Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keine der drei erforderlichen Bedingungen erfüllt ist, um das Optionsmodell seriös auszugestalten. Wir können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner Kommune guten Gewissens empfehlen, sich für das Optionsmodell zu entscheiden. Daher fordern wir die rot-grüne Bundesregierung auf: Orientieren Sie sich an den vorgeschlagenen Kriterien, und versetzen Sie unsere Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover in die Lage, sich der Probleme der Menschen vor Ort tatsächlich anzunehmen, genauso wie wir das vor einem halben Jahr mit unserem niedersächsischen Weg durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gefordert haben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der FDP-Fraktion, eine Aktuelle Stunde zum Thema Optionsmodell hier zu beantragen, finde ich schon ein bisschen verwunderlich. Aber ich bedanke mich auch ausdrücklich bei Ihnen, denn das gibt uns die Gelegenheit, hier einige Sachen noch einmal richtig zu stellen, und vor allen Dingen, Sie an einige Dinge zu erinnern.
Kommen wir zur Erinnerung! In den frühen Morgenstunden des 15. Dezember 2003 wartete der Vermittlungsausschuss mit einem wohl sehr überraschenden und im Detail überhaupt nicht durchdachten Ergebnis auf. Es war nachts um halb drei, als der Ihnen nahe stehende Ministerpräsident
Herr Koch einen nicht ausformulierten Kompromissvorschlag - den Vorschlag des Optionsrechts unterbreitet hat, der viele Fragen aufwirft und wenig Antworten gibt.
Leider sind diese Verhandlungen im Vermittlungsausschuss nicht vertagt worden, sondern es ist eingetreten, was eigentlich alle vermeiden wollten.
Es kommt also tatsächlich auch im Land Niedersachsen zu einem bunten Flickenteppich unterschiedlicher Zuständigkeiten von Kreisen und Agenturen für Arbeit. Näheres zur Ausgestaltung dieses Optionsgesetzes, das mit Zustimmung des Bundesrates zu verabschieden ist - -
Ich sage es Ihnen einmal auf Ostfriesisch, denn das hört sich ein bisschen netter an; der Kollege Thiele kann es Ihnen dann ja übersetzen. Meine Mutter sagte in solchen Erziehungsfällen also immer zu mir: Muntje kann wall moken, dat Moorske hau kricht.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Übersetz- ten Sie es mir bitte auch! - Sigmar Gabriel [SPD]: Das versteht der auch nicht, wenn es ihm übersetzt wird!)
Kommen wir jetzt zum Optionsgesetz. Das Gesetz zur Umsetzung dieses Optionsmodells muss also eindeutige Regelungen zu den Fallpauschalen, zur Gestaltung der Zuständigkeitsbereiche und zu den Optionsfristen treffen. Die erforderliche Grundgesetzänderung wird mittlerweile wieder verworfen. Das von Ihnen angesprochene alternativ erwogene
Die Bundesregierung, vertreten durch Herrn Clement, hat den kommunalen Spitzenverbänden am vergangenen Wochenende zugesagt, ein Optionsgesetz auf Basis einer kommunal gestaltbaren Aufgabe vorzulegen, und darum gebeten, mit einer Entscheidung bis zur Sitzung der Föderalismuskommission zu warten.
Da auch Ihnen von der FDP-Fraktion diese Absprachen eigentlich bekannt sein sollten, verstehe ich diese Aktuelle Stunde nicht. Sie wird auch dadurch ad absurdum geführt, dass es gerade diese Landesregierung mit zu verantworten hat, dass die Gemeindefinanzreform nicht zu den gewünschten Entlastungen der Kommunen geführt hat und zu einem Reförmchen verkommen ist.
Außerdem fordere ich Sie auf, zunächst Ihrer eigenen Verantwortung nachzukommen und den Kommunen die zugesicherten Entlastungen aus dem Hartz-IV-Gesetz zukommen zu lassen.
Entweder geht es Ihnen wirklich um die Kommunen - dann sind wir auf Ihre Beiträge zum Tagesordnungspunkt Hartz IV heute Nachmittag gespannt -, oder aber es geht Ihnen um eine öffentliche Inszenierung. Letzteres wäre aus meiner Sicht eine Missachtung der kommunalen Interessen, die Ihnen im Übrigen - mit Verlaub gesagt - auch nicht gelungen wäre.
Meine Damen und Herren von der FDP, geben Sie den Kommunen nicht nur die Freiheit, irgendwelche Optionen zu wählen, sondern geben Sie ihnen vor allen Dingen das Geld, damit sie frei handeln können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss zur Zu
sammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wäre ohne das kommunale Optionsmodell nicht zustande gekommen.
Es gibt eine gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat, die ausdrücklich regelt, dass Kommunen und Arbeitsagenturen gleichberechtigt behandelt werden sollen. Deswegen ist das ein guter Kompromiss.
Jetzt aber droht die Gefahr, dass die rot-grüne Bundesregierung diesen Kompromiss nicht umsetzt, wie es abgemacht worden ist.
Wir haben den Eindruck, dass die Bundesregierung diesen Kompromiss torpedieren will. Dafür gibt es drei Anzeichen.
Das Erste ist, dass die verfassungsrechtliche Absicherung des direkten Finanzierungsweges zwischen Bund und Kommunen jetzt auf die lange Bank geschoben wird. Clement hatte das schon mit Koch und anderen Parlamentariern vereinbart. Jetzt auf einmal soll das nicht mehr gelten. In dem jetzt vorliegenden Entwurf des Optionsgesetzes gibt es auch keine eindeutige Regelung der Finanzausstattung für die Kommunen. Die Verwaltungskostenpauschale ist nicht beziffert. Vor allen Dingen bei den Eingliederungspauschalen fehlt der Verteilungsmaßstab, und es fehlt wiederum die Gleichbehandlung von Kommunen und Arbeitsagenturen.
Zweitens ist ganz wichtig, dass das Gesamtbudget für die Einigungspauschalen viel zu niedrig festgelegt worden ist, nämlich auf nur 6 Milliarden Euro. Das entspricht den Kosten für die Arbeitslosenhilfeempfänger im Jahre 2002, ohne Sozialhilfebezieher. Messen wir das jetzt einmal an den SPDLändern! Nordrhein-Westfalen hat selbst schon etwa 8 bis 10 Milliarden Euro geschätzt, also deutlich mehr als das, was die Bundesregierung in den Gesetzentwurf geschrieben hat.
Der dritte zentrale Punkt ist, dass die Kommunen durch die Bindung an die Verwaltungsvorschriften und Verordnungen des Bundes für die Arbeitsagenturen geknebelt werden. Die Kommunen werden ein Wurmfortsatz, eine untergeordnete kleine Verwaltungseinheit der Arbeitsagenturen. Das ist
ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Der Wettbewerb, der zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen gerade stattfinden soll, kann nicht stattfinden.
Das bedeutet unter dem Strich, dass die kommunale Option jetzt auf der Kippe steht. Es droht eine weitere von Rot-Grün verantwortete Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt.
Wenn das Optionsgesetz nicht kurzfristig kommt, dann werden die guten Strukturen in der lokalen Arbeitsmarktpolitik ohne Ersatz zusammenbrechen. Die Arbeitsagenturen werden die Lücke nicht füllen können. Durch diese verkorkste Umsetzung des Optionsgesetzes würde ein gewaltiger Schaden angerichtet werden.
Deswegen kann es jetzt nur darum gehen, erstens das Vertrauen der Kommunen dadurch wiederherzustellen, dass die versprochene Entlastung der Kommunen durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden Euro auch wirklich kommt.
Die Bundesregierung hatte dem Vermittlungsausschuss falsche Zahlen geliefert, mit der Folge, dass die 2,5 Milliarden Euro nicht erreicht werden, sondern stattdessen eine Milliardenbelastung der Kommunen zustande kommt.
Der zweite Punkt ist, dass kurzfristig ein vernünftiger Entwurf des Optionsgesetzes vorgelegt werden muss. Das ist auch kein Problem, da wir sowieso schon den zweiten untauglichen Versuch haben. Auf den dritten kommt es dann auch nicht an; der muss dann gelingen. Aller guten Dinge sind drei.