Meine Damen und Herren, dass Ihr Umgang mit den Kommunen auch sonst meilenweit von Ihren vollmundigen Ankündigungen entfernt ist, lässt sich an weiteren Beispielen belegen. Was ist eigentlich aus der sofortigen Erhöhung der Bedarfszuweisungen um 50 Millionen Euro geworden, die Herr McAllister vor der Wahl versprochen hat? Wie hat es der Innenminister vor der Wahl so schön formuliert? - Ich zitiere: Wir müssen schnell handeln, zumindest für die Kommunen etwas tun, denen das Wasser bis zum Hals steht. Deshalb haben wir beantragt, dass die Bedarfszuweisung um 100 Millionen DM - also um 50 Millionen Euro erhöht werden, damit schnell etwas passiert. Das muss oben drauf. - So der heutige Innenminister kurz vor der Landtagswahl. Passiert ist nichts.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Landesregierung hat den Kommunen viel versprochen, aber so gut wie nichts gehalten. Natürlich ist es richtig - da bin ich einer Meinung mit den Grünen -, eine so wichtige Frage wie die Einführung eines strikten Konnexitätsprinzips so früh wie möglich zu regeln. Wir haben der Landesregierung, so meine ich, ein ganzes Jahr Zeit gelassen,
ihr Wahlversprechen umzusetzen. Passiert ist nichts. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, CDU und FDP an ihre eigenen Ankündigungen zu erinnern.
(Bernd Althusmann [CDU]: Wann werden Sie endlich Ihre Niederlage verkraften? Was haben Sie eigentlich getan?)
Natürlich ist es richtig - deshalb stand es ja auch im Wahlprogramm der SPD -, das derzeitige Konnexitätsprinzip zu einem strikten Prinzip auszubauen. Es ist auch konsequent, einen Konsultationsmechanismus einzuführen. Andere Länder haben das bereits vorgemacht. Ich halte das vorgeschlagene Modell, wonach sich die Landesregierung mit den Kommunen über die Kostenfolge der neuen Gesetze verständigen muss, für realistisch. Die CDU hat im Wahlkampf natürlich viel weitergehendere Dinge gefordert - bis hin zu einem Vetorecht für die Kommunen. Ich habe zwar meine Zweifel, ob ein solches Vetorecht mit der Verfassung vereinbar wäre. Doch ich wäre gern bereit, ein solches Vetorecht zu diskutieren. Das wäre doch etwas - das möchte ich fast abschließend sagen -, wenn die Abschaffung der Bezirksregierungen am Veto der Kommunen scheitern würde, die sich weigern, die Folgekosten zu tragen.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen den Gesetzentwurf der Grünen gerne. Ich hoffe, dass es der Koalition gelingt, ihre eigenen Ankündigungen umzusetzen, und dass sie nicht - wie bei der Verkleinerung des Landtages - auf Zeit spielt.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU - Bernd Althusmann [CDU]: Da fällt mir nichts mehr ein!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bartling, es ist immer wieder schön, Ihre Reden zu hören.
Sie persönlich hatten viereinhalb Jahre und Ihr Vorgänger Glogowski achteinhalb Jahre Zeit, dieses strikte Konnexitätsprinzip in die Verfassung aufzunehmen. Geschehen, meine Damen und Herren, ist nichts. Das ist die Wahrheit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Axel Plaue [SPD]: Aber Sie haben es versprochen, Herr Schünemann!)
- Wir haben es versprochen, und wir halten es. Wir haben in den letzten Monaten intensive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Im Gegensatz zu Ihrer Regierung kommen wir mit den kommunalen Spitzenverbänden zu konkreten Ergebnissen. Wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden natürlich das strikte Konnexitätsprinzip und auch das Konsultationsprinzip im Gesetzestext verabredet. Bis auf einige Kommata sind wir schon zu einer Übereinstimmung gekommen. Insofern werden wir das in Kürze vorlegen können.
Ich freue mich natürlich ganz besonders, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen solch einen Vorschlag gemacht hat. Bei der Gentechnik sind Sie ja immer sehr zurückhaltend, aber das, was Sie vorgelegt haben, könnte man schon als Klon von dem, was wir vorgelegt haben, bezeichnen. Wir haben allerdings einen ganz besonderen Punkt, den wir parallel mit dem Gesetzestext vorlegen wollen: Das sind nämlich die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verfassungsänderung. Meine Damen und Herren, das ist etwas, was wir im Moment noch mit den kommunalen Spitzenverbänden verabreden. Denn es geht ja nicht nur darum, das wir etwas in die Verfassung schreiben, sondern dass es anschließend auch in die Tat umgesetzt wird, damit wir den Kommunen zu ihrem Recht verhelfen. Das wird in Kürze unstrittig mit den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegt und so schnell wie möglich verabschiedet werden. Wir versprechen nicht nur etwas, sondern wir halten es auch. Vor allen Dingen aber machen wir keine handwerklichen Fehler, meine Damen und Herren.
Damit Sie ganz beruhigt sind, weil Sie ja immer wieder die Verwaltungsreform ansprechen: Schon jetzt gilt für uns in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden in dem Punkt striktes Konnexitätsprinzip. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Denn sonst würden die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die
Wir haben, wie hier schon richtig zitiert worden ist, inzwischen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der derzeit detailliert über mögliche Kommunalisierungen gesprochen wird. Es muss aber erst einmal errechnet werden, welche Kosten dort anfallen. Dann müssen wir sehen, wie wir das Ganze umsetzen können. Das werden wir jetzt schon machen. Noch bevor die Bezirksregierungen abgeschafft werden, werden wir das strikte Konnexitätsprinzip und das Konsultationsverfahren in den Landtag einbringen und auch verabschieden. Ich bin sehr froh darüber, dass es unzweifelhaft eine verfassungsändernde Mehrheit gibt; denn sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die SPD haben erklärt, dass sie unserem Vorschlag zustimmen werden. Insofern ist der heutige Tag ein schöner Tag nicht nur für den Innenminister, sondern auch für die Kommunen, weil wir dieses strikte Konnexitätsprinzip noch in diesem Jahr werden verabschieden können.
Darüber hinaus sind noch zu einigen anderen Dingen Anmerkungen gemacht worden. Aufnahmegesetz: Wenn Sie früher solche Gesetze verabschiedet haben, gab es dabei immer eine Interessenquote von 25 %. Herr Bartling, wir waren ja einmal Mitglieder in einer Kommission zum kommunalen Finanzausgleich, aus der ich nach einigen Sitzungen herausgegangen bin, weil es sich nicht gelohnt hat. Wir haben schon damals gesagt, dass es sehr viel besser wäre, wenn die Moderation von einer neutralen Stelle aus wahrgenommen würde, damit wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Dies war ein sehr sinnvoller Vorschlag. Er kam übrigens von den Grünen, und wir haben ihn jetzt mit aufgenommen.
Wir machen es jetzt aber anders. Wie wird es in der Zukunft sein? Beispiel: Aufnahmegesetz. Wir gucken uns an, wie diese Aufgaben von den einzelnen Kommunen erledigt werden. Wir müssen uns angucken, welche Beträge in den großen Städten, in den mittleren Städten und in den kleineren Städten jeweils errechnet werden. Es kann nicht sein - das habe ich an anderer Stelle auch schon gesagt -, dass wir alles übernehmen, sondern wir müssen nach der günstigsten Möglichkeit der Aufgabenerfüllung suchen, und zwar gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ge
nau so haben wir dies beim Aufnahmegesetz gemacht. Von daher werden wir das auch in Zukunft nicht anders machen können. Das beinhaltet auch schon das Konsultationsverfahren. In diesem Verfahren einigen wir uns auf diese Geschichte.
Herr Minister, es ist ja wohl unbestritten, dass im ländlichen Raum im Bereich des Aufnahmegesetzes niedrigere Kosten anfallen werden. Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass sich Herr Eveslage und Herr Wiswe in diesem Rahmen beschweren und sagen, dass das Land die Quote zu niedrig ansetze? Die sind ja wohl aus dem ländlichen Raum.
Wir haben keine Interessenquote vorgesehen, sondern wir haben errechnet, welches die günstigsten Möglichkeiten für eine Großstadt, für eine mittlere Stadt und eine kleinere Stadt sind. Daraus hat sich dieser Betrag ergeben. Das ist meiner Ansicht nach sehr, sehr sinnvoll. Wenn es dort andere Vorstellungen gibt - mir liegt das noch nicht vor und man meint, dass einem das, was man ausgibt, 1 : 1 erstattet wird, dann muss ich darauf hinweisen, dass es so etwas in Zukunft nicht geben wird. Stattdessen müssen wir uns ganz genau angucken - Sie sind Finanzpolitiker -, wie die Aufgaben jeweils erfüllt werden. Dazu ist das Konsultationsverfahren da. In diesem Verfahren einigen wir uns darauf. Ich sage es noch einmal: Wir können uns keinen Marmor mehr leisten, sondern nur noch Beton. Danach müssen wir, Kommunen und auch Land, handeln. Daran kann es doch keinen Zweifel geben.
Außerdem wird immer wieder die Schulstrukturreform angesprochen. Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine neue Aufgabe ist. Es
sind aber Gesetzesänderungen vorgesehen. Sie hatten Gesetzesänderungen und eine Schulstrukturreform vorgesehen. Auch seinerzeit war das keine Frage. Parallel dazu haben wir aber auch Maßnahmen ergriffen, die durchaus zu Vergünstigungen führen. Beispielhaft erwähnen möchte ich das Abitur nach zwölf Jahren. Sie hatten nie den Mut, dies einzuführen.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Fall muss man sich die Gesamtschau ansehen. Es ist keine neue Aufgabe. Wie schon von den Grünen beantragt, wird es auch in unserem Gesetzentwurf um neue Aufgaben gehen. Wir können uns natürlich nicht für all das verantwortlich zeigen, was Sie den Kommunen in den letzten 13 Jahren aufgedrückt haben.
In diesem Sinne freue ich mich, dass Sie auf den fahrenden Zug aufspringen. Sie werden sehen, dass diese Landesregierung wie zuvor schon in allen anderen Punkten auch in diesem Punkt Wort hält. Ich kann ja verstehen, dass Sie sich immer darüber ärgern. Deshalb sind wir in der Bevölkerung insgesamt auch so angesehen. Wir werden diese Befürwortung auch in Zukunft weiter bekommen. Das ärgert Sie. Wir werden Wort halten. Vielen Dank.
Die Redezeit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist aufgebraucht. Der Herr Kollege Wenzel hat für seine Fraktion zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 2 beantragt. Ich erteile ihm eine Redezeit von bis zu zwei Minuten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Frage habe ich an den Kollegen Bäumer. Ist das Ihr Selbstverständnis von diesem Landtag, von dem legislativem Organ dieses Landes, dass es wartet, bis die Regierung in die Puschen kommt und irgendwann einmal einen Vorschlag vorlegt?
Das kann doch eigentlich nicht unser Arbeitsstil sein, Herr Heidemann. Ich sehe es immer noch so, dass die Legislative die Gesetze macht und möglichst auch die entsprechenden Entwürfe vorlegt. Diese Entwürfe sollten tunlichst auch im Parlament ausgearbeitet werden, nicht aber irgendwo in irgendwelchen Kommissionen oder Gesprächen außerhalb dieses Parlaments.
(David McAllister [CDU]: Es handelt sich doch um ein Regierungsgesetz! Das ist doch etwas ganz Normales!)
- Natürlich kann man die machen. Man kann sie freiwillig durchführen. Das ist doch nicht der Punkt. - Das war aber eine Frage an Herrn Bäumer. Vielleicht kriege ich darauf ja noch eine Antwort.
Noch eine Anmerkung zu Herrn Schünemann. Die Bayern machen das ohne Verordnung. Sie haben, soweit ich weiß, eine Vereinbarung, eine extra Verordnung aber nicht. Sie sind ja dabei, Verordnungen abzuschaffen. Kriegen wir das nicht schlanker hin? - Ich habe im rundblick gelesen, dass Sie den Gesetzentwurf im Mai oder im Juni vorlegen wollen. Sie sprechen aber davon, dass nur noch die Kommaregeln noch nicht ganz im Lot sind. Wenn wir Ihren Gesetzentwurf schneller auf den Tisch bekämen, dann könnten wir ihn noch in die Anhörung einbeziehen, die wir gern zu diesem Thema machen würden. Wir würden gern die Spitzenverbände dazu hören. Von daher wäre es sinnvoll, wenn Sie Ihren Vorschlag möglichst schnell auf den Tisch legen würden. Ich würde gern die Spitzenverbände hören. Ich würde aber auch gern einmal Herrn Eveslage hören, um zu erfahren, welche zusätzlichen Kosten der Landkreis Cloppenburg aufgrund der Schulreform zu erwarten hat. Das wäre sicherlich eine spannende Anhörung. Wir werden Ihnen eine Liste mit den Namen derjenigen Institutionen vorlegen, die wir in dem Zusammenhang gern anhören würden. - Vielen Dank.
Ich sage jetzt nichts Neues, sondern ich wiederhole das jetzt nur, damit nicht das stehen bleibt, was hier so rumschwadroniert wird, was man umsetzt und dann doch nicht umsetzt. Sie werden an dem gemessen, was Sie ins Land geblasen haben.