Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Herr Kollege Dürr und Herr Kollege Runkel, ich bin ziemlich irritiert, wie Sie hier über die Grundlagen des Energiekonsenses gesprochen haben.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat der Kollege Runkel den Energiekonsens als einen erpressten Modus Vivendi bezeichnet.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie sich mit Meinungsumfragen beschäftigen. Meistens tun das ja Politiker.
Wenn es eine Position in der Bundesrepublik gibt, die sich seit 1986 als Konstante durchzieht - und zwar nicht nur in der Bundesrepublik, sondern eigentlich europaweit -, dann ist das eine Mehrheit in der Bevölkerung für den Ausstieg aus der Atomenergie.
Sie behaupten so oft, Umweltpolitik für und mit den Menschen machen zu wollen, Verantwortung generationenübergreifend und für die Zukunft übernehmen zu wollen. Fragen Sie sich doch einmal, warum seit Tschernobyl die Ablehnung der Atomenergie so fest verankert ist! Sagen Sie dann noch einmal, dass dieser Energiekonsens erpresst worden sei! Ich glaube, dass der Konsens der Versuch ist, Mehrheitswillen in der Politik umzusetzen.
Wenn Sie es aber in der Energiepolitik anders halten wollen, Herr Sander, wenn Sie meinen, dass Atomenergie in der Bundesrepublik unverzichtbar sei, dann machen Sie doch einmal einen Knopf an die Sache! Dann ermutigen Sie doch einmal die Atomindustrie - die durchaus über neue Großkraftwerke nachdenkt -, in Niedersachsen ein neues AKW zu beantragen! Beginnen Sie doch einmal ein Standortgenehmigungsverfahren! Sie wissen doch ganz genau, dass Ihre Position „Pro Atomkraft“ nicht durchzusetzen ist.
Sie reden der Atomindustrie nicht nur in der Endlagerfrage nach dem Mund. Sie verzichten auf Möglichkeiten zur Einflussnahme der Politik auf die Energiewirtschaft und ihre Entwicklung. Sie sind nicht auf dem Wege, die Energiewirtschaft tatsächlich zukunftsfähig zu machen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zu Tagesordnungspunkt 15. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist gefolgt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 16. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt.
Tagesordnungspunkt 17: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren Verfahren über den Antrag, festzustellen: a) Das Gesetz des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Änderung des SchleswigHolsteinischen Abgeordnetengesetzes vom 9. Mai 2003 über die Aufhebung der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung durch Gesetz vom 2. April 2003 hat gegen Artikel 11 Absätze 3, 1 und 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit den Artikeln 38 Absatz 1, 48 Absatz 3 Satz 1 und 28 Absatz 1 Sätze 1 und 2 GG verstoßen. - b) Das Schleswig-Holsteinische Abgeordnetengesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. Februar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2002, ist verfassungswidrig und verletzt gleichermaßen die Rechte des Antragstellers. Antragsteller: Hermann Benker, Mitglied des SchleswigHolsteinischen Landtages, Ostring 22, 23739 Neustadt in Holstein - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Horst Kratzmann, Eichendorffstraße 7, 23758 Oldenburg - Antragsgegner: Landtag von Schleswig-Holstein, Vertreten durch den Präsidenten, Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 27.11.2003 - 2 BvK 1/03 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/696
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Landtag sieht von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ab. - Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
- Ich bitte, die Unterhaltungen zumindest während der Abstimmung einzustellen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung: Fairen Wettbewerb im Taxengewerbe ermöglichen - Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bekämpfen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/387 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/697
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet: Annahme in veränderter Fassung. - Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung der Personenbeförderung im Flächenland Niedersachsen im Bereich des Taxenund Mietwagengewerbes ist zwischen den Fraktionen hier im Landtag unstrittig. In den beratenden Ausschüssen haben wir uns auf der Basis des von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrages auf einen gemeinsamen Änderungsvorschlag verständigt. Dieser Änderungsvorschlag enthält zum einen die Feststellung der Missstände und zum anderen im Kern auch unsere Forderungen bezüglich einer Bundesratsinitiative, um einen fairen Wettbewerb im Taxen- und Mietwagengewerbe zu schaffen.
Nach unserer Auffassung ist es entscheidend, dass die vom Bund/Länder-Fachausschuss entwickelten Maßnahmevorschläge nun auch zügig aufgegriffen werden. Sie beinhalten auch die mögliche Änderung der technischen Ausstattung von Taxen und Mietwagen, die Änderung von Rechtsvorschriften und die gesetzliche Verankerung der Datenübermittlung.
Gleichzeitig erwarten wir von der Landesregierung eine weitergehende Sensibilisierung der kommunalen Genehmigungsbehörden bei der Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zum Entzug der Taxen- und Mietwagenkonzession bei gravierenden Gesetzesverstößen. Bei Unzuverlässigkeit muss dem Unternehmer oder der für die Geschäftsführung bestellten Person die Einschränkung oder auch der Entzug des Gewerbes wirksam angedroht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010 über Reformen des Arbeitsmarktes, der Arbeitsverwaltung bis hin zur engagierten Bekämpfung der Schwarzarbeit gesetzliche Maßnahmen ergriffen hat, müssen im Interesse der rechtstreuen Unternehmer und Beschäftigten im Taxen- und Mietwagengewerbe gemeinsame Initiativen des Bundes und der Länder vorangebracht werden.
Ziel muss es bleiben, illegale Beschäftigungsverhältnisse und sonstige Missbrauchstatbestände wie Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch eine stärkere Überprüfung und bessere technische Ausstattung der Taxen und Mietwagen einzudämmen. Dies ist wichtig für die Verkehrssicherheit, für die Beförderungsqualität, für die Sicherheit der Kunden, aber auch im Interesse vernünftiger Arbeitsbedingungen für die in dieser Branche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Meine Damen und Herren, bevor ich Herrn Kollegen Heineking das Wort erteile, darf ich im Namen des Präsidiums feststellen, dass bei den Abstimmungen, die wir gerade vorgenommen haben, die Beschlussfähigkeit des Hauses gegeben war. Ich meine, das war für jeden optisch zu erkennen. Ich stelle die Beschlussfähigkeit hiermit für das Protokoll noch einmal formell fest.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der ersten Beratung im September 2003 habe ich von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Straßenpersonenverkehr“, die vom Bund/Länder
Ausschuss eingerichtet wurde, berichtet. Außerdem haben wir etwas über die Einnahmen, die im Geschäftsbericht des BZP, Deutscher Taxi- und Mietwagenbund e. V., erwähnt werden, erfahren.
Wir wissen von Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in erheblichem Unfang. So konnte man nach Angaben der Interessengemeinschaft Osnabrücker Taxiunternehmen einer Pressemitteilung der Osnabrücker Staatsanwaltschaft vom Februar 2003 entnehmen, dass hier ein Schaden von mehr als 7,5 Millionen Euro detailliert beschrieben wird. Im weiteren Verlauf wird auf eine Erfolgsquote der Staatsanwaltschaft in Osnabrück von 69 % hingewiesen, mit der Bemerkung, dass die dicksten Fische noch im Netz der Osnabrücker Justiz zappeln. Hier kann man wohl kaum von Kavaliersdelikten sprechen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die von allen Fraktionen getragen wird. Meine Damen und Herren, hier wird deutlich, dass unsere Landesregierung nicht nur konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen im Niedersächsischen Landtag angekündigt hat, sondern dass diese Zusammenarbeit tatsächlich stattfindet.
Was soll jetzt konkret geschehen? - Wir müssen die Bundesregierung endlich dazu bringen, tätig zu werden. Wie kann die Bundesregierung dies schaffen? - Das ist doch klar! Schaut doch einmal nach Niedersachsen! Niedersachsen - da weiß man, was man hat.
Die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, wie in der ersten Lesung versprochen. Auch das kennen wir schon: Versprochen – gehalten.
Bei dieser Initiative geht es um die Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Missbrauch von Sozialleistungen. Die ehrlichen Gewerbetreibenden im Taxengewerbe müssen die Gewinner dieser Anstrengung werden.
- Wenn man etwas lauter spricht, schläft man auch nicht so leicht ein. Es kann doch kein Problem sein, wenn jetzt einmal laut gesprochen wird.
Die Vorschläge für Maßnahmen wie Änderung der technischen Ausstattung von Taxen und Mietwagen, gesetzliche Verankerung der Datenübermittlung und -verarbeitung sowie Änderung der Rechtsvorschriften müssen von der Bundesregierung zügig aufgegriffen und schnell umgesetzt werden. Wenn es um Rat geht: Niedersachsen da weiß man, was man hat.