Protokoll der Sitzung vom 10.12.2003

Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz - HG 2004 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 15/345 - Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/630 bis 15/644 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/646 – Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 15/658 - gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO: Haushaltsplanentwurf 2004 sofort zurückziehen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/647 b) 8. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/626

Die Beschlussempfehlungen lauten auf Annahme mit Änderungen.

Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/388 und Berichtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/650 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/656

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit durch den Abbau von Subventionen und die Auflösung von Mischfinanzierungen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/386 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/587

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Steueroase Niedersachsen? - Stellenstreichungen auf Kosten der Steuergerechtigkeit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/384 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/596

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Existenzgefährdende Kürzungen in der Landwirtschaft durch die rot-grüne Bundesregierung verhindern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/451 Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/612

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme.

Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Vorfahrt für die Zukunft: Rücknahme der Kürzungen bei den niedersächsischen Hochschulen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/549 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/613

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Keine Schwächung der Rechtsgewährung durch pauschale Stellenstreichungen in der Justiz - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/477 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/614

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Auch Abgeordnete und Minister sollen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/606

und

Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Zukunftsperspektiven für die Hochschulstandorte Buxtehude und Nienburg - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/609 Erste Beratung: Zukunftsperspektiven für die Hochschulstandorte Buxtehude und Nienburg - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/609

Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben. Zu der anschließenden Beratung weise ich auf Folgendes hin. Für die allgemeinpolitische Debatte sind insgesamt 3 Stunden und 35 Minuten als Beratungszeit vorgesehen. Den Fraktionen der CDU und der SPD stehen davon jeweils 55 Minuten und den Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen jeweils 35 Minuten zur Verfügung. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen - wir gehen alle im Hause davon aus -, dass die Landesregierung eine Redezeit von insgesamt 35 Minuten nicht überschreiten wird.

Nunmehr erteile ich dem Berichterstatter und Ausschussvorsitzenden Herrn Aller das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte Sie damit einverstanden, dass ich den Bericht auf drei wesentliche Teile komprimiere. Im ersten Teil werde ich kurz auf die Änderungen des Haushaltsgesetzes 2004 eingehen. Der zweite Teil wird sich mit dem Haushaltsplan und dem Zahlenwerk befassen. Im dritten Teil gehe ich auf das Haushaltsbegleitgesetz ein.

In der Drucksache 630 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.

Die grundsätzlichen Streitpunkte zum Haushalt 2004 sind solche, die an die Haushaltsplanung anknüpfen. Ich werde sie in diesem Zusammenhang ansprechen. Zum eigentlichen Haushaltsgesetz möchte ich nur einige wichtige Diskussionspunkte und die Änderungen ansprechen, die über rein redaktionelle Änderungen hinausgehen.

Zu § 3 - Kreditermächtigungen - hat der Landesrechnungshof geltend gemacht, dass sowohl die Ausgaben zur fortgesetzten Finanzierung der Wohnungsbauförderung und der BAföG-Finanzierung durch das so genannte „Bankenmodell“ als auch die Ausgaben zur erstmals ab dem Haushaltsjahr 2004 geplanten Städtebau- und Krankenhausfinanzierung nach diesem Modell durch die Niedersächsische Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen im Landeshaushalt veranschlagt werden müssten. Da dies nicht geschehe, würden die Ansätze des Landeshaushalts künstlich reduziert und der Grundsatz der Vollständigkeit des Haushalts verletzt. Es bedürfe auch einer gesetzlichen Kreditermächtigung für die Kreditaufnahme der Landestreuhandstelle. Die Oppositionsfraktionen kritisierten in diesem Zusammenhang die Verschiebung von ganzen Finanzierungsblöcken in so genannte „Schattenhaushalte“. Der Haushaltsausschuss ist übereingekommen, diesen Fragen, die ja grundsätzliche Bedeutung haben, weiter nachzugehen, allerdings losgelöst von der aktuellen Behandlung des Haushaltsgesetzes 2004.

In § 5 Abs. 1 ist aufgrund eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen ein neuer Satz 1/1 eingefügt worden. Er reagiert auf das Ende des bisherigen Verfahrens der kostenfreien Ausleihe der an den Schulen eingeführten Lernmittel und ermöglicht die kostenlose Weiternutzung der vorhandenen Lernmittelbestände.

Die Änderung des § 8 Abs. 3 Satz 2 greift eine Kritik des Landesrechnungshofs auf. Im Haushaltsausschuss hat es Einigkeit darüber gegeben, dass mit der Ergänzung gewährleistet ist, dass durch eine Ausweitung des Beschäftigungsvolumens

keine Belastungen für künftige Haushalte entstehen dürfen.

Die Beschlussempfehlung sieht auf Anregung des Landesrechnungshofs vor, § 11 Abs. 3 zu streichen. Für die Regelung gibt es nach Umsetzung des Hochschuloptimierungskonzepts insgesamt keinen Bedarf mehr.

§ 15 Abs. 1 ist aufgrund eines mit dem Landesrechnungshof abgestimmten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen neu gefasst worden. Die ursprüngliche Ermächtigung kann entfallen, weil mit dem Haushaltsplanentwurf 2004 die Zuschüsse an Träger von Heilerziehungspflege- und Heilerziehungshilfeschulen zur Herstellung der Schulgeldfreiheit geregelt werden. An ihre Stelle tritt für die genannten Bereiche eine Ermächtigung zur Gewährung von Zuwendungen nach Maßgabe des Haushalts.

§ 15 Abs. 4 wurde gestrichen, sodass es hinsichtlich des Sonderprogramms zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen bei der bisherigen Regelung bleibt.

Sie finden schließlich in Nummer 6 der Allgemeinen Bestimmungen 2004 einen neuen Absatz 2. Dabei handelt es sich um die haushaltsrechtliche Umsetzung der Änderung des § 80 b Abs. 1 NBG, wonach ab dem 1. Januar 2004 Altersteilzeit nur noch zum Abbau von Personalüberhängen gewährt wird.

So weit meine Ausführungen zum Haushaltsgesetz. Ich komme jetzt zum Haushaltsplan und zum Zahlenwerk.

Bei der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sind die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen übereingekommen, auf eine grundsätzliche haushalts- und finanzpolitische Debatte zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen weitestgehend bekannt und im Plenum hinreichend ausgetauscht worden seien und im Verlauf dieser Debatte auch noch vorgetragen werden.

Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss sowohl auf der Ausgabenseite als auch für die Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.

Die Veränderungen im Zahlenwerk führen zu einem Minus von 441 Millionen Euro. Das Haushaltsvolumen sinkt gegenüber dem des Vorjahres

um 2 %. Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses zum Zahlenwerk möchte ich Ihnen im Einzelnen nicht erläutern. Das würde einfach den Zeitrahmen sprengen. Ich erlaube mir daher, auf die Erläuterungen in den Empfehlungen hinzuweisen. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Oppositionsfraktionen die inzwischen verteilten Vorlagen im Plenum erläutern werden.

Dies gilt auch für die kontroversen Auffassungen über die Tragfähigkeit der mittelfristigen Finanzplanung 2003 2007 nach der NovemberSteuerschätzung und über die von den Regierungsfraktionen in das Verfahren eingebrachte Ergänzungsvorlage zur Kompensation der erneuten Steuerausfälle.

In diesem Zusammenhang muss ich aber die grundsätzliche Kritik des Landesrechnungshofs wenigstens anreißen: Der Landesrechnungshof hat zwar die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung durch Regierung und Mehrheitsfraktionen begrüßt, aber den verfassungskonformen Haushalt ausdrücklich angemahnt, strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung gefordert, Schatten- und Nebenhaushalte gerügt, Haushaltsrisiken durch unrealistische Ansätze kritisiert und schließlich angemahnt, die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Einsparpotenziale zu nutzen.

Erwähnen möchte ich auch den Antrag der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion, der zum Ziel hatte, die Landesregierung aufzufordern, den Entwurf des Haushaltsplans 2004 zurückzuziehen und eine erneute Vorlage vorzulegen. Ich erspare mir die Debatte und den Bericht dazu, weil heute Morgen im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte sehr ausführlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass im Ausschuss Einigkeit darüber bestand, dass in der gegenwärtigen Situation durchaus beobachtet werden muss, wann und ob die Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt gegeben sind. Es wurde allgemein anmerkt, dass man sich bemühen werde, auf dem Wege der Zusammenarbeit dringend notwendige Abstimmungen im Bereich der Konsolidierungsmaßnahmen herbeizuführen.

Insgesamt wurde aber der Antrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von CDU und FDP im Ausschuss gegen die Stimmen der Vertreterinnen und

Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Zum Abschluss meines Berichts zum Haushaltsplan darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis zu den Einzelplänen bekannt geben.

In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Haushaltausschuss die Einzelpläne des Staatsgerichtshofes, des Landesrechnungshofs und des Landtags einstimmig beschlossen. Gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Opposition wurden die übrigen Einzelpläne von den Vertreterinnen und Vertreter der CDU- und der FDP-Fraktion beschlossen.

Den letzten Teil meines Berichts, betreffend das Haushaltsbegleitgesetz, gebe ich komplett zu Protokoll. Es ist darin eine Reihe von Artikeln angesprochen, die sicherlich auch im Zentrum der Debatte im Rahmen der Haushaltsberatungen heute und in den weiteren Tagen deutlich gemacht werden.

Ich möchte mich zum Schluss im Namen des Haushaltsausschusses beim Landesrechnungshof sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des GBD und der Ressorts der Landesregierung bedanken. Sie haben die Beratungen stets qualifiziert begleitet. Das will ich insbesondere für die kritische Situation nach der Steuerschätzung hervorheben, als innerhalb kürzester Frist neue Vorlagen gefertigt werden mussten.

Bei den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bedanke ich mich dafür, dass in der Sache durchaus hart, aber grundsätzlich fair und immer zielorientiert gearbeitet worden ist.

So weit mein Bericht. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

(Zu Protokoll:)

In der Drucksache 650 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.

Auch bei diesem Bericht werde ich die redaktionellen und untergeordneten Änderungen beiseite

lassen und mich auf die wichtigsten Angaben beschränken.