Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht ja nicht um landeseigene Einrichtungen. Ansonsten können wir nicht einschätzen und nicht sagen, ob sich dafür schon Kommunen gemeldet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zur Anfrage des Abgeordneten Dr. Lennartz, also zur
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der von der Landesregierung geplanten Auflösung der Bezirksregierungen sollen die Aufgaben der Polizeibehörden auf neu zu schaffende Polizeidirektionen übertragen werden. Während bisher nur für die Großräume Hannover und Braunschweig Polizeidirektionen eingerichtet sind, sollen jetzt neu zu schaffende Polizeidirektionen entstehen, um u. a. als obere Versammlungsbehörde bei größeren Veranstaltungen Genehmigungen und Auflagen auszusprechen.
Faktisch wird damit die Versammlungsfreiheit unter einen Zweckmäßigkeitsvorbehalt der Polizei gestellt, zumal das Bundesverfassungsgericht Zurückhaltung der Polizei angemahnt hat. Das heißt, es besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass die im Zusammenhang mit CASTOR-Transporten bereits bekannte restriktive Praxis von Genehmigungen von Versammlungen auf das ganze Land Niedersachsen ausgedehnt wird.
Aus einigen Landkreisen und auch von der Polizeigewerkschaft ist hieran Kritik geübt worden. Die Landkreise halten es für nicht hinnehmbar, wenn die Polizei über Veranstaltungen entscheidet, die sie später selbst mit ihren Beamtinnen und Beamten schützt. Der Vorsitzende der GdP Witthaut sieht Niedersachsen mit einer solchen Regelung „auf dem Weg in den Polizeistaat“. Auch die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. kritisiert in ihrer Presseerklärung diese geplante Praxis.
1. Wie begründet sie die sachliche Notwendigkeit und angebliche Effizienzsteigerung einer Übertragung des Genehmigungsverfahrens an neu zu schaffende Polizeidirektionen?
2. Mit welchen Organisationsstrukturen gedenkt sie Genehmigungsverfahren und Polizeieinsatzplanung auch nach außen hin - vor allem den Veranstaltern gegenüber - so sauber und überzeugend voneinander zu trennen, dass sich die zum Teil bekanntermaßen ausgeprägten Fronten zwischen Versammlungsteilnehmern und Polizei nicht bereits im Vorfeld unnötig verhärten?
3. Inwieweit glaubt sie, mit der geplanten Neuordnung der Zuständigkeit der oberen Versammlungsbehörde der vom Bundesverfassungsgericht geforderten „Kooperation" der an der geplanten Versammlung Beteiligten Rechnung tragen zu können?
Meine Damen und Herren! Bevor für die Landesregierung Frau Ministerin Heister-Neumann die Frage beantwortet, stelle ich die Beschlussfähig
keit des Hauses fest. Ich stelle auch fest, dass der Lärmpegel enorm hoch ist. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Aufgaben nach dem Versammlungsgesetz obliegen den Landkreisen, der Region Hannover, den kreisfreien Städten, großen selbstständigen Städten und selbstständigen Gemeinden als untere Versammlungsbehörden. Anstelle der Städte Hannover und Braunschweig nehmen die dortigen Polizeidirektionen die Aufgaben für das jeweilige Stadtgebiet wahr. Herr Lennartz, Sie wissen, dass Versammlungen keiner Genehmigung bedürfen. Sie sind den Versammlungsbehörden lediglich anzuzeigen. Die genannten Behörden entscheiden regelmäßig unter Einbeziehung polizeilicher Belange, ob Versammlungen wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten werden müssen oder nur mit Beschränkungen z. B. hinsichtlich des Ortes, des Weges oder des Zeitpunktes stattfinden können.
Im bisherigen dreistufigen Aufbau der Landesverwaltung üben die Bezirksregierungen die Funktion der Fachaufsicht über die unteren Versammlungsbehörden aus. Hierzu gehören u. a. die rechtliche Beratung und die Bestimmung der zuständigen Behörde bei Versammlungen, die über den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Versammlungsbehörde hinausgehen. Eigene Entscheidungen über Versammlungsverbote und -beschränkungen treffen die Bezirksregierungen dem Grundsatz nach nicht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bezirksregierung vom Selbsteintrittsrecht nach § 102 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes Gebrauch macht, weil dies zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Der einzige dem Ministerium für Inneres und Sport bekannte Anwendungsfall sind versammlungsrechtliche Entscheidungen der Bezirksregierung Lüneburg im Zusammenhang mit den CASTORTransporten in das Zwischenlager Gorleben. Eine restriktive Praxis ist dabei nicht feststellbar. So sind bei den letzten Transporten rund 90 % der angemeldeten Versammlungen, über die behördlich zu entscheiden war, bestätigt oder mit Auflagen zugelassen worden. Die versammlungsrechtlichen Entscheidungen der Bezirksregierung Lüne
Die Fachaufsicht der Bezirksregierungen führen Angehörige des allgemeinen Verwaltungsdienstes und kooperieren dabei eng mit den Verantwortlichen der Polizei. Sie sind in der Regel bereits in die Dezernatsgruppe der Polizei unter Leitung des Direktors der Polizei bei der Bezirksregierung integriert. Aus Anlass der geplanten Auflösung der Bezirksregierungen hat das Ministerium für Inneres und Sport eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Umorganisation der Polizei eingesetzt, die am 15. November 2003 ihren Abschlussbericht Herrn Minister Schünemann zugeleitet hat. Der Bericht empfiehlt u. a., die bisherigen Aufgaben der Bezirksregierungen als obere Versammlungsbehörden in speziellen Dezernaten der zukünftigen sechs Polizeidirektionen wahrzunehmen. Dieser Vorschlag bedeutet, dass die unteren kommunalen Versammlungsbehörden ihre Zuständigkeit uneingeschränkt behalten. Die Fachaufsicht, die derzeit von Verwaltungsbediensteten in der Regel innerhalb der Dezernatsgruppe Polizei bei den Bezirksregierungen erledigt wird, soll auf die insoweit vergleichbaren Polizeidirektionen verlagert werden. Hinzu kommt, dass die beiden bisherigen Polizeidirektionen Hannover und Braunschweig bereits seit über 50 Jahren untere Versammlungsbehörden sind, wobei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt ein herausragendes Versammlungsgeschehen stattfindet. Vom Weg in den Polizeistaat kann meines Erachtens daher wirklich nicht die Rede sein.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Lennartz namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Aufgrund der geplanten Auflösung der Bezirksregierungen ist es notwendig, deren fachaufsichtliche Aufgaben im Versammlungsrecht, die nicht entfallen können, auf andere Behörden zu übertragen. Die vom Ministerium für Inneres und Sport eingesetzte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Umorganisation der Polizei empfiehlt in ihrem Abschlussbericht die Verlagerung dieser Aufgaben auf die künftigen sechs Polizeidirektionen.
Zu 2: Der organisatorische Aufbau der zukünftigen Polizeidirektionen wird die einsatzführenden Bereiche der Polizei und die Verwaltungstätigkeiten voneinander trennen, sodass versammlungsrechtliche Entscheidungen und taktische Einsatzplanungen in verschiedenen Verantwortlichkeiten liegen.
In den Bezirksregierungen führen derzeit Angehörige des allgemeinen Verwaltungsdienstes die fachaufsichtlichen Aufgaben in der Regel bereits in der Dezernatsgruppe Polizei unter Leitung des Direktors der Polizei bei der Bezirksregierung aus. Zu den in der Anfrage befürchteten Fehlentwicklungen ist es dabei nicht gekommen. Die Aufgabenwahrnehmung in den künftigen Polizeidirektionen des Landes würde daher dem aktuellen Organisationsgefüge im Wesentlichen entsprechen.
Zu 3: Die Kooperation mit dem Veranstalter erfolgt weiterhin durch die unteren Versammlungsbehörden, die über eventuelle Versammlungsverbote und -beschränkungen auch zu entscheiden haben. Die Bezirksregierungen, deren Aufgabe verlagert werden soll, führen nur dann Kooperationsgespräche, wenn sie im Ausnahmefall von dem Selbsteintrittsrecht nach § 102 des Gefahrenabwehrgesetzes Gebrauch machen. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Abstimmung des allgemeinen Verwaltungspersonals auch mit dem unmittelbaren Polizeibereich ändert sich wirklich nicht wesentlich, wenn sie künftig unter dem Dach der Polizeidirektionen erfolgt. - Danke schön.
Frage 4: Wie soll die Neuordnung der Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis in Niedersachsen gestaltet werden?
(Dorothea Steiner [GRÜNE] meldet sich zu einer Zusatzfrage - Enno Ha- genah [GRÜNE] meldet sich zur Ge- schäftsordnung)
- Meine sehr geehrten Damen und Herren, es lagen keine Wortmeldungen vor. Das ist mir bestätigt worden.
Ich habe nun schon die vierte Anfrage aufgerufen. Es tut mir Leid, aber jetzt hat Herr Wulf das Wort.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das braucht Ihnen nicht Leid zu tun, wenn die da drüben einfach nur schlafen! - Bernd Althusmann [CDU]: Da müssen sie schon früher aufstehen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach vorliegenden Informationen hat das Kultusministerium zum Schuljahresbeginn 2003/2004 etwa 160 Lehrkräfte in den Schuldienst eingestellt, die die Aufgabe als Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis übernommen haben. Es war bislang üblich, dass solche Lehrkräfte einen Vorbereitungsdienst absolvieren mussten, so wie bei anderen Lehramtslaufbahnen auch. Nunmehr sollen die 160 Bewerberinnen und Bewerber in ein dreijähriges Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden sein, das mit einer Prüfung abschließen soll. Die wöchentliche Regelstundenzahl für diese Lehrkräfte soll 27,5 Stunden betragen, und mit 7,5 Stunden sollen sie an Ausbildungsveranstaltungen des Ausbildungsseminars und der Schule teilnehmen. Die wesentliche Begründung für diese Maßnahme soll sein, dass damit die wirtschaftliche und finanzielle Situation der bisherigen Anwärter und Anwärterinnen verbessert werden soll, die derzeit angeblich gezwungen seien, durch Nebeneinkünfte ihre Einnahmen zu verbessern.
Die Anwärter und Anwärterinnen für die anderen Schullaufbahnen erhalten zwar nicht wesentlich mehr Gehalt als die Anwärter und Anwärterinnen für das Lehramt für Fachpraxis, dennoch wird offensichtlich für diese die niedrige Gehaltssumme als Begründung herangezogen, die Ausbildungsform zu ändern. Ebenfalls wolle man durch eine Neustrukturierung der Ausbildung in Form von Modulen und der Verlängerung der schulpraktischen Ausbildung von 18 auf 36 Monate die Qualität der Ausbildung verbessern.
1. Wie soll gewährleistet werden, dass diesen „Probedienstbeamten“ in berufsbegleitender Form die für die schulische Wirklichkeit notwendigen Qualifikationen vermittelt werden?
2. Wie soll diese Ausbildung vom Schuljahresbeginn 2003/2004 an erfolgen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine veränderte Ausbildungs- und Prüfungsordnung noch Erlasse zur Regelung der neuen Form der Ausbildung vorlie
3. Mit welchen Argumenten rechtfertigt die Landesregierung die Tatsache, dass bei allen anderen Lehrerlaufbahnen ein Vorbereitungsdienst respektive Referendariat erfolgt, aber jetzt bei den Lehrkräften für Fachpraxis davon abgewichen wird?
Bevor Herr Minister Busemann die Anfrage für die Landesregierung beantwortet, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es enorm laut ist.
- Ich habe keine Seite genannt und bewertet. Ich habe lediglich festgestellt, dass es hier im Plenarsaal sehr laut ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berufsausbildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat und Wirtschaft. Die enge Beziehung zwischen Bildungs- und Wirtschaftspolitik wird besonders in den berufsbildenden Schulen sichtbar. Die Lehrkräfte hier sind Partner im dualen System. Ihre Arbeit steht deshalb auch im Brennpunkt betrieblichen Interesses. Dies gilt in besonderer Weise für die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis. Sie stellen den direkten Bezug zwischen schulischer und betrieblicher Berufsausbildung her und nehmen von daher eine Schlüsselrolle ein.
Etwa ein Fünftel aller niedersächsischen Berufsschullehrkräfte sind Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis. Sie werden künftig auch bei der Umsetzung des Hauptschulprofilierungsprogramms beteiligt sein. Für den „Betriebstag“ werden auch die Lehrwerkstätten und die Fachpraxislehrkräfte der berufsbildenden Schulen gebraucht.
Lehrkräfte für Fachpraxis sind Meisterinnen oder Meister mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, die in einem 18-monatigen Vorbereitungsdienst zu Lehrern ausgebildet werden. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten in dieser Zeit Bezüge von ca. 800 Euro monatlich. Im Haushaltsjahr 1998 standen für den Vorbereitungs
Trotz der Stellenerhöhung im Vorbereitungsdienst auf das Vierfache lag der schulische Bedarf an Lehrkräften für Fachpraxis deutlich darüber. So wurden seit 1998 ca. 400 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis im Angestelltenverhältnis eingestellt - zunächst ohne pädagogische Qualifizierung.