Daher haben die Fraktionen von FDP und CDU zu dem ursprünglich von den Grünen eingebrachten Entschließungsantrag im Ausschuss einen Änderungsvorschlag eingebracht, der dann auch mit der Mehrheit dieser Fraktionen als Beschlussempfehlung angenommen wurde. Dieser nimmt diese Chancen der grünen Gentechnik auf und zeichnet ein differenziertes Bild, anstatt die grüne Gentechnik einfach nur ideologisch zu verteufeln.
Wir wollen - das verstehe ich unter Differenziertheit, Herr Klein - Schwellenwerte für Verunreinigungen mit GVO im Saatgut, die sich an der Praxis
Schließlich macht es einen Unterschied - Herr Klein, lassen Sie sich das von jemandem gesagt sein, der von Landwirtschaft ein bisschen Ahnung hat -,
ob man sich über eine Kartoffel oder über Mais unterhält, ob man sich über Raps oder über Weizen unterhält. Aufgrund der Tatsache, dass sich diese Pflanzen auf unterschiedliche Art und Weise vermehren, befruchten und auskreuzen, ist es notwendig, verschiedene Schwellenwerte einzuziehen.
Aus meiner Sicht war der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf dabei ein gangbarer Weg. Dennoch werden wir wohl abwarten müssen, was bei den erneut erforderlichen Beratungen auf europäischer Ebene - auch die Bundesrepublik Deutschland hat ja ein Veto eingelegt - in dieser Frage herauskommen wird.
Meine Damen und Herren, Wahlfreiheit für den Verbraucher ist wichtig. Er soll zwischen Produkten mit und ohne GVO unterscheiden können. Deswegen, Herr Kollege Klein, ist ja auch eine Kennzeichnung so wichtig. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig.
Aus meiner Sicht ist es auch selbstverständlich, dass wir alle Maßnahmen ergreifen müssen, die eine Koexistenz der Anbauarten gewährleisten. Das ist übrigens im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Bäuerinnen und Bauern.
Dennoch dürfen wir die Chancen nicht verspielen, die die grüne Gentechnik - übrigens auch für die Lösung globaler Probleme wie dem des Welthungers - mit sich bringt.
Aus meiner Sicht bildet die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf den Änderungsvorschlag von CDU und FDP zurückgeht, dafür eine gute Grundlage. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Landtag schon oft über Gentechnologie und Biotechnologie gesprochen
- dass das nicht dasselbe ist, ist mir durchaus bekannt, Herr Klein - und dabei, wie auch heute, auch kontrovers darüber diskutiert. Auch über den Entschließungsantrag, zu dem wir heute die Beschlussempfehlung verabschieden wollen, haben wir von April bis heute hier im Landtag, aber auch in den Ausschüssen sehr kontrovers diskutiert.
In allen Diskussionsbeiträgen, die wir von der SPD und auch von den Grünen zur Gentechnologie gehört haben - so auch heute wieder im Plenum -, werden ausschließlich die Risiken angesprochen.
(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Ich ha- be doch auch etwas zu den Chancen gesagt, zu den angeblichen Chan- cen!)
Das stört uns gewaltig, und das ist auch unsere Kritik: Sie stellen nur die Risiken in den Vordergrund. Natürlich müssen wir die Risiken minimieren und, wenn möglich, auch ausschließen. Aber in erster Linie sollten wir auch die Chancen ansprechen, die die Gentechnologie mit sich bringt.
Die Anwendung der grünen Gentechnik bietet der Landwirtschaft und den Menschen in Niedersachsen vielfältige Chancen. Diese Chancen sollten wir auch nutzen.
Die grüne Gentechnik ist neben der roten Gentechnik eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft. Sie kann einen Beitrag leisten - Herr Klein, Sie haben ja schon verschiedene Dinge angesprochen; Sie haben diese aber verneint - zur Krankheitsvorbeugung, zur Gesundheitsförderung, zum Schutz der Umwelt oder auch dazu, den Hunger in der Welt jedenfalls zum Teil zu minimieren.
Meine Damen und Herren, diese Chancen der grünen Gentechnik gilt es zu erkennen. Wenn wir sie auch nutzen wollen, bitte ich darum, die Diskussion über die Gentechnik rational, ohne Hysterie und auch ohne Ideologie zu führen, damit wir auch zu sachgerechten und vernünftigen Antworten kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, überschrieben mit „Gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft sicherstellen“, lehnen wir ab. Dies haben wir auch in den Ausschussberatungen deutlich gemacht.
Wir haben allerdings einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Ziel, ein Nebeneinander konventioneller, ökologischer und gentechnisch veränderter Kulturen zu ermöglichen. Daher sind Regelungen zu schaffen, die eine erfolgreiche Anwendung grüner Gentechnik in der Landwirtschaft zum Ziel haben.
In unserem Änderungsantrag gehen wir ganz konkret auf GVO, auf gentechnisch veränderte Organismen, ein. Dabei geht es konkret um das Beispiel Saatgut; das ist ja auch deutlich geworden. Wir haben dort verschiedene Forderungen aufgestellt.
Die erste Forderung lautet: Die Bundesregierung wird aufgefordert und die Landesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Freisetzungsrichtlinie 1 : 1 in nationales Recht umzusetzen, ohne national einseitige Verschärfungen vorzunehmen.
Zweitens fordern wir, dass von der Europäischen Union unverzüglich praktikable Schwellenwerte für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Spuren von GVO im Saatgut festzulegen sind. Es gibt ja die Diskussion über kulturartspezifische Schwel
lenwerte - Herr Oetjen, mein Vorredner, hat das zum Ausdruck gebracht - von 0,3 bis 0,7 %. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist es, glaube ich, auch gerechtfertigt, eine solche Größenordnung dafür anzunehmen. Wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, können wir sie natürlich ebenfalls aufnehmen.
Wichtig ist vor allem, dass die Regelungen EU-weit gelten und auch in Deutschland 1 : 1 umgesetzt werden. Wenn das nicht der Fall ist, Frau StiefKreihe, dann handeln wir grob fahrlässig. Das wollen wir nicht.
Drittens fordern wir, dass Regelungen für eine Koexistenz zu schaffen sind, die ein Nebeneinander der konventionellen, ökologischen und gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Produktion ermöglichen. Dies hatten auch die Briefe, die die Landfrauen und die Landjugend geschrieben haben, zum Inhalt. Sie möchten, dass der Verbraucher am Ende die Wahlfreiheit zwischen ökologischer Produktion, konventioneller Produktion, aber auch gentechnisch veränderter Produktion hat. Dies muss sichergestellt werden. Das haben wir in unserem Antrag deutlich gemacht. Dies ist von den genannten Gruppen zu Recht eingefordert worden. Die Politik hat die Verantwortung, diese Forderungen in nationales Recht umzusetzen. Praktikable unbürokratische Regelungen müssen gefunden werden, dass alle Produktionsrichtungen auch in Niedersachsen ermöglicht werden.
Es müssen auch Regelungen zur guten fachlichen Praxis beim Aufbau aller Produktionsrichtungen festgelegt werden. Wir haben Regelungen für die gute fachliche Praxis, Frau Stief-Kreihe; das ist richtig. Aber wenn es neue Erkenntnisse und neue Herausforderungen gibt, dann werden diese Regelungen entsprechend fachlich angeglichen. Diese Aufgabe werden wir gemeinsam mit den Verantwortlichen auf den Weg bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind davon überzeugt: Mit der Erarbeitung und auch mit der Umsetzung dieser praktikablen Regelungen zur GVO und zur Freisetzung können wir das innovative Potenzial innerhalb wie außerhalb der Landwirtschaft deutlich erhöhen. Damit können wir gleichzeitig den niedersächsischen Standort für Gentechnologie, auch für Biotechnologie stärken und ausbauen und damit viele Arbeitsplätze mit
innovativem Charakter schaffen. Ich glaube, dies ist unsere Aufgabe und Verpflichtung für die Zukunft. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, für diesen Tagesordnungspunkt liegt mir eine weitere Wortmeldung vor. Das ist die letzte Wortmeldung. Es wäre schön, wenn die Ruhe im Hause so bleibt, wie sie gerade ist. - Herr Minister Ehlen, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir merken, dass das Thema Gentechnik sehr intensiv und kontrovers diskutiert wird. Sie alle wissen, dass das sowohl für die grüne Gentechnik als auch für die rote Gentechnik zutrifft.
In den zurückliegenden Monaten hat die Europäische Union Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, die ein Mehr an Rechtssicherheit in diesen Bereichen schaffen und schaffen können. Gerade mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung für Lebensmittel und Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen und der EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung werden endlich wesentliche Bereiche geregelt. Es werden Kennzeichnungsschwellenwerte für Lebens- und Futtermittel festgelegt. Sie ermöglichen die Wahlfreiheit und schaffen Transparenz für den Verbraucher.
Dagegen haben wir in anderen Bereichen bisher immer noch keine klaren rechtlichen Vorgaben. Dies gilt besonders für die Koexistenz beim Anbau von transgenen Pflanzen.
Am 23. Juli dieses Jahres wurden von der EUKommission Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen veröffentlicht. Diese Leitlinien beschränken sich auf Empfehlungen grundlegender Prinzipien. Konkrete Maßnahmen zum Anbau, zur Ernte, zum Transport, zur Lagerung und Verarbeitung wie auch Haftungsregelungen geben sie nicht vor. Vielmehr muss das von