Für mich ist Frauenpolitik nicht nur eine Sache der Frauen, nicht nur der Frauenministerin nach dem Motto: „Männer : Frauen“ und „Die Interessen werden einseitig verfolgt“.
Vielmehr kann Frauenpolitik im umfassenden Sinne und unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung - deswegen benennen wir die Funktion auch in „Gleichstellungsbeauftragte“ um - nur glücken, wenn sich Männer und Frauen gleichermaßen dieser Sache verpflichtet fühlen.
Vor diesem Hintergrund geht es eben darum, ob wir dem Konnexitätsprinzip, wonach der, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt, auch Ausfluss geben in einem Zutrauen, einem Vertrauen gegenüber denen, die es bezahlen müssen, dass sie es richtig entscheiden werden.
Ich begreife Ihre Einlassung, dass jetzt irgendwelche Frauenbeauftragten nicht mehr hauptamtlich seien, als Ausdruck des absoluten Misstrauens gegenüber den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, dass sie es in eigener Entscheidung nicht könnten.
Ich weiß, dass die sozialdemokratischen, die rotgrünen Mehrheiten in den Kommunen schwinden; das ist auch an mir nicht vorübergegangen. Aber für die CDU-geführten Kommunen kann ich jedenfalls sagen, dass es in der Regel bei der Hauptamtlichkeit bleiben wird. Es wird aber eine völlig andere Hauptamtlichkeit sein, nämlich eine aus sich heraus getroffene anstatt einer von oben oktroyierten. Insofern ist diese Entscheidung der Landesregierung auch ein Stück weit Ausdruck von Basisdemokratie, dass man nämlich denen vor
Ort zutraut, es an der Basis richtig und vernünftig machen zu können, und nicht immer Obrigkeitsstaatlichkeit propagiert.
Herr Ministerpräsident und Frau Ministerin von der Leyen, nachdem die erbarmungslose Frauenpolitik und die tiefen Verletzungen, die da wem auch immer zugefügt worden sind, jetzt dazu geführt haben, aus der Vergangenheit zu lernen, möchte ich dem doch gern entgegenhalten, dass 50 Jahre Vergangenheit vor Einführung der kommunalen Frauenbeauftragten gezeigt haben, dass Freiwilligkeit für die Frauen eben doch nicht viel gebracht hat und dass wir daraus gelernt haben, dass wir Instrumente brauchen, um Gleichstellung durchzusetzen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Sie haben angekündigt, dass Sie einen Evaluationsprozess in Gang setzen wollen, der im Jahr 2007 zum ersten Mal stattfinden soll. An welchen Kriterien entlang möchten Sie zukünftig evaluieren, damit in diesen Gemeinden Gleichstellungspolitik tatsächlich stattfindet?
Zunächst einmal: Wir scheinen ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis zu haben, ob man das andere Geschlecht mitnehmen sollte oder nicht. Meine Überzeugung ist es - auch in den letzten Wochen und Monaten in dem Diskussionsprozess, den wir geführt haben, gefestigt -, dass es immer besser ist, beide Geschlechter gemeinsam mitzunehmen, als in der starren Konfrontation zu verhaften; denn daraus resultieren dann die Ver
Wir werden die Hauptverwaltungsbeamten verpflichten, im Jahr 2007 zu sagen, wie sie Gleichstellungspolitik in ihren Kommunen umsetzen - gerade vor dem Hintergrund, dass dieses Gesetz ein großer Vertrauensvorschuss an die Kommunen ist. Das wird eine sehr fruchtbare Diskussion im Land in Gang setzen; denn wir werden dann die Diskussion haben, wie Gleichstellungspolitik in den Kommunen gelebt werden kann. Wir werden vielleicht auch einen Prozess haben, der zeigt, dass die Facette sehr viel weiter ist als das sehr kleine Spektrum, über das wir heute diskutieren.
Ich habe anfangs schon gesagt, möchte aber noch einmal betonen, dass mich in den letzten Wochen zunehmend irritiert hat, dass alles auf diese eine Frage der potenziellen Hauptamtlichkeit reduziert wird, die den Kommunen vorgeschrieben wird oder nicht, als ob sich die gesamte Frauen- und Gleichstellungspolitik darin kristallisieren würde. Sie ist weiß Gott größer und weiter. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass das Land durchaus nicht weiter diskutieren sollte, was in der Kommune vor Ort passiert, sondern dass die Kommune vor Ort das selber entscheiden soll und dass sich das Land um seine eigene Gleichstellungspolitik kümmern sollte.
Frau Ministerin, Sie hatten in Ihrer Pressemitteilung vom 10. Februar - und hier heute auch - mitgeteilt:
„Wir werden die Hauptverwaltungsbeamten in den Kommunen verstärkt in die Pflicht nehmen und im Jahr 2007, gut zweieinhalb Jahre nach In-KraftTreten der Gesetzesnovelle, Bilanz ziehen.“
Ich frage daher: Wie soll das Verstärkt-in-diePflicht-Nehmen vonseiten der Landesregierung, der Frauenministerin aussehen, und wie wollen Sie Bilanz ziehen? Ich kenne keine Kriterien, und ich glaube, auch eine Evaluierung ist nicht vorgesehen.
Ich habe gerade relativ ausführlich zu der Frage Stellung genommen, kann aber noch einmal anschließen, dass das Gesetz im Sommer vorliegen wird. Es wird einen Anhörungsprozess und dergleichen geben. Dabei werden wir dann auch die Details klären können.
Die Hauptverwaltungsbeamten haben es bisher relativ einfach gehabt, über das Thema Gleichstellungspolitik in der eigenen Kommune nicht aufrichtig diskutieren zu müssen, wenn sie es nicht wollten, weil sie dann sagen konnten: Wir haben überhaupt nichts gegen das Thema, wir haben nur etwas gegen den Zwang, den das Land uns „aufs Auge drückt“.
Das hat sie aus der Pflicht genommen, sich wirklich dem Thema vor Ort zu stellen. Das soll jetzt anders werden. Wie gesagt, ich bin relativ sicher, dass das die Diskussion vor Ort beleben wird; denn dann liegt die Verantwortung vor Ort, und man kann dann nicht immer sagen: Mit dem Thema an sich habe ich kein Problem, aber ich möchte den Zwang des Landes nicht mehr haben.
Wenn ich gerade den Ministerpräsidenten und Frau von der Leyen richtig verstanden habe, wird die Tatsache, dass 60 % der hauptamtlichen Frauenbeauftragten Verfügungsmasse der Kommunen werden, als ein Element von Basisdemokratie betrachtet. Vor diesem Hintergrund möchte ich wissen, ob die Tatsache, dass die verbliebenen hauptamtlichen Frauenbeauftragten dann auch noch mit einfacher Mehrheit zur Abwahl freigegeben werden - etwas, was man einem Mann in gleicher Position niemals zumuten würde -, auch als ein Element von Basisdemokratie betrachtet wird.
Sie haben es eben so bezeichnet. Frauen sind keine Verfügungsmasse, stelle ich an diesem Punkt fest.
- Sie werden es keineswegs durch das Gesetz. Denn damit implizieren Sie ja, dass die Kommunen Frauen als Verfügungsmasse ansehen.
- Nein, wir sagen, dass die Kommunen vor Ort die Aufgabe selber verantwortlich wahrnehmen können. Sie reden hier permanent über die Kommunen. Ich meine, das ist ein interessantes Signum dafür, welches Problem Sie mit Ihrem eigenen Gesetz der letzten zehn Jahre haben.
Sie reden permanent darüber, wie sich die Kommunen in ihren Köpfen wohl verhalten, dass die Kommunen abschaffen, dass die Kommunen Frauen als Verfügungsmasse ansehen würden. Es ist jetzt klar, dass die Kommunen ihren Gleichstellungsauftrag vor Ort in der Kommune als Kommune wahrnehmen können, so wie wir das als Land tun und wie der Bund das als Bund tut.
Die Aufgabe ist klar geregelt. Das Amt kann nicht abgewählt werden, aber die Person kann durchaus abgewählt werden. Dann muss man sich aber