässlich und schon deshalb nicht sinnvoll, da zum 1. August 2004 die Orientierungsstufe aufgelöst wird und die Schülerinnen und Schüler ihren Schulbesuch dann in den Jahrgängen 5 und 6 an den weiterführenden Schulformen fortsetzen. Eine Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben.

Zu Frage 2: Die Schulen im Sekundarbereich I erhalten künftig als weiteren Schritt zu mehr Eigenverantwortung einen Stundenpool von zwei Stunden je Klasse zur eigenen Schwerpunktsetzung. Damit haben alle Schulen die Möglichkeit, ihr Schulleben nach ihrem jeweiligen Bedürfnis zu gestalten. Es entfällt der bürokratische Aufwand, Sonderbedarfe anmelden zu müssen. Für welche konkreten Maßnahmen die Schulen künftig ihre Stunden aus dem Stundenpool einsetzen, liegt in ihrer eigenverantwortlichen Entscheidung und kann daher jetzt nicht vorausgeschätzt werden.

Über diesen Stundenpool hinaus kann folgender Zusatzbedarf unverändert geltend gemacht werden: für Ganztagsschulen, für die Einrichtung zusätzlicher Pflichtfremdsprachen, für die Volle Halbtagsschule, für Religionsunterricht, für Außenstellen, für Integrationsklassen, für sonderschulbedürftige Behinderte, für Fördermaßnahmen – insbesondere für Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Herkunftssprache -, für die äußere Fachleistungsdifferenzierung an IGS und Hauptschule, für so genannte Springerklassen und für Kooperationsverbünde im Bereich der Hochbegabtenförderung.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das ist ja fantastisch!)

Kein Zusatzbedarf ist mehr geltend zu machen: für einzügige Schulen mit kleinen Klassen, weil er im Grundbedarf berücksichtigt ist; für den Wahlpflichtbereich an Gymnasien und Gesamtschulen und für Gymnasien mit dem Unterrichtsschwerpunkt Musik, weil er mit dem Grundbedarf einschließlich des Stundenpools abzudecken ist, für das Angebot einer Fremdsprache im Wahlunterricht, weil dieser mit dem Stundenpool abzudecken ist, für den Englischunterricht in der Grundschule, weil dieser in die Schülerpflichtstunden aufgenommen wird, für bilingualen Unterricht, weil dieser aus den Schülerpflichtstunden beider Fächer erteilt wird - erforderlichenfalls ist der Stundenpool in Anspruch zu nehmen -, für den Schwimmunterricht sofern zur Aufsichtsführung eine zweite Person unverzichtbar ist, wird dies anderweitig sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen im Erlassentwurf verwiesen.

Zu Frage 3: Der Erlassentwurf zur Arbeit in den öffentlichen Ganztagsschulen befindet sich zurzeit in der hausinternen Mitzeichnung. Die Faktoren zur Lehrerstundenzuweisung werden gegebenenfalls noch geändert, sofern sich dies als notwendig erweist. Allerdings steht schon jetzt fest, dass es einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden für einen Ganztagsbetrieb im Sekundarbereich II nicht mehr geben wird. Schüler in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, die das Wahlrecht besitzen und bereits einen Führerschein erworben haben können, bedürfen keiner nachmittäglichen Betreuung durch einen pädagogischen Mitarbeiter oder einen Lehrer.

(Beifall bei der CDU)

Diese Stunden werden sinnvollerweise zur Ausweitung des Ganztagsangebots, insbesondere bei den Hauptschulen, eingesetzt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hat der Kollege Wenzel zu seiner ersten Zusatzfrage.

(Bernd Althusmann [CDU]: Es ist doch alles beantwortet! Was soll das?)

Herr Minister Busemann, zu Ihrer Regierungserklärung habe ich noch eine Nachfrage.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das war die Antwort auf eine Frage!)

- Das hörte sich an wie eine Regierungserklärung, so lange hat er hier geredet.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Karl-Heinz Klare [CDU]: Es war eine ausführliche Frage!)

Wenn mich der Kollege Klare ausreden lässt, dann stelle ich auch die Frage. - Herr Busemann, nach den Berechnungen der Integrierten Gesamtschule in Göttingen-Geismar führt Ihr Erlass zu einer Verminderung der Lehrersollzahlen um 14 bis 15 %. Das ist offenbar die Wirkung Ihres Erlasses. Meine Frage ist: Wie soll unter diesen Bedingungen Unterricht noch vernünftig gestaltet werden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Busemann, bitte!

Herr Kollege Wenzel, Ihre Fraktion hat eine sehr umfassende Frage gestellt, und Sie haben eine umfassende Antwort bekommen. Wenn Sie dies als Regierungserklärung verstehen, dann sehe ich das als Kompliment an. Ich bin nun einmal sehr gründlich.

Ich weiß, dass die Auffassung vertreten wird, die Gesamtschulen würden durch diesen Erlass stundentafelmäßig benachteiligt. Wir sehen das nicht so. Wir sehen durch die Umstellung eine Erhöhung in den Grundbedarfen als erforderlich an. Das hängt auch mit den Schülerzahlen insgesamt zusammen. Man muss sehen, wie sich das am Ende rechnet. Eine nennenswerte Benachteiligung in der Weise, in der Sie es beschrieben haben, sehen wir nicht.

(Beifall bei der CDU)

Danke. - Herr Wulf, bitte!

Der Kollege Wenzel hat darauf hingewiesen, dass es tatsächlich bis zu 14 % sind.

(Bernd Althusmann [CDU]: Fragen Sie doch bitte! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das kann nicht sein, weil die Schüler- zahl nicht feststeht! Wir wissen nicht, wie viele Schüler wir haben!)

Sie haben in Ihrem Erlass zur Klassenbildung und zur Lehrerstundenzuweisung und auch gerade in Ihrem Beitrag deutlich gemacht, dass es über den Grundbedarf hinaus pro Klasse zwei Stunden Zusatzbedarf geben soll.

(Zurufe von der CDU: Lauter!)

Wie sollen denn nach Ihren Vorstellungen mit diesen zwei Stunden pro Klasse die individuellen Schwerpunktsetzungen, wie Sie schreiben, oder wie soll die individuelle Gestaltung der Schule erfolgen? Wie sollen z. B. einzügige Schulen mit kleinen Klassen laufen? Wie sollen Förderklassen - auch da ist nicht mehr drin - eingerichtet werden können? Auch die Kleinlerngruppen in den 5. und 6. Klassen fallen weg. Wie soll faktisch mit diesen zwei Stunden der gesamte Förderaspekt realisiert werden? Das ist mir völlig unklar.

Herr Minister Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wulf, Sie müssen natürlich das Gesamtpaket betrachten, und zwar richtig. Dass wir die Ausstattung mit Stunden insgesamt anheben, kommt ja allen zugute. Wenn wir einen Pool von zwei Stunden hinzufügen, haben die Schulen - wir wollen ja die eigenverantwortliche Schule - viele individuelle Möglichkeiten, sie z. B. für Fördermaßnahmen einzubringen. Für Förderklassen - wenn die Schule das für erforderlich hält - ist der Zusatzbedarf - da haben Sie den Erlass vielleicht nicht zu Ende gelesen - unverändert vorgesehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Hagenah zu seiner ersten Zusatzfrage, bitte!

Herr Minister Busemann, wie viel Prozent der Hauptschulklassen haben denn heute noch über 26 Schülerinnen und Schüler und profitieren da

durch von einer Herabsetzung der Schülerzahl? Und im Vergleich dazu: Wie viel Prozent der Klassen an Gymnasien und Gesamtschulen werden durch das Heraufsetzen der Schülerzahl auf 32 und 30 Schüler belastet?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister Busemann!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage ermöglicht mir eine grundsätzliche Betrachtung der Frage der Klassengrößen. In Prozent, das will ich Ihnen ehrlich sagen, kann ich das im Moment nicht ausdrücken, zumindest nicht ad hoc. Aber im Zweifelsfall kann es nur richtig sein, in einer Hauptschulklasse, von der wir alle wissen, wie schwierig die Arbeitsbedingungen sind, die Zahl der Schüler von 28 auf 26 zu senken. Je mehr Klassen davon betroffen sind, desto besser ist das doch wohl!

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das war nicht die Frage! - Wolfgang Wulf [SPD]: Wie viel Prozent sind es denn?)

Zu der zweiten Frage: Wir haben uns sehr verantwortlich überlegt, ob das hinnehmbar ist, ob man das zumuten kann. Ich fand es ganz interessant, dass sowohl PISA als auch TIMSS, als auch der Bildungsbericht der KMK, als auch andere Studien sagen, dass die Klassengröße nicht das allein entscheidende Kriterium für die Qualität ist. Ich habe mich insofern auch an frühere Debatten hier im Hause erinnert und auch einmal in andere Bundesländer geschaut. Und siehe da: Die deutschen PISA-Siegerländer, nämlich Bayern und vor allem Baden-Württemberg, liegen bei 33.

Auch wir können uns nur zur Decke strecken. Man kann nicht immer nur geben, man muss an der einen oder anderen Stelle auch etwas nehmen. In gewissen Spitzenbereichen und an vielen Standorten kommt das ja gar nicht zum Tragen. Ich halte es für hinnehmbar, ab August nächsten Jahres die neu zu bildenden Klassen 5, 6 und 7 der Gymnasien und Realschulen bis auf 32 Schülerinnen und Schüler aufzufüllen. Die derzeitigen Klassenverbünde werden nicht betroffen und nicht auseinander gerissen.

Diese wissenschaftliche Auseinandersetzung darüber, wie groß eine Klasse sein darf, um sich qualitativ noch im grünen Bereich zu bewegen, bringt mich zu einer einfachen Formel: Dort, wo das Arbeiten sehr schwierig ist - z. B. an den Hauptschulen -, muss das politische Trachten darauf gerichtet sein, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dazu gehören auch die Klassengrößen. Und dort, wo es noch homogene, intakte Klassengemeinschaften, eine bessere Lernwilligkeit und Motivation gibt, ist es in schwieriger Zeit vielleicht auch einmal vertretbar, ein oder zwei Schüler mehr hineinzusetzen. Das entspricht nicht meinem Idealbild, aber ich glaube, das ist vertretbar, und darum geht es.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Wulf [SPD]: Das war keine Antwort!)