Meine Damen und Herren, was wir für einen effektiven Hochwasserschutz brauchen, sind - neben dem Einhaltgebieten von immer mehr Versiegelung - in aller erster Linie dezentrale Hochwasserschutzkonzeptionen.
Entscheidend ist doch, dass wir das Wasser in der Fläche stärker zurückhalten. Das geht nur, wenn wir in den Ober- und Mittelläufen Rückhaltebecken und Hochwasserpolder einrichten und wenn in den Unterläufen ein möglichst hindernisfreier Abfluss sichergestellt wird. Wir brauchen ein abgestuftes System von Maßnahmen, das den örtlichen Gegebenheiten der Region Rechnung trägt. Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und deshalb müssen alle Maßnahmen mit den betroffenen Bürgern, mit den Grundstückseigentümern, mit den Landwirten, mit den Kommunen, mit Ober- und Unterliegern abgestimmt werden. Sie dürfen eben nicht - wie es Herr Trittin vorsieht einseitig zulasten der Landwirtschaft gehen.
Das Land hat in diesem Bereich eine Koordinierungsverantwortung. Wir brauchen ein Flussmanagement von der Quelle bis zur Mündung.
Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die Ausweisung von Vorranggebieten in den Raumordnungsprogrammen gehen in die richtige Richtung, so sollten wir auch weiter machen. Trittin sollte deshalb von sich aus seinen völlig misslungenen Gesetzentwurf schnellstens zurückziehen. Wenn nicht, dann wird dieser Gesetzentwurf genau so ein Fehlschlag wie AkEnd und das missglückte Dosenpfand. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Hochwasserschutz ist ein Thema, das in der Vergangenheit von allen Fraktionen - egal welcher Couleur - immer sehr ernst genommen wurde. In der vergangenen Legislaturperiode gab es nach den Ereignissen mit dem Hochwasser auch einen sehr breiten Konsens zu diesem Thema.
- Da waren wir zwar nicht da, aber die FDPFraktion trägt diesen Konsens durchaus mit. - Herr Haase, auch die FDP-Fraktion wird sich für einen effektiven Hochwasserschutz einsetzen. Dieser wird sich aber den Gegebenheiten des Landes und den ganz individuellen Gegebenheiten vor Ort annehmen, damit eine solche Katastrophe wie vor zwei Jahren nicht noch einmal passieren kann.
Wir werden bei allen Bemühungen um den Hochwasserschutz auch in Zukunft mit Überschwemmungen leben müssen. Das ist ganz normal. Als FDP-Fraktion stehen wir auch zu der Verpflichtung, sowohl ausreichend technische als auch natürliche Hochwasserschutzmöglichkeiten vorzuhalten. Dabei ist selbstverständlich die Ausweisung von Überschwemmungs- und Retentionsflächen eine wichtige und notwendige Maßnahme. Ich stelle allerdings fest, dass sich die FDP-Landtagsfraktion strikt und mit aller Schärfe gegen generelle Ackerbauverbote wenden wird.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Dieter Haase [SPD]: Machen wir nun Politik für die Bauern oder für die Menschen? - Gegenruf von Karl- Heinz Klare [CDU]: Bauern sind auch Menschen!)
Dieses von Herrn Trittin geplante Verbot greift so tief in die Rechte von Grundeigentümern ein - Herr Haase, hören Sie gut zu; das ist eine grundlegende Frage des Verständnisses, wie man mit Eigentum von Grund und Boden umgeht -,
dass es einer Enteignung nahe kommt. Das wird es mit den Fraktionen der CDU und der FDP nicht geben.
Ich bin sehr froh, dass sich Heiner Ehlen und auch Hans-Heinrich Sander schon öffentlich in dieser Richtung geäußert haben. Sie haben damit die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, im Interesse unserer heimischen Landwirtschaft, aber auch im Interesse des Hochwasserschutzes - das sage ich ganz deutlich -, im Interesse des Landes Niedersachsen und der betroffenen Grundeigentümer erwarte ich von Ihnen, dass Sie sich auch einmal gegen Ihre Bundesregierung positionieren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Oetjen, vielleicht sollten wir uns in eine Republik von Grundeigentümern umgestalten und das Dreiklassenwahlrecht wieder einführen, das an Grund und Boden gebunden wird. Wer keinen mehr hat, der hat gefälligst auch nicht darüber abzustimmen.
Sie legen uns einen Antrag vor, den Sie damit adeln, dass Sie die betroffenen Bürger wieder mit einbeziehen.
(Jörg Bode [FDP]: Das werden wir noch öfter erleben! - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Das ist doch gar nicht so schlecht!)
Sie erwecken aber nicht den Eindruck, dass Sie endlich den vorsorgenden Hochwasserschutz ernst nehmen. Sie beklagen alle das Elbehochwasser und was noch alles passiert ist. Nach jedem Hochwasser ist die Einsicht groß, und die Klagen sind laut. Der Ruf nach staatlichen Hilfen ist gleichzeitig immer besonders laut, und zwar auch in den Bereichen, in denen der Staat sonst nicht so
gerne in Anspruch genommen wird. Dieser Hochwasserschutz - wenn man Ihren Antrag ernst nimmt -, den Sie angeblich mit den Bürgern machen wollen, sieht eher danach aus, dass Sie gar nichts machen wollen. Alles soll so bleiben, wie es ist.
Wir wollen dagegen - das betone ich jetzt -, dass das Artikelgesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz - das wird ja ein Rahmengesetz - noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen wird. Es hat - ehrlich gesagt - gute Chancen. Ich prophezeie Ihnen auch, dass es gute Chancen hat, wenn es beklagt wird.
Herr Langspecht, Sie haben in Ihrem Antrag ein Schreckgespenst an die Wand gemalt, das so nicht eintreffen wird. Sie verlangen einen interessengerechten Hochwasserschutz. Ich sage Ihnen, welche Interessen die CDU-Fraktion vertritt. Da brauche ich nach den ganzen Bezügen in Ihrer Rede gar nicht mehr zu spekulieren. Das sagen Sie ja deutlich.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu Ihrer Begründung machen. Die Zahl von 900 000 ha Ackerfläche, die angeblich betroffen ist, hätte ich gerne einmal spezifiziert, weil die höchst rätselhaft ist.
Bei dem vermeintlichen Schreckgespenst wollen wir uns doch lieber einmal an die Fakten halten, anstatt an Gerüchte und Pappkameraden. Es soll ein Ackerbauverbot geben - das ist richtig
in den Abflussbereichen der Überschwemmungsgebiete, also nicht in den gesamten Überschwemmungsgebieten in den Grenzen eines 100-jährigen Hochwassers, sondern in den Abflussbereichen. Das lässt sich sehr klar festlegen. In den Überschwemmungsgebieten, die lediglich Staubereiche für das anzunehmende Hochwasser sind - das wissen Sie so gut wie ich, das ist der weit überwiegende Teil der Überschwemmungsgebiete -, wird Ackerbau unter Auflagen weiter möglich sein. Darüber, wie diese Auflagen aussehen werden, müssen wir noch reden. Darüber kann man eine konkrete Debatte führen. Aber Auflagen - das sage ich Ihnen auch direkt -, die den Dünger- und Pestizideinsatz oder eine ganzjährige Bodenbedeckung betreffen, halte ich für sachgerecht und erforder
lich. Wenn jemand glaubt, bestimmte Produkte nicht mehr anbauen zu können, dann liegt es nicht am Verbot dieser Produkte, sondern daran, dass man eine bestimmte Pestizid- und Düngerbelastung eben nicht mehr zulassen kann.
(Zustimmung von den Grünen - Frank Oesterhelweg [CDU]: Haben Sie schon einmal Urlaub auf dem Bau- ernhof gemacht? - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Die hat keine Ahnung!)
Die Übergangsfrist für diese Regelung - Sie weinen ja schon über 2012 - wird bis zum 1. Januar 2013, also fast zehn Jahre, dauern.
Anfang 2013 tritt auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU in vollem Umfang in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird ein umfangreiches und notwendiges Gewässereinzuggebietsmanagement umgesetzt sein. Man muss das Ganze als Paket sehen, zu dem auch noch die Straßburger Beschlüsse zur Agrarreform gehören. Das bedeutet, dass in Zukunft Grünland stärker gefördert wird und Leistungen der Landwirte im vorsorgenden Hochwasserschutz besser entlohnt werden. Das ist auch in Ordnung. Wenn man dieses Paket betrachtet, sehen wir auch keinen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Landwirte. Im Grundgesetz gibt es - nebenbei bemerkt, da Sie immer das Grundgesetz bemühen - einen Passus mit den Worten „Eigentum verpflichtet“. Vielleicht erinnern wir uns ganz düster daran. Dies könnte auch hier zur Geltung kommen.
Die Kommunen befürchten - das ist hin und wieder, zuletzt von Herrn Mädge, wieder geäußert worden -, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden eingeschränkt werden. Das ist im Einzelfall durchaus berechtigt. Dennoch muss das Bauplanungsverbot kommen; denn es ist unverantwortlich, weitere Neubau- und Gewerbegebiete im Überschwemmungsgebiet zuzulassen. Wer solche Forderungen stellt, sollte sich besser aus der Politik verabschieden.
Wir wollen auch in Zukunft Einzelbauvorhaben in Überschwemmungsgebieten zulassen. Wir machen keine ideologische Politik. Aber wir sagen Ihnen: Die Genehmigung solcher Vorhaben muss
Ich sage Ihnen deshalb, dass Ihr Antrag verfehlt ist. Das Bürgeretikett ist löchrig. Die Regelungen im Artikelgesetz zum Hochwasserschutz sind notwendige, aber keineswegs unverhältnismäßige Vorsorge. Nicht nur wir machen Politik für Menschen, sondern auch der Bundesumweltminister, und zwar zukunftsorientiert und über den nächsten Ackerrand hinaus. - Vielen Dank.
(Hans-Dieter Haase [SPD]: Jetzt kommt Kompetenz! – Gegenruf von Dr. Philipp Rösler [FDP]: Da müssen Sie doch selbst lachen!)