Protokoll der Sitzung vom 19.02.2004

Meine Damen und Herren, weit mehr als 300 Personen verbüßen täglich eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie ihre Geldstrafen nicht zahlen. Ich unterstütze die Forderungen nach einer Sanktion durch Arbeitsauflagen. Keinesfalls kann es aber sein, dass wir eine Reform unterstützen, die das Strafmaß de facto absenkt und das Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe konterkariert.

(Heike Bockmann [SPD]: Das ist doch abenteuerlich!)

- Kennen Sie denn diesen Entwurf?

(Heike Bockmann [SPD]: Ja, natür- lich!)

- Dann würden Sie das aber so jetzt nicht sagen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Heike Bockmann [SPD])

- Ja, dann wissen Sie es wahrscheinlich doch nicht richtig.

Diese Reform wäre ein verfehltes Signal; denn sie würde die Anzahl derer, die sich aus ihrer Verantwortung ziehen wollen, nur erhöhen.

(Heike Bockmann [SPD]: Das sind doch Vorurteile, sonst nix!)

- Vielleicht ist auch das, was Sie gesagt haben, ein Vorurteil.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich zum Schluss noch eines anmerken, lieber Herr Briese: Wir werden das Pferd in Niedersachsens Justiz nicht von hinten aufzäumen; denn wenn wir von Überbelegung in unseren Haftanstalten sprechen, dann müssen wir gleichfalls über die wahren Gründe reden, die dazu geführt haben. Um diesen Gründen konsequent und nachhaltig entgegenzutreten, haben wir bereits in der kurzen Zeit unserer Regierungsverantwortung wichtige Gesetze verabschiedet.

Das Polizeigesetz wird in vielen Bereichen greifen und für mehr Sicherheit in Niedersachsen stehen. Eine verstärkte Polizeipräsenz bedeutet mehr Sicherheit und weniger Straftaten und somit eine geringere Anzahl von benötigten Haftplätzen.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kollegen der Fraktion der Grünen, Sie hätten besser für dieses Gesetz stimmen sollen; denn damit hätten auch Sie Ihren Beitrag zur Entlastung unserer Justiz geleistet. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat Frau Kollegin Müller von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Keine Rückkehr zum Verwahrvollzug“, insbesondere dieser letzte Halbsatz in der Überschrift des Antra

ges der Grünen-Fraktion drückt Sorge aus - eine Sorge um die Qualität des niedersächsischen Strafvollzugs,

(Zuruf von der CDU: Unkenntnis drückt das aus!)

eine Sorge, die wir teilen und die nach unserer Meinung auch sehr berechtigt ist, seit konservativ ideologisches Denken das Justizministerium und die Vollzugspolitik dominiert.

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Gott sei dank, jetzt herrscht wieder Ordnung in diesem Land!)

Der dramatischen Überbelegung im Vollzug muss man einerseits mit zusätzlichen Plätzen begegnen. Dafür hatte die alte Landesregierung schon die Pflöcke mit Sehnde und Rosdorf eingeschlagen. Man muss aber andererseits auch mit kreativen Ideen und unter Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten der Überbelegung zu Leibe rücken.

Diese Landesregierung und die sie tragenden Parteien sind eher auf dem entgegengesetzten Weg. Ständig werden Haftverschärfungen und Haftverlängerungen verlangt. Allerdings haben wir gestern in der Aktuellen Stunde zur Gewalt in der Schule vom Vorsitzenden der FDP-Fraktion den Satz vernommen: Härtere Strafen machen keinen Sinn.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von der FDP: Der war sogar richtig!)

Ich erwarte, dass die Mitglieder der FDP-Fraktion diesen Satz noch nicht wieder vergessen haben, wenn wir diesen Antrag der Grünen-Fraktionen dann in den Fachausschüssen diskutieren.

Im Übrigen: Zu der Frage der anderen Sanktionsmöglichkeiten werden wir nachher noch unter einem weiteren Tagesordnungspunkt sprechen können. Das will ich mir im Moment ersparen. Aber ich will noch sagen: Die fünf Punkte in dem Antrag der Grünen-Fraktion verdienen mit Sicherheit eine sehr breite sachliche und inhaltlich fundierte Diskussion, die wir sehr gern mit Ihnen allen im Fachausschuss führen werden.

Meine Damen und Herren, ich will noch ganz kurz auf zwei Argumente aus der Begründung eingehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausreichend Arbeitsmöglichkeiten für Gefangene da

sind. Das ist richtig. Wenn wir gemeinsam - davon gehe ich aus - solche Arbeitsmöglichkeiten als sehr wichtig erachten, dann darf in dieser Debatte im Fachausschuss auch nicht fehlen, dass Privatisierungsüberlegungen dieser Landesregierung für den Vollzug teilweise genau zulasten dieser Arbeitsplätze für Gefangene gehen werden. Wir werden das sehr beachten müssen.

(Beifall bei der SPD)

Ferner will ich noch sagen: Sicherheit im Vollzug ist immer ein Thema, muss es auch sein, aber nicht das alleinige Thema. Wir müssen uns über die Qualität unseres Vollzugs unterhalten; denn Qualität erreicht man nur mit gut ausgebildetem Personal - das haben wir - und mit Personal in ausreichender Zahl. Nur qualitativ guter Vollzug schafft Sicherheit auch über die Haftzeit hinaus, und das ist der Auftrag des Strafvollzugsgesetzes. Deshalb sagen auch wir Sozialdemokraten: Wir wollen keine Rückkehr zum Verwahrvollzug. Man kann das auch anders ausdrücken: Justizvollzugsbedienstete, ja; Schließer und Wärter, nein!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Carsten Lehmann von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein bisschen wundert es einen schon, warum dieser Antrag heute so eingebracht wurde. Wir hatten soeben bei dem vorangegangenen Antrag auch schon einmal überlegt: Macht dieser Antrag Sinn? Ist das der richtige Zeitpunkt für einen solchen Antrag?

Das, was vom Kollegen Briese eben im Einzelnen vorgetragen wurde, gibt einem zu denken; denn es wird jetzt immer so getan, als ob wir als neue Mehrheit im Landtag alles tun würden, um den Justizvollzug völlig auszuhöhlen, und als ob das alles spezifische Maßnahmen seien, die den Justizvollzug beträfen. Natürlich ist auch der Justizvollzug von einigen Sparmaßnahmen betroffen. Gar keine Frage. Aber auch hier muss ein Beitrag erbracht werden. Nichtsdestotrotz ist die Situation im Strafvollzug in Niedersachsen längst nicht so schlecht, wie Sie sie gerade mit dem von Ihnen Vorgebrachten gemacht haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vor allen Dingen jetzt so zu tun, als würde auf einmal die Überbelegung der Strafanstalten in Niedersachsen damit zusammenhängen, dass wir seit einem Jahr eine neue Politik machen, ist nun wirklich völlig daneben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir sind uns wohl darüber einig - das werden auch die Grünen nicht abstreiten wollen -, dass Haftstrafen ein sinnvolles Instrument zur Abschreckung sind und somit der Prävention dienen und dass wir auch weiterhin dem Rechtsstaat die Möglichkeit geben müssen, Unrecht adäquat zu sanktionieren, indem wir natürlich Verbrecher einschließen.

Diese Landesregierung und damit auch die sie tragenden Fraktionen werden den Kapazitätsproblemen in den Justizvollzugsanstalten konsequent und erfolgreich entgegentreten. Dass wir uns auf einem guten Weg befinden, haben wir gesehen, als wir vor drei Wochen den Grundstein für die neue JVA in Rosdorf gelegt haben. Das haben Sie in der letzten Legislaturperiode zwar auf den Weg gebracht, aber aufgrund der doch erheblichen und massiven finanziellen Probleme war es nicht ganz selbstverständlich, dass dieses Projekt noch umgesetzt und durchgeführt werden konnte. Auch hier gebührt unserer Landesregierung entsprechender Dank dafür, dass das fortgeführt werden konnte.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nun noch ein paar Bemerkungen zu dem Versuch, die Sanktionsrechtsreform der Bundesregierung auch in Niedersachsen zu etablieren. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wohin sollen wir gelangen, wenn sich verurteilte Straftäter mittels gemeinnütziger Arbeit vor ihrer angemessenen Strafe drücken können? Ist es nicht der Anfang vom Ende unseres Rechtsstaates, wenn bestimmte Arten von Kriminalität bzw. geringfügige Haftstrafen einfach nicht mehr als strafwürdig anerkannt werden, weil sie durch ihre Umsetzung entwertet werden?

Eines ist sicher: Gesetzesverstöße sind und bleiben Unrecht. Daran wird sich unter dieser Landesregierung bestimmt nichts ändern. Mit uns ist eine Bagatellisierung der Straftaten nicht zu machen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das macht ja auch keiner!)

Wir werden zu diesem Punkt sowieso gleich noch im Detail sprechen, und dann können wir uns darüber gern noch mal austauschen. - Frau Bockmann, ich sehe, Sie nicken und freuen sich schon darauf.

(Heike Bockmann [SPD]: Ja!)

Der Aufschub der Vollstreckung von Straftaten nach § 455 a StPO ist sicherlich eine Möglichkeit, um zu einer kurzfristigen Entlastung zu kommen. Aber man muss auch ernsthaft fragen: Ist es ein sinnvolles Instrument, um dauerhaft eine Entlastung hinzubekommen? - Dazu muss man ganz klar sagen: Nein, das geht nicht. - Denn wenn ich irgendwann einmal ausreichend Kapazitäten geschaffen habe, dann müssen die Personen, denen ich einen Aufschub gewährt habe, doch irgendwann inhaftiert werden. Das heißt, ich führe nur eine temporäre Maßnahme durch, die irgendwann wieder auf mich zurückkommt. Damit nützt sie gar nichts. Von daher geht Ihr Vorschlag in der Tat völlig ins Leere.

(Zuruf von Enno Hagenah [GRÜNE])

Der zweite Punkt, den Sie aufgeführt haben, ist, dass Sie kritisieren, die Maßnahmen nach § 18 des Strafvollzugsgesetzes seien nicht richtig. Da muss man Ihnen doch entgegenhalten: In den bis 1977 gebauten Anstalten ist eine Mehrfachbelegung zulässig, in den neuen Strafanstalten aber nicht, obwohl dort bessere Voraussetzungen vorhanden sind. Diese Möglichkeit muss jedoch eröffnet werden. Wenn wir diesen Weg weiter begehen, dann werden wir es auch schaffen, zumindest in Einzelbereichen eine Entlastung in den Justizvollzugsanstalten hinzubekommen.

Eine große Frage steht auch hinter dem Vorhaben der Bundesregierung im Hinblick auf das Sanktionsrecht insofern, als man nämlich fragen muss: Wer schafft denn die zusätzlich nötigen Arbeitsstellen? Dazu haben wir von Frau Müller gehört: Na ja, da wäre vielleicht etwas zu machen. Ich sehe das eher skeptisch. Das größere Problem besteht darin, dass die Straftäter bzw. die dann eingesetzten Personen ordnungsgemäß überwacht werden müssen. Wer soll das machen? Wer soll das bezahlen? Wenn man gerade diese Fragen stellt, dann kommen wir auf das Thema zurück, das wir gerade gestern diskutiert haben. Dann muss man nämlich die Frage nach der Konnexität stellen, wenn man sagt: Ja, liebe Leute, ihr könnt das in den Ländern etwas anders handhaben. Ihr könnt die Leute mehr gemeinnützige Arbeit ma