Protokoll der Sitzung vom 20.02.2004

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen nun über diese Eingaben ab. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls er abgelehnt wird, über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Eingabe 577 betr. Gipskarst am Blossenberg, Landkreis Osterode. Die Fraktion der Grünen beantragt, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt worden.

Ich lasse nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Für die nachfolgend aufgeführten Eingaben liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, die zum Ziel haben, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen: Eingabe 656, 658 und 683 betr. Übernahmeregelung für die Steuer- und Finanzanwärter. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD und der Grünen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ausschusses, die Einsender der Eingaben über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen nun zu den Eingaben 435 (01 – 03) betr. Großprojekt des Betriebes Straathof im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue; a) Erweiterung einer Milchviehanlage, b) Errichtung einer Biogasanlage. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Eingaben der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer diesem Änderungsantrag zu

stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die Einsender der Eingaben über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Eingabe 477 betr. Schwerbehinderte in den Spielstätten Hittfeld und Bad Pyrmont. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe auf die Eingabe 489 betr. Teilschließung der Spielbanken Hittfeld und Bad Pyrmont. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Eingabe 540 betr. Auswirkungen der niedersächsischen Spielbankgesetzgebung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Eingabe 658 betr. Übernahme der Steueranwärter im mittleren Dienst der Steuerverwaltung. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der

Fraktion der SPD vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung, über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Keine Hinauszögerung der Anwärterübernahme zulasten der Bediensteten und der Kommunen! - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/798

(Zuruf von der CDU: Den können Sie zurückziehen! Das ist erledigt!)

Eingebracht wird der Antrag von der Abgeordneten Frau Müller. Frau Müller, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Haushaltsführungserlass vom Dezember 2003 hat die schwarz-gelbe Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, geprüfte Anwärterinnen und Anwärter mit drei Monaten Verzögerung einzustellen. Die Justizministerin hatte bereits vor Wochen angekündigt, von dieser Möglichkeit für die Anwärterinnen und Anwärter im allgemeinen Vollzugsdienst Gebrauch zu machen. Am Mittwoch dieser Woche, also quasi fünf Minuten vor dieser Debatte, ist eine andere, sozialverträglichere Lösung für die Anwärterinnen und Anwärter im allgemeinen Vollzugsdienst gefunden worden. Gefunden wurde diese Lösung allerdings insbesondere durch die konstruktive Mitarbeit des VNSB und durch den öffentlich aufgebauten Druck.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich kurz noch einmal aufzeigen, zu welchen existenziellen Schwierigkeiten es sonst für

die Anwärterinnen und Anwärter gekommen wäre: Die Anwärter im allgemeinen Vollzugsdienst sind Zweitberufler. Sie alle sind schon lebensälter, sie haben Familien, sie haben Kinder. Als sie sich vor zwei Jahren entschlossen haben, in den Justizvollzugsdienst zu gehen, haben sie ihre bisherigen Arbeitsstellen kündigen müssen. Sie sind davon ausgegangen, dass sie nach bestandener Prüfung nahtlos übernommen würden. Davon konnten sie auch ausgehen; denn im Vollzug wird bedarfsorientiert ausgebildet. Solange das Land Niedersachsen besteht, hat es das noch nie gegeben, dass solche Kräfte nach der Prüfung auf die Straße gesetzt wurden.

Alle Anwärterinnen und Anwärter wären auf Sozialhilfe angewiesen gewesen; Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sie nicht. Die Sozialhilfe wäre als Überbrückungsgeld gezahlt worden. Nach Einstellung in den Dienst hätten die Betroffenen sie zurückzahlen müssen. Sie waren privat krankenversichert, bekamen während ihrer Anwärterzeit einen Zuschuss zum Beitrag der Krankenkassen und waren beihilfeberechtigt. Das alles wäre für die Zeit der Arbeitslosigkeit weggefallen. Was das für die Familien bedeutet, hätte der Justizministerin von vornherein klar sein müssen. Wir begrüßen, dass für die betroffenen Anwärterinnen und Anwärter – wenn auch recht spät – eine andere Lösung gefunden wurde.

(Beifall bei der SPD – Zustimmung von Jens Nacke [CDU])

Ich will aber auch deutlich machen, dass das Ganze rein rechnerisch bedeutet, dass jede JVA im Lande für ein Jahr auf eine Stelle verzichten muss. Diese Konsequenz ist für eine Justizministerin und für eine Landesregierung, die Sicherheit als oberstes Gebot auf ihre Fahnen geschrieben haben, zugleich auch eine Art von Armutszeugnis.

(Beifall bei der SPD)

Die Lösung dieses speziellen Problems ist nur eine Teillösung; denn unser Antrag ist keineswegs erledigt. Es bleiben weitere Betroffene, für die es noch keine angemessenen Lösungen gibt. Im Bereich des Justizministeriums sind das z. B. die neu ausgebildeten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Anstelle einer Übernahme, auf die die Gerichte sehr angewiesen sind, sollen die neu ausgebildeten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entlassen werden. Dann sollen Stellen ausgeschrieben werden, auf die sich die Rechtspflegerinnen und

Rechtspfleger bewerben können. So ist uns berichtet worden. Diese Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben große Angst. Sie wissen nicht, wann Stellen ausgeschrieben werden, wie viele Stellen ausgeschrieben werden und ob sie vielleicht nicht sogar viel länger als drei Monate mit den gleichen Konsequenzen, die auch für die anderen zutrafen, arbeitslos sind. Wir fordern Sie auf, Frau Heister-Neumann, auch hier für eine sozial verträgliche Lösung zu sorgen.

Dass es auch in anderen Ressorts ähnliche Probleme gibt, haben wir gerade im Zusammenhang mit den strittigen Eingaben gehört. Frau Leuschner hat noch einmal sehr deutlich geschildert, wie es dort aussieht.

Wir erwarten auch hier, dass sich die Landesregierung um intelligentere und sozial verträgliche Lösungen bemüht.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Nacke das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion bezieht sich im Wesentlichen auf die Übernahme der Anwärter im Bereich des Justizvollzuges. Frau Müller – das haben Sie ausführlich dargelegt -, der Antrag hat sich erledigt, da die Frau Justizministerin am Mittwoch bekannt gegeben hat, dass alle 60 Anwärter im Justizvollzug direkt im Anschluss an ihre Ausbildung übernommen werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Insofern titelte die Hannoversche Allgemeine Zeitung gestern zu Recht: Heister-Neumann löst Justizproblem.

(Lachen bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Antrag bietet mir aber Gelegenheit, mich zu bedanken. Ich bin nämlich der Auffassung, dass es sich hier um ein Paradebeispiel für gute Politik handelt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Haushaltslage des Landes Niedersachsen zwingt zu Einschnitten. Aber erst vor dem Hinter

grund einer solchen Haushaltslage beweist sich, wie gut die Verantwortungsträger im Land sind. Der Runderlass des Finanzministeriums, auf den sich der Antrag bezieht, ist ein tragfähiger Beleg dafür, dass diese Landesregierung bereit ist, die notwendigen Einsparungen vorzunehmen, und dabei auch vor schweren Entscheidungen nicht zurückschreckt.

(Beifall bei der CDU)

In diesem Anliegen wird die Landesregierung von der Fraktion der CDU nachhaltig unterstützt.

Ich möchte jedoch in diesem Fall der Justizministerin und dem Finanzminister ausdrücklich dafür danken, dass sie sich den vorgetragenen Bedenken in einzelnen Fragen nicht verschlossen haben, sondern vielmehr bereit sind, jeden Verbesserungsvorschlag aufzunehmen und sorgfältig zu prüfen, egal ob er aus den Reihen der Regierungsfraktionen, der Opposition oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strafvollzugs vorgetragen wird.

Meine Damen und Herren, ich hatte gestern die Gelegenheit, mit dem Vorsitzenden des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteten, Herrn Willi-Bernhard Albers, zu sprechen. Ich darf Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich mitteilen, wie glücklich Herr Albers über die Dialogbereitschaft der Frau Justizministerin war.

(Zustimmung bei der CDU)