Protokoll der Sitzung vom 18.02.2004

zunehmenden Tätigkeiten von Hebammen. Doch das Modellprojekt, finanziert vom Land und der Klosterkammer, in Trägerschaft der Stiftung „Kinder in Not“ läuft nur noch bis Oktober 2004. Es ist dringend notwendig, über die Anschubfinanzierung hinaus ein Gesamtkonzept plus Finanzierung auf den Weg zu bringen. Das ist auch eine Aufgabe, der wir uns umgehend stellen müssen. Wir dürfen ein Projekt, das so positiv bewertet wird, nicht im Sande verlaufen lassen.

Wenn wir Familien mit Kindern fördern wollen, dürfen wir nicht bei kleinteiligen Projekten für eher privilegierte Frauen stehen bleiben, sondern müssen Frauen in schwierigen materiellen und psychosozial belasteten Lebenslagen möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft erreichen und begleiten. Nur so gelingt es, mit allen an der gesundheitlichen, sozialen, psychischen und materiellen Versorgung der Familien Beteiligten Netzwerke aufzubauen und zu verhindern, dass Mütter und Familien an ihren individuellen und sozialen Lebenslagen scheitern und dass die Kinder in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Gefahren ausgesetzt sind. Die Familienhebammen haben daran einen entscheidenden Anteil und sind ein wichtiger Baustein. Das Hebammengesetz legt dafür auch einen Grundstein. Darauf sollten wir aufbauen. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Meißner das Wort. Ich erteile es ihr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist nicht nur ein schöner Tag für die Kommunen, wie mein Kollege Jörg Bode vorhin gesagt hat, sondern heute ist auch ein schöner Tag für alle Hebammen und Entbindungshelfer in Niedersachsen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sie können sich aus drei Gründen freuen: Erstens. Es wird ein Gesetz aus der Vorkriegszeit endgültig abgeschafft und durch ein neues, modernes ersetzt. Zweitens haben wir Bürokratieabbau zu verzeichnen. Zum einen ist das neue Gesetz, was die Zahl der Paragrafen angeht, nur halb so lang wie das alte. Zum anderen werden sechs Verordnun

gen gleichzeitig ad acta gelegt. Drittens wird in diesem Gesetz wirklich nur das geregelt, was unbedingt geregelt werden muss. Wir geben den Hebammen also auch mehr Freiheit.

(Beifall bei der FDP - Lachen bei der SPD)

Wenn ich Herrn Bode schon zitiere, dann auch richtig.

Ich möchte noch einige Punkte anführen, die für den Inhalt des Gesetzes sprechen. Zunächst ist hervorzuheben, dass die Berufsrechte und –pflichten von Hebammen umrissen werden, ohne zu sehr einzuengen. Zweitens ist das Gesetz verständlich. Wir haben z. B. den Begriff „Lokalanästhetikum“ durch den Begriff „örtliche Betäubung“ ersetzt, was wirklich jeder versteht.

(Zuruf von der SPD: Toll!)

- Es war im Ausschuss einhellige Meinung, dass das so sein soll.

Drittens trägt es zur Qualitätssicherung bei. Frau Groskurt erwähnte schon, dass nunmehr alle drei Jahre eine Fortbildung verpflichtend vorgeschrieben wird. Bisher waren es fünf Jahre. Ich meine, der Dreijahreszeitraum ist besser, weil dadurch die Qualität, was die Betreuung vor, während und nach einer Geburt angeht, noch besser gesichert wird.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das be- deutet aber mehr Bürokratie!)

Viertens. Wir haben bewusst keine Zeitangaben für die Dauer von Pflege und Betreuung vorgesehen; denn jede Hebamme weiß selbst am besten, wie lange sie im jeweiligen Fall betreuen und pflegen muss.

Für die Zukunft wäre eine weitere Flexibilisierung denkbar; denn durch § 8 Abs. 2 wird dem Ministerium die Möglichkeit gegeben, von einer Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, was die Gebührenordnung für die Hebammen angeht, die privat Versicherte oder Selbstzahlerinnen betreuen. Bislang ist immer auf die durch den Bund erlassene Verordnung zu den Gebühren verwiesen worden.

Abschließend stelle ich Folgendes fest: Es ist ein schönes Gesetz, weil es zukünftige Geburten betrifft. Wir freuen uns ja auf Kinder, die in Nieder

sachsen geboren werden. Das betrifft also unsere Zukunft.

(Beifall bei der FDP)

Der Hebammenverband - das ist bereits gesagt worden - ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf völlig einverstanden. Das Gesetz kann sofort in Kraft treten. Wir sind uns alle einig. Deswegen danke ich allen, die mitgemacht haben, für die schnelle und konstruktive Zusammenarbeit. Ich bitte alle um Zustimmung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat nun Frau Minister von der Leyen das Wort. Ich erteile es ihr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles über dieses Gesetz gesagt worden. Ich habe überlegt, was ich dem noch hinzufügen könnte. Ich werfe einmal kurz ein Schlaglicht darauf, was Hebammen so alles können müssen.

Sie müssen in Sekunden entscheiden, wenn bei einer Entbindung etwas schief läuft; denn wenn sie nicht richtig oder nicht schnell genug entscheiden, hat das dramatische Folgen für das Kind. Sie müssen neugebackene, kollabierende Väter auffangen, die entweder von der Freude übermannt werden oder kein Blut sehen können.

(Zustimmung bei der SPD)

Sie müssen allwissende Assistenzärzte in Schach halten, die es immer eilig haben und die Geburt schnell beenden wollen. Sie müssen in richtigem Maße und im richtigen Moment Schmerzen lindern. Sie müssen Stillen beibringen. Sie müssen Rückbildungsgymnastik leiten. Sie müssen Geschwisterkinder bändigen. Sie müssen auch einmal ein gutes Mittagessen kochen und gleichzeitig den neugeborenen Säugling im Arm halten können, damit die Mutter ein halbes Stündchen schlafen kann. Und sie müssen bei dem Tod eines Kindes Herz und Empathie zeigen.

Das heißt, es ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Beruf, der Tag und Nacht Präsenz und volle Leistungsbereitschaft fordert. Es ist ein Beruf, der wie kaum ein anderer Freude und Erfüllung bringt,

aber sehr nahe auch bei Leid, Tod und Trauer ist. Deshalb ist es meiner Ansicht nach richtig, dass dieser Beruf heute im Parlament besondere Anerkennung erfährt. Das wollen wir mit dem Gesetz erreichen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mir bleibt nur noch übrig, den Mitgliedern des Ausschusses für dieses einstimmige Votum zu danken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

§ 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 3. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 4. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 5. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 6. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 6/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 7. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 8. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

§ 9. - Unverändert.

§ 10. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/790