Friedrich Kethorn

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Haushalt 2005 setzt die Landesregierung ihren Konsolidierungskurs fort. Die sie tragenden Fraktionen unterstützen diesen Konsolidierungskurs.
Dies ist in den Beratungen in den Ausschüssen und auch hier in den letzten eineinhalb Tagen dokumentiert worden. Meine Damen und Herren, dass sich das Agrarressort an diesem Konsolidierungskurs beteiligt, ist klar, ist logisch, nachvollziehbar und auch konsequent.
Der Agrarhaushalt umfasst insgesamt 466 Millionen Euro. Der Konsolidierungsbeitrag beträgt 4,5 Millionen Euro. Solche Kürzungen sind schmerzhaft. Doch trotz dieser notwendigen Kürzungen sind die Schwerpunkte der bisherigen, aber insbesondere der künftigen Agrarpolitik für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum deutlich erkennbar. Dies macht sich in der Umsetzung der EU-Agrarreform und auch der anderen Reformen, die auf den Weg gebracht worden sind, bemerkbar. Aber auch das Programm zur ländlichen Entwicklung - PROLAND - wird fortgeführt, und inklusive der Tierseuchenbekämpfung und der Modulation werden insgesamt 107 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, haben wir den großen Abschnitt Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit insgesamt 87 Millionen Euro. Frau Stief-Kreihe, wir können die GA-Bundesmittel
selbstverständlich zu 100 % binden. Ich hoffe, dass diese 87 Millionen Euro am Ende auch tatsächlich ausgegeben werden können; denn es ist zu befürchten, dass der Bund weiter kürzt. Dies wollen wir absolut nicht.
Meine Damen und Herren, im Bereich Geoinformation, Landesentwicklung und Liegenschaften werden 46 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, im Aufgabenbereich Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 47 Millionen Euro, und auch die neu gegründete Anstalt Niedersächsische Landesforsten wird mit insgesamt 42 Millionen Euro unterstützt.
Meine Damen und Herren, diese Politik, die im Haushalt abgebildet wird, wird den Herausforderungen der Zukunft gerecht und enthält Perspektiven für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums und untermauert, dass der ländliche Raum und die Landwirtschaft bei uns einen hohen Stellenwert haben. Meine Damen und Herren, sie genießen bei uns oberste Priorität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der SPD - das ist heute deutlich geworden - haben Landwirtschaft und ländlicher Raum nicht diese Priorität und nicht diesen Stellenwert.
Das ist in dem Änderungsantrag zu diesem Haushaltsentwurf deutlich geworden; Frau Stief-Kreihe und Jan-Christoph Oetjen sind darauf eingegangen. Mit diesem Änderungsantrag sollen insgesamt 2,61 Millionen Euro gestrichen werden. Aber sie sollen nicht umgeschichtet, sondern sie sollen in ein anderes Ressort verschoben werden. Liebe Frau Kollegin Stief-Kreihe, Sie widersprechen damit Ihren eigenen Ansprüchen, die Sie in Ihrem Gastkommentar für das Landvolk am 9. Oktober formuliert haben.
Dort haben Sie unter anderem geschrieben: „Der Sparhaushalt muss Prioritäten setzen“, und: „Kürzungen ohne gleichzeitige Benennung der Aufgabenreduzierung darf es nicht geben“.
Nach Ihrem Beitrag heute und auch nach diesem Änderungsantrag - ich habe ihn durchgelesen muss ich feststellen: Erstens. Die SPD setzt Prioritäten, aber nicht in der Landwirtschaft; denn sie kürzt dort massiv die Mittel. Zweitens. Sie kürzt die Mittel, benennt aber nicht gleichzeitig die Aufgabenreduzierung, die sie vor ein paar Wochen selbst noch gefordert hat.
Meine Damen und Herren, noch schwerer enttäuscht wird man, wenn man die Beschlüsse liest, die die SPD-Landtagsfraktion auf ihrer Klausurtagung am 15. und 16. November 2004 in Göttingen gefasst hat.
Das sind 34 Seiten unter der Überschrift: „Kursbestimmung, Strategie und Ziele der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen 2005 bis 2008“.
- Die aktuelle Fassung,
vom 16. November, beschlossen auf der Klausurtagung.
Auf 34 Seiten, meine sehr verehrten Damen und Herren und Kollegen von der SPD-Fraktion, wird vieles beschrieben, aber kein Abschnitt, kein Absatz, keine Zeile wird der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum gewidmet - für die Zeit bis 2008!
- Ich habe es nicht gehört.
- Das war die richtige Fassung! - Versteckt, liebe Frau Stief-Kreihe, auf einem anderen Blatt werden noch zusätzlich 1 Million Euro aufgrund der Zusammenlegung von Ministerien gestrichen. Ich weiß aus der Diskussion in der SPD-Fraktion, dass
damit die Zusammenlegung von Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium gemeint ist.
Das heißt, es soll künftig keinen Landwirtschafsminister, keinen Minister für den ländlichen Raum mehr geben. Dies ist ein Verrat an den Menschen im ländlichen Raum und ein Verrat an den Bauern in Niedersachsen.
Daher geht die Kritik der SPD an diesem Agrarhaushalt völlig ins Leere. Sie ist unbegründet, unglaubwürdig und fällt auf Sie zurück.
Meine Damen und Herren, wir von der CDUFraktion und von der FDP-Fraktion können froh sein, die Menschen im Lande und auf den Höfen können ebenso froh sein, dass wir in Niedersachsen eine CDU/FDP-Regierung haben. Wir sind stolz darauf, meine Damen und Herren, dass wir mit Heiner Ehlen einen Minister haben, der die Probleme der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes kennt,
der die Probleme anpackt, der Perspektiven dafür entwickelt und durch sein Wirken Akzente für eine nachhaltige positive Entwicklung setzt, im Gegensatz zu dem, was Künast‘sche Politik bewirkt, lieber Kollege Hans-Jürgen Klein.
Darüber hinaus hat Heiner Ehlen die Fähigkeit, sich mit seinem politischen Gewicht - das meine ich im doppelten Sinne - effektiv durchzusetzen. Genau das wünschen wir uns von einem niedersächsischen Landwirtschaftsminister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ideen müssen zu Taten werden, forderte Bundespräsident Köhler in seiner Antrittsrede am 1. Juli 2004, um Deutschland wieder zu einem erfolgreichen Land zu machen. Genau das ist das Motto dieses Landwirtschaftsministers. Seine Ideen hat er in Taten umgesetzt. Sie bestimmen diesen Haushalt und die Politik der nächsten Jahre. Ich kann hier nur die Beispiele Umsetzung der EU-Agrarpolitik, Reform der Agrarstrukturverwaltung, Forstreform und Fusion der Landwirtschaftskammern nennen. Dazu möchte ich ein paar Ausführungen machen.
Am 1. Januar 2005 beginnt in Deutschland die Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarreform. Mit dieser Reform wird ein gravierender Systemwechsel in der europäischen Agrarpolitik eingeleitet, die Entkopplung der Prämien von der Produktion. Dies wird zur Folge haben, dass die Landwirte ihre Produktion künftig mehr und mehr am Markt werden ausrichten müssen. Das ist politisch gewollt, erfordert aber auf den Höfen eine Anpassung. Daher ist es wichtig, dass wir den Landwirten Zeit für die notwendigen Umstrukturierungen geben und sie in dieser Phase entsprechend begleiten.
Insofern sind wir dem Landwirtschaftsminister dankbar, dass er an der Gestaltung der Umsetzungsgesetzgebung maßgeblich beteiligt war. Diese Gesetze tragen eine niedersächsische Handschrift.
Meine Damen und Herren, wichtig ist, wie gesagt, die Begleitung der Landwirte in diesem Umstellungsprozess, da u. a. auch die Einhaltung von allgemeinen Standards in der landwirtschaftlichen Produktion gefordert wird. Dabei geht es insbesondere um Cross Compliance. Mit der Einführung von einzelbetrieblichen Managementsystemen haben Landwirte die Möglichkeit, sich fachlich beraten zu lassen. Dafür stehen in den Jahren 2005 und 2006 jeweils bis zu 8,4 Millionen Euro zur Verfügung, derzeit finanziert über EU- und GA-Mittel, künftig finanziert aus der obligatorischen Modulation.
Meine Damen und Herren, wenn wir über die Agrarreform reden, so ist es auch wahr, dass die Landwirtschaft zukünftig mit weniger öffentlichen Mitteln wird auskommen müssen. Sie wird sich zunehmend stärker an den Märkten orientieren, und sie wird zugleich weniger abhängig von Politik und Direktzahlungen werden müssen, als es heute der Fall ist.
Die mit der EU-Agrarreform beschlossene Entkopplung der Direktzahlungen eröffnet dabei für viele Betriebe neue Perspektiven. Denn zukünftig wird nur das produziert werden, was sich lohnt, unabhängig von den Prämien. Die landwirtschaftliche Rentenbank hat kürzlich darauf hingewiesen, dass sie langfristig mit positiven Wirkungen der Reform rechnet. Vor diesem Hintergrund bietet die Entkopplung der Direktzahlungen gerade für junge, gut ausgebildete Betriebsleiter gute Entwicklungsperspektiven.
Meine Damen und Herren, niemand darf allerdings glauben, dass alles so bleibt, wie es ist. Künftig wird es für die landwirtschaftlichen Unternehmen mehr denn je darum gehen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, um langfristig im Markt zu bestehen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft wird weitergehen. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass diese Entwicklung den Landwirten nicht unbekannt und bewusst ist.
Meine Damen und Herren, Sorgen mache ich mir eher darüber, dass dieser Wettbewerb tatsächlich zu fairen Bedingungen ablaufen kann.
Die von der Bundesregierung gesetzten Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren leider ungünstige Signale gesetzt. Wir dürfen unsere Betriebe nicht mit immer schärferen Auflagen und Verboten gängeln. Neue Richtlinien zum Tierschutz und im Umweltbereich beeinflussen die Wirtschaftlichkeit von Produktionszweigen vielfach ganz erheblich.
Ich denke hierbei zunächst an die Diskussion um die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die vor allem die Legehennen- und die Schweinehaltung betrifft, aber auch an das Gentechnikgesetz und die immer wieder diskutierte Steuererhöhung für Agrardiesel. Die Zeit reicht heute einfach nicht, um tiefer in diese Materie einzusteigen.
Aber eines sage ich klar und deutlich, meine Damen und Herren: Wir von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vertreten grundsätzlich die Auffassung, dass wettbewerbsbeeinflussende EUVorgaben im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt werden müssen - nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Wir brauchen klar kalkulierbare Rahmenbedingungen, die sich an den Standards der EU orientieren. Wir können uns keine zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zu unseren europäischen Partnern leisten. Höchste Standards nur in Deutschland, unter denen kein Landwirt mehr kostendeckend arbeiten kann, führen zu Standortverlagerungen und zur Aufgabe von Produktion. Dem werden wir gezielt entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne wünschen wir uns mehr Engagement von den Vertretern der Oppositionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag gegenüber der Bundesregierung.
Davon würden die Landwirtschaft und der ländliche Raum mehr profitieren als von der Kritik an unserer Agrarpolitik. Dafür sollten Sie sich einsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte einen zweiten Bereich zukunftsweisender niedersächsischer Agrarpolitik ansprechen: die Verwaltungsreform, die von Frau Stief-Kreihe schon kritisch angesprochen worden ist. In den zurückliegenden 18 Monaten haben wir eine umfangreiche Aufgabenkritik in der niedersächsischen Landesverwaltung durchgeführt und sind dabei, die größte Verwaltungsmodernisierung der Landesgeschichte vorzunehmen, und dies trifft auch für den Agrarbereich zu. Mit dieser Verwaltungsreform setzt Niedersachsen Maßstäbe, auch Maßstäbe in der Agrarverwaltung. Dabei will ich die drei großen Reformprojekte nennen: Bildung einer einheitlichen Landwirtschaftsverwaltung, Fusion der Landwirtschaftskammern Weser-Ems und Hannover, Bildung der neuen Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften - GLL - sowie die Forstreform.
Meine Damen und Herren, zunächst möchte ich die Aufgabenübertragung auf die Landwirtschaftskammern ansprechen. Die Förderaufgaben und die sonstigen wesentlichen landwirtschaftlichen Aufgaben der bisherigen Ämter für Agrarstruktur und der bisherigen Bezirksregierungen werden mit Beginn des kommenden Jahres auf die Landwirtschaftskammern übertragen. Damit entsteht im Ergebnis eine einheitliche Landwirtschaftsverwaltung, d. h. die Landwirte haben zukünftig nur noch einen Ansprechpartner für alle beruflichen Fragen um die Landwirtschaft. Dies ist von uns politisch gewollt.
Die Zusammenführung der landwirtschaftlichen Aufgaben ist auch ein Votum für die landwirtschaftliche Selbstverwaltung. Meine Damen und Herren, die Landwirtschaftskammern übernehmen die Aufgaben der Selbstverwaltung für die Landwirtschaft in dem bisherigen Umfang. Die Kammern sind
auch seit vielen Jahren erfolgreich mit der Erfüllung von staatlichen Aufgaben betraut. Die Kosten für die Wahrnehmung der neu hinzukommenden Aufgaben sollen während eines Zeitraumes von vier Jahren zu 100 % vom Land erstattet werden; das ist auch gerechtfertigt. Danach wird überprüft, ob die volle Erstattung gegebenenfalls weiterhin erforderlich ist. Knapp 300 - bisher staatliche Bedienstete werden mit der Aufgabenübertragung zu den Kammern wechseln. Die Landwirtschaftskammer wird nach der Zusammenführung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ca. 2 000 Bedienstete umfassen. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle gebührt den Verantwortlichen der Kammern Dank dafür, dass sie diese Aufgaben übernehmen und mit dieser Aufgabenübertragung bei den staatlichen Auftragsangelegenheiten rund die Hälfte des Personals binden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch staatliche Stellen würde teurer werden. Ein Gutachten von AFC hat deutlich gemacht, dass wir in Niedersachsen, bundesweit gesehen, die kostengünstigste Agrarverwaltung haben. Daher ist es unverantwortlich, den Ansatz für die Kammern um 600 000 Euro zu kürzen, was die SPD fordert. Mit unserem Ansatz von gut 67 Millionen Euro wollen wir sicherstellen, dass die Kammern die öffentlichen Aufgaben wahrnehmen, ohne ihre Beitragszahler für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben zu belasten. Dies wollen wir nicht, und das haben wir auch entsprechend im Haushalt festgelegt.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Reformschritt wird die Fusion der Landwirtschaftskammern sein, auf die sich beide Kammern zum 1. Januar 2006 verständigt haben. Neuer Sitz soll Oldenburg sein, nicht zuletzt auch aus strukturpolitischen Gründen. Der Standort Hannover bleibt jedoch erhalten. An einem Gesetzentwurf wird zurzeit gearbeitet, und in den nächsten Wochen wird er hier auch vorgelegt werden.
Meine Damen und Herren, ein weiterer großer Reformbereich in der Agrarverwaltung ist das neue so genannte GLL. Ab dem 1. Januar 2005 werden die Aufgaben der Flurbereinigung und der Dorferneuerung der bisherigen Ämter für Agrarstruktur mit der Domänen- und Moorverwaltung sowie mit der Vermessungs- und Katasterverwaltung zusammengeführt. Es entsteht eine neue Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften. Damit werden Synergieeffekte z. B. im Bereich der Vermessung gewonnen und auch auf
die Entwicklung der ländlichen Räume bezogene Aufgaben zusammengeführt. Aus den bisher 38 selbständigen Dienststellen des Innen- und des Landwirtschaftsministeriums werden demnächst 14 GLL-Dienststellen gebildet.
Durch das entsprechende Reformpaket der Vermessungs- und Katasterverwaltung werden von rund 2 300 Stellen immerhin 500 abgebaut.
Meine Damen und Herren, das letzte Reformprojekt, das vollendet ist und in dieser Plenarsitzung beschlossen worden ist, ist die Reform der Landesforstverwaltung. Die Veränderungen sind wesentlich von der Forstverwaltung selbst konzipiert worden. Wir wollen mit dieser Landesforstverwaltung zum 1. Januar 2005 eine Anstalt des öffentlichen Rechts schaffen und damit die Aufbauorganisation deutlich straffen. Die Zahl der Forstämter wird von 45 auf 26 und die der Revierförstereien von 340 auf 274 reduziert. Die schwarze Null soll 2008 erreicht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich nehme an, dass Sie nach diesen Projekten der Verwaltungsreform mit mir darin übereinstimmen, dass es bislang noch keine Landesregierung gegeben hat, die in so kurzer Zeit mit einem ungeheuren Tempo, mit Übersicht und Weitsicht sowie mit Einbindung der Betroffenen notwendige und längst überfällige Reformprojekte auf den Weg gebracht hat, die vieles verändern werden, aber zukunftsweisend sind. Dafür gebührt ihr Dank.
Meine Damen und Herren, ich füge aber auch bescheiden hinzu: Die Regierungsfraktionen haben konstruktiv und in gleichem Tempo mitgearbeitet und die Beschlüsse im Parlament herbeigeführt.
Die Frau Präsidentin hat eben schon mitgeteilt, dass dies meine letzte Plenarsitzung und meine letzte Rede vor dem Landtag ist. Nach dem Ausscheiden werde ich natürlich die Politik und die Arbeit hier im Parlament aufmerksam verfolgen und dabei selbstverständlich die Themen Landwirtschaft und ländlicher Raum genau beobachten. Aber ich sage an dieser Stelle auch: Ich verlasse den Landtag in der Gewissheit und mit der Überzeugung: Diese Landesregierung unter Christian
Wulff einschließlich aller Ministerinnen und Minister sowie diese Regierungsfraktionen sind Garant für eine gedeihliche und positive Entwicklung Niedersachsens. Darauf können die Menschen in Niedersachsen bauen, hoffen und sich verlassen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich konnte dazu nicht vorab Stellung nehmen. Ich hatte immer noch erwartet, dass die SPD-Fraktion und auch Herr Meyer so klug wären, diese Eingabe nicht strittig zu stellen. Aber nun hat er sie strittig gestellt. Insofern will ich dazu auch gerne Stellung nehmen.
Diese Eingabe des Herrn Fischer von der Bürgerinitiative „Zum Schutze des Waldes in Varel und friesischer Wehde“ enthält, wie korrekt vorgetragen worden ist, drei Elemente. In den Punkten 1 und 3 sind wir einer Meinung: „Sach- und Rechtslage“; die Punkte sind praktisch erledigt. Es geht um den Punkt 2 dieser Petition. Die Bürgerinitiative fordert: Es ist sicherzustellen, dass mit der Forstreform keine negativen Folgen für die Erholungs- und Schutzfunktionen der o. a. Wälder eintreten und
dass die forstliche Bildungsarbeit, also die Öffentlichkeits- und Umweltbildungsarbeit, im bisherigen Umfang erhalten bleiben soll. - Das ist die Forderung, die in dieser Petition erhoben wird.
Meine Damen und Herren, ich kann dazu Folgendes feststellen: Diese Forstreform, die wir abschließend im Dezember-Plenum verabschieden wollen, verursacht überhaupt keine negativen Folgen.
Unabhängig von dieser Forstreform bestimmt das Niedersächsische Waldgesetz in § 1, dass der Wald wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion zu erhalten ist, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern ist. Nach § 15 des gleichen Gesetzes ist der Landeswald zum Wohl der Allgemeinheit, insbesondere unter Beachtung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes, zu bewirtschaften. Daran wird durch diese Forstreform nichts geändert. Also ist sichergestellt, dass diese beiden Punkte erhalten bleiben.
- Herr Meyer und Herr Klein, Sie haben nachher noch Gelegenheit, hier vorn Ihre Stellungnahme abzugeben.
Herr Meyer, darüber hinaus haben wir das LÖWEProgramm. Das LÖWE-Programm trägt den Schutz- und Erholungsfunktionen in besonderer Weise dadurch Rechnung, dass es den ökologisch ausgerichteten Waldbau auf der Gesamtfläche verbindlich vorschreibt - auch auf den Flächen, die in der Eingabe benannt sind. Besondere Bestimmungen gibt es darüber hinaus zur Ausweisung eines Konzeptes von Waldschutzgebieten. Nennenswerte Teile der Forstorte, die in der Eingabe benannt sind, unterfallen auch diesem Waldkonzept. Zum Beispiel gilt das für 64 ha Naturwald im Neuenburger Holz oder für den „‘Urwald‘ ohne Bewirtschaftung“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion und Herr Meyer, wie Sie sehen, wird die Bewirtschaftung der Wälder nach den Grundsätzen des LÖWE-Programmes die Schutz- und Erholungsfunktion aller Landeswälder nachhaltig sichern und deren Schutz- und Erholungswert auch mittelfristig verbessern. Die Vorgaben des LÖWE
Programms bleiben auch nach der Umsetzung der Forstreform ganzflächig verbindlich. Wir stellen diesbezüglich überhaupt nichts in Zweifel.
Des Weiteren wird in Punkt 2 darauf hingewiesen - Herr Meyer, das haben Sie vorhin nicht gesagt -, dass die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit möglicherweise von der Forstreform betroffen sein werde. Ich will nicht infrage stellen, dass von der Forstreform Stellen betroffen sein werden. Herr Meyer, aber auch nach der Umsetzung der Forstreform wird dieser Aufgabenbereich personell abgedeckt. Diese Funktion wird einem Funktionsbeamten für Waldinformation und Öffentlichkeitsarbeit übertragen werden. Außerdem bleibt darüber hinaus die bewährte Zusammenarbeit der Revierleiter mit den Regionalen Umweltbildungszentren bestehen,
und die Revierleiter können weiterhin forstliche Öffentlichkeitsarbeit leisten.
Liebe Kollegen von der Fraktion der SPD und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Vergleich mit den Reformen der SPD-Regierungen vor uns gibt es einen elementaren Unterschied zu den Reformen, die wir durchführen. Wir debattieren vor der Umsetzung mit den Betroffenen, wir handeln und reformieren zügig und optimieren die Abläufe und die Verfahren innerhalb der vorgesehenen Forstreform. Als Ergebnis kann ich für diesen Bereich feststellen: Die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit bleibt ebenso wie die Erholungsund Schutzfunktion der Wälder auch in diesen Wäldern rund um Varel erhalten. Meine Damen und Herren, das Niedersächsische Waldgesetz wird nicht geändert. Aber mit der Forstreform werden die Verfahren und Abläufe verändert. Das ist im Ausschuss auch Ihnen deutlich gesagt worden. Der Petent sieht das auch so,
aber die Mitglieder der SPD-Fraktion sind in diesem Punkte uneinsichtig. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1996 haben wir eine Düngeverordnung, die sich bewährt hat; das ist eben schon einmal gesagt worden. Diese Düngeverordnung muss allerdings aufgrund von EU-Vorgaben geändert werden. Dieser Pflicht ist die grüne Landwirtschaftsministerin, Frau Künast, nachgekommen. Sie hat diesen Entwurf, den wir jetzt kennen, mit ihrem Umweltminister Jürgen Trittin abgestimmt. Ich kann nur feststellen: Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt. Die Düngeverordnung wird schärfer, komplizierter, aufwändiger und vor allem bürokratischer. Das können wir so nicht hinnehmen.
Meine Damen und Herren, wenn dieser Entwurf tatsächlich so umgesetzt wird, finden wir bei den
Bauern am Ende keine höhere Akzeptanz für ein umweltgerechtes Düngen, sondern Wut, Frust und Ärger. Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist damit nicht mehr gegeben.
Mit uns ist dieser Entwurf jedenfalls nicht umzusetzen. Dieser Entwurf genügt nicht den Erfordernissen der Praxis. Die notwendige Wettbewerbsfähigkeit ist nicht mehr gegeben. In landwirtschaftlichen Betrieben werden unnötige Bürokratielasten aufgebaut. Vor allem bei den landwirtschaftlichen Behörden ist zusätzlicher Kontrollaufwand notwendig. Diesen wollen wir absolut nicht.
Meine Damen und Herren, ich will einige Beispiele nennen. Die umfangreichen Aufzeichnungspflichten sind wirklich absurd. Betriebe, die bestimmte N-Dünger bei über 25 Grad Lufttemperatur ausbringen, müssen - so steht es jedenfalls im Entwurf - bei jeder Düngungsmaßnahme Datum, Art, Menge und Temperatur aufschreiben und diese Unterlagen mehr als sieben Jahre lang aufbewahren.
Wie sieht denn das in der Praxis aus, Herr Klein? Der Bauer beginnt morgens, seinen Naturdünger auszubringen. Er hat die Temperatur kontrolliert. In der Mittagszeit wird diese Temperatur überschritten. Er muss also während des Düngevorganges ständig auf das Thermometer schauen. Was da vorgegeben ist, ist doch Wahnsinn, das ist doch praktisch überhaupt nicht umzusetzen. Diese Regelung sollten wir ganz schnell wieder herausnehmen.
Ich möchte ein weiteres Beispiel nennen: Dabei geht es um die geplanten Obergrenzen, u. a. auch für N-Überschüsse. Die Betriebe sollen zunächst nach Großvieheinheiten-Besatz und nach N-Anfall aus verschiedenen Wirtschaftsdüngern in drei Klassen eingeteilt werden. Für jede Klasse sind unterschiedliche N-Obergrenzen vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen noch degressive Staffelungen hinzu, die alle drei Jahre abgeschmolzen werden. Das ist bis 2011 so vorgesehen. Wenn ein Landwirt also umsetzen soll, was in diesem Entwurf steht, muss er zunächst einmal ein Studium absolvieren, um dieses komplizierte Rechenwerk überhaupt zu verstehen.
Meine Damen und Herren, diese kompliziert zu errechnenden N-Obergrenzen - Herr Meyer, nun hören Sie doch mal zu! - machen in Vieh haltenden Betrieben künftig eine ordentliche Bestandsführung unmöglich. Um das alles kontrollieren zu können, ist damit vor allem eine Aufblähung der Behörden verbunden. Diese Regelungen sind nicht nur ungerecht, am Ende sind sie auch unpraktikabel. Daher werden wir Sie bei dem, was da vorgesehen ist, auch nicht unterstützen.
Die 1996 erlassene Düngeverordnung regelt die Grundsätze der Düngemittelanwendung sowie deren Bedarfsermittlung, gibt Vorgaben für Nährstoffvergleiche und die Pflichten zur Aufzeichnung. Herr Oetjen hat es eben schon gesagt: Diese Düngeverordnung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, sie trägt in einem sehr erheblichen Umfang zur Nachhaltigkeit der Pflanzenproduktion bei und entspricht auch der bedarfsgerechten Düngung.
Herr Klein, was jetzt an Nährstoffobergrenzen und Gesamtbilanzobergrenzen erfolgen soll, lässt eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung für bestimmte Kulturen an bestimmten Standorten überhaupt nicht mehr zu. Das heißt, bei der Berechnung der Nährstoffe, die dort angesetzt werden, werden Nährstoffe errechnet, die tatsächlich gar nicht mehr an die Pflanzenwurzel kommen. Welche Auswirkungen hat das denn am Ende? - Die Pflanzen verkümmern zu Hungerpflanzen. Sie sehen hungrig aus. Das Ertragspotenzial wird nicht ausgeschöpft. Das können die Landwirte nun überhaupt nicht wollen. Das kann für die niedersächsische Landwirtschaft nicht das Ziel sein.
Darüber hinaus ist dies, Herr Klein, aus wasserwirtschaftlichen Erwägungen heraus sogar nachteilig. Trotz niedrigem N-Düngeniveaus ist bei diesem ausgeschöpften Ertragspotenzial letztlich mehr N im Boden, der in das Grundwasser versickert. Das kann nicht unser Ziel sein.
Meine Damen und Herren, bei dem Entwurf, der von Künast und - ich füge ausdrücklich hinzu - von Trittin vorgelegt wird,
drängt sich bei uns der Eindruck auf, dass mit der Düngeverordnung Strukturpolitik gemacht werden soll, um vor allem den Betrieben mit 1,5 Großvieh
einheiten je Hektar und darüber hinaus den Garaus zu machen.
Das ist mit uns nicht zu machen; denn dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Landwirtschaft geschwächt. Schweine werden ebenso im Ausland verschwinden wie Arbeitsplätze des vor- und nachgelagerten Bereichs. Daher werden wir den vorliegenden Entwurf in dieser Fassung nicht mittragen.
Wir wollen - das haben wir in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht - eine 1 : 1-Umsetzung. Diese 1 : 1-Umsetzung ist in dem Änderungsantrag, den die SPD vorgelegt hat, nicht enthalten. Insofern können wir diesen Änderungsantrag auch nicht unterstützen.
Das, was wir zu unserem Entschließungsantrag im Ausschuss und auch heute wieder vorgetragen haben, entspricht dem, was Sie jedenfalls in Teilen Ihres Änderungsantrages vorgetragen haben. Insofern kann ich nur an Sie appellieren, unseren Antrag zu unterstützen
und das Bürokratiemonstrum, das Frau Künast vorgelegt hat, nicht zu unterstützen.
Ich bekräftige abschließend meinen Appell: Unterstützen Sie unseren Antrag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir uns in den letzten Jahren verstärkt informiert und uns mit dem Thema Nordhorn-Range beschäftigt haben. Es ist bedauerlich, dass wir das heute wieder tun müssen.
Der Kollege Will hat in seinem Debattenbeitrag noch einmal die Beschlüsse der vergangenen Landtage aufgeführt, heute also nichts Neues erzählt. Ich bin Innenminister Uwe Schünemann sehr dankbar, dass er daraufhin noch einmal die Haltung der Landesregierung bekräftigt hat: Sie verfolgt konsequent das Ziel, daran mitzuwirken, dass der Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn-Range langfristig geschlossen wird und dass die Belastungen, die von dem Flugbetrieb ausgehen, minimiert werden - soweit das überhaupt im Zuständigkeitsbereich dieser Landesregierung liegt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wie Sie sehen, hat die Landesregierung die Position, die sie schon in Oppositionszeiten immer wieder vorgetragen hat, eingenommen und daran überhaupt nichts geändert. Meine Damen und Herren, ich darf an dieser Stelle klar und deutlich feststellen: Diese Landes
regierung und die CDU- und die FDP-Fraktion haben keinen Nachholbedarf durch die SPD an Aufforderungen und Informationen bezüglich Nordhorn-Range. Das hat die Antwort deutlich gemacht.
Wir fragen uns vielmehr, ob diese Landesregierung überhaupt der richtige Adressat des Entschließungsantrags der SPD ist.
Dazu kann ich deutlich sagen: Nein, sie ist nicht der richtige Adressat. Der Adressat kann ausschließlich die Bundesregierung sein; denn sie hat die Entscheidungsbefugnis.
Aber, meine Damen und Herren, entweder haben Sie auf Ihre rot-grüne Bundesregierung keinen Einfluss - der Bundeskanzler hat ja auch schon einmal gesagt „Ich mach‘ euch fertig“ und damit die niedersächsische SPD gemeint -, oder die Bundesregierung will gar nicht im Sinne dieses Entschließungsantrages tätig werden.
Es ist ja immer interessant, einmal in die Vergangenheit zu schauen. In meinem Aktenordner zu Hause finde ich dazu interessante Informationen, die ich der Öffentlichkeit auch nicht vorenthalten möchte, lieber Kollege Will.
Vor einigen Jahren gab es in Nordhorn eine riesige Demonstration in Nordhorn. Hauptredner auf dieser Veranstaltung war der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder. Wir kennen ihn ja, wir wissen, wie er reagiert, wenn 2 500 Menschen ihm zujubeln. Er hat damals gesagt - im Nachhinein hat er das möglicherweise bedauert -: „Wenn ich könnte,“ - er meinte, wenn er Bundeskanzler wäre „würde ich mit einem Federstrich diesen Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn-Range auflösen.“ Er würde dieses anordnen.
Bis heute ist aber nichts geschehen. Ich würde ihm ja gern Feder und Tinte schenken, um ihm insofern behilflich zu sein. Er hat nichts gemacht.
Meine Damen und Herren, es ging noch weiter. Gerhard Schröder hat damals in Richtung der da
maligen Bundesregierung gesagt, das Festhalten dieser Bundesregierung an der Range sei als demokratisch-skandalöses Verhalten zu bewerten. Meine Damen und Herren, was ist denn der Unterschied zu heute, wenn er nach wie vor daran festhält? Die Antwort ist mir bis heute nicht zugegangen.
Natürlich sind wir in der Folgezeit, als Gerhard Schröder Bundeskanzler wurde, nicht inaktiv geblieben. Auch die Bürgerinitiative ist nicht inaktiv geblieben. Sie hat ihn - jetzt in der Funktion des Bundeskanzlers - angeschrieben und ihn an seine Versprechen erinnert. Daraufhin erhielt sie - so ist das nun einmal - einen Vierzeiler, den ich mit Erlaubnis des Präsidenten einmal vorlesen möchte. Gerhard Schröder schreibt, nachdem er sich erst zwei Zeilen lang für diesen Brief bedankt hat:
„An die schwierige Situation im Umfeld der Nordhorn-Range erinnere ich mich sehr gut. Deshalb habe ich den Bundesminister der Verteidigung gebeten, sich bei der Abwägung der verteidigungspolitischen Notwendigkeit“
- ich lese es noch einmal vor: bei Abwägung der verteidigungspolitischen Notwendigkeit
„und der berechtigten Interessen der dort lebenden Menschen für eine vernünftige Lösung einzusetzen.“
Die heißt bis heute: Auf den Bombenabwurfplatz Nordhorn-Range wird weiterhin geflogen, und dort werden Bomben abgeworfen. Das ist die Abwägung dieses Bundeskanzlers, meine Damen und Herren!
Die Bürgerinitiative hat in einem weiteren Brief an den Bundeskanzler nachgefragt - zu Recht, wie ich meine -: „Ist Ihnen der Verlust an Glaubwürdigkeit so wenig wert, dass Sie Ihren Worten von damals heute keine Taten folgen lassen und NordhornRange schließen?“
Aber so ist der Bundeskanzler nun einmal. Wir haben ihn ja acht Jahre lang hier im Niedersächsischen Landtag erlebt.
Ich kann als Resümee nur festhalten: Wenn Schröder nicht entscheiden kann, macht er populistische Aussagen, und wenn er einmal die Befugnis hat, etwas zu ändern,
dann zieht er sich zurück. Meine Damen und Herren, das ist ein zutiefst schädliches und unglaubwürdiges Verhalten, das sich die Menschen von der Politik abwenden lässt.
Heute ist die Situation eine andere; der Innenminister hat sie schon im Einzelnen beschrieben. Das Truppenübungsplatzkonzept von 2002 ist fortgeschrieben und vom Bundestag gebilligt worden, d. h. auch von Grün und Rot. Der Luft/BodenSchießplatz Nordhorn-Range ist auch künftig Teil dieses Konzeptes, wie auch der Truppenübungsplatz Wittstock in Brandenburg als Luft/BodenSchießplatz aufzunehmen ist mit dem Ziel, dass es am Ende eine gleichmäßige Lastenverteilung geben wird. Dies ist alles beschlossen, allerdings nicht vom Niedersächsischen Landtag in Hannover, sondern von Rot-Grün in Berlin. Wann Wittstock irgendwann einmal in Betrieb gehen wird, steht ohnehin in den Sternen. Diesbezüglich sind ja mehrere Klagen anhängig. Wie die ausgehen, wissen wir nicht.
Damals hat die SPD die ersatzlose Streichung von Nordhorn-Range gefordert. Heute ist davon keine Rede mehr. Aber so ist das nun mal: Wenn man in Berlin in der Regierungsverantwortung ist, erinnert man sich an solche Aussagen nicht mehr.
Jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wendet sich die SPD-Landtagsfraktion - ich darf es vielleicht einmal so umschreiben - hilflos an die Landesregierung und nicht an die Bundesregierung, weil sie sonst nicht weiterkommt. Dies ist in der Tat ein Armutszeugnis. Aber auf der anderen Seite muss ich auch feststellen, dass sie mehr Hoffnung in diese Landesregierung als in die rotgrüne Bundesregierung setzt.
Meine Damen und Herren, ich will ich dies auch begründen. Anders kann ich mir den Besuch einer SPD-Delegation vor vier Wochen in Berlin nicht erklären. Dort hat man nicht die Bundesregierung und auch nicht das Bundesverteidigungsministerium aufgesucht,
sondern man hat die Bundesluftwaffe aufgesucht und dort Gespräche geführt. Aber die Luftwaffe ist eigentlich nicht der richtige Ansprechpartner. Wenn man etwas auflösen will, müsste man sich normalerweise an andere Gremien wenden.
Von der Luftwaffe hat man dann erfahren, was wir schon längst gewusst haben:
„Die Verlagerung weiterer Übungseinsätze ins Ausland ist nicht möglich, eine Entlastung durch den Schießplatz Wittstock ist nicht absehbar, andere Luft/Boden-Schießplätze für das Nachteinsatztraining stehen nicht zur Verfügung. Deshalb hält die Bundesluftwaffe Nordhorn-Range weiterhin für unverzichtbar. Das machte Luftwaffeninspekteur General Klaus-Peter Stieglitz Vertretern der Region in Berlin unmissverständlich klar.“
Eingeladen - das ist wiederum interessant - hatte nicht die örtliche SPD, sondern der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestages, Reinhold Robbe. Der kommt übrigens aus Emden.
also aus Niedersachsen. Er stellte Folgendes klar - man reibt sich manchmal verwundert die Augen -:
„Robbe warnte zudem davon, ‚falsche Hoffnungen zu wecken oder Dinge zu suggerieren, die dann nicht eintreten‘. Trotz aller Belastungen stehe auch die Politik zum ‚Vorrang der Landesverteidigung vor regionalen Einzelinteressen‘.“
Das sagt die niedersächsische SPD, so darf ich es einmal festhalten, wenn ein Herr Robbe in seiner Funktion als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses so argumentiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Hoffnungen, die Herr Robbe dort formuliert hat, haben wir als CDU nie geweckt. Aber wir haben uns immer für eine Schließung und für Entlastungen dort in Nordhorn eingesetzt und haben dafür gekämpft.
Nein, ich habe nicht mehr so viel Zeit. Ich will meinen Beitrag zu Ende führen.
Deshalb komme ich auch zum Schluss, Herr Präsident.
Wir haben diese Hoffnungen nie geweckt, aber wir haben für die Schließung in Nordhorn gekämpft. Sie jedoch, die Vertreter der SPD, haben in der Vergangenheit Dinge suggeriert, die Sie nie einhalten können, und jetzt haben Sie von Ihren eigenen Leuten einen Nasenstüber bekommen.
Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag ist im Kern überflüssig, aber auch nicht schädlich. Er ist vor allem deshalb nicht schädlich, weil er zeigt, dass Sie mehr Vertrauen in diese Landesregierung haben als in Ihre eigene Bundesregierung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten eineinhalb bis zwei Jahren haben wir hier im Niedersächsischen Landtag des Öfteren über die EUAgrarreform gesprochen. Deshalb sprechen wir nun natürlich auch über die nationale Umsetzung dieser Agrarreform. Diese nationale Umsetzung der Agrarreform hat Auswirkungen auf die Landwirtschaft und auf den ländlichen Raum in Niedersachsen. Insofern ist es folgerichtig, dass wir heute im Parlament darüber diskutieren, welche Auswirkungen sie hat, dass wir die Auswirkungen analysieren und bewerten und gegebenenfalls daraus auch politische Konsequenzen ziehen.
Ich sage dies auch vor dem Hintergrund, dass das Gesetz noch nicht verabschiedet ist. In den letzten Wochen haben wir wöchentlich von veränderten Vorstellungen erfahren. Ich habe auch Verständnis
dafür, und insofern geht die Kritik des ehemaligen Landwirtschaftsministers Bartels ins Leere, wenn er sagt, es gebe zu wenig Informationen. Abschließende Informationen kann es nicht geben, meine Damen und Herren, weil dieses Gesetz noch gar nicht verabschiedet worden ist.
Wenn wir heute über die Auswirkungen der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform diskutieren, erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zu der Frage: Wie ist die Situation auf den Höfen? - Wer oft auf den Höfen ist und mit Landwirten spricht, der kommt zu der Feststellung: Die Stimmung auf den Höfen ist mies. Wenn man sich die Betriebsabschlüsse der letzten drei Jahre auf den Höfen anschaut, so kann man feststellen, Herr Kollege Bartels: Die Landwirtschaft hat an der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht teilhaben können. Das hat eine Ursache: Sie liegt in einem sehr erheblichen Umfang an den politischen Rahmenbedingungen, die Rot-Grün in Berlin vorgibt. Herr Bartels, ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie mehr Zeit, mehr Kraft und mehr Engagement aufgewendet hätten, um diese Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft auf bundespolitischer Ebene zu verändern und zu verbessern, damit die Menschen auf den Höfen auch wieder eine Perspektive haben. Dies haben Sie in der Vergangenheit nicht gemacht.
Nein, ich habe nicht viel Zeit. Insofern möchte ich zunächst einmal versuchen, meinen Beitrag auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion darzulegen.
Meine Damen und Herren, bei dieser Politik von Frau Künast gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass die Schicksale der Menschen auf den Höfen im ländlichen Raum offensichtlich völlig gleichgültig sind.
Nun zu der Großen Anfrage der SPD und der Antwort der Landesregierung. Von allen meinen Vorrednern ist mitgeteilt worden, dass es mit den Lu
xemburger Beschlüssen einen ParadigmenWechsel in der europäischen Agrarpolitik gegeben hat und zukünftig geben wird, und zwar mit der Entkopplung der Prämien von der Produktion, mit dem Ziel, dass sich die Landwirte mehr - um nicht zu sagen: fast ausschließlich - am Markt orientieren und nicht danach schauen, wie viele Prämien sie für die Produktion auf den Höfen erhalten. Diesbezüglich gibt es ein parteiübergreifendes Einvernehmen, was in den Stellungnahmen heute wieder deutlich geworden ist.
Meine Damen und Herren, die Neuorientierung ermöglicht es aber auch, den Nationalstaaten bei der nationalen Umsetzung Gestaltungsspielräume einzuräumen. Diese Gestaltungsspielräume sind sorgsam und nach Maßgabe der Stärkung der aktiven Landwirtschaft zu formulieren. An dieser Stelle möchte ich, wie auch Herr Kollege Oetjen, einen Dank an Minister Ehlen aussprechen.
Er hat sehr frühzeitig einen Vorschlag in die bundespolitische Diskussion eingebracht. Sie war notwendig und hilfreich, um die Existenz vernichtenden Vorschläge von Frau Künast, die Prämien von Anfang an auf die Fläche umzulegen, schon im Keim zu ersticken.
Jeder, der das einmal errechnet hat, weiß, welche verheerenden Folgen dies für die niedersächsische Landwirtschaft, für die landwirtschaftlichen Betriebe und den ländlichen Raum in Niedersachsen gehabt hätte. Das haben verschiedene Berechnungen ergeben. Ein abrupter Systemwechsel - also die Prämien für die Produktion auf die Fläche umgelegt - würde die Landwirte vor unlösbare Aufgaben stellen. Viele Höfe hätten ihre Tore schließen müssen. Diese Politik können und wollen wir nicht mittragen, meine Damen und Herren. Insofern unterstützen wir das Engagement von Heiner Ehlen.
Ich möchte die Ziele, die wir bei der nationalen Umgestaltung voraussetzen, in vier Punkten darlegen.
Der erste Punkt ist die Stärkung der aktiven Landwirtschaft, nämlich der Landwirte, die morgen noch
aktiv wirtschaften können und auch aktiv wirtschaften wollen. Hinter dem, was Frau Künast mit dieser Reform unter der Überschrift „Agrarwende“ vorgelegt hat - das muss hier einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden -, verbirgt sich nichts anderes als massive und schnelle Umverteilung zulasten der leistungsstarken Betriebe - wir haben in Niedersachsen viele leistungsstarke Betriebe -, die darunter erheblich leiden würden.
Betroffen wären nicht nur die leistungsstarken Betriebe, sondern auch die vor- und nachgelagerten Bereiche in der Landwirtschaft. Das würde nicht nur zum Sterben von Höfen, sondern auch zur Vernichtung von vielen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum führen. Das können wir politisch nicht unterstützen.
Zweitens war es für uns sehr wichtig, die Anpassungszeiträume für die Umgestaltung so zu bemessen, dass sich die Betriebe auch tatsächlich darauf einstellen können. Vorgegeben ist die Flächenprämie für das Jahr 2013. Das unterstützen wir auch. Das möchte ich an dieser Stelle sagen. Aber würden wir das sofort umsetzen, dann würden insbesondere die Milchviehbetriebe, die Bullenmastbetriebe, die Kälberbetriebe, aber auch Stärkekartoffeln erzeugenden Betriebe darunter leiden.
Wir haben einmal gegenübergestellt, was wäre, wenn die Flächenprämie oder die Betriebsprämie gewährt würde. Dann hätten gerade diese Betriebe unter dramatischen Verlusten zu leiden; denn sie könnten die Umstellung von heute auf morgen nicht vollziehen. Daher ist es notwendig, dass wir den Anpassungszeitrum mindestens auf das Jahr 2010 ausdehnen. Das wäre ein Zeitraum, in dem sich die Betriebe darauf einstellen könnten.
Herr Bartels hat die Milchmarktpolitik des Herrn Minister Ehlen kritisch beleuchtet. Ich möchte dazu an dieser Stelle nur sagen: Frau Künast hätte die Möglichkeit gehabt, dort einen Akzent zu setzen.
Der französische Agrarminister hat doch gefordert, europaweit die Quoten zu kürzen. Frau Künast ist überhaupt nicht darauf eingegangen. Insofern hat sie die Milchviehbetriebe in Niedersachsen verleugnet und ihnen keine Perspektive geboten.
Beim dritten Punkt geht es darum, Cross Compliance 1 : 1 europaweit umzusetzen. Cross Compliance ist kein schlimmes Wort - das weiß ich sehr wohl -, aber es kann ein schlimmes Wort werden, wenn die Vorstellungen von Renate Künast umgesetzt werden.
Mit Cross Compliance bezeichnet man die Auflagen im Bereich Tierschutz, Pflanzenschutz, Naturschutz oder auch Lebensmittelsicherheit, die auferlegt werden, um den Anspruch auf Prämien zu erhalten und um sie ausgezahlt zu bekommen. Die Landwirtschaft akzeptiert diese Auflagen. Sie müssen aber europaweit umgesetzt werden. Es darf nicht sein, dass die Vorschriften national in vielen Fällen wieder verschärft werden, dass Auflagen, Verordnungen und Erlasse herausgegeben werden, die europaweit nicht zu befolgen sind.
Die Landwirtschaft orientiert sich sehr gerne am Markt. Sie stellt sich auch dem Wettbewerb. Aber sie kann sich dem Wettbewerb nicht stellen, wenn diese Auflagen in anderen EU-Ländern keine Geltung haben. Von daher fordern wir ein, dass es wettbewerbsgerechte faire Bedingungen auch für die Landwirtschaft in Niedersachsen gibt - aber nicht so, wie es sich Frau Künast vorstellt.
Als letzten Punkt möchte ich auf die Modulationsmittel zu sprechen kommen, die landwirtschaftsnah eingesetzt werden sollen. Demnächst wird ja die obligatorische Modulation eingeführt. Wir werden aus diesen Modulationsmitteln jährlich ca. 16 Millionen Euro im ersten Jahr, 23 Millionen Euro im zweiten Jahr und 29 Millionen Euro im dritten Jahr - plus 50 % kofinanziert - zur Verfügung haben.
Meine Damen und Herren, es darf nicht sein, dass diese Mittel der Landwirtschaft weggenommen
werden, wie es Frau Künast vorsieht, um sie in den Natur- und Umweltschutz fließen zu lassen und um somit ihre Naturschutzpolitik zu betreiben. Diese Mittel müssen wieder landwirtschaftsnah eingesetzt werden. Das ist eine zwingende Forderung von uns, und sie muss auch umgesetzt werden. Darauf werden wir drängen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Bundesgesetz liegt als Entwurf vor. In dieser Form lehnen wir es ab. Auch Heiner Ehlen hat das deutlich gemacht. Die Position des Bundesrates liegt ebenfalls vor. Die CDULandtagsfraktion unterstützt sie. Unsere Hoffnung liegt auf dem Bundesrat im Sinne der niedersächsischen Landwirtschaft und auf dem politisch gewichtigen Landwirtschaftsminister Heiner Ehlen. Wir haben Hoffnung auf Heiner. - Vielen Dank.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass der Anbau von Biomasse eine Einkommensalternative für die Landwirtschaft darstellt, und vor dem Hintergrund, dass durch die EU-Agrarreform möglicherweise auch der Anbau von Biomasse positiv beeinflusst werden kann, frage ich Sie: Kann die EUAgrarreform den Anbau von Biomasse positiv beeinflussen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Landtag schon oft über Gentechnologie und Biotechnologie gesprochen
- dass das nicht dasselbe ist, ist mir durchaus bekannt, Herr Klein - und dabei, wie auch heute, auch kontrovers darüber diskutiert. Auch über den Entschließungsantrag, zu dem wir heute die Beschlussempfehlung verabschieden wollen, haben wir von April bis heute hier im Landtag, aber auch in den Ausschüssen sehr kontrovers diskutiert.
In allen Diskussionsbeiträgen, die wir von der SPD und auch von den Grünen zur Gentechnologie gehört haben - so auch heute wieder im Plenum -, werden ausschließlich die Risiken angesprochen.
Das stört uns gewaltig, und das ist auch unsere Kritik: Sie stellen nur die Risiken in den Vordergrund. Natürlich müssen wir die Risiken minimieren und, wenn möglich, auch ausschließen. Aber in erster Linie sollten wir auch die Chancen ansprechen, die die Gentechnologie mit sich bringt.
Die Anwendung der grünen Gentechnik bietet der Landwirtschaft und den Menschen in Niedersachsen vielfältige Chancen. Diese Chancen sollten wir auch nutzen.
Die grüne Gentechnik ist neben der roten Gentechnik eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft. Sie kann einen Beitrag leisten - Herr Klein, Sie haben ja schon verschiedene Dinge angesprochen; Sie haben diese aber verneint - zur Krankheitsvorbeugung, zur Gesundheitsförderung, zum Schutz der Umwelt oder auch dazu, den Hunger in der Welt jedenfalls zum Teil zu minimieren.
Meine Damen und Herren, diese Chancen der grünen Gentechnik gilt es zu erkennen. Wenn wir sie auch nutzen wollen, bitte ich darum, die Diskussion über die Gentechnik rational, ohne Hysterie und auch ohne Ideologie zu führen, damit wir auch zu sachgerechten und vernünftigen Antworten kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, überschrieben mit „Gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft sicherstellen“, lehnen wir ab. Dies haben wir auch in den Ausschussberatungen deutlich gemacht.
Wir haben allerdings einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Ziel, ein Nebeneinander konventioneller, ökologischer und gentechnisch veränderter Kulturen zu ermöglichen. Daher sind Regelungen zu schaffen, die eine erfolgreiche Anwendung grüner Gentechnik in der Landwirtschaft zum Ziel haben.
In unserem Änderungsantrag gehen wir ganz konkret auf GVO, auf gentechnisch veränderte Organismen, ein. Dabei geht es konkret um das Beispiel Saatgut; das ist ja auch deutlich geworden. Wir haben dort verschiedene Forderungen aufgestellt.
Die erste Forderung lautet: Die Bundesregierung wird aufgefordert und die Landesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Freisetzungsrichtlinie 1 : 1 in nationales Recht umzusetzen, ohne national einseitige Verschärfungen vorzunehmen.
Zweitens fordern wir, dass von der Europäischen Union unverzüglich praktikable Schwellenwerte für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Spuren von GVO im Saatgut festzulegen sind. Es gibt ja die Diskussion über kulturartspezifische Schwel
lenwerte - Herr Oetjen, mein Vorredner, hat das zum Ausdruck gebracht - von 0,3 bis 0,7 %. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist es, glaube ich, auch gerechtfertigt, eine solche Größenordnung dafür anzunehmen. Wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, können wir sie natürlich ebenfalls aufnehmen.
Wichtig ist vor allem, dass die Regelungen EU-weit gelten und auch in Deutschland 1 : 1 umgesetzt werden. Wenn das nicht der Fall ist, Frau StiefKreihe, dann handeln wir grob fahrlässig. Das wollen wir nicht.
Drittens fordern wir, dass Regelungen für eine Koexistenz zu schaffen sind, die ein Nebeneinander der konventionellen, ökologischen und gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Produktion ermöglichen. Dies hatten auch die Briefe, die die Landfrauen und die Landjugend geschrieben haben, zum Inhalt. Sie möchten, dass der Verbraucher am Ende die Wahlfreiheit zwischen ökologischer Produktion, konventioneller Produktion, aber auch gentechnisch veränderter Produktion hat. Dies muss sichergestellt werden. Das haben wir in unserem Antrag deutlich gemacht. Dies ist von den genannten Gruppen zu Recht eingefordert worden. Die Politik hat die Verantwortung, diese Forderungen in nationales Recht umzusetzen. Praktikable unbürokratische Regelungen müssen gefunden werden, dass alle Produktionsrichtungen auch in Niedersachsen ermöglicht werden.
Es müssen auch Regelungen zur guten fachlichen Praxis beim Aufbau aller Produktionsrichtungen festgelegt werden. Wir haben Regelungen für die gute fachliche Praxis, Frau Stief-Kreihe; das ist richtig. Aber wenn es neue Erkenntnisse und neue Herausforderungen gibt, dann werden diese Regelungen entsprechend fachlich angeglichen. Diese Aufgabe werden wir gemeinsam mit den Verantwortlichen auf den Weg bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind davon überzeugt: Mit der Erarbeitung und auch mit der Umsetzung dieser praktikablen Regelungen zur GVO und zur Freisetzung können wir das innovative Potenzial innerhalb wie außerhalb der Landwirtschaft deutlich erhöhen. Damit können wir gleichzeitig den niedersächsischen Standort für Gentechnologie, auch für Biotechnologie stärken und ausbauen und damit viele Arbeitsplätze mit
innovativem Charakter schaffen. Ich glaube, dies ist unsere Aufgabe und Verpflichtung für die Zukunft. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenngleich es schon recht spät ist, sehe ich mich nach diesen heftigen Angriffen von SPD
und Grünen veranlasst, einiges richtig zu stellen, damit das hier nicht so stehen bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Stief-Kreihe und Herr Klein, es ist richtig: Mit der Wahl am 2. Februar und mit der Regierungsübernahme hat es eine Zäsur in der Agrarpolitik gegeben, allerdings anders, als Sie beide dies skizziert haben.
Am 2. Februar, an dem Wahlabend, haben wir deutlich gespürt - man musste nicht einmal Kenner der landwirtschaftlichen Szene sein -: Es gab ein unüberhörbares Durchatmen, Aufatmen bei den niedersächsischen Bäuerinnen und Bauern, die gespürt haben, dass eine CDU-FDP-geführte Landesregierung in die Verantwortung kommt,
dass sich auf den Höfen wieder ein agrarpolitischer Hoffnungsschimmer abzeichnet und dass sich eine Perspektive für die Höfe entwickelt.
Meine Damen und Herren, ich will dies gern in drei Punkten begründen.
Erstens. Es ist deutlich geworden: Wir haben einen klasse Landwirtschaftsminister Heiner Ehlen.
Er ist nicht nur Pragmatiker, sondern auch Praktiker. Er kennt die alltäglichen Abläufe auf den Höfen. Er kennt die Probleme der Landwirtschaft und des ländlichen Raums. Er spricht eine verständliche Sprache, die auch auf den Höfen verstanden wird - im Gegensatz zu dem, was wir aus Berlin hören.
Er hat die Fähigkeit, sich mit seinem politischen Gewicht im doppelten Sinne nachhaltig durchzusetzen. Dies wünschen wir uns auch von einem niedersächsischen Landwirtschaftsminister.
Allerdings, meine Damen und Herren - hier wird die Politik in Ansätzen kritisiert -: Was in 13 Jahren von der alten Regierung für den ländlichen Raum und für die Landwirtschaft versäumt worden ist,
kann nicht innerhalb von fünf bis sechs Monaten aufgeholt werden. Nehmen Sie auch das bitte einmal zur Kenntnis.
Nein, im Moment nicht. Soviel Zeit habe ich nicht.
Ich will einen zweiten Punkt nennen. Wir haben endlich einen wirksamen Widerstand gegenüber der bundesdeutschen Agrarpolitik aus Berlin. Dieser Widerstand ist längst überfällig, damit der rotgrüne Agrarspuk von Frau Künast endlich korrigiert bzw. beendet wird.
Diese Politik mit den falschen Weichenstellungen hat doch zu katastrophalen Entwicklungen auch auf unseren Höfen in Niedersachsen geführt. Die Stimmung ist auf dem Tiefpunkt. Wer in Gesprächen mit Landwirten ist, spürt dies auch deutlich.
Nicht nur die Stimmung auf den Höfen befindet sich in einem Tief, sondern auch der Agrarbericht, der vor einigen Wochen vorgelegt worden ist, macht deutlich: Wir haben bei den Einkommen der Haupterwerbsbetriebe einen Rückgang um 25 % - man höre: 25 % - zu verzeichnen. Der selbständige Landwirt hat mittlerweile ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 1 360 Euro. Ich meine, es ist richtig, wenn ich feststelle, dass das völlig unbefriedigend ist. Der Abstand der landwirtschaftlichen Einkommen zu den gewerblichen Einkommen ist mittlerweile auf 40 % angewachsen. Im laufenden Wirtschaftsjahr ist auch keine Besserung zu erwarten.
Die Verantwortung für diese Entwicklung, die auch auf niedersächsischen Höfen festzustellen ist, ist nicht an dieser Regierung und nicht an Heiner Ehlen festzumachen. Diese Verantwortung trägt ganz allein die rot-grüne Regierung mit der Landwirtschaftsministerin Frau Künast.
Was uns besonders ärgert und auch dramatisch ist, ist der Stand bezüglich der Umsetzung der EU
Richtlinien auf Bundesebene. Wir alle wissen, dass die EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen; dies kritisieren wir nicht. Das haben wir auch in der Vergangenheit gemacht. Aber für uns unverständlich und auch nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass es zahlreiche nationale Verschärfungen gibt. Ich zähle einige auf: Da ist die IVU/UVP-Regelung. Da ist die Legehennenhaltungsverordnung. Zukünftig wird es auch eine Schweinehaltungsverordnung geben. Dies führt zu massiven Nachteilen für die Bauern in Niedersachsen. Dies wollen, können und werden wir nicht hinnehmen. Diesbezüglich trägt Heiner Ehlen eine große Verantwortung. Ich wünsche ihm viel Glück dabei und wünsche ihm, dass er sich bei den künftigen Verhandlungen auf Bundesebene erfolgreich durchsetzen kann.
Ich will einen dritten Grund nennen: Das ist die niedersächsische Agrarpolitik, die sich auch am Haushalt 2004 festmacht. Diese niedersächsische Agrarpolitik und der Haushalt 2004 führen - trotz der Kürzungen - in der niedersächsischen Landwirtschaft zu Dynamik. Angesichts der Gesamtverantwortung für die Landesfinanzen müssen wir die Kürzungen hinnehmen. Wir bedauern sie. Aber wir haben keine andere Chance.
Trotz der Kürzungen werden im Jahre 2004 in erheblichem Umfang Mittel im investiven Bereich zur Verfügung stehen. Allein im GA-Bereich stehen mehr als 93,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die CDU hat gemeinsam mit der FDP Anstrengungen unternommen. Sie haben diesen Betrag um netto 2 Millionen Euro erhöht; brutto werden es um die 5 Millionen Euro sein. Die Mittel werden für die Dorferneuerung eingesetzt. Ein im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms eingesetzter Euro wird 10 Euro bewirken. 1 Million Euro führen am Ende also zu einem Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro. Hier ist eine Entscheidung getroffen worden, um Arbeitsplätze nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in vor- und nachgelagerten Bereichen nachhaltig zu erhalten.
Der vorgelegte Haushalt wird von der SPD und auch von den Grünen kritisiert; das ist in den Beiträgen deutlich geworden. Wenn man sich einmal anschaut, welche Anträge, insbesondere von der SPD, denn zu dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf und zu den von uns schriftlich vorgelegten Änderungsanträgen gestellt worden sind, so stellt man fest, dass es keinen einzigen Änderungsan
trag der SPD gibt, durch den Ansätze positiv verändert werden würden.
Dies ist heuchlerisch. Es ist heuchlerisch, diesen Haushalt zu kritisieren, aber nichts dazu vorzulegen, wo es denn positive zukunftsweisende Ansätze geben könnte.
Im Gegenteil: Es wird ein Antrag mit Kürzungsvorschlägen im landwirtschaftlichen Bereich vorgelegt, der vorsieht, dass die Mittel woanders wieder eingesetzt werden. Die Mittel für die Landwirtschaftskammern sollen um 2 Millionen Euro gekürzt werden. Wir alle wissen, dass die niedersächsische Agrarverwaltung die kostengünstigste in der Bundesrepublik Deutschland ist. Dazu tragen die Landwirtschaftskammern bei. Daher ist es unverständlich und nicht akzeptabel, dass gerade in diesem Bereich gekürzt werden soll. Wir werden diese Vorschläge ebenso wenig mittragen wie die Kürzungsvorschläge im Tierseuchenbereich.
Die Uhr zeigt mir an, dass ich aufhören muss. Daher will ich zum Schluss kommen. Mit diesem Haushalt haben wir etwas auf dem Weg gebracht, wodurch im ländlichen Raum, auf den Höfen und für die Bäuerinnen und Bauern in Niedersachsen wieder Perspektiven eröffnet werden. Ich bitte Sie, diesen Haushalt zu unterstützen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Harms - sie ist im Moment weg -,
Politiker sind gewählt worden, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
„Sachgerechte Entscheidungen“ heißt für uns, heißt für mich,
sich nicht von Ideologien leiten zu lassen und sich nicht von Emotionen beeinflussen zu lassen.
Sie führen in der Regel zu falschen Entscheidungen und in die Irre.
Der Entschließungsantrag der Grünen „Kein Zurück zur Käfighaltung“ ist ein klassischer Antrag der Grünen, gespickt mit ideologischen und emotionalen Ansätzen, aber enthält überhaupt keine
Antwort auf die aktuelle Situation, wie wir sie vorfinden, meine Damen und Herren.
Frau Harms, in Ihrer Rede, aber auch in dem Entschließungsantrag ignorieren Sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Sie ignorieren die praktischen Erfahrungen, Sie fallen in eine Rolle zurück, während ich immer glaubte, Sie hätten diese Rolle überwunden.
Um einmal die Sprache der Hühner zu nehmen: Sie gackern hier laut und wild herum und versuchen, die angeblich uninformierte Verbraucherschaft und Medienlandschaft aufzuscheuchen.