Protokoll der Sitzung vom 10.12.2003

stationär gepflegt werden, dann ist klar, dass der ambulante Bereich kaum noch gesteigert werden kann. Bei den anderen Personen ist der stationäre Bereich aufgrund der besonderen Schwere der Pflege unabdingbar.

Meine Damen und Herren, ich will darauf hinweisen: Sie sagen zwar, dass Sie die Deckelung wegnehmen. In dem zu verabschiedenden Haushalt fehlen aber schon heute 2 Millionen Euro, um die ambulante Versorgung tatsächlich komplett finanzieren zu können.

Dieses Gesetz verschlechtert die Situation der Pflegebedürftigen massiv und gefährdet die gesamte pflegerische Infrastruktur. Die Heimträger erwarten das Schlimmste, nämlich dass sie auf den Investitionskosten sitzen bleiben und in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werden. Ihre Investitionsbereitschaft tendiert gegen Null. Zurzeit werden keine neue Baumaßnahmen durch die kommunalen Vertreter genehmigt. Man erhält den Hinweis: Sie sollen wieder einmal fragen, wenn die Einrichtung fertig gestellt ist. Vielleicht wäre dann eine Genehmigung denkbar.

(Zuruf von der SPD: Unglaublich!)

Meine Damen und Herren, das führt in der Konsequenz dazu, dass Sie so Niedersachsen zielstrebig in den Pflegenotstand führen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Erstens werden allein aufgrund der demografischen Entwicklung bis 2010 die noch fehlenden 8 000 Pflegebetten nicht vorhanden sein. Zweitens geht auf diese Art und Weise immer mehr das Fachpersonal aus.

Die Konförderation der evangelischen Kirchen wird sehr deutlich, wenn sie feststellt:

„Der Wegfall der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse wird dazu führen, dass mehr Menschen als bisher auf Sozialleistungen angewiesen sein werden. Dringend notwendige Investitionsvorhaben im stationären Bereich werden nicht mehr möglich sein. Der Bestand an Einrichtungen ist mittelfristig nicht mehr gesichert.“

Meine Damen und Herren, das ist ein absoluter Blattschuss; nur passt er nicht in Ihr Weltbild.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die kommunalen Spitzenverbände geben auch ungeschminkt zu, worum es geht. Den Empfängern von Sozialhilfe wird zugemutet, grundsätzlich ein Doppelzimmer zu bewohnen, soweit im Einzelfall keine Besonderheiten vorliegen.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Für die alten Menschen besteht keine Rückzugsmöglichkeit mehr in die Privat- und Intimsphäre. Ich sage ganz klar: Ich finde das würdelos und vor allem für eine christliche Partei beschämend.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der heutige Ministerpräsident hat am 17. September 2002 im Zusammenhang mit unserer damaligen Deckelung gefragt:

„Wie lassen wir die alten Menschen menschenwürdig alt werden? Wie können wir Hilfe organisieren? - Sprechen Sie einmal mit den Wohlfahrtsverbänden und den Verbänden, den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen. Das, was Sie hier an Einsparungen vorhaben, geht schlichtweg nicht.“

Meine Damen und Herren, Sie sollten sich in der Regierungsverantwortung auch an das erinnern, was Sie in der Opposition von sich gegeben haben. Wenn Sie das könnten, dann wäre den Pflegebedürftigen und Niedersachsen dieser rabenschwarze Tag in der Sozialpolitik erspart geblieben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal die Ministerin Frau Dr. von der Leyen. Bitte schön!

Bevor ich Frau Dr. von der Leyen an das Rednerpult bitte, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Ich habe das soeben schon bemerkt. Den Kollegen Schwarz wollte ich aber nicht unterbrechen, weil es nicht sehr laut war. Die ständigen Gespräche an den Regierungsbänken stören aber doch. Ich bitte auch Herrn Kollegen Rolfes, sich jetzt hinzusetzen und Frau Dr. von der Leyen zu lauschen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, die Anerkennung - -

(Lachen bei der SPD)

- Was führte zu der Heiterkeit?

Frau Dr. von der Leyen, es war ein böser Blick des Kollegen Rolfes, den ich aber abgefangen habe. Wir haben das alles im Griff.

Das ging über mich hinweg. Deshalb habe ich das nicht bemerkt. - Frau Helmhold, die Anerkennung der niederschwelligen Angebote für Demenzkranke ist längst erfolgt. Die Förderrichtlinie steht jetzt vor der Anhörung. Haushaltsmittel sind in Höhe von 1 Millionen Euro eingestellt.

Die Umstellungsphase für die Einrichtungsträger ist thematisiert worden. Wir haben seit April auf die Veränderung des Landespflegegesetzes hingewiesen. Die Möglichkeit, neue Vereinbarungen zu schließen, besteht schon seit einem halben Jahr. Insofern ist auch Zeit gewesen, diese Umstellung vorzunehmen. Ich meine, früher kann man es eigentlich nicht anmelden.

Ein großes Thema ist der Bürokratieabbau. Wir haben eine Situation vorgefunden, in der in der Tat die Bürokratie für die Pflegeeinrichtungen erdrückend ist. Ich frage mich nur: Was haben Sie in den letzten 13 Jahren getan, um diesen gewaltigen Berg nicht weiter anwachsen zu lassen?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn Sie mir sagen, wir hätten kein Konzept, so antworte ich Ihnen: Ich habe inzwischen beim Landesausschuss Pflege eine Arbeitsgruppe zur Entbürokratisierung der Pflegedokumention eingesetzt. Die Ergebnisse werden im ersten Quartal vorliegen. Wir setzen zurzeit mit Vertretern der LAG Freie Wohlfahrtspflege und der LAG Privater Träger eine Arbeitsgruppe zur Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege ein.

Ich habe es inzwischen zur Routine werden lassen, jeden Montagmorgen um 9.15 Uhr mit dem Sprecher der LAG Freie Wohlfahrtspflege zu tele

fonieren mit dem Ziel, dass wir jeweils einen Punkt zum Thema „Bürokratie“ aufgreifen, der unmittelbar vom Land beeinflussbar ist und bei dem wir auch etwas machen können. Das können wir angehen. Das ist die praktische Arbeit, die wir machen.

Schlussendlich wird das Thema „Dynamisierung der Pflegeversicherung“ angesprochen. Frau Helmhold, da bin ich ganz bei Ihnen. Sie haben Recht, die Pflegeversicherung muss dynamisiert werden. Nur ist das eine Frage des Bundesgesetzgebers. Seien wir also vernünftig. Auf Bundesebene können wir das gemeinsam angehen. Aber Sie können uns hier auf Landesebene nicht vorwerfen, dass wir die Pflege nicht dynamisiert haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich lasse darüber abstimmen. Wer der Ausschussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Dazu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Das Gesetz ist so beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7: Einzige (abschließende) Beratung: Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zur Ernennung der Regierungspräsidentin a. D. Birgit Janine Honé zum Mitglied des Landesrechnungshofs - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/595 - Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung des Landtages nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung - Drs. 15/617

Die Beschlussempfehlung lautet auf Zustimmung.

Gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung wird kein Bericht über die Ausschussberatung erstattet. Es wird auch gleich ohne Aussprache entsprechend abgestimmt.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! - Stimmenenthaltungen? Es ist einstimmig so beschlossen worden.

Im Namen des Hauses darf ich Frau Honé ganz herzlich gratulieren. Sie befindet sich in der Loge.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir können in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe zusammen auf

Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz - HG 2004 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 15/345 - Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/630 bis 15/644 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/646 – Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 15/658 - gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO: Haushaltsplanentwurf 2004 sofort zurückziehen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/647 b) 8. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/626