Trotz der Stellenerhöhung im Vorbereitungsdienst auf das Vierfache lag der schulische Bedarf an Lehrkräften für Fachpraxis deutlich darüber. So wurden seit 1998 ca. 400 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis im Angestelltenverhältnis eingestellt - zunächst ohne pädagogische Qualifizierung.
Diese Einstellungspraxis zur Deckung des dringenden Lehrerbedarfs an den berufsbildenden Schulen führte zu einer Reihe von Problemen.
Erstens. Nicht ausgebildete Lehrkräfte waren bis zu drei Jahre lang an den Schulen tätig, bevor ihnen ein Platz im Vorbereitungsdienst zur Verfügung stand. Die so eingestellten Lehrkräfte zeigen häufig abnehmende Bereitschaft, den Vorbereitungsdienst überhaupt noch zu absolvieren, zum einen wegen der gravierenden finanziellen Einschnitte und zum anderen wegen mangelnder Einsicht in die Notwendigkeit einer Ausbildung nach mehrjähriger Unterrichtstätigkeit.
Zweitens. In den Schulen kam es zu einer Verschlechterung der Unterrichtsversorgung, wenn die zunächst mit 27,5 Stunden eingestellten Lehrkräfte bei Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nur noch 10 Stunden zur Verfügung standen.
Drittens. Für Ausbildende der Seminare war es oft schwierig, in der doch eher kurzen Ausbildungsphase langjährig praktiziertes unterrichtliches Handeln infrage zu stellen und professionelle berufliche Standards zu vermitteln.
Dies führte bei den Auszubildenden, den Schulen und den Seminaren zu Unzufriedenheit. Hinzu kommt, dass auch viele sehr gut geeignete Bewerberinnen und Bewerber unter den genannten Umständen nicht für den Schuldienst gewonnen werden konnten. Es ist daher dringend geboten, im Sinne der Qualitätssicherung der Lehrerausbildung und des Unterrichts an den berufsbildenden Schulen hier etwas zu verändern. Dazu gehört eine Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aus dem Jahr 1977 an die veränderten Arbeitsbedingungen der berufsbildenden Schulen und an die Grundsätze moderner Lehrerausbildung. Dabei muss die Qualifizierung für die Unterrichtsgestaltung ebenso wie der Kompetenzerwerb für die Arbeit mit einer schwierigen Schülerklientel ein Schwerpunkt in der Lehrerausbildung werden. Die Gründe dafür sind bekannt. Darüber hinaus
sollen Praxisorientierung, die Vermittlung von Kompetenzen zur Selbstorganisation und Mitverantwortung für die Ausbildung und nicht zuletzt Teamarbeit Prinzipien des neuen Lehrerausbildungskonzepts sein.
Die Rahmenbedingungen sollen wie folgt aussehen: Die Ausbildung soll berufsbegleitend im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen und zweieinhalb Jahre dauern.
Die Lehrkräfte zur Anstellung werden nach A 9 besoldet; ihre Unterrichtsverpflichtung beträgt 27,5 Wochenstunden. Davon sollen sie Anrechnungsstunden für Seminarveranstaltungen in Fachdidaktik und Schulpädagogik und für Ausbildungsunterricht erhalten.
Die Ausbildung soll zumindest zum Teil in begrenzten curricularen Einheiten, Modulen, organisiert sein. Ein Teil der Module ist frei wählbar. Dadurch können die unterschiedlichen Vorbildungen der Auszubildenden berücksichtigt werden, und bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte hätten die Möglichkeit, die entsprechenden Module für die Fort- und Weiterbildung zu nutzen.
In dem neuen Konzept werden also sowohl die lnteressen der auszubildenden Lehrkräfte als auch die der Schulen angemessen berücksichtigt.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung der rechtlichen Vorschriften erforderlich. Zu ändern sind § 3 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung, der die Laufbahn der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis regelt, und die hierzu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen. Die Änderungen sollen zum Schuljahresbeginn 2004 in Kraft treten.
Um die Nachteile der bisherigen Einstellungspraxis nicht fortzuschreiben, war es notwendig, für die Neueinstellungen - 160 zum Schuljahresbeginn 2003 - eine Übergangsregelung zu schaffen. Gemäß Erlass vom 4. August 2003 werden Einstellungen von Lehrkräften für Fachpraxis im Angestelltenverhältnis mit 27,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung vorgenommen. Davon sind zwei Unterrichtsstunden für Ausbildungszwecke vorgesehen. Die Studienseminare vermitteln hier zunächst grundlegende Kompetenzen für die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht. Nach Vorliegen der Rechtsgrundlage sollen alle im Angestelltenverhältnis Eingestellten in das Beamtenverhältnis auf Probe überführt werden. Zeiten im
Zu Frage 1: Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt - wie bisher - in den Studienseminaren und in den Schulen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Lehrkräften. Die Seminare führen fachdidaktische und schulpädagogische Veranstaltungen durch. Darüber hinaus werden die Auszubildenden unterstützt, Kompetenzen für professionelles Lehrerverhalten selbst organisiert zu erwerben. Dies wird gegenwärtig mit gutem Erfolg im Rahmen eines Modellversuchs erprobt.
Durch den - gegenüber dem Vorbereitungsdienst hohen Anteil selbstständigen Unterrichts erfolgt die berufliche Sozialisation überwiegend am Arbeitsplatz. Diese auf die Realsituation bezogene Ausbildung qualifiziert in besonderer Weise für die beruflichen Anforderungen.
Zu Frage 3: Die Laufbahn der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis ist keine Lehrerlaufbahn im klassischen Sinn, da hier als Zugangsvoraussetzung nicht ein Lehramtsstudium, sondern eine Meisterausbildung vorgeschrieben ist.
Anders verhält es sich bei den Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Hier ist der Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung - übrigens für alle Laufbahnen des höheren Dienstes - gesetzlich vorgeschrieben, siehe § 14 Abs. 5 des Beamtenrechtsrahmengesetzes. Von daher sind beide Gruppen nicht ohne weiteres miteinander vergleichbar.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die konkreten Erlasse für die Ausbildung der Lehrer für Fachpraxis erst zum Beginn des nächsten
Schuljahres vorliegen werden? Wenn dem so ist, frage ich Sie: Nach welchen Erlassen bzw. Richtlinien sollen die Lehrer für Fachpraxis, die zum 1. August dieses Jahres eingestellt worden sind, ausgebildet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wulf, ich glaube, ich habe es eben schon ausführlich dargestellt. Zurzeit gilt eine Übergangsregelung. Die Neuerungen aufgrund der neuen Bedarfe, wie ich einmal sage, haben wir durch Erlass vom 4. August übergangsweise geregelt. Die endgültige Rechtslage zieht ab Mitte nächsten Jahres.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur nächsten Kleinen Anfrage, die vom Abgeordneten Möhrmann gestellt wird, also zur
Frage 5: Bau von Radwegen an Landesstraßen im Landkreis Soltau-Fallingbostel und niedersachsenweit - notwendige Nachfrage
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Antwort der Landesregierung vom 12. September 2003 kann der Bau des Radweges an der L 171 von Delmsen nach Sprengel frühestens im Herbst 2004 oder Frühjahr 2005 erfolgen. Landesweit soll der Bedarf an Radwegen bis zum 1. November 2003 erhoben werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen nach Schaffung eines Investitionsbudgets Landesstraßenbauplafond einschließlich des Radwegebaus bereitgestellt werden. In der Öffentlichkeit entstand gleichzeitig der Eindruck, trotz leerer Kassen gäbe es gute Chancen zum Bau neuer Radwege.
Die Investitionskosten sollen gesenkt und die Planungszeiten verkürzt werden, weil es Veränderungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geben soll. Hierzu ist gemäß der Antwort eine Änderung
Der Landkreis Soltau-Fallingbostel hat nach der Aufforderung der Landesregierung insgesamt 23 Radwegeprojekte an Landesstraßen angemeldet. Gleichzeitig hat das Straßenbauamt Verden für seinen gesamten Einzugsbereich - dies sind die Landkreise Verden, Soltau-Fallingbostel, Celle und Teile der Kreise Harburg, Osterholz und Rotenburg (Wümme) - für die Jahre 2004 und 2005 bekannt gegeben, dass insgesamt pro Jahr 192 000 Euro für Radwegebau bereitstünden. Es wurde gleichzeitig zu verstehen gegeben, dass man Radwegeprojekte vorziehen würde, an denen sich die Kommunen mit finanziellen Eigenanteilen beteiligten.
1. Welche Ausbau- und Investitionsvolumen im Radwegebau sind für den Landkreis SoltauFallingbostel und landesweit angemeldet worden, und wie kommt die Landesregierung zu der Aussage, der Baubeginn könne bei dem konkreten Projekt an der L 171 im Herbst 2004/Frühjahr 2005 erfolgen, wenn dem Straßenbauamt Verden pro Jahr ein Finanzvolumen von 192 000 Euro zur Verfügung steht?
2. Warum enthält der Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen zum Niedersächsischen Naturschutzgesetz keine Veränderungen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen an Radwegen, und mit welchen finanziellen und ökologischen Wirkungen rechnet die Landesregierung mit und ohne Gesetzesänderung konkret?
3. Mit welchen neuen Radwegeprojekten oder ungefährem Investitionsvolumen ist nach dem Haushaltsplanentwurf 2004 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2007 mit welchem Finanzvolumen, verteilt auf die einzelnen Landkreise, landesweit zu rechnen?
vorherigen Landesregierung verhängten Bau- und Planungsstopp für Radwege aufgehoben habe, war der Weg für den Weiterbau, die Planung und die Erhebung eines neuen Bedarfs für Radwege frei. Die Erhebung des aktuellen Bedarfs hat dabei durch die Beteiligung der Stellen vor Ort und damit die Berücksichtigung der wichtigsten vor Ort gewollten Radwege eine neue Qualität im Sinne einer Kooperation zwischen Landesfachverwaltung, Kommunalverwaltungen und Politik erhalten.
Natürlich geht auch dies nur unter Setzung von Prioritäten, die durch das Raster - Schulwegsicherung, Tourismus, Lückenschlüsse und die Verkehrsmengen - bestimmt wird. Darüber hinaus sind jedoch auch die sich in Planung befindlichen und planfestgestellten Maßnahmen, für die schon erhebliche Ressourcen, nämlich Planungs- und Personalkosten, eingesetzt wurden, oder Verpflichtungen des Landes bei laufenden Planungen von Gemeinschaftsradwegen zu berücksichtigen. Davon auszugehen, dass dabei auf allen Ebenen und Verwaltungsstufen auch alles auf Anhieb reibungslos funktioniert, wäre sicherlich Wunschdenken.
Das neue Konzept liegt nun seit dem 1. November 2003 vor und kann von Ihnen - wie schon durch einige Kollegen geschehen - gern beim jeweils zuständigen Straßenbauamt eingesehen werden. Dieser neuen Kooperation und Qualität der Bedarfsermittlung und Maßnahmenreihung stehen die finanziellen Engpässe des Landes gegenüber. Nachdem wir im Nachtragshaushalt 2003 3 Millionen Euro für Radwege zusätzlich ausweisen konnten und damit 8,2 Millionen Euro im Jahr 2003 in Radwege investieren, muss im nächsten Jahr diese Summe wieder auf 5,2 Millionen Euro begrenzt werden.
Zu 1 und 3: Landesweit stehen für den Radwegebau in 2004 5,2 Millionen Euro zur Verfügung. Für den Amtsbezirk des Straßenbauamtes Verden sind das 192 000 Euro, wie von Ihnen, Herr Möhrmann, hier schon ausgeführt worden ist. Eine Verteilung auf Kreisgebiete erfolgt nicht. In der von Ihnen zitierten Antwort der Landesregierung vom 12. September 2003 wurde der frühestmögliche Baubeginn der von Ihnen angesprochenen Radwege genannt. Dieser frühestmögliche Baubeginn ergibt sich allein aus dem Planungsablauf und steht wie
Das landesweit realisierbare Investitionsvolumen ist von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Landesstraßenbauplafond abhängig. Für das Jahr 2004 sind daraus 5,2 Millionen Euro für den Radwegebau vorgesehen. Ein gleiches Investitionsvolumen wird für die Jahre 2005 bis 2007 angestrebt. Eine Verteilung auf die Straßenbauämter pro Jahr ist wie folgt vorgesehen: