Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon frustrierend, nach einer so lebendigen und lustigen Debatte wieder zu einem doch trockenerem Thema reden zu müssen.
Die Bekämpfung der Beschäftigungslosigkeit hat in unserer Gesellschaft höchste Priorität. Zu ihrer Verringerung werden enorme Anstrengungen unternommen. Dabei kommt der Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit besondere Bedeutung zu.
Die Arbeitswelt hat sich dramatisch verändert und stellt vor allem junge Menschen vor große Herausforderungen. An die Stelle des früher nahtlosen Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt und von der Ausbildung in den festen Arbeitsplatz ist eine Kluft getreten, in der viele Auszubildende in die Arbeitslosigkeit geraten.
Auf dem Arbeitsmarkt herrscht harte Konkurrenz. Wer sich bewirbt und außer einer gut gestylten Bewerbungsmappe weiter nichts vorzuweisen hat, ist denjenigen unterlegen, die schon Erfahrungen für die betreffende Arbeit vorzuweisen haben. Wenn dazu noch das Handicap kommt, die Wehrpflicht noch nicht abgeleistet zu haben, verschlechtern sich darüber hinaus die Einstellungschancen. Deshalb ist es sinnvoll, die Zeit der Arbeitslosigkeit für die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes zu nutzen.
In Ihrem Entschließungsantrag fordern Sie die Landesregierung auf, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass geprüft wird, wie eine stärkere Vernetzung zwischen Arbeitsamt, Kreiswehrersatzamt und Bundesamt für den Zivildienst hinzubekommen ist, damit die männlichen Jugendlichen, die arbeitslos sind, ihren Wehr- bzw. Ersatzdienst während dieser Zeit ableisten können. Warum eine solch komplizierte Formulierung? Warum machen
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und FDP-Fraktion, bei anderer Gelegenheit hat uns jemand vorgeworfen, hinter einen fahrenden Zug zu springen. Mit diesem Entschließungsantrag tun Sie dies. Ich will Ihnen auch sagen, warum Ihr Antrag überflüssig ist.
Zweitens. Nur etwa ein Viertel der Wehrpflichtigen wird überhaupt noch eingezogen, d. h. die Zahl der Betroffenen geht immer mehr zurück.
Drittens. In Deutschland wird zurzeit diskutiert, ob man die Wehrpflicht nicht insgesamt abschaffen sollte.
Viertens. Das Wichtigste ist jedoch, dass es gar nicht nötig ist, weil es schon längst praktiziert wird.
Nach meinen Recherchen gehen die Ämter durchaus auf die Wünsche der Wehrpflichtigen ein. Ein junger Mann, der vor Ableistung seines Dienstes arbeitslos ist, weil er z. B. nach seiner Ausbildung nicht weiter beschäftigt wird, hat die Möglichkeit, sich bei seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt zu melden. Er kann nach einer Bearbeitungszeit seinen Wehrdienst ableisten. Damit dieses in allen dafür zuständigen Ämtern gleichermaßen so gehandhabt wird, genügt ein Rundschreiben. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelung und schon gar nicht einer, die wegen der Datenübermittlung den Datenschützer auf den Plan ruft.
Alles in allem: Hinter dieser Entschließung stehen durchaus Gedanken, die aller Ehren wert sind. Allein die dazu notwendigen Anstrengungen lohnen der Mühe nicht.
Liebe Kollegin Siebert, obwohl wir heute Morgen gemeinsam zur Eröffnung des Lessingjahres durch Bundespräsident Rau und Ministerpräsident Wulff nach Wolfenbüttel gefahren sind - diese kleine Reklame nicht nur für Verden, sondern auch einmal für Wolfenbüttel sei mir hier gestattet -, kann ich Ihrer Entschließung leider nicht zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weniger ist manchmal mehr. Ihr Antrag ist überflüssig. Regulierungen sollten abgebaut werden. Meine Damen und Herren von der CDU- und der FDP-Fraktion, hiermit
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem die Herren über Pferde gesprochen haben, sprechen die Frauen über Kreiswehrersatzämter.
Die beiden Regierungsfraktionen von CDU und FDP wollen, dass der Bund prüft, wie eine stärkere Vernetzung zwischen den Kreiswehrersatzämtern, dem Bundesamt für Zivildienst und den Arbeitsämtern erfolgen kann. Ziel dieser Prüfung soll es sein, dass arbeitslose Jugendliche ihren Wehrbzw. Zivildienst während der Arbeitslosigkeit ableisten. Die Intention des Antrages ist klar. Doch es stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Energie und Arbeitskraft nicht lieber in die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen stecken sollten, als hier einen Nebenschauplatz zu eröffnen. Wie sagte Herr Hirche beim vorherigen Tagesordnungspunkt? - Wir sollten uns im Landtag auf die wichtigen Dinge konzentrieren. - Ich meine, hier ist der Punkt, bei dem wir damit anfangen sollten. Hierauf brauchen wir uns nicht zu konzentrieren.
Zu den wichtigen Dingen zählt die Jugendarbeitslosigkeit. Dazu hat sich diese Regierung noch nicht positiv hervorgetan. Die Impulse zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kommen nämlich aus den Kommunen, die z. B. trotz angespannter finanzieller Lage für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze während der gesamten Ausbildungsdauer eine monatliche Zulage zur Ausbildungsvergütung zahlen. An dieser Stelle ein Dankeschön an die Kommunen für diesen gewaltigen Kraftakt, der nicht leicht fällt.
Meine Damen und Herren, die Forderung nach stärkerer Vernetzung findet in den Regionen auch ohne Zutun dieser Landesregierung statt. Sie sind
doch mit dem Slogan angetreten: Weniger Bürokratie tut Not. - Halten Sie sich in diesem Fall auch einfach daran, und lassen Sie uns gemeinsam diesen Entschließungsantrag ad acta legen.
Ich komme jetzt noch zu ein paar Fehlinformationen aus Ihrem Antrag, insbesondere aus der Begründung: Sie behaupten, Sie wollen verhindern, dass junge neu eingestellte Arbeitnehmer nicht bereits nach kurzer Zeit zum Wehr- oder Zivildienst eingezogen werden. Es gibt die Meldepflicht, und dann werden sie nicht eingezogen. Wenn es trotzdem einmal passiert, genügt ein Anruf oder ein kleiner schriftlicher Bescheid, und sie werden für zwölf Monate wieder zurückgestellt. Das ist also überhaupt kein Problem. Aber Sie machen es hier zum Problem. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem junge Menschen ihre Ausbildung durch die Einberufung unterbrechen mussten, um den Wehroder Zivildienst antreten zu müssen. Auch nach Auskunft der Kreiswehrersatzämter gibt es diese Fälle definitiv nicht, obwohl Sie das in Ihrer Begründung behaupten.
Sie sprechen in Ihrem Antrag von Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen keine Leerlaufzeiten in der Biografie eines jungen Menschen entstehen sollen. Das ist ausnahmsweise richtig. Aber die Berufsberatung und die Berater der Agentur für Arbeit - in Ihrem Antrag sprechen Sie immer noch vom Arbeitsamt - haben schon lange die Möglichkeit des vorgezogenen Wehr- und Zivildienstes in ihre Beratungstätigkeit mit einbezogen. Die jungen Menschen fragen auch danach. Sie fragen auch nach Ausbildungsplätzen bei der Bundeswehr.
In diesem Zusammenhang sollte die Wehrgerechtigkeit ein weiteres Thema sein. Schon jetzt werden junge Männer über 23 Jahre - 70 000 an der Zahl - nicht eingezogen. 20 000 junge Männer mit der Tauglichkeitsstufe 3 werden auch nicht eingezogen. Das Thema muss also eher Wehrgerechtigkeit lauten.
Beide Einrichtungen - Agentur für Arbeit und auch Kreiswehrersatzämter - haben keine Nachhilfe nötig. Sie machen regelmäßig zusammen Veranstaltungen und Infobörsen. Die Bundeswehr spricht seit langer Zeit sogar schon von einem Boom, den sie auf die schwierige Situation junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zurückführt.
Ich meine, wir legen diesen Antrag gemeinsam zur Seite. Hier funktioniert die Zusammenarbeit, ohne dass es einer Aufforderung bedarf. Stecken Sie Ihre Energie lieber in die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für junge Menschen.
Eine ganz persönliche Anmerkung: Unterschrieben ist dieser Antrag von den beiden Fraktionsvorsitzenden Herrn McAllister und Herrn Dr. Rösler. Beide haben, wie es dem Handbuch zu entnehmen ist, aktiv ihren Dienst in der Bundeswehr getan.
- Das glaube ich Ihnen. - Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie besser über den Sachverhalt informiert sind als eine nicht wehrdienst- und zivildiensterfahrende Frau. -Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ältestenrat darüber gesprochen, ob das Sozialministerium das richtige und zuständige Ministerium dafür ist. Nun stellen wir fest, dass zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes die Frau Ministerin den Plenarsaal verlassen hat. Wir bitten, dass die Ministerin zitiert wird.
Herr Möhrmann, es besteht aus Sicht der CDUFraktion überhaupt kein Anlass, die Ministerin zu zitieren. Wir haben uns sehr umfangreich mit diesem Thema auseinander gesetzt.
Wir haben Ihnen deutlich gemacht, dass es sich hierbei um Fragen handelt, die verschiedene Fachbereiche, also auch das Sozialministerium, betreffen, wobei es darum geht, wie Jugendliche in den Arbeitsmarkt hineinkommen. Wir haben auf der einen Seite die soziale Frage, auf der anderen Seite die wirtschaftliche Frage, und deshalb wird Ihnen in Kürze dazu auch der Wirtschaftsminister die Meinung der Landesregierung darlegen. Insofern bin ich der Auffassung, dass wir die Ministerin zu diesem Zeitpunkt in keinster Weise zitieren müssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war zutreffend, dass der Sozialausschuss als federführender Ausschuss benannt und in der Tagesordnung aufgeführt wurde. Allerdings gibt es in dieser Frage eine originäre Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums. Der Wirtschaftsminister ist anwesend, um zu der Sache etwas zu sagen. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, den - erlauben Sie mir zu sagen - Aufstand zu machen und zu sagen, die Ministerin muss unbedingt dabei sein. Von daher werden wir von der FDP-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen.