Zweitens. Der zuständige Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien hatte die Anhörung für den 17. November vorgesehen. Aus Rücksichtnahme auf den Bundesparteitag der SPD in Bochum haben wir die Anhörung um eine Woche verschoben.
Wir sind in der Lage - vielleicht im Gegensatz zu Ihnen -, die Ergebnisse einer Anhörung ohne schriftliches Protokoll so auszuwerten, dass wir wissen, was dort gesagt wurde und was nicht.
Der Vorwurf, dass alle genannten Juristen verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen hätten, ist falsch.
Es waren diejenigen, die Sie benannt haben. Ich erinnere nur an die Aussage von Dr. Möstl von der Universität Bayreuth, der genau das Gegenteil ausgeführt hat.
Herr Plaue, Herr Gabriel, ich frage mich, warum Sie überhaupt einen so großen Wert auf die Auswertung der Anhörung legen. Denn Sie haben ge
sagt, bevor überhaupt unser Gesetzentwurf präsentiert wurde, nämlich schon nach der Pressekonferenz von Dr. Rösler und mir: Egal was passiert, Sie gehen ohnehin vor den Staatsgerichtshof. Sie machen hier eine Show, um für ein aussichtsloses Verfahren vor dem Staatsgerichtshof Munition zu sammeln.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Vertreter auf der Pressetribüne, damit Sie sich gleich nicht wundern: Die SPD-Landtagsfraktion hat in einer Pressemitteilung von Frau Tinius und Frau Wiegel von heute Morgen, 10.04 Uhr, angekündigt, gleich den Saal verlassen zu wollen, um uns alleine das Mediengesetz beraten zu lassen.
Meine Damen und Herren, Sie brauchen also nicht überrascht zu sein, wenn die linke Hälfte des Hauses gleich hinausgeht. Aber Sie wissen ja: Die Gedanken sind frei. Wer keine Gedanken hat, kann auch hinausgehen. Aber wer hinausgeht, muss auch wieder hereinkommen. - Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auf den § 75 unserer Geschäftsordnung aufmerksam machen. Erstens darf nicht länger als fünf Minuten geredet werden. Das ist wohl noch die geringere Schwierigkeit. Zweitens muss zur Sache, nämlich zum Verfahren, gesprochen werden. Ich bitte alle nachfolgenden Redner - das sind bis jetzt drei -, sich daran zu halten. - Bitte schön, Frau Kollegin Harms!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützt ausdrücklich den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion.
Ich will Ihnen das begründen. Wir haben zu diesem neuen Mediengesetz eine Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung sind tatsächlich schwerwiegende Bedenken geltend gemacht worden, und
zwar nicht nur von Juristen. Der von uns konsultierte Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat ausdrücklich erklärt, in diesem kurzfristigen Verfahren sei eine ernsthafte Bewertung dieses neuen Gesetzes nicht möglich.
Wenn wir als Abgeordnete dieses Landtags in Zukunft noch wollen, dass Experten, die zum Teil aus anderen Bundesländern hierher reisen, an unseren Anhörungen teilnehmen, und wenn wir von unserem eigenen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst noch ernst genommen werden wollen, dann können wir an dieser Stelle gar nicht anders verfahren, als die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen fortzusetzen.
Hier geht es tatsächlich um keine Kleinigkeit. Die Regierungsparteien beabsichtigen, eine andere Partei, die in diesem Plenum vertreten ist, quasi zu enteignen.
Daher bitte ich auch um sorgfältigste Beratung. Ich finde es interessant, dass sich ein Liberaler an dieser Stelle der Debatte an den Kopf fasst. Aber da Sie so oft über Freiheit reden, sollten Sie bei diesem Gesetz sehr sorgfältig abstimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzentwurfes. Es geht schlicht darum - das haben wir hier beantragt -, diesen Gesetzentwurf deshalb von der Tagesordnung abzusetzen, weil der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst keine Chance hatte, den Mitgliedern des Ausschusses eine Stellungnahme über die verfassungsrechtlichen und rechtlichen Probleme dieses Gesetzentwurfes zuzuleiten.
Herr McAllister, es geht ausschließlich um die Frage, ob Sie zulassen, dass die Abgeordneten dieses Hauses, die nicht Ihrer Koalition angehören,
die Chance haben, eine rechtliche Bewertung von den neutralen Verfassungsrechtlern und Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes dieses Landtages zu bekommen. Um nichts anderes geht es.
Wir brauchen diesen Raum nicht zu verlassen, wenn Sie die Möglichkeit einräumen, dass der GBD den Gesetzentwurf vernünftig berät. Dann brauchen wir nicht zu gehen.
Herr McAllister, es geht hier nicht um die Frage, ob Sie sich einen Spaß machen oder nicht, sondern darum, ob Sie und Herr Rösler noch in der Lage sind, ein ordnungsgemäßes Verfahren eines deutschen Parlaments sicherzustellen.
Ich weiß nicht, welche Art und Weise der Darstellung Sie benötigen, um Ihre Gesetzentwürfe durchzusetzen.
Ja. - Es geht nur darum, dass es wichtig ist, dass der Landtag und jeder einzelne Abgeordnete, der hier die Hand dafür, dagegen oder für Enthaltung heben soll, vorher die Chance hatte, die in der Art und Weise des Hauses vorgesehene Informierung zu erhalten. Wenn Sie das verweigern, meine Damen und Herren, dann entziehen Sie die Grundla
ge einer demokratischen Auseinandersetzung zwischen Mehrheit und Minderheit in diesem Haus. Deshalb, Herr McAllister, werden wir nicht mitwirken, wenn Sie nicht zulassen, dass eine vernünftige Beratung von Gesetzentwürfen der Mehrheitsfraktionen im Landtag sichergestellt wird.